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   BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R   

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https://dejure.org/2010,8161
BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R (https://dejure.org/2010,8161)
BSG, Entscheidung vom 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R (https://dejure.org/2010,8161)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - B 10 LW 4/09 R (https://dejure.org/2010,8161)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Beginn der Verjährung - Beanstandung der Rechtswirksamkeit von Beiträgen

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 SGB 4, § 1 Abs 3 SGB 4, § 26 Abs 2 SGB 4, § 27 Abs 2 S 2 SGB 4, § 27 Abs 3 SGB 4
    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Beginn der Verjährung - Beanstandung der Rechtswirksamkeit von Beiträgen - Anwendung von § 27 Abs 2 S 2 SGB 4

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beanstandung der Rechtswirksamkeit von Beiträgen in der Alterssicherung der Landwirte; Anwendbarkeit von Verjährungsvorschriften

  • rewis.io

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Beginn der Verjährung - Beanstandung der Rechtswirksamkeit von Beiträgen - Anwendung von § 27 Abs 2 S 2 SGB 4

  • ra.de
  • rewis.io

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Beginn der Verjährung - Beanstandung der Rechtswirksamkeit von Beiträgen - Anwendung von § 27 Abs 2 S 2 SGB 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beanstandung der Rechtswirksamkeit von Beiträgen in der Alterssicherung der Landwirte; Anwendbarkeit von Verjährungsvorschriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 106, 239
  • NZS 2011, 290
  • NZS 2011, 470 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78

    Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Auszug aus BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R
    Daraus ist jedoch nicht zu schließen, dass die Beiträge von Selbstständigen nicht beanstandet werden können (vgl dazu BSGE 24, 13 = SozR Nr. 2 zu § 1421 RVO; BSGE 49, 85 = SozR 2200 § 1422 Nr. 1).

    Vielmehr hat das BSG bereits entschieden, dass der Träger der Handwerkerversicherung Beiträge ab einem bestimmten Zeitpunkt als unwirksam beanstanden kann, wenn er zunächst die Versicherungs- und Beitragspflicht eines selbstständigen Handwerkers festgestellt hat, die Voraussetzungen dafür aber später entfallen sind (vgl BSGE 49, 85 = SozR 2200 § 1422 Nr. 1) .

    Vielmehr kommt eine Beanstandung regelmäßig auch in einem Bescheid zum Ausdruck, der einen die Versicherungs- oder Beitragspflicht feststellenden Verwaltungsakt rückwirkend aufhebt und über die Erstattung der danach zu Unrecht entrichteten Beiträge entscheidet (vgl dazu BSGE 49, 85, 89 = SozR 2200 § 1422 Nr. 1 S 2; BSG, Beschluss vom 27.9.1990 - 4 BA 208/89 - juris RdNr 7) .

  • BSG, 13.09.2006 - B 12 AL 1/05 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Auszug aus BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R
    Zwar war die Entrichtung dieser Beiträge solange als rechtmäßig anzusehen, als der Veranlagungsbescheid der Beklagten vom 16.7.1998 Bestand hatte (vgl dazu BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2 RdNr 13) .

    Der erkennende Senat lässt offen, ob § 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV - wovon der 12. Senat des BSG ausgeht (vgl BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) - einschränkend dahin auszulegen ist, dass der Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge nicht verjährt, solange dem Berechtigten gegenüber durch Verwaltungsakt verbindlich das Bestehen von Versicherungspflicht festgestellt ist.

    Zwar leuchtet es ein, dass Gegenstand der Verjährung nur ein entstandener Anspruch sein kann (vgl BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2 RdNr 13) .

  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83

    Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht

    Auszug aus BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R
    Die Beanstandung dient der verbindlichen Feststellung der Unwirksamkeit von Beiträgen, auf deren Berücksichtigung beim Erwerb von Rentenanwartschaften der Versicherte sonst vertrauen würde (vgl dazu allgemein BSGE 58, 154, 156 = SozR 2100 § 27 Nr. 4 S 12) .

    Da es das Rechtsinstitut der Beanstandung in der AdL gibt, ist die zuständige LAK auch verpflichtet, es anzuwenden, um im Interesse des Versicherten Klarheit zu schaffen und die gesetzlich vorgesehenen Wirkungen der Beanstandung zum Tragen kommen zu lassen (vgl dazu BSGE 58, 154, 156 = SozR 2100 § 27 Nr. 4 S 12) .

  • BSG, 26.03.1987 - 11a RLw 3/86

    Beitragserstattung - Erstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R
    Das LSG habe auch überzeugend dargelegt, dass im Unterschied zu dem vom Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 26.3.1987 - 11a RLw 3/86 - entschiedenen Fall die Beklagte im Bescheid vom 29.4.2004 die Beitragsentrichtung zumindest sinngemäß beanstandet habe.

    und 16.12.1987 (BSGE 61, 226, 228 = SozR 1200 § 39 Nr. 5 S 4; BSG, Urteil vom 26.3.1987 - 11a RLw 2/86 - juris RdNr 13; BSG, Urteil vom 16.12.1987 - 11a RLw 2/87 - juris RdNr 12) zur Altershilfe für Landwirte etwas anderes ergibt, hält der erkennende Senat an dieser Rechtsprechung für die AdL nicht fest.

  • BSG, 26.03.1987 - 11a RLw 2/86

    Zur Verjährung eines Erstattungsanspruchs (§ 27 Abs. 2 SGB IV)

    Auszug aus BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R
    Eine Beanstandung kommt regelmäßig auch in einem Bescheid zum Ausdruck, der einen die Versicherungs- oder Beitragspflicht feststellenden Verwaltungsakt rückwirkend aufhebt und über die Erstattung der danach zu Unrecht entrichteten Beiträge entscheidet (Abgrenzung zu BSG vom 26.3.1987 - 11a RLw 2/86).

    und 16.12.1987 (BSGE 61, 226, 228 = SozR 1200 § 39 Nr. 5 S 4; BSG, Urteil vom 26.3.1987 - 11a RLw 2/86 - juris RdNr 13; BSG, Urteil vom 16.12.1987 - 11a RLw 2/87 - juris RdNr 12) zur Altershilfe für Landwirte etwas anderes ergibt, hält der erkennende Senat an dieser Rechtsprechung für die AdL nicht fest.

  • BSG, 16.12.1987 - 11a RLw 2/87
    Auszug aus BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R
    und 16.12.1987 (BSGE 61, 226, 228 = SozR 1200 § 39 Nr. 5 S 4; BSG, Urteil vom 26.3.1987 - 11a RLw 2/86 - juris RdNr 13; BSG, Urteil vom 16.12.1987 - 11a RLw 2/87 - juris RdNr 12) zur Altershilfe für Landwirte etwas anderes ergibt, hält der erkennende Senat an dieser Rechtsprechung für die AdL nicht fest.
  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 31/90

    Verjährung bei der Beanstandung von Beiträgen

    Auszug aus BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R
    Diesem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes dient gerade auch § 27 Abs. 2 Satz 2 SGB IV. Wird nämlich der auf der erfolgten Beitragsentrichtung beruhende Vorsorgeplan des Versicherten durch die Beanstandung enttäuscht, so soll die Erstattung dieser Beiträge nicht daran scheitern, dass die nach der Beitragsentrichtung beginnende Verjährungsfrist (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) im Zeitpunkt der Beanstandung schon abgelaufen ist (vgl BSGE 68, 269, 271 = SozR 3-2400 § 27 Nr. 1 S 4) .
  • BSG, 22.03.1984 - 11 RA 66/83
    Auszug aus BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R
    Bei der Beanstandung handelt es sich zwar um einen Verwaltungsakt (vgl dazu BSG SozR 1300 § 31 Nr. 3; BSG, Urteil vom 22.3.1984 - 11 RA 66/83 - juris RdNr 11) ; dieser muss aber nicht selbstständig oder gesondert ergehen.
  • BSG, 27.09.1990 - 4 BA 208/89
    Auszug aus BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R
    Vielmehr kommt eine Beanstandung regelmäßig auch in einem Bescheid zum Ausdruck, der einen die Versicherungs- oder Beitragspflicht feststellenden Verwaltungsakt rückwirkend aufhebt und über die Erstattung der danach zu Unrecht entrichteten Beiträge entscheidet (vgl dazu BSGE 49, 85, 89 = SozR 2200 § 1422 Nr. 1 S 2; BSG, Beschluss vom 27.9.1990 - 4 BA 208/89 - juris RdNr 7) .
  • BSG, 26.01.1983 - 1 RA 11/82

    Beanstandung eines Beitrages - Rentenversicherung - Bescheid - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R
    Bei der Beanstandung handelt es sich zwar um einen Verwaltungsakt (vgl dazu BSG SozR 1300 § 31 Nr. 3; BSG, Urteil vom 22.3.1984 - 11 RA 66/83 - juris RdNr 11) ; dieser muss aber nicht selbstständig oder gesondert ergehen.
  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 3/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Inanspruchnahme

  • BSG, 22.09.1965 - 1 RA 165/62

    Beanstandung von Versicherungsbeiträgen - Wirkung der Beanstandung - Berichtigung

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    aa) Die Verjährungsfrist beginnt schon deshalb mit Ablauf des Kalenderjahrs der Beitragsentrichtung, weil es nach § 27 Abs. 2 S 1 SGB IV für ihren Beginn nicht darauf ankommt, wann der Erstattungsanspruch entsteht (im Ergebnis ebenso: BSG Urteil vom 26.3.1987 - 11a RLw 2/86, Juris RdNr 11 f; Waßer in jurisPK-SGB IV, 2. Aufl 2011, § 27 RdNr 34 - 36; offengelassen, aber im beschriebenen Sinne bereits angedeutet: BSG , BSGE 106, 239 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 4, RdNr 13 f) .

    c) Aus den unter 2. b) dargestellten Gründen hält der Senat an seiner entgegenstehenden Rechtsprechung im Urteil vom 13.9.2006 - B 12 AL 1/05 R (SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) , gegen die bereits der 10. Senat des BSG (Urteil vom 24.6.2010 - B 10 LW 4/09 R - BSGE 106, 239 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 4, RdNr 13 f) inhaltliche Bedenken geäußert hat, nicht mehr fest.

  • BSG, 07.09.2017 - B 10 LW 1/16 R

    Alterssicherung der Landwirte - Ehegattin eines Landwirts - rückwirkende

    Sie sind nach § 26 Abs. 2 SGB IV zu erstatten (BSG Urteil vom 27.8.1998 - B 10/4 LW 11/96 R - SozR 3-5868 § 76 Nr. 1 S 2 f; vgl auch BSG Urteil vom 24.6.2010 - B 10 LW 4/09 R - BSGE 106, 239 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 4; BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 AL 4/13 R - BSGE 118, 213 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 6, RdNr 29; Zieglmeier in Kasseler Komm, Sozialversicherungsrecht, 95. EL Juli 2017, SGB IV, § 26 RdNr 32).

    Zwar hat der früher für das Recht der gesetzlichen Alterssicherung für Landwirte zuständige 11a. Senat demgegenüber angenommen, eine rückwirkende Befreiung von der Beitragspflicht lasse den Erstattungsanspruch erst von der Beitragsbefreiung an für die Zukunft entstehen (Urteil vom 26.3.1987 - 11a RLw 3/86 - BSGE 61, 226 = SozR 1200 § 39 Nr. 5; offengelassen in BSG Urteil vom 24.6.2010 - B 10 LW 4/09 R - BSGE 106, 239 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 4, RdNr 14) .

    Diese stützt sich indes maßgeblich auf den Wortlaut des § 27 Abs. 2 S 1 SGB IV (vgl BSG Urteil vom 17.12.2015 - B 2 U 2/14 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 7; BSG Urteil vom 24.6.2010 - B 10 LW 4/09 R - BSGE 106, 239 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 4, RdNr 14) .

  • LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14

    Beginn der Verzinsung eines Erstattungsanspruchs

    Dies bedeutet aber nicht, dass auch der Beginn der Verzinsung denknotwendig an den Entstehungszeitpunkt des Erstattungsanspruchs geknüpft sein muss (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R zur entsprechenden Frage der Verjährung eines Erstattungsanspruchs nach § 27 Abs. 2 SGB IV).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11

    Gefahrtarif - Veranlagung - Falschveranlagung - Beitragserstattungsanspruch -

    Dementsprechend bewendet es ausgehend vom Wortlaut des § 27 Abs. 2 S. 1 SGB IV dabei, dass die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge auch schon vor Entstehung des Anspruchs beginnen kann (so etwa BSG, Urteil vom 24. Juni 2010 - B 10 LW 4/09 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.; Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 -, zitiert nach juris Rn. 28).
  • BSG, 30.09.2013 - B 12 AL 1/13 B
    Dem habe der 10. Senat des BSG in einem späteren Urteil vom 24.6.2010 (BSGE 106, 239 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 4) widersprochen.

    Auch kann offenbleiben, ob die Klägerin die Klärungsbedürftigkeit der von ihr in den Raum gestellten Rechtsfragen hinreichend gemäß § 160a Abs. 2 S 3 SGG darlegt, indem sie die im Rahmen nichttragender Entscheidungsgründe ("Der erkennende Senat lässt offen") gemachten Ausführungen des 10. Senats des BSG (BSGE 106, 239 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 4 RdNr 13 f) wiedergibt.

    Hierauf aufbauend ist es nicht auf den von ihm selbst erkannten möglichen Gegensatz zwischen dem Urteil des Senats vom 13.9.2006 (BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2) und dem daran "zweifelnden" (vgl S 7 Entscheidungsgründe LSG-Urteil) Urteil des 10. Senats des BSG vom 24.6.2010 (BSGE 106, 239 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 4) eingegangen.

  • LSG Bayern, 30.01.2013 - L 13 R 598/10

    Die Vorschrift des § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV gilt grundsätzlich auch für

    Das SG hat die Beklagte dazu aufgefordert, zu der Rechtsprechung des 6. Senats des BayLSG (L 6 LW 22/05, nachfolgend BSG, Urteil v. 24.06.2010, B 10 LW 4/09 R, BSGE 106, 239) Stellung zu nehmen.

    Der vom 6. Senat des Bayerischen Landessozialgericht entschiedene Fall (L 6 LW 22/05, nachfolgend BSGE 106, 239-244), in dem eine konkludente Beanstandung angenommen wurde, war anders gelagert.

  • BSG, 30.01.2014 - B 12 R 13/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung erfordert ein Mindestmaß an Klarheit und

    Unter der Überschrift "Anspruchsentstehung" verweist die Klägerin auf Seite 9 bis 13 der Beschwerdebegründung auf eine Vielzahl von Entscheidungen des BSG (ua SozR 4-2400 § 27 Nr. 2; BSGE 106, 239 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 4) , gibt deren Inhalt auszugsweise wieder und interpretiert sie unter den Aspekten Feststellung von Versicherungspflicht, Betriebsprüfbescheide, Erstattungsanspruch, Verjährung des Erstattungsanspruchs.

    Darüber hinaus erwähnt sie zwar das spätere Urteil des BSG vom 24.6.2010 (BSGE 106, 239 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 4) , berücksichtigt aber nicht, dass darin die im früheren Urteil des BSG vom 13.9.2006 genannte Rechtsauffassung vor dem Hintergrund eines (möglicherweise) entgegenstehenden anderen gesetzgeberischen Konzepts angezweifelt wurde (BSG, aaO, RdNr 14) .

  • LSG Hessen, 05.11.2019 - L 2 R 250/18

    1. Die bestandskräftige Aufhebung einer Arbeitslosenhilfebewilligung beseitigt

    Die Beanstandung dient dabei der verbindlichen Feststellung der Unwirksamkeit von Beiträgen, auf deren Berücksichtigung der Versicherte sonst vertrauen würde (BSG, Urteil vom 24. Juni 2010, B 10 LW 4/09 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 4).

    Bei der Beanstandung handelt es sich um einen Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X, der aber nicht zwingend selbständig oder gesondert ergehen muss (BSG, Urteil vom 24. Juni 2010, B 10 LW 4/09 R, SozR 4-2400 § 27 Nr. 4, 37) und dem grundsätzlich eine Anhörung nach § 24 Abs. 1 SGB X vorauszugehen hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - L 14 R 512/15

    Erstattung gezahlter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Bei der Beanstandung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (BSG, Urteil vom 22.03.1984, 11 RA 66/83, Juris, Rdn. 11); dieser muss nicht selbstständig oder gesondert ergehen; erfolgt eine Beanstandung nicht ausdrücklich und möglicherweise nicht in einem gesonderten Bescheid, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob der Versicherungsträger (auch) eine Beanstandung zum Ausdruck gebracht hat (BSG, Urteil vom 24.06.2010, B 10 LW 4/09 R, Juris, Rdn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 2 R 335/11

    Rückerstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung; Zu Recht

    Lediglich bedingt dadurch, dass im Falle einer Beanstandung der Rechtswirksamkeit von Beiträgen die Verjährung erst mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Beanstandung begann und dass die Rechtsprechung u.a. als Beanstandung regelmäßig auch Bescheide gewertet hat, mit denen etwa über die Erstattung der danach zu Unrecht entrichteten Beiträge entschieden worden ist (vgl. BSG, U.v. 24. Juni 2010 - B 10 LW 4/09 R - E 106, 239), verblieb für die Geltendmachung einer Verjährungseinrede vielfach kein Anwendungsbereich.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2015 - L 22 R 585/13

    Hochschulausbildung - VWA Studienakademie - Beitragspflicht

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 KR 2160/13
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 381/09

    Betriebsprüfung - Versicherungspflicht

  • LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 156/15

    Arbeitsförderungsrecht; Einrede der Verjährung; Ermessen; Erstattung von

  • BSG, 24.01.2014 - B 12 AL 2/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

  • SG Lüneburg, 26.10.2010 - S 18 AL 24/07
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