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   BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R   

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https://dejure.org/2021,5495
BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R (https://dejure.org/2021,5495)
BSG, Entscheidung vom 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R (https://dejure.org/2021,5495)
BSG, Entscheidung vom 18. März 2021 - B 10 EG 3/20 R (https://dejure.org/2021,5495)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 3 BEEG vom 10.09.2012, § 4 BEEG vom 18.12.2014, § 26 Abs. 2 BEEG vom 10.09.2012, § 44 SGB 5, Art. 3 Abs. 1 GG
    BEEG, SGB 5, GG

  • rewis.io

    Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Elterngeld Plus nach dem BEEG Rechtmäßigkeit der Anrechnung von Krankengeld als Entgeltersatzleistung für nachgeburtliches Einkommen

  • datenbank.nwb.de

    Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Krankengeld kann Elterngeld Plus reduzieren

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Reduziert Krankengeld das Elterngeld Plus?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elterngeld Plus - und der Krankengeldbezug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Krankengeld kann Elterngeld Plus reduzieren

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Krankengeld mindert das Elterngeld Plus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankengeld wird auf Elterngeld angerechnet - Bezieht eine erkrankte teilzeitbeschäftigte Mutter Krankengeld, reduziert das ihr "ElterngeldPlus"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Krankengeldbezug kann das Elterngeld Plus reduzieren

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Krankengeld kann Elterngeld Plus reduzieren

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Reduziert Krankengeld das Elterngeld Plus?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Elterngeld durch Krankengeld gemindert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankengeld kann Elterngeld Plus reduzieren - Bundessozialgericht zur Anrechnung von Krankengeld auf Elterngeld Plus

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeld, Erziehungsgeld

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Elterngeld
    Elterngeld Plus ab 2015
    Allgemeines
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 132, 14
  • NZS 2022, 380
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R
    Zu diesen Einnahmen gehört auch das Krankengeld nach §§ 44, 47 SGB V (vgl zur früheren Regelung des § 3 Abs. 2 Satz 1 BEEG idF des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes vom 5.12.2006, BGBl I 2748: Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 79 und auch BSG Urteil vom 18.2.2016 - B 3 KR 10/15 R - BSGE 121, 1 = SozR 4-2500 § 45 Nr. 2, RdNr 26).

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 3 Abs. 2 Satz 1 BEEG (idF des Gesetzes vom 5.12.2006, aaO), der die (begrenzte) Anrechnung von nach der Geburt des Kindes erzielter Einnahmen auf das Elterngeld bestimmte, die nach ihrer Zweckbestimmung vor der Geburt des Kindes erzielte Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ersetzten.

    Den Gesetzesmaterialien zu § 3 Abs. 2 BEEG (idF des Gesetzes vom 5.12.2006, aaO) ist zu entnehmen, dass bei Erhalt dieser "anderen Einnahmen" bereits eine Hilfe zur Sicherung der Lebensgrundlage vorliege, die deshalb auch anzurechnen sei.

    Da es sich beim Krankengeld um steuerbefreite Sozialleistungen (§ 3 Nr. 1 Buchst a EStG) handelt, müssen diese aber auch nicht genauso wie positive Einkünfte behandelt werden (vgl Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 27) .

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R

    Elterngeld - Einkommensgrenze des § 1 Abs 8 S 2 BEEG - Gesamteinnahmen eines

    Auszug aus BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R
    Die beschriebene Differenzmethode ist die folgerichtige Umsetzung des gesetzlichen Ziels, die wirtschaftliche Lebensgrundlage von Familien während der ersten Lebensmonate der Kinderbetreuung abzusichern (vgl Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 25) .

    Obwohl das Elterngeld damit nicht streng an die persönliche Bedürftigkeit anknüpft, bleibt es eine Hilfe sowohl zum Aufbau als auch zur Sicherung der Lebensgrundlage junger Familien und damit eine "klassisch fürsorgerische Leistung" (so Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 25; Senatsurteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 39).

    Als steuerfinanzierte Leistung kennt das Elterngeld weder eine dem sozialversicherungsrechtlichen Anwartschaftsrecht vergleichbare Rechtsposition noch kann es als Gegenleistung für die vom Berechtigten zuvor auf sein Erwerbseinkommen entrichteten Steuern angesehen werden (Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 24) .

