Rechtsprechung
   BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 2/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5350
BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 2/99 R (https://dejure.org/2000,5350)
BSG, Entscheidung vom 28.03.2000 - B 10 LW 2/99 R (https://dejure.org/2000,5350)
BSG, Entscheidung vom 28. März 2000 - B 10 LW 2/99 R (https://dejure.org/2000,5350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht - Alterssicherung - Nebenerwerbslandwirt - Ehefrau - Befreiungsantrag - Antragsfrist - Verschulden

  • Judicialis

    ALG § 85 Abs 3a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragszuschuß in der Alterssicherung der Landwirte bei rückwirkender Feststellung der Versicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 2/99 R
    Für den Fall, daß wie nach § 85 Abs. 3a Satz 2 iVm Abs. 3 Satz 3 ALG eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen ist, bleibe der Herstellungsanspruch anwendbar (Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht vom 18. Februar 1997 - 8 C 38/95, NJW 1997, 2966 ff).

    Dies läßt sich nicht allein unter Hinweis auf die vom LSG angeführte Rechtsprechung des BVerwG und des BSG bejahen; aus beiden insoweit angeführten Entscheidungen (BVerwG vom 18. April 1997 - 8 C 38/95 -, NJW 1997, 2966 ff; BSG vom 15. Dezember 1994, SozR 3-2600 § 58 Nr. 2) ergibt sich nicht, daß ein ausdrücklicher Ausschluß der Wiedereinsetzung über die Anwendung der Grundsätze zum Herstellungsanspruch (teilweise) überwunden werden könne.

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 2/99 R
    Dies läßt sich nicht allein unter Hinweis auf die vom LSG angeführte Rechtsprechung des BVerwG und des BSG bejahen; aus beiden insoweit angeführten Entscheidungen (BVerwG vom 18. April 1997 - 8 C 38/95 -, NJW 1997, 2966 ff; BSG vom 15. Dezember 1994, SozR 3-2600 § 58 Nr. 2) ergibt sich nicht, daß ein ausdrücklicher Ausschluß der Wiedereinsetzung über die Anwendung der Grundsätze zum Herstellungsanspruch (teilweise) überwunden werden könne.
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Auszug aus BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 2/99 R
    Der Senat braucht sich jedoch auch nicht mit der Rechtsprechung des 13. Senats des BSG auseinanderzusetzen, der - ohne nähere Begründung - davon ausgeht, daß zwar die Nachentrichtungsvorschrift des § 1418 Reichsversicherungsordnung nach Sinn und Zweck eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließe, dies jedoch einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auf Zulassung zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge nicht entgegenstehe (Urteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 -, BSGE 73, 56 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 und - 13 RJ 43/92 - = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7 sowie vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 -, SozR 3-1200 § 14 Nr. 22).
  • BSG, 25.11.1998 - B 10 LW 19/98 R

    Versicherungspflicht von Ehegatten in der Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 2/99 R
    Auf dieser Grundlage läßt der Senat - wie bereits in seinem Urteil vom 25. November 1998 - B 10 LW 19/98 R - (Umdruck S 17) - weiterhin offen, ob der Ausschluß einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 85 Abs. 3 Satz 3 ALG, auf den der hier anzuwendende Abs. 3a Satz 2 verweist, gleichwohl insoweit die Zubilligung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zuließe.
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 2/99 R
    Der Senat braucht sich jedoch auch nicht mit der Rechtsprechung des 13. Senats des BSG auseinanderzusetzen, der - ohne nähere Begründung - davon ausgeht, daß zwar die Nachentrichtungsvorschrift des § 1418 Reichsversicherungsordnung nach Sinn und Zweck eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließe, dies jedoch einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auf Zulassung zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge nicht entgegenstehe (Urteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 -, BSGE 73, 56 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 und - 13 RJ 43/92 - = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7 sowie vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 -, SozR 3-1200 § 14 Nr. 22).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 2/99 R
    Der Senat braucht sich jedoch auch nicht mit der Rechtsprechung des 13. Senats des BSG auseinanderzusetzen, der - ohne nähere Begründung - davon ausgeht, daß zwar die Nachentrichtungsvorschrift des § 1418 Reichsversicherungsordnung nach Sinn und Zweck eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließe, dies jedoch einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auf Zulassung zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge nicht entgegenstehe (Urteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 -, BSGE 73, 56 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 und - 13 RJ 43/92 - = SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7 sowie vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 -, SozR 3-1200 § 14 Nr. 22).
  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Landwirtschaftliche Alterskasse - Landwirt -

    Der Senat hat daher (mit den Urteilen vom 28. März 2000, B 10 LW 2/99 R und B 10 LW 4/99 R) den Rechtsgedanken aus § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG im Rahmen der übergangsrechtlichen Befreiungsvorschrift des § 85 Abs. 3a ALG bei rückwirkender Feststellung der Versicherungspflicht angewandt.

