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   BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R   

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https://dejure.org/2012,80694
BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R (https://dejure.org/2012,80694)
BSG, Entscheidung vom 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R (https://dejure.org/2012,80694)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - B 10 EG 19/11 R (https://dejure.org/2012,80694)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss - Zeit zwischen tatsächlichem und errechnetem Geburtstermin

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 3 Abs 1 S 3 BEEG vom 05.12.2006, § 4 Abs 3 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 BEEG vom 05.12.2006
    Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt - Anrechnung von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss - Gleichheitssatz - Gebot der Familienförderung - europarechtliches Diskriminierungsverbot - sozialgerichtliches Verfahren - endgültiger Festsetzungsbescheid - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Elterngeld; Berechnung bei vorzeitiger Geburt des Kindes ohne Anrechnung von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

  • rewis.io

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt - Anrechnung von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss - Gleichheitssatz - Gebot der Familienförderung - europarechtliches Diskriminierungsverbot - sozialgerichtliches Verfahren - endgültiger Festsetzungsbescheid - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Berechnung bei vorzeitiger Geburt des Kindes ohne Anrechnung von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Maßgeblicher Geburtstermin für Verrechnung von Mutterschaftsgeld und Elterngeld

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Maßgeblicher Geburtstermin für Verrechnung von Mutterschaftsgeld und Elterngeld

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nachteile beim Elterngeld für Mütter nach Frühgeburt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 16
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R
    Über die Rechtmäßigkeit eines solchen Bescheides ist nach den Grundsätzen zu entscheiden, die die Rechtsprechung für die Fälle entwickelt hat, in denen das SG übersehen hat, dass ein neuer Verwaltungsakt gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden ist (vgl BSG vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - RdNr 17 mwN - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 RdNr 17) .

    c) Zur Auslegung des Begriffs der nach § 3 Abs. 1 BEEG anzurechnenden Leistungen (vgl dazu auch § 4 Abs. 3 S 2 BEEG) hat der Senat bereits mit Urteil vom 26.5.2011 (- B 10 EG 12/10 R - ab RdNr 22 ff - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2) umfangreiche Ausführungen gemacht.

    Nach dem Sinn und Zweck des BEEG ergänzt die in § 4 Abs. 3 S 2 BEEG geregelte Fiktion von Bezugsmonaten die im vorliegenden Fall vorzunehmende Anrechnung des Mutterschaftsgeldes sowie des Arbeitgeberzuschusses auf das Elterngeld nach § 3 Abs. 1 S 1 und S 3 BEEG (vgl BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - RdNr 25 - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2).

    Aus der Entstehungsgeschichte und dem Regelungszusammenhang des BEEG lässt sich demnach keine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes entnehmen (vgl allg zur Feststellung von Gesetzeslücken Senatsurteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - RdNr 31 mwN - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2).

    So hat der Senat bereits mit Urteil vom 26.5.2011 (- B 10 EG 12/10 R - RdNr 25 - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2) klargestellt:.

    Auch in diesem Zusammenhang ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit sowohl für die Abgrenzung der begünstigenden Personengruppen (hierzu BVerfGE 99, 165, 178; 106, 166, 175 f) als auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (hierzu BVerfGE 87, 1, 35 f; 103, 242, 260) ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - RdNr 35 mwN - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R
    So hat der EuGH nationales Recht dann als europarechtswidrig angesehen, wenn dieses mit dem Mutterschaftsurlaub verbundene Rechte verkürzt (Urteil vom 20.9.2007 - C-116/06 - Kiiski, NZA 2007, 1274 = AP Nr. 8 zu EWG-Richtlinie Nr. 92/85) .

    Eine sich hieraus ergebende unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts betreffend Arbeitsbedingungen iS von Art. 2 Richtlinie 76/207/EWG vom 9.2.1976 ist in keiner Weise ersichtlich und lässt sich auch nicht der Entscheidung des EuGH vom 20.9.2007 ( - C-116/06 - Kiiski, NZA 2007, 1274) entnehmen.

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R
    Im Übrigen hat der Senat mit Urteil vom 25.6.2009 (- B 10 EG 8/08 R - RdNr 64 - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2) entschieden, dass das BEEG die Vorgaben des Art. 11 Nr. 4 S 2 Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992 erfüllt.

    Ein Verstoß gegen die von der Klägerin genannte Richtlinie 79/7/EWG der Europäischen Union zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit vom 19.12.1978 (ABl L 6, S 24) scheidet aus den gleichen Gründen aus wie eine Verletzung der dasselbe Ziel verfolgenden Absätze 2 und 3 des Art. 3 GG (s Art. 1 der Richtlinie; vgl insoweit auch Senatsurteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - RdNr 65 - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2) .

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R
    Demgemäß dürfen die Eltern ihr familiäres Leben nach ihren Vorstellungen planen und verwirklichen sowie insbesondere in ihrer Erziehungsverantwortung entscheiden, ob und in welchem Entwicklungsstadium das Kind überwiegend von einem Elternteil allein, von beiden Elternteilen in wechselseitiger Ergänzung oder von einem Dritten betreut werden soll (vgl BVerfGE 99, 216, 231).

    Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise bzw zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden (vgl BVerfGE 99, 216, 234).