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 10/15 R

    Krankenversicherung - Kinderkrankengeld - kein Ruhen nach § 49 Abs 1 Nr 2 SGB 5

    Auszug aus BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R
    Zu diesen Einnahmen gehört auch das Krankengeld nach §§ 44, 47 SGB V (vgl zur früheren Regelung des § 3 Abs. 2 Satz 1 BEEG idF des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes vom 5.12.2006, BGBl I 2748: Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 79 und auch BSG Urteil vom 18.2.2016 - B 3 KR 10/15 R - BSGE 121, 1 = SozR 4-2500 § 45 Nr. 2, RdNr 26).

    Soweit sich die Klägerin zur Begründung ihrer entgegenstehenden Ansicht auf das zum Kinderkrankengeld ergangene BSG-Urteil vom 18.2.2016 (B 3 KR 10/15 R - BSGE 121, 1 = SozR 4-2500 § 45 Nr. 2) beruft, verkennt sie das in dieser Entscheidung ausdrücklich hervorgehobene systemgerechte Zusammenspiel von Krankengeld und Elterngeld dergestalt, dass bei parallelem Bezug beider Leistungen die Anrechnungsvorschriften einen Doppelbezug gerade begrenzen bzw vermeiden sollen (vgl aaO, RdNr 13, 26) .

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R
    Obwohl das Elterngeld damit nicht streng an die persönliche Bedürftigkeit anknüpft, bleibt es eine Hilfe sowohl zum Aufbau als auch zur Sicherung der Lebensgrundlage junger Familien und damit eine "klassisch fürsorgerische Leistung" (so Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 25; Senatsurteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 39).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R
    In Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes ist nur zu überprüfen, ob der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat und nicht, ob er unter verschiedenen Lösungen die gerechteste und zweckmäßigste gewählt hat (stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 8.6.2004 - 2 BvL 5/00 - BVerfGE 110, 412, 436 = juris RdNr 73 mwN) .
  • BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1134/15

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Beitragspflicht zur gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R
    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 17.6.2020 - 1 BvR 1134/15 - juris RdNr 9; Senatsurteil vom 19.2.2009 - B 10 KG 2/07 R - SozR 4-5870 § 1 Nr. 2 RdNr 24) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 EG 6/19

    Berechnung von Elterngeld für eine Rechtsanwältin; Basiselterngeld und Elterngeld

    Auszug aus BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R
    Unvorhersehbaren Ereignissen mit nachteiligen wirtschaftlichen Folgen kann der Elterngeldberechtigte im Einzelfall beispielsweise mit einer Antragsänderung nach § 7 Abs. 2 BEEG begegnen (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 6.11.2019 - L 2 EG 6/19 - juris RdNr 79; hierzu Brehm, NZS 2020, 195) .
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R

    Elterngeld - Anspruchsvoraussetzung - Ausübung keiner oder keiner vollen

    Auszug aus BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R
    Das Mindestelterngeld (§ 2 Abs. 4 BEEG) honoriert die Erziehungs- und Betreuungsleistung des Elterngeldberechtigten (Senatsurteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 33) .
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Auszug aus BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R
    Da das Sozialrechtsverhältnis lediglich so hergestellt werden kann, wie es dem Berechtigten ohne die Pflichtverletzung des Leistungsträgers zugestanden hätte, lässt sich mit Hilfe dieses Rechtsinstituts ein pflichtwidriges Handeln nur insoweit berichtigen als die begehrte Amtshandlung rechtlich zulässig, zumindest nach ihrer wesentlichen Struktur im Gesetz vorgesehen ist (vgl BSG Urteil vom 27.8.2009 - B 13 R 14/09 R - BSGE 104, 108 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 13, RdNr 39) .
  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R
    Für das Elterngeld, bei dem es sich um eine verfassungsrechtlich nicht gebotene steuerfinanzierte Sozialleistung handelt, die nicht auf entgeltbezogenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruht und die über die bloße Sicherung des Existenzminimums hinausgeht, ist es hinsichtlich beider verfassungsrechtlichen Prinzipien dem Gesetzgeber insoweit lediglich verwehrt, seine Leistungen nach unsachlichen Gesichtspunkten - also "willkürlich" - zu verteilen (vgl BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - juris RdNr 10; Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 40, jeweils mwN) .
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 2/19 R

    Bemessung des Elterngeldes

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 3/15 R

    Elterngeld - Höhe - selbständige Tätigkeit - Anrechnung von nachgeburtlichem

  • BSG, 12.02.2020 - B 10 EG 11/19 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von

  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit - Erholungsurlaub

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R

    Beruflichen Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei Bestehen einer

