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   BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R   

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https://dejure.org/2018,4532
BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R (https://dejure.org/2018,4532)
BSG, Entscheidung vom 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R (https://dejure.org/2018,4532)
BSG, Entscheidung vom 08. März 2018 - B 10 EG 8/16 R (https://dejure.org/2018,4532)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - pauschal versteuerte Einmalzahlungen - Weihnachtsgeld - Urlaubsgeld - Heiratsbeihilfe - laufender Arbeitslohn - sonstige Bezüge - lohnsteuerrechtliche Behandlung - Minijob - pauschale Versteuerung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Elterngeld und Rückforderung; Anrechnung einer Heiratsbeihilfe sowie von Urlaubs- und Weihnachtsgeld; Fiktives Lohnsteuerabzugsverfahren; Pauschale Besteuerung

  • rewis.io

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - pauschal versteuerte Einmalzahlungen - Weihnachtsgeld - Urlaubsgeld - Heiratsbeihilfe - laufender Arbeitslohn - sonstige Bezüge - lohnsteuerrechtliche Behandlung - Minijob - pauschale Versteuerung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 2c Abs. 1 S. 2; ESTG § 38 Abs. 1 S. 1
    Festsetzung von Elterngeld und Rückforderung

  • rechtsportal.de

    Bemessung des Elterngeldes

  • datenbank.nwb.de

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - pauschal versteuerte Einmalzahlungen - Weihnachtsgeld - Urlaubsgeld - Heiratsbeihilfe - laufender Arbeitslohn - sonstige Bezüge - lohnsteuerrechtliche Behandlung - Minijob - pauschales ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Kein Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elterngeld trotz Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Reduzierung des Elterngeldes durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Anrechnung von Heiratsbeihilfen und Weihnachtsgeld auf Elterngeld

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung des elterngeldrelevanten Einkommens

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld führt nicht zur Minderung des Elterngeldanspruchs

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 13.03.2018)

    Urlaubsgeld mindert nicht Elterngeld

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld führen nicht zum Elterngeldverlust - Bei Lohnsteuerabzugsverfahren bleiben einmal gezahlte Vergütungsbestandteile als sonstige Bezüge bei Elterngeldberechnung unberücksichtigt

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    S. G. ./. Freistaat Bayern

    Elterngeld, Erziehungsgeld

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld?

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 125, 162
  • NZS 2019, 22
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R
    Für dieses normative Verständnis spricht maßgeblich der Wortlaut der Nachfolgeregelung (in der Fassung des Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18.12.2014, BGBl I 2325) , mit dem der Gesetzgeber den Inhalt der Norm nicht wesentlich ändern, sondern diesen nur verdeutlichen wollte (vgl Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - Juris RdNr 24 unter Hinweis auf BT-Drucks 18/2583 S 24 f - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) .

    Darüber hinaus könne der zufällige Zufluss einmaliger Einnahmen im Bezugszeitraum den Elterngeldanspruch insbesondere teilzeitbeschäftigter Eltern beeinträchtigen (Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - Juris RdNr 20) .

    Die ursprüngliche Gesetzesfassung hatte zu diesem Zweck ausdrücklich angeordnet, sonstige Bezüge iS von § 38a Abs. 1 S 3 EStG nicht als elterngeldrelevante Einnahmen zu berücksichtigen, ohne das Lohnsteuerabzugsverfahren überhaupt zu erwähnen (vgl Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - Juris RdNr 20) .

    Der in späteren Fassungen hinzugefügte Verweis auf die Ergebnisse dieses Verfahrens soll die nach den Kriterien des materiellen Steuerrechts ausgeschlossenen Einnahmen zweifelsfrei identifizieren (Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - Juris RdNr 25) .

    Dieser Verweis ersetzt aber nicht die verbindlichen materiell-rechtlichen Zuordnungsregeln des Steuerrechts, sondern betont und verstärkt nur ihre Verbindlichkeit für das Elterngeldverfahren (Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - Juris RdNr 34) .

    Auch im Fall einer pauschalen Besteuerung kann auf die materiellen Unterscheidungskriterien des Steuerrechts zurückgegriffen werden, um sonstige Bezüge aus der Bemessungsgrundlage des Elterngelds ausschließen (zu diesen Kriterien im Einzelnen Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - Juris RdNr 26 ff mwN) .

