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   BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R   

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https://dejure.org/2001,4913
BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R (https://dejure.org/2001,4913)
BSG, Entscheidung vom 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R (https://dejure.org/2001,4913)
BSG, Entscheidung vom 09. August 2001 - B 10 LW 28/00 R (https://dejure.org/2001,4913)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Ausgleichsgeld für landwirtschaftliche Arbeitnehmer - Beitrittsgebiet - Kausalzusammenhang zwischen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in der Landwirtschaft und Flächenstilllegung bzw -abgabe - wesentliche Bedingung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsgeld - Landwirtschaftlicher Arbeitnehmer - Flächenstillegungsmaßnahmen - Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft - Agragenossenschaft - Landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit - Kausalität - Wegfall des Arbeitsplatzes - Unmittelbarer Flächenbezug - ...

  • Judicialis

    FELEG § 9 Abs 1 Satz 1 Nr 1; ; FELEG § 13 Abs 1; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in der Landwirtschaft und Flächenstilllegung als Voraussetzung für Ausgleichsgeld für landwirtschaftliche Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R

    Landwirtschaftliche Alterskasse - Flächenstillegung - Ausgleichsgeld - Ende -

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
    Sind zwei oder mehr Ereignisse im gleichen Maße wesentlich für den Erfolg, dann sind sie sämtlich wesentliche Bedingungen und damit Ursachen im Rechtssinn (vgl BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO); ist eine der Bedingungen oder sind mehrere Bedingungen gemeinsam gegenüber anderen Bedingungen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur jene die wesentliche Bedingung und damit die Ursache im Rechtssinne der geltenden Kausalitätslehre (vgl BSGE 12, 242, 245 f = SozR Nr. 27 zu § 542 aF RVO; zum Vorstehenden vgl näher das Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 LW 9/00 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
    Danach dürfen als Ursachen für das Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers - unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes - nur die (naturwissenschaftlich wirksam gewordenen) Bedingungen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehungen zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl zB BSG, Urteil vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen und BSGE 1, 72, 76).
  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
    Die Beurteilung, ob eine Bedingung wesentlich und deshalb (auch) rechtlich Ursache oder Mitursache ist, stellt eine Wertentscheidung dar (vgl zB BSGE 69, 108, 113 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
    Sind zwei oder mehr Ereignisse im gleichen Maße wesentlich für den Erfolg, dann sind sie sämtlich wesentliche Bedingungen und damit Ursachen im Rechtssinn (vgl BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO); ist eine der Bedingungen oder sind mehrere Bedingungen gemeinsam gegenüber anderen Bedingungen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur jene die wesentliche Bedingung und damit die Ursache im Rechtssinne der geltenden Kausalitätslehre (vgl BSGE 12, 242, 245 f = SozR Nr. 27 zu § 542 aF RVO; zum Vorstehenden vgl näher das Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 LW 9/00 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
    Danach dürfen als Ursachen für das Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers - unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes - nur die (naturwissenschaftlich wirksam gewordenen) Bedingungen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehungen zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl zB BSG, Urteil vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen und BSGE 1, 72, 76).
  • BSG, 25.08.1960 - 11 RV 1368/59
    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
    Insbesondere ist eine Bedingung nicht erst (oder schon) deshalb wesentlich, weil sie als letzte eingetreten ist und den Erfolg sichtbar gemacht hat (vgl BSGE 13, 40, 42 = SozR Nr. 9 zu § 35 Bundesversorgungsgesetz ).
  • BSG, 14.08.1986 - 2 RU 50/85

    Schizophrenie

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R
    Entscheidend kommt es stets auf die Umstände des einzelnen Falles an (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 81).
  • BSG, 24.04.2003 - B 10 LW 6/02 R

    Produktionsaufgaberente - Verwandtschaftsverhältnis im Zeitpunkt der

    Der (unbestimmte) Rechtsbegriff "auf Grund" ist nach der ständigen, in dem insoweit einschlägigen Urteil vom 9. August 2001 (B 10 LW 28/00 R, nicht veröffentlicht; Kurzwiedergabe in SGb 2002, 48) zitierten Rechtsprechung des erkennenden Senats iS der sozialrechtlichen Kausalitätslehre zu verstehen.
  • BSG, 29.01.2002 - B 10 LW 36/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuss - Rückforderung - unrichtige

    So gibt diese Formulierung etwa in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) - dort betreffend die Beendigung der Beschäftigung von landwirtschaftlichen Arbeitnehmern auf Grund von Flächenstilllegungen - einen kausalen Zusammenhang iS der im Sozialrecht herrschenden Kausalitätslehre der wesentlichen Bedingung wieder (vgl im Einzelnen die Senatsurteile vom 9. August 2001 - B 10 LW 9/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - sowie B 10 LW 28/00 R).
  • LSG Sachsen, 18.10.2001 - L 6 LW 17/01

    Anspruch auf Ausgleichsgeld für Landwirte aufgrund europarechtlich geförderter

    Ein zeitlicher Abstand von fast 2 Jahren spricht gegen die Kausalität (vgl. BSG, Urteil vom 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R -): Nur in seltenen Ausnahmefällen ist es denkbar, dass ein Kausalzusammenhang trotz einer Weiterbeschäftigung von fast 2 Jahren sozusagen die ganze Zeit ununterbrochen latent weiterbestanden hat und sich dann erst später verwirklicht.
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