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   BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 7/99 R   

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https://dejure.org/1999,5635
BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 7/99 R (https://dejure.org/1999,5635)
BSG, Entscheidung vom 02.12.1999 - B 10 LW 7/99 R (https://dejure.org/1999,5635)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - B 10 LW 7/99 R (https://dejure.org/1999,5635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Produktionsaufgabenrente - Einkommensanrechnung - Anwendung des alten Rechts

  • Judicialis

    FELEG § 8 Abs 3 idF des ASRG 1995

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergangsrecht bei Änderung des Einkommensanrechnungsmodus zur Produktionsaufgaberente durch das ASRG 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 2/96

    Neuregelung des § 1 Abs. 3 BKGG verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 7/99 R
    Ohne die Übergangsregelung des § 22 Abs. 1 FELEG idF des ASRG 1995 hätte die sofortige Anwendung des § 8 FELEG idF des ASRG 1995 eine verfassungsrechtlich bedenkliche sog "unechte Rückwirkung" (s hierzu zB Bundessozialgericht vom 13. August 1996, SozR 3-5870 § 1 Nr. 11 S 45 mwN) entfaltet, da in schützenswerte Vertrauenspositionen eingegriffen worden wäre.
  • LSG Niedersachsen, 22.01.1998 - L 1 LW 16/97
    Auszug aus BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 7/99 R
    Unter Hinweis auf sein Urteil vom 22. Januar 1999 (Az L 1 LW 16/97) hat es ausgeführt, die Beklagte sei nach der gegenüber § 48 SGB X spezielleren Vorschrift des § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FELEG idF des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung (ASRG) 1995 vom 29. Juli 1994 zur Rücknahme des Bewilligungsbescheides für die Vergangenheit ermächtigt gewesen, da die Verwaltung aufgrund der Mitwirkung des Klägers von einem Sachverhalt ausgegangen sei, der sich als unrichtig erwiesen habe.
  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
    Auszug aus BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 7/99 R
    Diese Auslegung entspricht dem Sinn und Zweck der Übergangsregelung des § 22 Abs. 1 FELEG; diese "stellt" für die von ihr begünstigten Bestandsfälle "den notwendigen Vertrauensschutz sicher" (so die amtliche Begründung zum Gesetzesentwurf, BT-Drucks 12/5700 S 102 zu Art. 10 Nr. 21 des Entwurfs).
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