Rechtsprechung
   BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5858
BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R (https://dejure.org/1999,5858)
BSG, Entscheidung vom 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R (https://dejure.org/1999,5858)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - B 10 LW 13/98 R (https://dejure.org/1999,5858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Altershilfe für Landwirte - Rückforderung - Beitragszuschuß und Beitragsentlastung - Verschweigen von Arbeitsentgelt - Beginn der Jahresfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Beitragzuschüssen und Leistungen zur Beitragsentlastung; Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 SGB X; Mitwirkungspflichten bei Änderung des Erwerbseinkommens

  • Judicialis

    SGB X § 48; ; SGB X § 45 Abs 4 Satz 2; ; SGB X § 48 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Beitragszuschuß und Beitragsentlastung nach bösgläubigem Leistungsbezug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R
    Diese Frist beginnt mit der Kenntnis der Tatsachen zu laufen, welche die Rücknahme rechtfertigen (vgl dazu grundlegend BSG vom 8. Februar 1996, BSGE 77, 295 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27; Senatsurteil vom 22. März 1995, SozR 3-1300 § 45 Nr. 24 S 81).

    Die Kenntnis erstreckt sich sowohl auf diejenigen Tatsachen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit ergibt, als auch auf jene, welche in § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X vorausgesetzt werden (vgl BSGE 77, 295, 299 f mwN; 25. Januar 1994, SozR 3-1300 § 48 Nr. 32 S 55 f, 63 zum erforderlichen Grad der Gewißheit von "Tatsachen"); dies schließt die für eine Ermessensausübung entscheidenden Tatsachen ein (vgl Steinwedel in Kasseler Komm § 45 SGB X RdNr 27).

    Bei diesen für die Ermessensentscheidung wichtigen Tatsachen handelt es sich demnach weder um nur aus der "subjektiven" Sicht der Beklagten erforderliche Tatsachen noch drohte eine unzulässige Verfahrensverzögerung (vgl dazu BSGE 77, 295, 299).

    Die Frage nach dem Gesamtschaden erweist sich nicht als "überflüssig" (vgl BSGE 77, 295, 302 ua zum Hinausschieben der Frist wegen Anhörung), sondern erfüllt einen Anspruch des Klägers auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens (vgl § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB I; vgl BSG vom 31. Oktober 1991, aaO S 35), und ist gerade auch dazu bestimmt, dem wohlverstandenen Interesse des Klägers zu dienen.

    Handelt die Behörde wie hier im Rahmen ihrer rechtlichen Bindungen, so zwingt auch die "disziplinierende Funktion" der Jahresfrist (BSGE 77, 295, 301 f) nicht dazu, die Möglichkeiten der Behörde zur zeitlichen Gestaltung nicht auszuschöpfen.

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 4/94

    Verlautbarung eines einstweiligen Verwaltungsaktes, Wirksamkeit, Rückabwicklung

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R
    Unwesentlich sei, daß die Bescheide über die vorläufige Bewilligung der Beitragsentlastungen für die Jahre 1988 bis 1990 keiner Aufhebung bedürften (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. November 1995, SozR 3-1300 § 31 Nr. 10); die Beklagte habe in die Gesamtbeurteilung mit einbeziehen dürfen, inwieweit auch hier die Rückforderung möglich war.

    Den Hinweisen in den "Mitteilungen" (vgl den entsprechenden Sachverhalt im Urteil des BSG vom 16. November 1995, SozR 3-1300 § 31 Nr. 10 S 12 f) konnte er - ohne Anspannung einer außergewöhnlichen Einsichts- oder Urteilsfähigkeit - entnehmen, daß er - auf Grundlage der gesetzlichen Mitwirkungspflichten gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I (unverzügliche Mitteilung von wesentlichen Änderungen) - verpflichtet war, Änderungen des Erwerbseinkommens - wie hier das Hinzutreten des Bezugs von Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung als Weinausfahrer - der Beklagten anzuzeigen.

    ee) Entsprechendes gilt mit Blick auf die vom Kläger angestrebte Lösung: Auch soweit es der Beklagten möglich gewesen ist, die Erstattung nach den für den Vorschuß geltenden Regelungen in § 42 SGB I geltend zu machen (BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 10), war sie dazu nicht im Sinne einer Ausschlußregelung gezwungen, den (einfacheren) Weg über § 42 SGB I einzuschlagen mit der Folge, daß die im Anwendungsbereich von § 45 liegenden Tatsachen, die für die Ausübung ihres Ermessens wichtig waren, nicht mehr berücksichtigt werden durften.

