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   BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R   

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https://dejure.org/2001,2295
BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R (https://dejure.org/2001,2295)
BSG, Entscheidung vom 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R (https://dejure.org/2001,2295)
BSG, Entscheidung vom 09. August 2001 - B 10 LW 18/00 R (https://dejure.org/2001,2295)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Alterssicherung der Landwirte - Rentenantrag - Landwirt - Leistungseinschränkungen - Arbeitsmarktlage - Fehlen der Wegefähigkeit

  • Judicialis

    ALG § 13; ; ALG § 21 Abs 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsmarktunabhängige Erwerbsunfähigkeit in der landwirtschaftlichen Alterssicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R
    Beim Fehlen der Wegefähigkeit gilt dies erst recht, wenn der Verlust eines Minimums an Mobilität als Teil des versicherten Risikos angesehen wird (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 S 30; BSG vom 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 -, nv, JURIS-Nr KSRE024430208; Loytved, NZS 1999, 276, 277 mwN).

    Deshalb ist - jedenfalls bei einem Landwirt, der auf oder in der Nähe seines früheren Hofes wohnt - Erwerbsunfähigkeit unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage nur anzunehmen, wenn in dem bisher ausgeübten Beruf keine Arbeiten mehr ausgeführt werden können oder der ehemalige Landwirt nur noch über ein sehr geringes Leistungsvermögen verfügt (vgl BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 27; SozR 2200 § 1246 Nr. 75, 90 S 285 mwN; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 S 32 f).

    Die Rechtsprechung des BSG (vgl stellvertretend BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; SozR 2200 § 1247 Nr. 56; Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 - JURIS-Nr KSRE063280915; Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 - JURIS-Nr KSRE024430208, jeweils mwN, stRspr) nimmt generell das Fehlen der Wegefähigkeit an, wenn der Versicherte aufgrund der bei ihm bestehenden Gesundheitsstörungen - auch unter Verwendung von Hilfsmitteln (zB Gehstützen) - nicht in der Lage ist, viermal täglich eine Wegstrecke von mehr als 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zurückzulegen und zwei Mal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen.

    Dabei ist - mit Blick auf die Zumutbarkeit eines Umzugs bei an sich vorliegender vollschichtiger Einsatzfähigkeit - ein generalisierender Maßstab anzulegen (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; SozR 2200 § 1247 Nr. 53; vgl KassKomm-Niesel, § 43 SGB VI RdNr 92).

    Außerdem kann ein Versicherter auf die zumutbare Benutzung eines eigenen Fahrzeuges verwiesen werden (BSG SozR Nr. 27 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1247 Nr. 56; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 S 38; Urteil vom 22. September 1998 - B 13 RJ 291/97 B -, JURIS-Nr KSRE027421508, jeweils mwN).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R
    Begründet eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes, liegt EU auch dann vor, wenn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt theoretisch ein vollschichtiges Leistungsvermögen gegeben wäre (BSGE 80, 24, 33 ff = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 26 ff mwN).

    In der - vom Großen Senat bestätigten - ständigen Rechtsprechung des BSG wurden dazu mehrere Gruppen herausgearbeitet und in einem Katalog zusammengestellt, bei denen die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes ohne weitere Prüfung angenommen werden kann (vgl BSGE 80, 24, 35 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 28 unter Bezugnahme auf BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 137 und 139; vgl näher dazu KassKomm-Niesel § 43 SGB VI RdNr 88 ff).

    Wenn für den Versicherten wegen seiner Gesundheitsstörungen aufgrund der konjunkturell bedingten Arbeitsmarktlage praktisch kein entsprechender Arbeitsplatz in Betracht kommt, ist seine Erwerbsunfähigkeit arbeitsmarktabhängig, andernfalls nicht (vgl BSGE 80, 24, 35 f = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8, 29; vgl Gagel, SozSich 1997, S 339 zur Auslegung von § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VI; Loytved, NZS 1999, S 276, 279; Kamprad in Hauck/Noftz, § 44 SGB VI RdNr 30).

    Deshalb ist - jedenfalls bei einem Landwirt, der auf oder in der Nähe seines früheren Hofes wohnt - Erwerbsunfähigkeit unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage nur anzunehmen, wenn in dem bisher ausgeübten Beruf keine Arbeiten mehr ausgeführt werden können oder der ehemalige Landwirt nur noch über ein sehr geringes Leistungsvermögen verfügt (vgl BSGE 80, 24, 34 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 27; SozR 2200 § 1246 Nr. 75, 90 S 285 mwN; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 S 32 f).

  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R
    Beim Fehlen der Wegefähigkeit gilt dies erst recht, wenn der Verlust eines Minimums an Mobilität als Teil des versicherten Risikos angesehen wird (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 S 30; BSG vom 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 -, nv, JURIS-Nr KSRE024430208; Loytved, NZS 1999, 276, 277 mwN).

    Die Rechtsprechung des BSG (vgl stellvertretend BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; SozR 2200 § 1247 Nr. 56; Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 - JURIS-Nr KSRE063280915; Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 - JURIS-Nr KSRE024430208, jeweils mwN, stRspr) nimmt generell das Fehlen der Wegefähigkeit an, wenn der Versicherte aufgrund der bei ihm bestehenden Gesundheitsstörungen - auch unter Verwendung von Hilfsmitteln (zB Gehstützen) - nicht in der Lage ist, viermal täglich eine Wegstrecke von mehr als 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zurückzulegen und zwei Mal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen.

