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   BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R   

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BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R (https://dejure.org/2000,4641)
BSG, Entscheidung vom 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R (https://dejure.org/2000,4641)
BSG, Entscheidung vom 17. August 2000 - B 10 LW 11/00 R (https://dejure.org/2000,4641)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Beitragszuschüsse - Erstattung - Landwirtschaft - Einkommensteuerbescheid - Vorlagefrist - Verschulden

  • Judicialis

    ALG § 32 Abs 4; ; ALG § 34 Abs 4; ; SGB X § 50 Abs 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
    Denn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt primär eine die individuelle Rechts- und Freiheitssphäre verteidigende Funktion zu (zB BVerfGE 81, 310, 338).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
    Das Maß der den Einzelnen treffenden Belastung muß in einem vernünftigen Verhältnis zu den ihm und/oder der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen stehen (zB BVerfGE 63, 88, 115; 65, 1, 54; 67, 157, 173 ff).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
    Die Verfassung fordert aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Vermeidung des Übermaßverbotes sowie zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips eine Begrenzung des Totalentzugs der Leistung und eine Rückführung auf ein vernünftiges Maß (zB BVerfG vom 10. Februar 1987, BVerfGE 74, 203 = SozR 4100 § 120 Nr. 2; BFH vom 11. Juni 1997, BFHE 183, 21 zur Differenzierung: Abschöpfung des Zinsvorteils/Sanktion beim Verspätungszuschlag; BSG vom 9. Februar 1995, BSGE 76, 12 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2: Übermaßverbot und Sperrzeit).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
    Ehe das BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG angerufen wird, müssen die Fachgerichte nach jeder nur denkbaren Möglichkeit Ausschau halten, welche die Vorlage an das BVerfG entbehrlich und überflüssig machen könnte (zB BVerfGE 85, 329, 333 f).
  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 17/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Ruhen des Anspruchs - Beitragszuschuß -

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
    Wenn das LSG Niedersachsen (zB Urteil vom 18. Mai 2000 ; Revision anhängig unter Az B 10 LW 17/00 R) den § 32 Abs. 4 ALG dahingehend auslegt, das Ruhen trete generell dann nicht ein, wenn objektiv der Leistungsanspruch bestanden hätte, wird der doppelte Regelungsgehalt der Vorschrift nicht erfaßt.
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
    Denn die Gesetze sind so auszulegen, daß diejenige "Normvariante" Anwendung findet, die mit dem GG im Einklang steht (zB BVerfGE 88, 145, 166), und es kommt gerade nicht darauf an, ob dem subjektiven Willen des Gesetzgebers die weitergehende, mit dem GG nicht zu vereinbarende Auslegung eher entsprochen hätte (BVerfGE 93, 37, 81).
  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 3/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Anrechnung des

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
    Der Senat hat die Sonderstellung des § 34 Abs. 4 ALG gegenüber den Regelungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X bereits im Urteil vom 8. Oktober 1998 unterstrichen (SozR 3-5868 § 32 Nr. 2).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
    Das Maß der den Einzelnen treffenden Belastung muß in einem vernünftigen Verhältnis zu den ihm und/oder der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen stehen (zB BVerfGE 63, 88, 115; 65, 1, 54; 67, 157, 173 ff).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
    Der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat unter der Geltung des GG Verfassungsrang (BVerfGE 19, 342, 348 f).
  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

    Auszug aus BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
    Das Maß der den Einzelnen treffenden Belastung muß in einem vernünftigen Verhältnis zu den ihm und/oder der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen stehen (zB BVerfGE 63, 88, 115; 65, 1, 54; 67, 157, 173 ff).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 34/94

    Sperrzeit - Arbeitslosigkeit

  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 19/00 R

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Gesetz zur Reform der agrarsozialen Sicherung (Agrarsozialreformgesetz 1995 -

  • BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83

    Cannabis

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Arbeitnehmerkammern

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
  • LSG Bayern, 18.07.2001 - L 16 LW 11/01

    Rückforderung von Beitragszuschüssen

    Im Hinblick auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R, B 10 LW 8/00 R - erließ die Beklagte am 12.02.2001 Bescheide, in denen sie die Rückforderung für den strittigen Zeitraum auf jeweils 434,- DM begrenzte.

