Rechtsprechung
   BSG, 23.01.2008 - B 10 KR 1/07 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Beitragsberechnung - Berücksichtigung von Pachteinnahmen als beitragspflichtiges Arbeitseinkommen - Einkommensteuerrecht

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung der Landwirte; Pflegeversicherung; Beitragsberechnung; Berücksichtigung von Pachteinnahmen als beitragspflichtiges Arbeitseinkommen; Einkommensteuerrecht

mehr
  • Bundessozialgericht

    Krankenversicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Beitragsberechnung - Berücksichtigung von Pachteinnahmen als beitragspflichtiges Arbeitseinkommen - Einkommensteuerrecht

  • NWB SteuerXpert START

    SGB IV § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Pachtzinsen bei der Beitragsbemessung in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Pachtzinsen aufgrund der Verpachtung eines Wochenmarktstandes sind beitragspflichtiges Arbeitseinkommen

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Pachtzinsen aus der Verpachtung eines Wochenmarktstandes sind Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Verfahrensgang

  • SG Hamburg, 30.03.2007 - S 34 KR 1231/03
  • BSG, 23.01.2008 - B 10 KR 1/07 R

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 99, 284
  • NZS 2009, 99 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)  

mehr
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 241/11  

    Ansparabschreibung; Ansparrücklage; Berücksichtigung einer Ansparrücklage als

    Hierdurch ist jedoch lediglich die Verweisungsnorm des § 141 Abs. 3 SGB III teleologisch ausgelegt worden, während etwa der Begriff der selbständigen Tätigkeit im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV unberührt geblieben ist (BSG, Urteil vom 23. Januar 2008, Az.: B 10 KR 1/07 R, zitiert nach juris.de).

    Die Beschränkung der Rechtsprechung auf diese bestimmten Ausnahmefälle zeigt jedoch, dass die Rechtsprechung, wonach bei der Auslegung des § 15 SGB IV grundsätzlich an die Begriffe des Steuerrechts anzuknüpfen ist, gerade nicht aufgegeben worden ist (BSG, Urteil vom 23. Januar 2008, Az.: B 10 KR 1/07 R, zitiert nach juris.de).

  • BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 7/10 R  

    Krankenversicherung der Landwirte - Beitragsbemessung - Berücksichtigung nur von

    Das BSG hat bereits entschieden, dass der Begriff "Arbeitseinkommen" auch mit Geltung für das KVLG 1989 in § 15 Abs. 1 S 1 SGB IV definiert ist (BSGE 99, 284 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 6, RdNr 18 f mwN; BSG SozR 4-5420 § 2 Nr. 1; stRspr für alle Zweige der Sozialversicherung vgl nur Urteil des Senats vom 28.9. 2011 - B 12 KR 23/09 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 240 Nr. 15 vorgesehen, RdNr 11 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 8 R 236/08  

    Rentenversicherung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, dass Pacht- bzw. Mietzinsen aus der Verpachtung bzw. Vermietung eines Gewerbebetriebs Einkünfte aus Gewerbebetrieb (mithin auch Arbeitseinkommen iSd §§ 15 Abs. 1, 18a Abs. 2a SGB IV) sind, solange der Verpächter bzw. Verpächter nicht die Betriebsaufgabe erklärt hat (vgl. BSG, Urteil vom 23.1.2008, B 10 KR 1/07 R, juris, mit eingehender Darstellung der Entwicklung der BSG-Rechtsprechung).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht