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   BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R   

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https://dejure.org/2012,36161
BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R (https://dejure.org/2012,36161)
BSG, Entscheidung vom 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R (https://dejure.org/2012,36161)
BSG, Entscheidung vom 29. August 2012 - B 10 EG 18/11 R (https://dejure.org/2012,36161)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 1 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 BEEG vom 05.12.2006
    Elterngeld - Höhe - Erzielen von Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit - tatsächlicher Zufluss im Bemessungszeitraum - Ungleichbehandlung von Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Elterngeld; Höhe des Anspruchs eines selbstständig Erwerbstätigen im ersten Lebensmonat; Zuflussprinzip

  • rewis.io

    Elterngeld - Höhe - Erzielen von Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit - tatsächlicher Zufluss im Bemessungszeitraum - Ungleichbehandlung von Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Geltung des Zuflussprinzips für Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit; Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeldrecht

  • 123recht.net (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Honorarzahlungen im Bemessungszeitraum können zur Kürzung des Elterngelds führen

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständige müssen bei späten Honorarzahlungen mit Kürzung des Elterngeldanspruchs rechnen

  • 123recht.net (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Honorarzahlungen im Bemessungszeitraum können zur Kürzung des Elterngelds führen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R
    Bei der ersten Änderung des § 2 BEEG durch das Gesetz vom 17.1.2009 (BGBl I 61) mit Wirkung zum 24.1.2009 war der Elterngeldzahlungszeitraum bereits abgeschlossen (s BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 2 Nr. 11 vorgesehen, RdNr 27 mwN) , sodass die Neufassung des Gesetzes den vorliegend zu beurteilenden Anspruch des Klägers nicht erfasst.

    "Für das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes hat der erkennende Senat inzwischen mehrfach entschieden, dass ein Einkommen auch dann im Bemessungszeitraum erzielt ist, wenn es in diesem Zeitraum erarbeitet aber erst nach dessen Ablauf in Folge nachträglicher Vertragserfüllung durch den Arbeitgeber ausgezahlt worden ist (BSG Urteile vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6; vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Der Senat hat im Rahmen seiner Rechtsprechung zum modifizierten Zuflussprinzip bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bereits darauf hingewiesen, dass für Einkommen aus selbstständiger Arbeit in § 2 Abs. 8 und 9 BEEG eigenständige Regelungen geschaffen sind, die den Besonderheiten dieser Einkunftsarten Rechnung tragen und Rückschlüsse auf die Auslegung des § 2 Abs. 7 BEEG nicht zulassen (Urteil vom 30.9.2010, aaO, RdNr 31; Urteil vom 18.8.2011, aaO, RdNr 26).

    Diese Gegebenheiten rechtfertigen es, für Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit das modifizierte Zuflussprinzip anzuwenden (BSG Urteile vom 30.9.2010 und 18.8.2011, aaO) , für Einkommen aus selbstständiger Arbeit hingegen am strengen Zuflussprinzip des Steuerrechts festzuhalten (vgl Dau, aaO).

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R
    "Für das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes hat der erkennende Senat inzwischen mehrfach entschieden, dass ein Einkommen auch dann im Bemessungszeitraum erzielt ist, wenn es in diesem Zeitraum erarbeitet aber erst nach dessen Ablauf in Folge nachträglicher Vertragserfüllung durch den Arbeitgeber ausgezahlt worden ist (BSG Urteile vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6; vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Der Senat hat im Rahmen seiner Rechtsprechung zum modifizierten Zuflussprinzip bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bereits darauf hingewiesen, dass für Einkommen aus selbstständiger Arbeit in § 2 Abs. 8 und 9 BEEG eigenständige Regelungen geschaffen sind, die den Besonderheiten dieser Einkunftsarten Rechnung tragen und Rückschlüsse auf die Auslegung des § 2 Abs. 7 BEEG nicht zulassen (Urteil vom 30.9.2010, aaO, RdNr 31; Urteil vom 18.8.2011, aaO, RdNr 26).