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R
    Davon ist - nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BSG - jedenfalls schon dann auszugehen, wenn der Versicherte aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nur noch weniger als zwei Stunden täglich arbeiten kann (BSGE 30, 192, 208 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO S Aa 27).

    Demgegenüber wird bei der sog arbeitsmarktabhängigen EU die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts bei entsprechenden quantitativen Leistungseinschränkungen berücksichtigt (BSGE 30, 167 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO; BSGE 30, 192 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO; BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13).

  • BSG, 21.02.1989 - 5 RJ 61/88

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R
    Die Rechtsprechung des BSG (vgl stellvertretend BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; SozR 2200 § 1247 Nr. 56; Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 - JURIS-Nr KSRE063280915; Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 - JURIS-Nr KSRE024430208, jeweils mwN, stRspr) nimmt generell das Fehlen der Wegefähigkeit an, wenn der Versicherte aufgrund der bei ihm bestehenden Gesundheitsstörungen - auch unter Verwendung von Hilfsmitteln (zB Gehstützen) - nicht in der Lage ist, viermal täglich eine Wegstrecke von mehr als 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zurückzulegen und zwei Mal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen.

    Außerdem kann ein Versicherter auf die zumutbare Benutzung eines eigenen Fahrzeuges verwiesen werden (BSG SozR Nr. 27 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1247 Nr. 56; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 S 38; Urteil vom 22. September 1998 - B 13 RJ 291/97 B -, JURIS-Nr KSRE027421508, jeweils mwN).

  • BSG, 22.09.1998 - B 13 RJ 291/97 B

    Prüfung der Mobilität bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R
    Außerdem kann ein Versicherter auf die zumutbare Benutzung eines eigenen Fahrzeuges verwiesen werden (BSG SozR Nr. 27 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1247 Nr. 56; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 S 38; Urteil vom 22. September 1998 - B 13 RJ 291/97 B -, JURIS-Nr KSRE027421508, jeweils mwN).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigeit und Berufsunfähigkeit - Wegefähigkeit

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R
    Die Rechtsprechung des BSG (vgl stellvertretend BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; SozR 2200 § 1247 Nr. 56; Urteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 10/95 - JURIS-Nr KSRE063280915; Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 89/96 - JURIS-Nr KSRE024430208, jeweils mwN, stRspr) nimmt generell das Fehlen der Wegefähigkeit an, wenn der Versicherte aufgrund der bei ihm bestehenden Gesundheitsstörungen - auch unter Verwendung von Hilfsmitteln (zB Gehstützen) - nicht in der Lage ist, viermal täglich eine Wegstrecke von mehr als 500 m mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zurückzulegen und zwei Mal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen.
  • BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R

    Abgabe unter Eheleuten - arbeitsmarktunabhängige Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R
    Die gesetzliche Regelung soll verhindern, daß der Landwirt das Unternehmen nur dem äußeren Schein nach an den Ehegatten abgibt und Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse bezieht, obwohl er das Unternehmen nach wie vor weiterführt (BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 5).
  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 16/97

    Angebot berufsfördernder Leistungen durch den Rentenversicherungsträger

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R
    EU aufgrund mangelnder Wegefähigkeit scheidet nach der Rechtsprechung (BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 47 S 93; aaO Nr. 56 S 111; BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 10 S 38) aus, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat, der die noch zumutbaren Wegebedingungen aufweist oder ihm ein solcher Arbeitsplatz tatsächlich angeboten werden kann.
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R
    Demgegenüber wird bei der sog arbeitsmarktabhängigen EU die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts bei entsprechenden quantitativen Leistungseinschränkungen berücksichtigt (BSGE 30, 167 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO; BSGE 30, 192 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO; BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
  • BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 57/87

    Zur Frage eines verschlossenen Arbeitsmarktes bei stark eingeschränkter

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2016 - L 13 R 2903/14

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - eingeschränktes Sehvermögen -

    Nach der Rechtsprechung des BSG gehört zur Erwerbsfähigkeit auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 9. August 2001, B 10 LW 18/00 R, Juris).
  • BSG, 28.08.2002 - B 5 RJ 12/02 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Folglich gehört nach der Rechtsprechung des BSG zur Erwerbsfähigkeit auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen (vgl stellvertretend BSG Urteil vom 9. August 2001 - B 10 LW 18/00 R - SozR 3-5864 § 13 Nr. 2 mwN).

    Das Vorhandensein eines Minimums an Mobilität ist deshalb Teil des nach § 44 SGB VI aF, § 43 SGB VI nF versicherten Risikos (BSG Urteile vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, vom 9. August 2001 - B 10 LW 18/00 R - SozR 3-5864 § 13 Nr. 2 S 4 f und vom 14. März 2002 - B 13 RJ 25/01 R - veröffentlicht in JURIS); das Defizit führt zur Erwerbsunfähigkeit bzw vollen Erwerbsminderung.

  • BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 25/01 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit - Rehabilitationsangebot -

    Folglich gehört nach der Rechtsprechung des BSG zur Erwerbsfähigkeit auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen (vgl zB BSG vom 9. August 2001 - B 10 LW 18/00 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR; BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 10; BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 47, 50, 56; BSG SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO; BSGE 24, 142 = SozR Nr. 56 zu § 1246 RVO; BSG SozR Nr. 21, 27 zu § 1246 RVO).
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