    Zwar würde im Falle des Klägers die Anwendung des Rechtsgedankens auch aus Satz 4 der genannten Vorschrift (s hierzu ebenfalls die Senatsurteile vom 28. März 2000, B 10 LW 2/99 R und B 10 LW 4/99 R) daran scheitern, daß diese Teilregelung (eingeführt durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung vom 15. Dezember 1995, BGBl I 1814) erst am 23. Dezember 1995 in Kraft getreten ist (Art. 5 Abs. 1 ASRG-ÄndG).

    Die Versicherungspflicht ist (und sind damit auch die Voraussetzungen für seine Befreiung) aufgrund einer Änderung von Umständen im persönlichen Lebensbereich des Klägers (Übernahme einer Landwirtschaft bei gleichzeitiger außerlandwirtschaftlicher abhängiger Beschäftigung) eingetreten - und nicht etwa (wie in den vom Senat in den Urteilen vom 28. März 2000 - B 10 LW 2/99 und 4/99 R - entschiedenen Fallkonstellationen) aufgrund einer Gesetzesänderung.

  • BSG, 11.12.2002 - B 10 LW 14/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Landwirtsehegatte -

    Auch komme es hier auf die am 30. Juni 1996 abgelaufene Antragsfrist nicht an, nachdem das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteilen vom 28. März 2000 - Az: B 10 LW 2/99 R und B 10 LW 4/99 R - unter Anwendung des in § 34 Abs. 2 Satz 3 und 4 ALG enthaltenen Rechtsgedankens bei derartigen Befreiungsanträgen eine Nachfrist eingeräumt habe.

    Zutreffend hat das SG ferner unter Beachtung der Urteile des erkennenden Senats vom 28. März 2000 (B 10 LW 4/99 R, B 10 LW 2/99 R) angenommen, dass dem Befreiungsanspruch der Klägerin die Versäumung der Ausschlussfrist nach § 85 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 ALG (30. Juni 1996) nicht ausnahmslos entgegensteht.

    Zu einer genauen Festlegung der im Rahmen des § 85 Abs. 3a ALG zulässigen Überlegensdauer bestand für den erkennenden Senat bislang kein Anlass, nachdem die Klägerin im Verfahren B 10 LW 2/99 R ihren Befreiungsantrag bereits fünfzehn Tage nach dem Bescheiddatum gestellt und damit insoweit jedenfalls ohne schuldhaftes Zögern gehandelt hatte (entsprechend im Verfahren B 10 LW 4/99 R: 10 Tage).

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 21/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung der Landwirte - rückwirkende Feststellung der

    cc) Nach alledem verbleibt im vorliegenden Kontext der landwirtschaftlichen Krankenversicherung für die vom Kläger gewünschte Übertragung des Rechtsgedankens aus § 34 Abs. 2 Satz 3 iVm Satz 1 ALG, wie sie der für Streitigkeiten aus der Altershilfe bzw Alterssicherung der Landwirte zuständige 10. Senat des BSG in mehreren Entscheidungen in Bezug auf § 85 Abs. 3 und Abs. 3a ALG (damals idF durch Gesetz vom 15.12.1995, BGBl I 1814) vorgenommen hat (Urteile vom 28.3.2000 - B 10 LW 4/99 R und B 10 LW 2/99 R; BSG SozR 3-5868 § 3 Nr. 3; BSG SozR 3-5868 § 85 Nr. 8) , auch in Ermangelung einer erkennbaren Regelungslücke im Recht der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (vgl insoweit die vorstehenden Ausführungen zur Auslegung des § 4 Abs. 2 Satz 1 KVLG 1989) kein Raum (zu den Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung allgemein vgl zB BVerfG Beschluss vom 25.1.2011 - 1 BvR 918/10 - NJW 2011, 836) .

    Diese Übergangssituation war seinerzeit dadurch gekennzeichnet gewesen, dass eine Vielzahl von Personen ohne Änderung ihrer persönlichen Verhältnisse versicherungspflichtig geworden, der entsprechende Personenkreis nicht leicht zu ermitteln gewesen und der Verwaltungsvollzug hinter der Prognose des Gesetzgebers zurückgeblieben war (so BSG Urteile vom 28.3.2000 - B 10 LW 4/99 R und B 10 LW 2/99 R) .

  • LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11

    Frau heiratet Bauer - und wird beitragspflichtig

    Dieser Rechtsgedanke wurde in der Rechtsprechung auf die Versicherungsbefreiung nach § 85 ALG (Übergangsregelung zur Einführung der Ehegattenversicherung zum 01.01.1995) übertragen (BSG, Urteil vom 28.03.2000 - B 10 LW 4/99; B 10 LW 2/99 R); auch bei einem Befreiungsantrag nach § 3 ALG wurde die Heranziehung des § 34 Abs. 2 Satz 3 ALG in der Rechtsprechung schon diskutiert (BSG 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R), bevor die entsprechende Anwendung des § 34 Abs. 2 Satz 3 und 4 ALG in § 3 Abs. 2 Satz 4 ALG mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.07.2007 ausdrücklich angeordnet wurde; sie entsprach zu diesem Zeitpunkt bereits der Verwaltungspraxis (vgl. BTDrucks 16/3794 S. 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht