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   BSG, 28.01.1999 - B 10 LW 21/98 R   

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BSG, 28.01.1999 - B 10 LW 21/98 R (https://dejure.org/1999,7925)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1999 - B 10 LW 21/98 R (https://dejure.org/1999,7925)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - B 10 LW 21/98 R (https://dejure.org/1999,7925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der in der Landwirtschaft nicht mitarbeitenden Ehegatten in die Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte - Verfassungskonformität des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte - Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung von Männern und ...

  • Judicialis

    SGB X § 44; ; ALG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ehegattenversicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.02.1998 - B 10/4 LW 9/96 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Ehegatte eines Landwirts -

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 10 LW 21/98 R
    Dies gilt nur dann nicht, wenn beide Ehegatten dauernd getrennt leben oder sie ... erklären, daß sie beide das Unternehmen gemeinsam betreiben" (zur näheren Begründung s das Urteil des Senats vom 12. Februar 1998, BSGE 81, 294, 296).

    (a) Die Regelung des § 1 Abs. 3 Satz 1 ALG verfolgt vor allem den gesetzgeberischen Zweck, die Bäuerinnen, die im landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten, sozial abzusichern (hierzu ausführlich das Senatsurteil vom 12. Februar 1998, BSGE 81, 294, 297; vgl auch Rombach, SGb 1994, 455, 458 f).

    Dieses Ziel findet seinen Ausdruck in der Regelung des § 1 Abs. 3 ALG, die - wie bereits im Senatsurteil vom 12. Februar 1998 (aaO S 295 f) ausgeführt - gerade nicht danach differenziert, inwieweit der Landwirtsehegatte im Betrieb mitarbeitet oder nicht.

    (bb) Auch für den Gesetzeszweck der eigenständigen Sicherung der Frau kann im übrigen hinsichtlich der Vereinbarkeit des § 1 Abs. 3 ALG mit dem Grundgesetz auf die grundsätzlichen Ausführungen im Urteil des Senats vom 12. Februar 1998 (BSGE 81, 294) verwiesen werden.

    Bei dem hier gewählten Ausgangspunkt der verfassungsrechtlichen Prüfung verstößt die Belastung mit dem (Einheits-)Beitrag zur Alterssicherung der Landwirte ebenfalls nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG (Senatsurteil vom 12. Februar 1998, aaO S 296).

    Die Folge, daß der Beitrag für den (nicht seinerseits nach § 85 Abs. 3a ALG wegen Unterschreitung des Wirtschaftswerts von 20.000 DM am 1. Januar 1995 befreiten) Ehegatten praktisch aus dem Arbeitsentgelt der Haupttätigkeit bestritten werden muß, stellt sich als eine Belastung dar, die mit Blick auf das Ziel zumutbar ist, die Gleichberechtigung durch eine eigenständige Sicherung des Ehegatten - zumal angesichts der gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse - herzustellen (vgl Senatsurteil vom 12. Februar 1998 aaO, S 299 f).

    auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 12. Februar 1998 (aaO S 300 ff) verwiesen werden.

    Schließlich hat der Senat bereits im Urteil vom 12. Februar 1998 (aaO S 304) ausgeführt, daß auch solche Landwirtsehegatten, die (ohne Befreiungsmöglichkeit) im Betrieb nicht mitarbeiten, typischerweise größere Hindernisse zu überwinden haben als "normale" Hausfrauen, einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit nachzugehen und sich damit eine eigene Alterssicherung zu erarbeiten: Im ländlichen Raum dürfte es nicht nur schwieriger sein, eine Betreuung der Kinder während der Abwesenheit der Mutter sicherzustellen, sondern es wird sich - wegen der Bindung an das landwirtschaftliche Unternehmen - grundsätzlich als unmöglich erweisen, an einen Ort umzuziehen, an dem beide Ehegatten ohne Schwierigkeiten einen angemessenen Arbeitsplatz finden können.

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86

    Schlüsselgewalt

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 10 LW 21/98 R
    Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Versicherungspflicht in den vorliegenden Fällen das Rechtsinstitut der Ehe in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise ausgestaltet und an die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft spezielle soziale und wirtschaftliche Rechtsfolgen geknüpft (vgl BVerfG vom 3. Oktober 1989, BVerfGE 81, 1, 6 ff mwN, "Schlüsselgewalt"; stRspr).
  • BSG, 10.08.1989 - 4 RLw 1/88

    § 4 Abs. 1 S. 4 GAL nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 10 LW 21/98 R
    Die Koppelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG - Dreier-Ausschuß vom 18. Dezember 1981, SozR 5850 § 2 Nr. 8; BSG vom 10. August 1989, SozR 5850 § 4 Nr. 9).
  • BSG, 25.11.1998 - B 10 LW 10/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Bäuerin - Nichtmitarbeit -

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 10 LW 21/98 R
    Das vom Senat ermittelte Zahlenmaterial läßt jedoch den Schluß zu, daß es sich hier allenfalls um eine Größenordnung von 8 bis 10 % handelt (vgl Senatsurteil vom 25. November 1998 - B 10 LW 10/97 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 9/97 R

    Befreiung von der Pflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Alterskasse

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 10 LW 21/98 R
    Eine derartige vorübergehende Befreiung läßt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen den die Versicherungspflicht feststellenden Bescheid nicht entfallen (s Senatsurteil vom 8. Oktober 1998, - B 10 LW 9/97 R -, S 4 des Abdrucks).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 10 LW 21/98 R
    Denn die Ehe ist das hervorragende Beispiel einer spezifischen Solidaritäts- oder Verantwortlichkeitsbeziehung, die die umstrittene besondere Beitragsbelastung rechtfertigt (s zu dem Begriff der spezifischen Solidaritäts- oder Verantwortlichkeitsbeziehung, BVerfG vom 8. April 1987, BVerfGE 75, 108, 158).
  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 18/92

    Künstlersozialversicherung - Selbständige Musiklehrer - Geringverdiener -

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 10 LW 21/98 R
    Dem Gesetzgeber ist es aber schon grundsätzlich nicht verwehrt, einen nur abgeleiteten Sozialversicherungsschutz durch eine eigenständige, wenn auch mit Beitragspflichten verbundene Versicherung zu ersetzen (vgl BSG vom 20. Juli 1994, BSGE 75, 11, 16 zur Krankenversicherung selbständiger Musiklehrer unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 10 LW 21/98 R
    Dem steht schon das bei jedem öffentlich-rechtlichen Sicherungssystem bestehende Interesse an der Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft entgegen (s BVerfG vom 9. Februar 1977, BVerfGE 44, 70 zur Krankenversicherung der Landwirte).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BSG, 28.01.1999 - B 10 LW 21/98 R
    Mit der Neuregelung des § 1 Abs. 3 ALG hat der Gesetzgeber einen Weg gefunden, den Nachteil der fehlenden eigenständigen Alterssicherung für Ehefrauen von Landwirten im Sinne des Gleichberechtigungsgebotes auszugleichen (s zur Zulässigkeit ausgleichender Regelungen, BVerfG vom 28. Januar 1992, BVerfGE 85, 191, 207).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2003 - L 10 LW 37/02

    Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte; Vorliegen der

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in zahlreichen Urteilen entschieden, dass die vom Gesetzgeber zum 1. Januar 1995 eingeführte eigenständige Versicherungspflicht der Landwirtsehegatten unter keinem Gesichtspunkt gegen geltendes Verfassungsrecht verstößt - selbst dann nicht, wenn der betroffene Landwirtsehegatte in keiner Weise in dem landwirtschaftlichen Unternehmen tätig ist (vgl. z. B. BSGE 81, 294 ff; 83, 145 ff; Urteil vom 28. Januar 1999 - B 10 LW 21/98 R -).
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