    Bei der Ausgestaltung von Sozialleistungsansprüchen steht dem Gesetzgeber ein besonders weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl etwa BVerfG vom 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 - BVerfGE 130, 240 [254] = SozR 4-7835 Art. 1 Nr. 1 RdNr 42 mwN; BVerfG [K] vom 15.5.2007 - 1 BvR 866/07 - juris RdNr 25; BVerfG [K] vom 1.2.2018 - 1 BvR 1379/14 - juris RdNr 10; BSG vom 18.3.2021 - B 10 EG 3/20 R - SozR 4-7837 § 3 Nr. 2 RdNr 46 - auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Der Gesetzgeber ist insbesondere frei, darüber zu befinden, was als im Wesentlichen gleich und was als so verschieden anzusehen ist, dass die Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt ( BSG vom 18.3.2021 - B 10 EG 3/20 R - SozR 4-7837 § 3 Nr. 2 RdNr 46 - auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; zum Versorgungsrecht BVerfG vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 [330] = juris RdNr 139).

  • BSG, 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R

    Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte

    Daher ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich lediglich verwehrt, seine Leistungen nach unsachlichen Gesichtspunkten - also "willkürlich" - zu verteilen (vgl BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - BVerfGK 19, 186 - juris RdNr 10 f; BSG Urteil vom 18.3.2021 - B 10 EG 3/20 R - BSGE 132, 14 = SozR 4-7837 § 3 Nr. 2, RdNr 47; BSG Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 40) .
  • BSG, 26.10.2023 - B 10 EG 2/23 R

    Elterngeld - Partnerschaftsbonus - beiderseitige Erwerbstätigkeit -

    Ausnahmen allein für den Fall einer Unmöglichkeit einer Teilzeiterwerbstätigkeit für einen Elternteil liefen auch dem vom Gesetzgeber mit seinem Regelungsplan verfolgten zentralen Ziel zuwider, mit dem Partnerschaftsbonus eine stärkere Rollenteilung durch Erprobung partnerschaftlicher Arbeitsteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu erleichtern und gleichzeitig die frühere Wiederaufnahme einer Teilzeittätigkeit durch beide Eltern, insbesondere durch Mütter, zu fördern (vgl Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz , BT-Drucks 18/2583 S 15 ff, 28 f; BSG Urteil vom 7.9.2023 - B 10 EG 2/22 R - SozR - RdNr 39 ff; BSG Urteil vom 18.3.2021 - B 10 EG 3/20 R - BSGE 132, 14 = SozR 4-7837 § 3 Nr. 2, RdNr 38) .

    Daher ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich lediglich verwehrt, seine Leistungen nach unsachlichen Gesichtspunkten - also "willkürlich" - zu verteilen (vgl BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - BVerfGK 19, 186 - juris RdNr 10 f; BSG Urteil vom 18.3.2021 - B 10 EG 3/20 R - BSGE 132, 14 = SozR 4-7837 § 3 Nr. 2, RdNr 47; BSG Urteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 40) .

  • BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

    Dies betrifft nicht nur das Basiselterngeld, sondern auch Ansprüche auf Elterngeld Plus, wie der Senat mit Urteil vom 18.3.2021 (B 10 EG 3/20 R - BSGE 132, 14 = SozR 4-7837 § 3 Nr. 2) bereits entschieden hat.
  • BSG, 06.06.2023 - B 12 R 14/21 R

    Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung -

    Der von der Rechtsprechung des BSG entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Leistungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder des konkreten Sozialrechtsverhältnisses gegenüber dem Berechtigten obliegenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I) , ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (stRspr; zB BSG Urteil vom 18.3.2021 - B 10 EG 3/20 R - BSGE 132, 14 = SozR 4-7837 § 3 Nr. 2, RdNr 54 mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2021 - L 8 BA 172/20

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen auf Beitragsforderungen mit

    Der von der Rechtsprechung des BSG entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Leistungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder des konkreten Sozialrechtsverhältnisses gegenüber dem Berechtigten obliegenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I), ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (st. Rspr, vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.3.2021 - B 10 EG 3/20 R - juris Rn. 54 m.w.N.).
  • BSG, 08.09.2021 - B 5 R 193/21 B

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Grundsatzrüge im

    Es ist zudem höchstrichterlich geklärt, dass die Angaben in einer Renteninformation nach § 109 SGB VI als unverbindlich zu qualifizieren sind (vgl zB BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 13 R 19/14 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 5 RdNr 17 mwN) und der sozialrechtliche Herstellungsanspruch (nur) auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet ist, der bestehen würde, wenn der Leistungsträger die ihm obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl aus jüngerer Zeit zB BSG Urteil vom 18.3.2021 - B 10 EG 3/20 R - juris RdNr 54 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen) .
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