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R
    Auch in diesem Zusammenhang ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit sowohl für die Abgrenzung der begünstigenden Personengruppen (hierzu BVerfGE 99, 165, 178; 106, 166, 175 f) als auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (hierzu BVerfGE 87, 1, 35 f; 103, 242, 260) ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - RdNr 35 mwN - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R
    Auch in diesem Zusammenhang ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit sowohl für die Abgrenzung der begünstigenden Personengruppen (hierzu BVerfGE 99, 165, 178; 106, 166, 175 f) als auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (hierzu BVerfGE 87, 1, 35 f; 103, 242, 260) ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - RdNr 35 mwN - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R
    Auch in diesem Zusammenhang ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit sowohl für die Abgrenzung der begünstigenden Personengruppen (hierzu BVerfGE 99, 165, 178; 106, 166, 175 f) als auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (hierzu BVerfGE 87, 1, 35 f; 103, 242, 260) ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - RdNr 35 mwN - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2).
  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 329/96

    Begriff der Frühgeburt im Sinne von § 6 MuSchG

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R
    Vor diesem Hintergrund kommen vorliegend als Vergleichsgruppen zunächst Frauen in Betracht, die ihr Kind zum errechneten Geburtstermin zur Welt gebracht haben, und Frauen mit einer Geburt vor diesem Zeitpunkt (vgl zum Begriff der Frühgeburt iS von § 6 Abs. 1 MuSchG BAGE 85, 248 = NZA 1997, 764 = NJW 1997, 2472).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R
    Auch in diesem Zusammenhang ist allerdings in Rechnung zu stellen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit sowohl für die Abgrenzung der begünstigenden Personengruppen (hierzu BVerfGE 99, 165, 178; 106, 166, 175 f) als auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Familienförderung (hierzu BVerfGE 87, 1, 35 f; 103, 242, 260) ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt (vgl BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - RdNr 35 mwN - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2).
  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

    Auszug aus BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R
    Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, die familiäre Eigenbetreuung von Kindern in einem weiteren Umfang zu fördern, als dies bereits durch die Einrichtung von Elterngeld und Elternzeit geschieht (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 6.6.2011 - 1 BvR 2712/09 - RdNr 9 mwN - NJW 2011, 2869) .
  • BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 652/11

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - Elternzeit

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 37/77

    Verfahrensgegenstand - Abänderungsbescheid - Rückforderung einer Leistung -

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2011 - L 2 EG 18/10

    Der Zeitraum des Bezuges von Mutterschaftsgeld einschließlich des

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BSG, 27.06.1991 - 4 REg 2/91

    Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auf den Erziehungsgeldanspruch des Vaters,

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 6/16 R

    Elterngeld - Lebensmonat des Kindes mit Bezug von Mutterschaftsgeld durch die

    Denn beim Mutterschaftsgeld sowie beim Elterngeld handelt es sich um Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a Abs. 1 S 1 Nr. 2 iVm Abs. 3 Nr. 1 SGB IV. Mit der Anrechnung verdrängt das vorrangige Mutterschaftsgeld das Elterngeld, soweit es für denselben Bezugszeitraum zu erbringen ist (vgl insgesamt auch: BSG Urteil vom 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R - SozR 4-7837 § 3 Nr. 1 RdNr 22 bis 25 mwN) .

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Gesetzgeber eine zeitgleiche Zahlung von Elterngeld und Mutterschaftsgeld eindeutig ausschließen wollte (vgl BT-Drucks 16/1889 S 22 f) und deshalb auch eine Verlängerung der Bezugsdauer von Elterngeld um Zeiten, für die eine Anrechnung von anderen Leistungen nach § 3 Abs. 1 und 3 BEEG erfolgt, nicht vorgesehen hat, ohne dass eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes vorliegt (BSG Urteil vom 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R - SozR 4-7837 § 3 Nr. 1 RdNr 26 mwN) .

    Hinsichtlich der umfangreichen Abwägungen zu Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG bezogen auf die grundsätzlich in § 4 Abs. 3 S 2 BEEG enthaltene Fiktion von Bezugsmonaten unter Vermeidung von zweckidentischen Doppelleistungen wird daher auf die Ausführungen des Senats in seinen vorangegangenen Entscheidungen verwiesen (BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 12/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2 RdNr 32 bis 37; BSG Urteil vom 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R - SozR 4-7837 § 3 Nr. 1 RdNr 27 bis 40) .

  • BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R

    Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum

    Neben diesen Ersatzleistungen sollte nicht auch Elterngeld, das ebenfalls eine Entgeltersatzleistung darstellt, in voller Höhe wegen desselben ausfallenden Erwerbseinkommens zu zahlen sein (BT-Drucks 16/1889 S 22; vgl Senatsurteil vom 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R - SozR 4-7837 § 3 Nr. 1 RdNr 23).
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R

    Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom

    Das BEEG übt generell keinen durch Art. 6 Abs. 1 GG verbotenen Zwang auf Eltern aus, sondern setzt lediglich Anreize, die familienpolitischen Ziele, aber auch fiskalischen Interessen des Staates dienen (BSG Urteil vom 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R - SozR 4-7837 § 3 Nr. 1 RdNr 39 mwN) .
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