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   BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 2/15 R   

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https://dejure.org/2015,38074
BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 2/15 R (https://dejure.org/2015,38074)
BSG, Entscheidung vom 15.12.2015 - B 10 EG 2/15 R (https://dejure.org/2015,38074)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - B 10 EG 2/15 R (https://dejure.org/2015,38074)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Betreuungsgeld - Stichtagsregelung - vor dem 1. 8. 2012 geborene Kinder - Nichtigkeit des Betreuungsgeldgesetzes - keine Durchbrechung des Nichtigkeitsgrundsatzes wegen Vertrauensschutzes

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4a BEEG, § 4b BEEG, § 4c BEEG, § 4d BEEG, § 27 Abs 3 S 1 BEEG vom 15.02.2013
    Betreuungsgeld - Stichtagsregelung - vor dem 1.8.2012 geborene Kinder - Nichtigkeit des Betreuungsgeldgesetzes - Vertrauensschutz - keine Durchbrechung des Nichtigkeitsgrundsatzes bei fehlender Betreuungsgeldgewährung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Betreuungsgeld für nach dem 31.7.2012 geborene Kinder; Ausschluss des Leistungsanspruchs bei Nichtigkeit der das Betreuungsgeld regelnden Vorschriften

  • rewis.io

    Betreuungsgeld - Stichtagsregelung - vor dem 1.8.2012 geborene Kinder - Nichtigkeit des Betreuungsgeldgesetzes - Vertrauensschutz - keine Durchbrechung des Nichtigkeitsgrundsatzes bei fehlender Betreuungsgeldgewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Betreuungsgeld für nach dem 31.7.2012 geborene Kinder; Ausschluss des Leistungsanspruchs bei Nichtigkeit der das Betreuungsgeld regelnden Vorschriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeldrecht; Entschädigungsrecht wegen überlanger Verfahrensdauer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13

    Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 2/15 R
    Während des Revisionsverfahrens, in welchem der Kläger die Verfassungswidrigkeit dieser Stichtagsregelung rügt, hat das BVerfG am 21.7.2015 (1 BvF 2/13 - NJW 2015, 2399 bis 2405) entschieden, dass die §§ 4a bis 4d BEEG idF vom 15.2.2013 mit dem GG unvereinbar und nichtig sind.

    Das LSG hat im Ergebnis die Berufung zu Recht zurückgewiesen, weil die Klage nach der Entscheidung des BVerfG vom 21.7.2015 (1 BvF 2/13) keinen Erfolg mehr haben kann.

    Vertrauensschutzgesichtspunkten lasse sich nach § 79 Abs. 2 S 1 BVerfGG gegebenenfalls iVm § 45 Abs. 2 SGB X Rechnung tragen (Urteil vom 21.7.2015 - 1 BvF 2/13 - NJW 2015, 2399; siehe hierzu auch Dau, jurisPR-SozR 18/2015 Anm 1) .

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 11/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - gewerbliche Unfallversicherung - Mindestbeitrag

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 2/15 R
    Regelungen die gegen höhere Normen - wie das GG - verstoßen, dürfen grundsätzlich nicht angewendet werden, da die Verwaltung und Gerichte nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden und deshalb gehalten sind, gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen (vgl BSG vom 4.12.2014 - B 2 U 11/13 R - SozR 4-2700 § 161 Nr. 1 = in BSGE vorgesehen, RdNr 28 mwN; BVerfG vom 3.11.1982 - 1 BvR 620/78 ua - BVerfGE 61, 319, Juris RdNr 101 mwN) .
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 2/15 R
    Regelungen die gegen höhere Normen - wie das GG - verstoßen, dürfen grundsätzlich nicht angewendet werden, da die Verwaltung und Gerichte nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden und deshalb gehalten sind, gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen (vgl BSG vom 4.12.2014 - B 2 U 11/13 R - SozR 4-2700 § 161 Nr. 1 = in BSGE vorgesehen, RdNr 28 mwN; BVerfG vom 3.11.1982 - 1 BvR 620/78 ua - BVerfGE 61, 319, Juris RdNr 101 mwN) .
  • LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 R 18/16
    Ergänzend verwies der Beklagte auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Dezember 2015 (B 10 EG 2/15 R) und vertrat auf die rechtlichen Hinweise des Kammervorsitzenden im Erörterungstermin vom 10. Mai 2016 die Auffassung, Amtshaftungsansprüche seien vorliegend ausgeschlossen.

    Unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf das Urteil vom 15. Dezember 2015, B 10 EG 2/15 R) könnten sich nur solche (früheren) Anspruchsinhaber auf Vertrauensschutz berufen, denen bis zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts bereits ein bestandskräftiger Bewilligungsbescheid erteilt worden sei.

    Vielmehr ist entscheidend zu berücksichtigen, dass lediglich nicht mehr anfechtbare Entscheidungen (Bewilligungsbescheide) von der Nichtigerklärung der zugrunde liegenden Normen unberührt blieben und dies im Umkehrschluss zur Folge hat, dass Ansprüchen auf Betreuungsgeld, die in noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren geltend gemacht werden, aufgrund der Nichtigerklärung jegliche Rechtsgrundlage entzogen ist (so auch BSG, Urteil vom 15. Dezember 2015, B 10 EG 2/15 R.; ebenso ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats: z. B. Urteile vom 24. Mai 2016, L 5 EG 10/16 und 22. November 2016, L 5 EG 3/16).

  • LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 EG 18/16
    Ergänzend verwies der Beklagte auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Dezember 2015 (B 10 EG 2/15 R) und vertrat auf die rechtlichen Hinweise des Kammervorsitzenden im Erörterungstermin vom 10. Mai 2016 die Auffassung, Amtshaftungsansprüche seien vorliegend ausgeschlossen.

    Unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf das Urteil vom 15. Dezember 2015, B 10 EG 2/15 R) könnten sich nur solche (früheren) Anspruchsinhaber auf Vertrauensschutz berufen, denen bis zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts bereits ein bestandskräftiger Bewilligungsbescheid erteilt worden sei.

    Vielmehr ist entscheidend zu berücksichtigen, dass lediglich nicht mehr anfechtbare Entscheidungen (Bewilligungsbescheide) von der Nichtigerklärung der zugrunde liegenden Normen unberührt blieben und dies im Umkehrschluss zur Folge hat, dass Ansprüchen auf Betreuungsgeld, die in noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren geltend gemacht werden, aufgrund der Nichtigerklärung jegliche Rechtsgrundlage entzogen ist (so auch BSG, Urteil vom 15. Dezember 2015, B 10 EG 2/15 R.; ebenso ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats: z. B. Urteile vom 24. Mai 2016, L 5 EG 10/16 und 22. November 2016, L 5 EG 3/16).

  • BSG, 06.04.2017 - B 10 EG 2/17 B

    Betreuungsgeld; Grundsatzrüge; Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage; Auswertung

    Die Klägerin benennt zwar die Entscheidung des BVerfG vom 21.7.2015 (1 BvF 2/13 - BVerfGE 140, 65), mit dem dieses die Vorschriften der §§ 4a bis 4b Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für nichtig erklärt hat sowie die Entscheidung des BSG vom 15.12.2015 (B 10 EG 2/15 R - SozR 4-7837 § 27 Nr. 2), wonach die Nichtigkeit der das Betreuungsgeld regelnden Vorschriften einen Anspruch auf diese Leistungen ausschließt.

    Darüber hinaus hätte die Klägerin jedoch auch Ausführungen zum Bedeutungsgehalt der Vorschrift des Art. 20 Abs. 3 GG machen müssen, wonach entsprechend den Ausführungen des BSG im Urteil vom 15.12.2015 (B 10 EG 2/15 R - SozR 4-7837 § 27 Nr. 2 RdNr 13) Verwaltung und Gerichte an Gesetz und Recht gebunden und deshalb gehalten sind, gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen.

  • SG Fulda, 31.05.2016 - S 4 EG 5/15

    Betreuungsgeldrecht

    Der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes vermag insoweit kein anderes Ergebnis zu rechtfertigen; hierzu kann auf die Ausführungen des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 15. Dezember 2015 - B 10 EG 2/15 R - verwiesen werden, denen sich die Kammer anschließt.

    cc) Hieran ändert sich nichts dadurch, dass das Bundessozialgericht im bereits zitierten Urteil vom 15. Dezember 2015 - B 10 EG 2/15 R - nur bei Urteilsverkündung bereits bestandskräftigen Bewilligungsbescheiden Vertrauensschutzwirkung zuerkannt hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2016 - L 13 EG 10/16

    Fehlende Rechtsgrundlage für Betreuungsgeld; Familienpolitische Subvention;

    Sein Fall sei mit demjenigen, den das Bundessozialgericht am 15.12.2015 (B 10 EG 2/15 R) zu entscheiden hatte, nicht vergleichbar, da es hier nicht um die Stichtagsregelung gehe.

    Für das allein streitgegenständliche Betreuungsgeld fehlt es an einer Rechtsgrundlage, nachdem das BVerfG die §§ 4a-4d BEEG für nichtig erklärt hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 21.07.2015 - 1 BvF 2/13; BSG, Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 2/15 R, Rn 10-13).

  • LSG Hessen, 21.06.2018 - L 5 EG 2/17
    Dies hat im Umkehrschluss zur Folge, dass Ansprüchen auf Betreuungsgeld, die in noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren geltend gemacht werden, aufgrund der Nichtigerklärung jegliche Rechtsgrundlage entzogen ist (so bereits höchstrichterlich entschieden: BSG, Urteil vom 15. Dezember 2015, B 10 EG 2/15 R.; ebenso ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats: z. B. Urteile vom 24. Mai 2016, L 5 EG 10/16 und 22. November 2016, L 5 EG 3/16).
  • SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 1/16
    Nach dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, wie er in Art. 20 Abs. 3 GG bereits angelegt ist und in § 31 SGB I nochmals ausdrücklich formuliert wird, scheidet eine erstmalige Leistungsgewährung ohne gesetzliche Grundlage nunmehr jedoch von vornherein aus (vgl. auch BSG, Urteil vom 15. Dezember 2015, B 10 EG 2/15 R, juris Rn. 10 ff.; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Mai 2016, L 5 EG 10/16).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 EG 649/16
    Das Bundessozialgericht (BSG 15.12.2015, B 10 EG 2/15 R, SozR 4-7837 § 27 Nr. 2) hat zu dieser Rechtsfrage ausgeführt:.
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