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   BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R   

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https://dejure.org/1999,4230
BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R (https://dejure.org/1999,4230)
BSG, Entscheidung vom 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R (https://dejure.org/1999,4230)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - B 10 LW 3/98 R (https://dejure.org/1999,4230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ALG § 21; ; ALG § 21 Abs 9; ; ALG § 13 Abs 1 Satz 2; ; ALG § 1 Abs 3; ; ALG § 1 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens unter Eheleuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.01.1973 - 11 RLw 8/72

    Landabgabenrente - Unternehmensabgabe - Abgabe an Ehefrau - Gütertrennung -

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist für die Abgabe auf die Person des Leistungsberechtigten abzustellen; dies hat das BSG bereits zu § 2 GAL entschieden und damit die Zulässigkeit einer mittelbaren Abgabe grundsätzlich verneint (BSG vom 17. Januar 1973, SozR Nr. 8 zu § 2 GAL 1965 mwN; BSG vom 17. Januar 1973, BSGE 35, 115, 118 = SozR Nr. 1 zu § 41 GAL 1965).

    Insoweit hat sich das Recht gewandelt (unscharf dazu die Ausführungen zur Gesetzesbegründung in BT-Drucks 12/5700 S 74 zu Art. 1 § 21), ging doch § 2 Abs. 4 und Abs. 6 GAL noch von dem Grundsatz aus, daß eine Hofabgabe unter Eheleuten keine Abgabe iS des Gesetzes ist (vgl BSG vom 17. Januar 1973, BSGE 35, 115 = SozR Nr. 1 zu § 41 GAL 1965).

    Der Senat hat insoweit nicht darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rechtsprechung des BSG zu § 2 Abs. 4 und 6 GAL noch anzuwenden ist, die eine leistungswirksame Abgabe unter Eheleuten dann annahm, wenn der Ehegatte, an den die Flächen zurückgegeben werden, diese weitergibt und die Weitergabe den Anforderungen genügt, die das Gesetz an eine wirksame Abgabe stellt (vgl BSGE 35, 115, 117 f, mit Anm Kirchner, SGb 1973, 416, 417 f).

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R
    Eine arbeitsmarktbedingte, für einen Rentenanspruch grundsätzlich ausreichende Erwerbsunfähigkeit besteht nach der Rechtsprechung des BSG, wenn gesundheitlich nur noch Teilzeitarbeit verrichtet werden kann, aber die Situation auf dem Arbeitsmarkt eine Erwerbstätigkeit nicht mehr zuläßt (BSG - Großer Senat - vom 11. Dezember 1969, BSGE 30, 167 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO; BSG - GS - vom 10. Dezember 1976, BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13).

    Einer näheren Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes bedarf es nicht, wenn nach Kenntnis und Erfahrung des Rentenversicherungsträgers bzw der Arbeitsverwaltung mit aller Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, daß dem Versicherten innerhalb eines Jahres ein entsprechender Arbeitsplatz nicht angeboten werden kann (BSG vom 10. Dezember 1976, BSGE 43, 75, 82 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13 S 41; Kamprad in Hauck, SGB VI Stand: Juli 1998, K § 44 RdNr 28).

  • BSG, 19.03.1976 - 11 RLw 7/75
    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R
    Die Rückgabe schließt demnach die Beendigung der Rechtsstellung ein, die die alleinige Nutzung ermöglicht hat (BSG vom 26. August 1987, SozR 5850 § 2 Nr. 13 S 28; BSG vom 9. September 1982, SozR 5850 § 41 Nr. 14 S 42; BSG vom 19. März 1976 - 11 RLw 7/75 -, S 4 des Umdrucks; BSG vom 23. Januar 1986 - 11a RLw 10/84 -, S 5 des Umdrucks, jeweils mwN).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R
    Eine arbeitsmarktbedingte, für einen Rentenanspruch grundsätzlich ausreichende Erwerbsunfähigkeit besteht nach der Rechtsprechung des BSG, wenn gesundheitlich nur noch Teilzeitarbeit verrichtet werden kann, aber die Situation auf dem Arbeitsmarkt eine Erwerbstätigkeit nicht mehr zuläßt (BSG - Großer Senat - vom 11. Dezember 1969, BSGE 30, 167 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO; BSG - GS - vom 10. Dezember 1976, BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 23.01.1986 - 11a RLw 10/84

    Anspruch des landwirtschaftlichen Unternehmers auf Altersgeld - Übergabe eines

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R
    Die Rückgabe schließt demnach die Beendigung der Rechtsstellung ein, die die alleinige Nutzung ermöglicht hat (BSG vom 26. August 1987, SozR 5850 § 2 Nr. 13 S 28; BSG vom 9. September 1982, SozR 5850 § 41 Nr. 14 S 42; BSG vom 19. März 1976 - 11 RLw 7/75 -, S 4 des Umdrucks; BSG vom 23. Januar 1986 - 11a RLw 10/84 -, S 5 des Umdrucks, jeweils mwN).
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 1/94

    Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R
    In diesem Fall wird das mit der gesetzlich vorgeschriebenen Langfristigkeit der Abgabe verfolgte Ziel, für den Abgebenden in Zukunft eine Bewirtschaftung der Flächen auszuschließen und so eine sinnvolle Weiterbewirtschaftung durch den Übernehmer zu gewährleisten, ebenfalls erreicht (s BSG vom 16. November 1995, SozR 3-5850 § 2 Nr. 1 S 3 mwN: "prinzipiell endgültiger Verlust").
  • BSG, 26.08.1987 - 11a RLw 5/86

    Unterverpachtung - Landwirtschaftliches Unternehmen - Abgabe - Pachtvertrag

    Auszug aus BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R
    Die Rückgabe schließt demnach die Beendigung der Rechtsstellung ein, die die alleinige Nutzung ermöglicht hat (BSG vom 26. August 1987, SozR 5850 § 2 Nr. 13 S 28; BSG vom 9. September 1982, SozR 5850 § 41 Nr. 14 S 42; BSG vom 19. März 1976 - 11 RLw 7/75 -, S 4 des Umdrucks; BSG vom 23. Januar 1986 - 11a RLw 10/84 -, S 5 des Umdrucks, jeweils mwN).
  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R

    Gewährung von Altersrente - Lebenslange Verpachtung - Landwirtschaftlicher

    Der Mindestabgabezeitraum von neun Jahren im gesetzlichen Sinne gilt als erfüllt, wenn der Verlust der Nutzungsmöglichkeit schon seiner Natur nach endgültig ist (Senatsurteil vom 6. Mai 1999, SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 4 mwN).

    Ist der Verlust der Nutzungsmöglichkeit durch den Abgebenden schon seiner Natur nach endgültig, so geht der Senat davon aus, daß der neunjährige Mindestabgabezeitraum insgesamt als erfüllt gilt: "In diesem Fall wird das mit der vorgeschriebenen Langfristigkeit der Abgabe verfolgte Ziel, für den Abgebenden in Zukunft eine Bewirtschaftung der Flächen auszuschließen und so eine sinnvolle Weiterbewirtschaftung durch den Übernehmer zu gewährleisten, ebenfalls erreicht" (Senatsurteil vom 6. Mai 1999, SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 4 mwN).

    Das BSG hat bereits zur Vorgängerregelung in § 2 Abs. 3 Satz 1 GAL entschieden, daß auch die Rückgabe von verpachteten oder in anderer Form zur Nutzung überlassenen Flächen zu einem sonstigen Verlust der Unternehmereigenschaft führt, wenn es dem landwirtschaftlichen Unternehmer über den Zeitpunkt der Rückgabe hinaus verwehrt ist, aus eigener Rechtsmacht alsbald oder jederzeit die Bewirtschaftung wieder aufzunehmen (Senatsurteil vom 6. Mai 1999, SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 3 f mwN).

  • BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 18/00 R

    Landwirtschaftliche Alterssicherung - Erwerbsunfähigkeitsrente - Anspruch -

    Die gesetzliche Regelung soll verhindern, daß der Landwirt das Unternehmen nur dem äußeren Schein nach an den Ehegatten abgibt und Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskasse bezieht, obwohl er das Unternehmen nach wie vor weiterführt (BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 5).
  • BSG, 30.08.2007 - B 10 LW 4/06 R

    Alterssicherung der Landwirte - Ruhen einer Altersrente - Beteiligung an einer

    Mit der gesetzlich vorgegebenen Langfristigkeit der Abgabe soll das Ziel erreicht werden, für den Abgebenden in Zukunft eine (landwirtschaftliche) Bewirtschaftung der Flächen auszuschließen und so eine sinnvolle Weiterbewirtschaftung durch den Übernehmer zu gewährleisten (vgl BSG, Urteil vom 6.5.1999 - B 10 LW 3/98 R, SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 3 f; BSG, Urteil vom 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R, SozR 3-5868 § 21 Nr. 2 S 9; zum prinzipiell endgültigen Verlust der Unternehmereigenschaft iS des § 2 Abs. 3 Satz 1 GAL: BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S 34).

    Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Langfristigkeit der Abgabe soll eine künftige (landwirtschaftliche) Bewirtschaftung der Flächen durch den bisherigen Landwirt ausgeschlossen werden ("prinzipiell endgültiger Verlust"; vgl BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S 34; BSG SozR 3-5850 § 2 Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 2 S 9).

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