    Denn gemäß den lohnsteuerrechtlichen Vorgaben sind sonstige Bezüge all jene Entgeltzahlungen, deren Zahlungszeiträume von dem als Regel vorgesehenen Zahlungsturnus für Arbeitslohn nicht nur unerheblich abweichen, weil sie entweder nicht für bestimmte, aufeinanderfolgende Zeiträume erfolgen oder den üblichen Lohnzahlungszeitraum erheblich überschreiten (Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - Juris RdNr 31) .

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 13/13 R

    Elterngeld - Einkommensgrenze des § 1 Abs 8 S 2 BEEG - Gesamteinnahmen eines

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R
    Hiergegen hat die Klägerin zulässig nur eine isolierte Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 S 1 SGG erhoben (vgl Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 11) .

    a) Die Ermächtigung des Beklagten zu einer von der geänderten vorläufigen Elterngeldfestsetzung im Bescheid vom 16.4.2014 abermals abweichenden Regelung ergibt sich aus dem damit verbundenen Vorbehalt der Vorläufigkeit, mit dem der Beklagte den ursprünglichen Bescheid vom 26.2.2014 nachträglich nach § 8 Abs. 3 BEEG versehen hat (zu dieser Möglichkeit vgl Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 14 mwN).

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R
    Dafür hat er sich - wie bei anderen kurzfristigen Entgeltersatzleistungen - der sogenannten Bezugs- bzw Referenzmethode bedient (vgl Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 59) .

    Sie beschränkt den Einkommensersatz auf solche Einkünfte, welche die vorgeburtliche Lebenssituation geprägt, dh wesentlich beeinflusst haben (Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 65) .

  • BSG, 29.06.2017 - B 10 EG 5/16 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R
    Im Vergleich zu dem in allen Monaten des Elterngeldbezugs gleichbleibend gewährten Entgelt für die geringfügige Beschäftigung der Klägerin wäre damit das ihr gewährte Weihnachts- und Urlaubsgeld (vgl dazu zuletzt Senatsurteil vom 29.6.2017 - B 10 EG 5/16 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 32 RdNr 17 ff) ebenso als sonstiger Bezug zu behandeln wie die ihr einmalig gezahlte Heiratsbeihilfe.
  • BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R
    Wie das LSG zu Recht ausgeführt hat, darf die Elterngeldhöhe nach der gesetzlichen Konzeption nicht allein von der Wahl des Besteuerungsverfahrens abhängen, die bei geringfügiger Beschäftigung im freien Ermessen des Arbeitgebers liegt (vgl BAG Urteil vom 13.11.2014 - 8 AZR 817/13 - Juris RdNr 19) .
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 589/11

    Sozialkassenbeitrag bei pauschal versteuerter Vergütung (§ 40a EStG)

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R
    Maßgeblich ist jeweils der "Arbeitslohn" iS des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 2 LStDV (BAG Urteil vom 29.8.2012 - 10 AZR 589/11 - Juris RdNr 23) .
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R
    Und gerade an diese Bemessungsgrundlage knüpft die Höhe des Elterngelds auf dem Weg über § 2 Abs. 1 S 1 Nr. 1 BEEG maßgeblich an (vgl Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 17/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 7 RdNr 26) .
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R
    Im Lohnsteuerabzugsverfahren dient die Unterscheidung zwischen sonstigen Bezügen und laufendem Arbeitslohn durch §§ 38a, 39b EStG der gleichmäßigen Besteuerung des Arbeitnehmers im Jahresverlauf (vgl Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - BSGE 115, 198 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 25, RdNr 18 f).
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R
    Die Klägerin hat den Rechtsstreit allein wegen der drei Einmalzahlungen - Heiratsbeihilfe, Urlaubs- und Weihnachtsgeld - geführt, will aber ersichtlich mit der Anfechtung auch der Verfügung über die endgültige Festsetzung uneingeschränkt zur vorläufigen Elterngeldfestsetzung zurückkehren (zur auch möglichen Teilanfechtung vgl Senatsurteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 19) .
  • BFH, 21.07.1989 - VI R 157/87

