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   BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 10/02 R   

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https://dejure.org/2002,2850
BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 10/02 R (https://dejure.org/2002,2850)
BSG, Entscheidung vom 16.10.2002 - B 10 LW 10/02 R (https://dejure.org/2002,2850)
BSG, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - B 10 LW 10/02 R (https://dejure.org/2002,2850)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Alterssicherung der Landwirte - Nichtberücksichtigung der von einem ehemaligen Landwirt als Weiterversicherter entrichteten Beiträge bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente der Ehefrau - Zusplittung - Anspruch - versicherungsrechtliche Voraussetzungen - rückwirkende ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsunfähigkeitsrente

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Zeitraum für Pflichtbeiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse - Landwirt - Anrechnung der Beiträge des Ehemannes zur landwirtschaftlichen Alterskasse - Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit - ...

  • Judicialis

    ALG § 92 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtberücksichtigung der von einem ehemaligen Landwirt als Weiterversicherter entrichteten Beiträge bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente der Ehefrau in der Alterssicherung der Landwirte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 10/02 R
    Da die zitierte Rechtsprechung des Senats den Inhalt der genannten Vorschrift nur mit erheblichem Interpretationsaufwand letztlich dahin bestimmt hat, dass auch weiterentrichtete Pflichtbeiträge anrechenbar seien, dürfte es sich bei der prompten Reaktion des Gesetzgebers (durch das Gesetz vom 21. März 2001) nicht um einen verfassungsrechtlich zum Scheitern verurteilten Versuch handeln, ein von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend angewandtes - völlig klares - Gesetz rückwirkend zu ändern, um die Rechtsprechung für die Vergangenheit ins Unrecht zu setzen und zu korrigieren (vgl dazu BVerfGE 18, 429 und 30, 367).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 10/02 R
    Da die zitierte Rechtsprechung des Senats den Inhalt der genannten Vorschrift nur mit erheblichem Interpretationsaufwand letztlich dahin bestimmt hat, dass auch weiterentrichtete Pflichtbeiträge anrechenbar seien, dürfte es sich bei der prompten Reaktion des Gesetzgebers (durch das Gesetz vom 21. März 2001) nicht um einen verfassungsrechtlich zum Scheitern verurteilten Versuch handeln, ein von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend angewandtes - völlig klares - Gesetz rückwirkend zu ändern, um die Rechtsprechung für die Vergangenheit ins Unrecht zu setzen und zu korrigieren (vgl dazu BVerfGE 18, 429 und 30, 367).
  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 12/99 R

    Altersrente - Gewährung - Wartezeit - Landwirtschaft - Ehegatte -

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 10/02 R
    Der Senat hat zwar am 17. August 2000 entschieden (BSGE 87, 66, 72 = SozR 3-5868 § 92 Nr. 1), dass beide Formulierungen auch nach § 27 GAL weiterentrichtete Pflichtbeiträge erfassen.
  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums-

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 10/02 R
    Damit hat der Gesetzgeber den zuvor zweifelhaften Norminhalt - des § 92 Abs. 1 Satz 1 ALG idF des ASRG-ÄndG - authentisch festgelegt (vgl zur authentischen Interpretation vgl BSGE 58, 243, 245 = SozR 2200 § 182 Nr. 98 mwN; SozR 3-2600 § 93 Nr. 3).
  • BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 92/84

    Berücksichtigung des 13. Monatsgehalts bei der Berechnung des Übergangsgeldes

    Auszug aus BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 10/02 R
    Damit hat der Gesetzgeber den zuvor zweifelhaften Norminhalt - des § 92 Abs. 1 Satz 1 ALG idF des ASRG-ÄndG - authentisch festgelegt (vgl zur authentischen Interpretation vgl BSGE 58, 243, 245 = SozR 2200 § 182 Nr. 98 mwN; SozR 3-2600 § 93 Nr. 3).
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