    Wie das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 17.08.2000 (Az.: B 10 LW 11/00 R) dargelegt hat, ist im Rahmen des Sanktionstatbestandes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 ALG und der Rückforderung nach § 34 Abs. 4 ALG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 SGB X die Ausübung von Ermessen im Regelfall erforderlich.

    Die Sanktion des Ruhens ist verschuldensabhängig, wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 17.08.2000 (B 10 LW 11/00 R) festgestellt hat.

    Die Sonderstellung des § 34 Abs. 4 ALG gegenüber den Regelungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X hat das Bundessozialgericht bereits im Urteil vom 08.10.1998 unterstrichen (SozR 3-5868 § 32 Nr. 2) und im Urteil vom 17.08.2000 (a.a.O.) bekräftigt.

    Damit ist es den insoweit sehr konkreten Erwägungen des 10. Senats des BSG im Urteil vom 17.08.2000 (a.a.O.) gefolgt.

  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 19/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - verspätet vorgelegter

    Sie trägt vor, eine verfassungskonforme Auslegung, wie vom SG und - in anderer Form - auch vom erkennenden Senat (Hinweis auf die Urteile vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R und B 10 LW 11/00 R) vertreten, finde ihre Grenze dort, wo sie mit dem Wortlaut des Gesetzes und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde.

    Sie nehmen zur Begründung auf die Senatsurteile vom 17. August 2000 (B 10 LW 8/00 R und B 10 LW 11/00 R) Bezug.

  • LSG Bayern, 28.04.2004 - L 16 LW 20/03

    Vorliegen eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht durch eine fehlende Befristung

    Das BSG hat diese Sonderstellung des § 34 Abs. 4 ALG gegenüber den Regelungen des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X bereits im Urteil vom 08.10.1998 unterstrichen (SozR 3-5868 § 32 Nr. 2) und im Urteil vom 17.08.2000 (B 10 LW 11/00 R) bekräftigt.

    Im Übrigen hat die Beklagte sowohl im Bescheid vom 12.02.2001 als auch im Bescheid vom 16.10.2003 bei der Rückforderung der Beitragszuschüsse unter Ablehnung einer weiteren Herabsetzung der Rückforderung ihr Ermessen zutreffend ausgeübt und auch die sehr konkreten Erwägungen des 10. Senats des BSG im Urteil vom 17.08.2000 (a.a.O.) umgesetzt.

  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 30/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Vorlage des

    Im weiteren wendet sich die Beklagte gegen die Rechtsprechung in den Urteilen des Senats vom 17. August 2000 (B 10 LW 8/00 R, B 10 LW 11/00 R).
  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 29/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Einkommen - Steuerbescheid -

    Unter diesen Umständen ist es hier nicht von Belang, daß außerdem die Sanktionsregelung des § 32 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz ALG aF bei wortgetreuer Auslegung gegen die Verfassung verstößt und somit verfassungskonform auszulegen ist (vgl dazu Urteile des Senats vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R - BSGE 87, 76 = SozR 3-5868 § 32 Nr. 4 - und B 10 LW 11/00 R sowie das am 9. August 2001 ergangene Urteil des Senats - B 10 LW 23/00 R).
  • BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 23/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - verspätete Vorlage des neuen

    Mit den von der Revision angeführten Urteilen vom 17. August 2000 (B 10 LW 8/00 R - SozR 3-5868 § 32 Nr. 4 - und B 10 LW 11/00 R - teilweise veröffentlicht in SGb 2000 S 620 f) hat der Senat indessen entschieden, daß die uneingeschränkte Anwendung der Ruhensvorschrift des § 32 Abs. 4 iVm § 50 Abs. 1 SGB X verfassungswidrig ist und eine verfassungskonforme Auslegung in analoger Anwendung des § 67 des Ersten Buchs Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) für erforderlich gehalten.
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