    Das an einen Teilzeitbeschäftigten gezahlte Weihnachtsgeld ist für die Prüfung

    Auszug aus BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R
    Pauschal versteuerte Sonderzahlungen - wie zB Weihnachtsgeld - sind auch ohne Anwendung der genannten Vorschriften über den Lohnsteuerabzug rechnerisch auf die gesamten Lohnzahlungszeiträume zu verteilen, für die sie erbracht worden sind (BFH Urteil vom 21.7.1989 - VI R 157/87 - Juris RdNr 11; Krüger in Schmidt, EStG, 36. Aufl 2017, § 40a RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 13/10 R

    Elterngeld - Höhe - Minijob - geringfügige Beschäftigung - Einkommen -

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Für eine isolierte Anfechtung der abschließenden Leistungsbescheide mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleitete abschließende Feststellung des Leistungsanspruchs für den streitbefangenen Zeitraum durch Verwaltungsakt abzuschließen hat ( arg § 41 Abs. 5 Satz 1 SGB II , vgl unten 6. c) und daher die Aufhebung der Nullfeststellungen allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte ( vgl zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung eines Leistungsbescheids etwa BSG vom 3.10.1973 - 1 RA 61/72 - BSGE 36, 181, 183 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO Aa 5; BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 15/11 R - SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 RdNr 16; Bieresborn in Roos/Wahrendorf, SGG , 2014, § 54 RdNr 127 mwN ; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 54 RdNr 4a mwN ; vgl dagegen zur isolierten Anfechtbarkeit einer endgültigen Elterngeldfestsetzung BSG vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - vorgesehen für SozR 4-7837 § 2c Nr. 3 RdNr 18) .
  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Danach ist wesentlich, welches Erwerbseinkommen dem Elterngeldberechtigten vor der Geburt tatsächlich zur Verfügung stand und damit prägend für die Lebensführung war, dh die vorgeburtliche Lebenssituation wesentlich beeinflusst hat (vgl Senatsurteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3, RdNr 28; Senatsurteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 59 und 64 f) .
  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Maßgeblich ist die Abweichung von dem Lohnzahlungszeitraum, den die Vertragsparteien arbeitsrechtlich zugrunde gelegt haben (stRspr, Senatsurteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 2/18 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 5 RdNr 35, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; Senatsurteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3, RdNr 35; Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 31; Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 1 RdNr 32; Senatsbeschluss vom 28.1.2019 - B 10 EG 11/18 B - juris RdNr 7).

    Ausnahmen von der Bindungswirkung und damit korrespondierend eine Obliegenheit der Elterngeldstellen zur eigenständigen Prüfung, ob ein Entgeltbestandteil nach den maßgeblichen materiellen lohnsteuerrechtlichen Vorgaben zum laufenden Arbeitslohn gehört oder sonstiger Bezug ist, hat der Senat anerkannt im Fall der pauschalen Versteuerung des Einkommens (also beim Fehlen einer Lohnsteueranmeldung) und bei einem im Zeitpunkt der Elterngeldfestsetzung noch nicht abgeschlossenen Lohnsteuerabzugsverfahren (Senatsurteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3, RdNr 32 bis 34) , bei einer iS von § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG fristgerechten Korrektur des Lohnsteuerabzugs (Senatsurteil vom 13.12.2018 - B 10 EG 9/17 R - juris RdNr 28) sowie bei einer aus sonstigen Gründen fehlenden Bestandskraft einer Lohnsteueranmeldung (Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R - BSGE 125, 62 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 2, RdNr 36; Senatsurteil vom 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R - SozR 4-7837 § 2c Nr. 1 RdNr 37) .

    Liegt während eines laufenden Elterngeldverfahrens der Einkommensteuerbescheid für einen Teil oder den ganzen Bemessungszeitraum noch nicht vor, kann die Elterngeldbehörde bei greifbaren Anhaltspunkten für eine bestandskräftige, aber fehlerhafte Anmeldung und Behandlung eines Lohnbestandteils im Lohnsteuerabzugsverfahren und bei absehbarer Beendigung der Bindungswirkung (aufgrund der Einkommensteuerveranlagung nach § 46 EStG) dieser Verfahrenskonstellation gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BEEG durch eine vorläufige Zahlung von entsprechend höherem Elterngeld Rechnung tragen (vgl zur Möglichkeit, einen Bescheid auch nachträglich ua im Widerspruchsverfahren mit einem Vorläufigkeitsvorbehalt zu versehen: Senatsurteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3, RdNr 20; Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 14) .