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 5/94

    Verletztenrenten aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung als

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R
    Bei den späteren Bewilligungsbescheiden habe es sich um rechtlich unselbständige Folgebescheide iS der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf das Urteil vom 16. November 1995, SozR 3-5850 § 3c Nr. 3) gehandelt.

    Der Senat kann offen lassen, ob er der vom LSG herangezogenen Rechtsprechung des 4. Senats des BSG über den Rechtsbegriff der "wiederholenden Verfügung" (vgl BSG vom 16. November 1995, SozR 3-5850 § 3c Nr. 3 S 15; 16. November 1995 - 4 RLw 3/94 -, GVLAK RdSchr AH 1/96; vgl zum wiederholenden Verwaltungsakt auch das Urteil des 1. Senats des BSG vom 17. April 1991, BSGE 68, 228, 230 = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1 S 3 f jeweils mwN; Senatsurteil vom 27. Februar 1996, SozR 3-1300 § 48 Nr. 47 S 105 zu Folgebescheiden im Kindergeldrecht) zur Anwendung auf Bescheide über Beitragsentlastung (und Beitragszuschuß) folgt, mit denen in den (auf die Erstbewilligung) folgenden Jahren keine Entscheidungen über den Grund oder die Höhe der Ansprüche zu treffen sind (vgl BSG vom 1. März 1979, BSGE 48, 56, 58, und vom 11. Juni 1987, BSGE 62, 32, 36 zur Auslegung von Verwaltungsakten als Aufgabe des Revisionsgerichts).

    Auch der 4. Senat des BSG geht davon aus, daß der einmal gestellte Entlastungsantrag nach § 5 Abs. 1 Satz 2 SVBEG zugleich für die folgenden Kalenderjahre wirkt (BSG vom 16. November 1995, SozR 3-5850 § 3c Nr. 3 S 14 mwN).

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R
    Die Kenntnis erstreckt sich sowohl auf diejenigen Tatsachen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit ergibt, als auch auf jene, welche in § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X vorausgesetzt werden (vgl BSGE 77, 295, 299 f mwN; 25. Januar 1994, SozR 3-1300 § 48 Nr. 32 S 55 f, 63 zum erforderlichen Grad der Gewißheit von "Tatsachen"); dies schließt die für eine Ermessensausübung entscheidenden Tatsachen ein (vgl Steinwedel in Kasseler Komm § 45 SGB X RdNr 27).

    Auf ein Versäumnis der Beklagten unter diesem Gesichtspunkt kann sich der Kläger im übrigen auch schon mit Blick auf Treu und Glauben nicht berufen: Solange er nämlich - wie hier der Fall - die von ihm (im November 1990) angeforderten Einkommensnachweise für die Jahre 1985 bis 1989 nicht vollständig vorgelegt hatte, konnte er sich auf den Beginn der Jahresfrist nicht einstellen und verlassen (vgl BSG vom 25. Januar 1994, BSGE 74, 20, 26 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32 S 62 f).

  • BSG, 20.12.1978 - 3 RK 42/78

    Krankengeld - Wiedergewährung - Verwaltungsakt - Arbeitsunfähigkeit - Entzug von

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R
    Soweit in der Gewährung der Leistung durch die Beklagte nicht bereits ein konkludenter Verwaltungsakt (vgl zum Verwaltungsakt ohne Leistungsbescheid grundlegend: BSG vom 20. Dezember 1978, BSGE 47, 288 ; ebenso für den Bereich des Kindergeldes: Senatsurteil vom 14. Dezember 1982, SozR 5870 § 20 Nr. 3 S 3) gesehen werden kann - was der Senat auf sich beruhen läßt -, bestimmt sich die Rückabwicklung nach § 50 Abs. 2 SGB X. Danach sind Leistungen zu erstatten, soweit sie ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden sind.
  • BSG, 22.03.1995 - 10 RKg 10/89

    Vorliegen von rechtswirksamen Kindergeldbewilligungen mit Dauerwirkung -

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R
    Diese Frist beginnt mit der Kenntnis der Tatsachen zu laufen, welche die Rücknahme rechtfertigen (vgl dazu grundlegend BSG vom 8. Februar 1996, BSGE 77, 295 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27; Senatsurteil vom 22. März 1995, SozR 3-1300 § 45 Nr. 24 S 81).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 31/96

    Anwendung des neuen Rechts bei Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R
    Mit der Gewährung von Beitragszuschuß und Beitragsentlastung für das Jahr 1987 hat die Beklagte jedenfalls eigenständige und vollinhaltlich erneute Bewilligungen vorgenommen (vgl BSG vom 26. Juni 1990, SozR 3-1500 § 77 Nr. 1 S 4: Weitergewährung von Zeitrente; ebenso BSG vom 24. Oktober 1996, SozR 3-2600 § 300 Nr. 8 S 32; zur Auslegung von Verwaltungsakten als Willenserklärungen vgl Senatsurteil vom 8. Dezember 1993, SozR 3-1300 § 34 Nr. 2 S 4 mwN).
  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 60/89

    Erstattung von Urteilsleistungen

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R
    Aus der (insoweit maßgeblichen: vgl BSG vom 31. Oktober 1991, SozR 3-1300 § 45 Nr. 10 S 35) Sicht der Beklagten zählt - nach ihrer Begründung des Bescheides vom 6. April 1992 - zu den entscheidenden Tatsachen auch der Gesamtumfang der Erstattungsforderung; denn sie wägt die aus der Rückforderung für den Kläger möglicherweise resultierende Härte mit dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme und Erstattung ab (vgl dazu BSG vom 21. März 1990, SozR 3-1300 § 45 Nr. 2 S 14 f mwN).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 62/89

    Bindungswirkung eines Zeitrentenbescheides für eine Ausfallzeit

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R
    Mit der Gewährung von Beitragszuschuß und Beitragsentlastung für das Jahr 1987 hat die Beklagte jedenfalls eigenständige und vollinhaltlich erneute Bewilligungen vorgenommen (vgl BSG vom 26. Juni 1990, SozR 3-1500 § 77 Nr. 1 S 4: Weitergewährung von Zeitrente; ebenso BSG vom 24. Oktober 1996, SozR 3-2600 § 300 Nr. 8 S 32; zur Auslegung von Verwaltungsakten als Willenserklärungen vgl Senatsurteil vom 8. Dezember 1993, SozR 3-1300 § 34 Nr. 2 S 4 mwN).
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78

    Verwaltungsakt - Auslegung - Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 13/98 R
    Der Senat kann offen lassen, ob er der vom LSG herangezogenen Rechtsprechung des 4. Senats des BSG über den Rechtsbegriff der "wiederholenden Verfügung" (vgl BSG vom 16. November 1995, SozR 3-5850 § 3c Nr. 3 S 15; 16. November 1995 - 4 RLw 3/94 -, GVLAK RdSchr AH 1/96; vgl zum wiederholenden Verwaltungsakt auch das Urteil des 1. Senats des BSG vom 17. April 1991, BSGE 68, 228, 230 = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1 S 3 f jeweils mwN; Senatsurteil vom 27. Februar 1996, SozR 3-1300 § 48 Nr. 47 S 105 zu Folgebescheiden im Kindergeldrecht) zur Anwendung auf Bescheide über Beitragsentlastung (und Beitragszuschuß) folgt, mit denen in den (auf die Erstbewilligung) folgenden Jahren keine Entscheidungen über den Grund oder die Höhe der Ansprüche zu treffen sind (vgl BSG vom 1. März 1979, BSGE 48, 56, 58, und vom 11. Juni 1987, BSGE 62, 32, 36 zur Auslegung von Verwaltungsakten als Aufgabe des Revisionsgerichts).
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 3/94

    Anforderungen an die Bewilligung von Beitragszuschüssen - Anspruch auf eine

  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von

  • BSG, 27.02.1996 - 10 RKg 27/93

    Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld wegen einer wesentlichen Änderung der

  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

  • BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R

    Kürzung des Landesblindengeldes - Einrichtung iSd § 2 Abs 2 S 1 BliGG ND -

    Vielmehr wurde in dem Bescheid vom 27. Januar 1995 eine neue und eigenständige Regelung für den Zeitraum ab 1. Januar 1995 getroffen, deren materielle Rechtmäßigkeit der Beklagte in seinem Widerspruchsbescheid vom 5. April 1995 in vollem Umfang überprüft hat (vgl im einzelnen, BSG Urteil vom 6. Mai 1999 - B 10 LW 13/98 R - mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht