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   BSG, 10.05.2007 - B 10 KR 1/06 R   

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https://dejure.org/2007,3559
BSG, 10.05.2007 - B 10 KR 1/06 R (https://dejure.org/2007,3559)
BSG, Entscheidung vom 10.05.2007 - B 10 KR 1/06 R (https://dejure.org/2007,3559)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - B 10 KR 1/06 R (https://dejure.org/2007,3559)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung der Landwirte - Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen - Zugrundelegung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres

  • openjur.de

    Krankenversicherung der Landwirte; Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen; Zugrundelegung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Zuzahlungsbelastungsgrenze bei einem landwirtschaftlichen Unternehmer; Maßgebliches Kalenderjahr für die Berechnung der Belastungsgrenze; Berücksichtigung der Besonderheiten der Landwirtschaft

  • Judicialis

    SGB V § 62 Abs 1 S 1; ; SGB V § 62 Abs 2 S 3; ; KVLG J: 1989 § 8 Abs 1; ; EStG § 32 Abs 6 S 1; ; EStG § 32 Abs 6 S 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der Krankenversicherung der Landwirte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.5.2007)

    Keine deutliche Entlastung von Familien in der Krankenversicherung // Zuzahlungen verringern sich nur geringfügig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 538 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - kindererziehende Versicherte - Höhe der

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 10 KR 1/06 R
    Das LSG wird zunächst die im Jahre 2004 erzielten Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu ermitteln haben und dabei - wie die Beklagte - wohl weiterhin Kindergeld (das der Kläger nach seinen Angaben im Revisionsverfahren für das Jahr 2004 bezogen hat) unberücksichtigt lassen dürfen (vgl dazu BSGE 92, 46 RdNr 27 = SozR 4-2500 § 61 Nr. 1 RdNr 28), obwohl das Kindergeld seit Umstellung des Systems des Familienlastenausgleichs grundsätzlich keine zweckbestimmte Sozialleistung mehr ist, sondern zur Förderung der Familie nur insoweit dient, wie es zur gebotenen steuerlichen Freistellung des Einkommens in Höhe des Existenzminimus des Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht erforderlich ist (§ 31 Satz 2 EStG).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Bei Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen (vgl BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 1 Leitsatz und RdNr 10).
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 7/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze für Zuzahlungen - Berücksichtigung -

    Ein historisches - uU Jahre zurückliegendes - Einkommen stehe dazu regelmäßig nicht mehr zur Verfügung (vgl BSG, Urteil vom 10.5.2007 - B 10 KR 1/06 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 1/07 R

    Krankenversicherung - Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen -

    Bei Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen (vgl BSG, Urteil vom 10.5.2007 - B 10 KR 1/06 R - Leitsatz und RdNr 10, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ein historisches - uU Jahre zurückliegendes - Einkommen steht dazu regelmäßig nicht mehr zur Verfügung (vgl BSG, Urteil vom 10.5.2007 - B 10 KR 1/06 R).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 20/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - tatsächliche Bruttoeinnahmen zum

    Bei Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen (vgl BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 1, Leitsatz und RdNr 10).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 5/07 R

    Krankenversicherung - Berechnung der Belastungsgrenze - Nichtberücksichtigung von

    Bei Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen (vgl BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 1, Leitsatz und RdNr 10).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 17/08 R

    Krankenversicherung - Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen - Minderung

    Schon der 10. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) habe sich hierzu kritisch geäußert (BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 1).

    Deshalb hat auch der 10. Senat des BSG, der sich zwar kritisch zu der Diskrepanz zwischen Kinder- und Angehörigenentlastung geäußert hat, keinen Zweifel an der Maßgeblichkeit des Freibetrags von 5.808 Euro für ein Kind geäußert, sondern ihn zugrunde gelegt (vgl BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 1 RdNr 14).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 18/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen seit 1. 1. 2004 -

    Bei der Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen (vgl BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 1 Leitsatz und RdNr 10).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundessozialgerichts (BSG) sind Zuzahlungsregelungen in der GKV grundsätzlich verfassungsgemäß, ohne dass das Sozialstaatsgebot oder die Grundrechte entgegenstehen (vgl zB statt vieler: BVerfGE 115, 25, 46 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 27; BSGE 92, 46 RdNr 28 ff = SozR 4-2500 § 61 Nr. 1 RdNr 29 ff mwN; BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 1 und Nr. 2; zuletzt BSG, Urteile vom 19.9.2007 - B 1 KR 1/07 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, und vom 22.4.2008 - B 1 KR 10/07 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - L 16 KR 48/08

    Berücksichtigung von Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen

    Zur Frage, auf welches Jahr bei den "jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt" für die Ermittlung der Belastungsgrenze abzustellen ist, hat das BSG (Urteil vom 10.05.2007 - B 10 KR 1/06 R - SozR 4-2500 § 62 Nr. 1; vom 22.04.2008, aaO) bereits entschieden, dass es die Einnahmen des jeweiligen Kalenderjahres sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2008 - L 1 KR 22/08

    Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen chronisch Kranker;

    Dabei habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 10. Mai 2007 (B 10 KR 1/06 R) den Rechtsstreit zurückverwiesen (aus prozessökonomischen Gründen an das LSG) und die vorliegend im Streit stehende Rechtsfrage der Auslegung des § 62 Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG ausdrücklich offen gelassen.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 5 KR 3710/07
    Soweit andererseits das BSG in der Entscheidung vom 10.05.2007 - B 10 KR 1/06 R - die Frage aufgeworfen hat, ob ausgehend von einem Minderungsbetrag von 5.808 EUR je Kind das davon gezahlte Kindergeld abzuziehen ist, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.
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