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R
    Für das Einkommen aus selbstständiger Arbeit hat der erkennende Senat den Begriff des Erzielens von Einkommen anhand des - strengen - Zuflussprinzips bestimmt (Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) .
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist grundsätzlich erst dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (stRspr des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl jüngst BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55; BVerfGE 117, 272, 300 f = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 70) .
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist grundsätzlich erst dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (stRspr des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl jüngst BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55; BVerfGE 117, 272, 300 f = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 70) .
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist grundsätzlich erst dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (stRspr des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl jüngst BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55; BVerfGE 117, 272, 300 f = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 70) .
  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Mit der Hinwendung des Gesetzeswortlauts zum Einkommen, dass der Berechtigte "hat", und der damit verbundenen Abkehr vom "erzielten Einkommen" in S 1 des § 2 Abs. 1 BEEG (idF vom 5.12.2006, aaO) hat der Gesetzgeber dem vom Senat ausschließlich für die Zuordnung von laufendem Arbeitslohn zum Bemessungsentgelt entwickelten modifizierten Zuflussprinzip die Grundlage entzogen und stattdessen einheitlich für alle Einkunftsarten den Normbefehl einer Bemessung streng nach Zufluss erteilt (zur Geltung des "strengen Zuflussprinzips" bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zB Senatsbeschluss vom 31.8.2015 - B 10 EG 4/15 B - Juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B - Juris RdNr 6; Senatsurteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 30; Senatsurteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 18/11 R - Juris RdNr 22 ff).
  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 3/15 R

    Elterngeld - Höhe - selbständige Tätigkeit - Anrechnung von nachgeburtlichem

    dargestellt - wesentlich voneinander abweichen können (vgl auch BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 18/11 R - RdNr 28 f; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - RdNr 29 f).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Für das Einkommen aus selbstständiger Arbeit hat der erkennende Senat den Begriff des "Erzielens von Einkommen" anhand des - strengen - Zuflussprinzips bestimmt (Urteile vom 29.8.2012 - B 10 EG 18/11 R - RdNr 22 ff und vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 29 ff) .
  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R

    Elterngeldrecht - Höhe - Einkommensermittlung - Berücksichtigung von steuerlichen

    Darin liegt keine Ungleichbehandlung von unselbstständig und selbstständig Erwerbstätigen (zu den sachlichen Gründen der Ungleichbehandlung von Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit vgl zB BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 18/11 R - Juris RdNr 28 ff) , sondern eine Ungleichbehandlung negativer Einkünfte im Bemessungszeitraum mit der möglichen Folge unterschiedlich hohen Elterngelds bei potenziell gleichem Lebensstandard (vgl zum Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs BSG Urteil vom 27.6.2013 - B 10 EG 2/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 21 RdNr 32) .
  • BSG, 09.12.2014 - B 10 EG 11/14 B

    Verfassungswidrigkeit einer Norm; Erzielen von Einkommen nach dem Zuflussprinzip

    Für das Einkommen aus selbstständiger Arbeit hat der erkennende Senat den Begriff des "Erzielens von Einkommen" anhand des strengen Zuflussprinzips bestimmt und zur Begründung in Abgrenzung zur nichtselbstständigen Arbeit ua grundlegend ausgeführt, dass der Begriff des Erzielens von Einkommen gesetzessystematisch zwar in der allgemeinen Regelung des § 2 Abs. 1 S 1 BEEG ohne Differenzierung nach Einkunftsarten (vgl dazu § 2 Abs. 1 S 2 BEEG aF iVm § 2 Abs. 1 S 1 Nr. 1 bis 4 EStG) gebraucht werde, das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit in § 2 Abs. 8 und 9 BEEG aF aber eine mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in Einklang stehende besonders deutliche steuerrechtliche Ausprägung erhalte, die ua dem Umstand Rechnung trage, dass Erwerbstätigkeit und Einkommensverlust nicht so eng verknüpft seien wie bei unselbstständiger Tätigkeit (Urteile vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 29 ff und vom 29.8.2012 - B 10 EG 18/11 R - RdNr 22 ff).

    Angesichts der danach nicht naheliegenden Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften aus Gewerbebetrieb, hätte die Klägerin sich allerdings nicht darauf beschränken dürfen darzulegen, dass sich die Entscheidung vom 29.8.2012 (aaO) nicht mit der hier maßgeblichen Rechtsfrage befasst.

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 5/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Wie der Senat zu der insoweit einschlägigen, bis zum 17.9.2012 gültigen Fassung des § 2 Abs. 3 S 1 BEEG bereits mehrfach entschieden hat, ist Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift in dem Zeitraum erzielt, in dem es dem Elterngeldberechtigten tatsächlich zugeflossen ist (BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14; BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 18/11 R - Juris; BSG Urteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19) .
  • LSG Bayern, 11.02.2015 - L 12 EG 11/14

    Anteilige Berücksichtigung, Bezugszeitraum, Einkünfte aus Beteiligungen

    Das Sozialgericht wies die Klage mit Urteil vom 13.02.2014 unter Verweis auf die Anwendung des strengen Zuflussprinzips bei Selbstständigen (B 10 EG 6/11 R und B 10 EG 18/11 R) zurück.
  • BSG, 31.08.2015 - B 10 EG 4/15 B

    Elterngeld - selbstständige Tätigkeit - Anrechnung von Bezugseinkommen - strenges

    Wie der Senat zu dieser Gesetzesfassung bereits mehrfach entschieden hat, ist Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift in dem Zeitraum erzielt, in dem es dem Elterngeldberechtigten tatsächlich zugeflossen ist (BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14; BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 18/11 R - Juris; BSG Urteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 12/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 19) .
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 EG 4498/12
    Der nach § 2 Abs. 3 Satz 1 BEEG maßgebliche Begriff des "Erzielens von Einkommen aus Erwerbstätigkeit" kann allein vom Wortlaut her unterschiedlich verstanden werden, und zwar entweder im Sinne eines tatsächlichen Zuflusses des Einkommens (Zuflussprinzip) oder in dem Sinne, dass in dem maßgeblichen Zeitraum auch die Erwerbstätigkeit, mit der das Einkommen erwirtschaftet oder erarbeitet worden ist, ausgeübt worden sein muss (sog modifiziertes Zuflussprinzip, vgl BSG 29.08.2012, B 10 EG 18/11 R, juris).

    An dieser Auffassung hat das BSG mit Urteil vom 29.08.2012, B 10 EG 18/11 R, juris) ausdrücklich festgehalten.

  • SG Köln, 27.11.2014 - S 19 EG 6/14

    Gewährung von Elterngeld i.H.v. 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit

    Der allgemeine Gleichheitssatz ist grundsätzlich erst dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (Bundessozialgericht, Urteil v. 29.08.2012, Az.: B 10 EG 18/11 R, unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes).

    Die Ausübung der nichtselbständigen und der selbständigen Erwerbstätigkeit und die Art der Erzielung des Einkommens weichen wesentlich voneinander ab (s. hierzu Bundessozialgericht, Urteil v. 29.08.2012, Az.: B 10 EG 18/11 R).

  • SG München, 17.04.2013 - S 33 EG 12/11

    Erziehungsgeldrecht Elterngeldrecht

  • BSG, 12.07.2018 - B 10 EG 16/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16

    Elterngeld

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2017 - L 13 EG 5/16

    Elterngeld; Steuerlicher Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - L 17 EG 1/12

    Elterngeld - Einkommensermittlung - selbstständige und nichtselbstständige Arbeit

  • BSG, 16.08.2018 - B 10 EG 3/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 11 EG 3402/15
  • BSG, 11.10.2018 - B 10 EG 8/18 B

    Absenkung von Elterngeld

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 EG 327/13

    Elterngeld - nichtselbstständige Arbeit - nachgeburtliches Einkommen -

  • LSG Hamburg, 20.02.2013 - L 2 EG 8/10
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - L 17 EG 4/19

    Elterngeld - Bindung des Einkommensteuerbescheids - Aufwandsentschädigung aus

  • LSG Hessen, 19.05.2020 - L 5 EG 7/18

    Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes - BEEG, Elterngeld

  • LSG Hessen, 06.11.2017 - L 5 EG 10/14
  • LSG Hessen, 23.06.2017 - L 5 EG 1/17
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2014 - L 11 EG 5271/12

    Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Arbeit -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2018 - L 2 EG 1/16

    Elterngeld - Einkommensermittlung - selbstständige Erwerbstätigkeit -

  • BSG, 24.09.2015 - B 10 EG 14/15 B

    Höhe des Elterngeldes; Grundsatzrüge; Darlegung einer erneuten

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 5027/11

    Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - selbständige Tätigkeit - Verluste im

  • LSG Hessen, 06.11.2017 - L 5 EG 14/14
  • BSG, 17.07.2014 - B 10 EG 25/13 B
  • SG München, 09.07.2014 - S 33 EG 16/13

    Gewinnermittlung einer selbständigen Zahnärztin bei dem Bezug von Elterngeld

  • SG Frankfurt/Main, 05.02.2014 - S 22 EG 30/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2015 - L 2 EG 6/15
  • SG München, 10.06.2015 - S 33 EG 130/14

    Höhe des Elterngelds - Anrechenbarkeit von Einkünften aus Windkraftfonds

  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 EG 1523/16
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