  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 4/18 R

    Anspruch Selbstständiger auf aufstockende Leistungen zur Sicherung des

    Für eine isolierte Anfechtung des abschließenden Leistungsbescheids mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleitete abschließende Feststellung des Leistungsanspruchs für den streitbefangenen Zeitraum durch Verwaltungsakt abzuschließen hat ( arg § 41a Abs. 5 Satz 1 SGB II ) und daher die Aufhebung der Nullfeststellungen allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte ( vgl zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung eines Leistungsbescheids etwa BSG vom 3.10.1973 - 1 RA 61/72 - BSGE 36, 181, 183 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO S 5; BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 15/11 R - SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 RdNr 16; Bieresborn in Roos/Wahrendorf, SGG , 2014, § 54 RdNr 127 mwN ; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 54 RdNr 4a mwN ; vgl dagegen zur isolierten Anfechtbarkeit einer endgültigen Elterngeldfestsetzung BSG vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - vorgesehen für SozR 4-7837 § 2c Nr. 3 RdNr 18) .
  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 2/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - laufender Arbeitslohn - Gehaltsnachzahlung

    Dieser steuerrechtsakzessorische Ansatz wurde durch die seit 1.1.2015 geltende Fassung des § 2c Abs. 1 S 2 BEEG idF des Gesetzes vom 18.12.2014 (aaO) vom BEEG-Gesetzgeber fortgeführt und bekräftigt (Senatsurteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3, RdNr 30) .
  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 7/18 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Für eine isolierte Anfechtung des abschließenden Leistungsbescheids mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleitete abschließende Feststellung des Leistungsanspruchs für den streitbefangenen Zeitraum durch Verwaltungsakt abzuschließen hat ( arg § 41a Abs. 5 Satz 1 SGB II ) und daher die Aufhebung der Nullfeststellungen allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte ( vgl zum fehlenden Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung eines Leistungsbescheids etwa BSG vom 3.10.1973 - 1 RA 61/72 - BSGE 36, 181, 183 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO S 5; BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 15/11 R - SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 RdNr 16; Bieresborn in Roos/Wahrendorf, SGG , 2014, § 54 RdNr 127 mwN ; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 54 RdNr 4a mwN ; vgl dagegen zur isolierten Anfechtbarkeit einer endgültigen Elterngeldfestsetzung BSG vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - vorgesehen für SozR 4-7837 § 2c Nr. 3 RdNr 18) .
  • BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R

    Abänderung der Höhe des Elterngeldes Abänderung eines bestandskräftigen

    Bis zum Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung umfasst § 8 Abs. 3 BEEG und der darauf gestützte Vorbehalt der Vorläufigkeit auch die Rechtsgrundlage für eine Abänderung der vorläufigen Bewilligung (vgl BSG Urteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3, RdNr 20; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 13/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 29 RdNr 14 ).
  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 3/18 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Dieser steuerrechtsakzessorische Ansatz wurde durch die seit 1.1.2015 geltende Fassung des § 2c Abs. 1 S 2 BEEG idF des Gesetzes vom 18.12.2014 (aaO) vom BEEG-Gesetzgeber fortgeführt und bekräftigt (Senatsurteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3 RdNr 30) .
  • BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

    Gegen diese Bescheide hat sich der Kläger zulässig mit der isolierten Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt 1 SGG) gewandt (vgl BSG Urteil vom 8.3.2018 - B 10 EG 8/16 R - BSGE 125, 162 = SozR 4-7837 § 2c Nr. 3, RdNr 18 mwN) .
  • LSG Hamburg, 18.04.2018 - L 2 EG 10/17

    Elterngeld

    Die vom Gesetzgeber schon seit langem gewollte und nunmehr auch vom BSG akzeptierte strikte Anbindung des elterngeldrechtlichen Einkommensbegriffs an den lohnsteuerlichen hat es in einer weiteren Entscheidung vom 14. Dezember 2017 (B 10 EG 4/17 R, s. Terminbericht Nr. 61/17) und in einer solchen vom 8. März 2018 (B 10 EG 8/16 R, s. Pressemitteilung Nr. 11/2018) bekräftigt.
  • BSG, 12.02.2020 - B 10 EG 10/19 B

    Berücksichtigung von sonstigen Bezügen bei der Elterngeldberechnung

  • BSG, 12.02.2020 - B 10 EG 11/19 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • SG München, 17.08.2017 - S 46 EG 89/15

    Elterngeldrecht

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