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   BSG, 27.08.1998 - B 10 LW 8/97 R   

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BSG, 27.08.1998 - B 10 LW 8/97 R (https://dejure.org/1998,3308)
BSG, Entscheidung vom 27.08.1998 - B 10 LW 8/97 R (https://dejure.org/1998,3308)
BSG, Entscheidung vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R (https://dejure.org/1998,3308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Alterssicherung der Landwirte - Anrechnung von Erlösen aus der vollständigen Verpachtung eines landwirtschaftlichen Unternehmens auf Hinterbliebenengeld - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Erlösen aus der Verpachtung einer Landwirtschaft auf Hinterbliebenenleistung aus der Alterssicherung für Landwirte - Parallelität von Einkommenssteuerrecht und Sozialversicherungsrecht - Bemessung des Arbeitseinkommens nach dem Einkommensteuerrecht

  • Judicialis

    ALG § 28; ; ALG § 98 Abs. 6 Satz 1; ; SGB IV § 18e; ; SGB IV § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenengeld aus der Alterssicherung der Landwirte, Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 10 LW 8/97 R
    Weitere Entscheidungen des 12. Senats des BSG (BSGE 57, 235, 238; zusammenfassend BSGE 79, 133, 138 f) verdeutlichen und bekräftigen lediglich die Anbindung an die Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts nach § 15 Satz 1 SGB IV aF.
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 10 LW 8/97 R
    Da Hinterbliebenenrenten, zumal subventionierte, nicht dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes (GG) unterliegen, kommt Art. 14 GG als Prüfungsmaßstab nicht in Betracht (BVerfG vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86 und 1484/86, SozVers 1998, 135, 136; Breith 1998, 525; NJW 1998, 3109).
  • BFH, 18.03.1964 - IV 114/61 S

    Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe - Land- und

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 10 LW 8/97 R
    Erst von diesem Zeitpunkt an werden sie steuerlich den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG) zugeordnet und sind als Überschußeinkünfte (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) zu versteuern (BFHE 79, 195, 197).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 41/84

    Höhe des Arbeitseinkommens - Flexibles Altersruhegeld - Selbständige Tätigkeiten

    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 10 LW 8/97 R
    Nach dieser Meinung war zwar nach Maßgabe einer steuerrechtlichen Bewertungsvorschrift der Grundsatz des Verlustausgleichs bei mehreren selbständigen Tätigkeiten zu beachten (BSGE 58, 277).
  • BSG, 26.11.1984 - 12 RK 32/82
    Auszug aus BSG, 27.08.1998 - B 10 LW 8/97 R
    Weitere Entscheidungen des 12. Senats des BSG (BSGE 57, 235, 238; zusammenfassend BSGE 79, 133, 138 f) verdeutlichen und bekräftigen lediglich die Anbindung an die Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts nach § 15 Satz 1 SGB IV aF.
  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Hiernach kommt es nicht mehr darauf an, inwieweit bei der Gewinnermittlung steuerliche Vergünstigungen zu Buche geschlagen haben; vielmehr stellt § 15 Abs. 1 SGB IV nF allein auf die steuerrechtliche Behandlung ab (vgl das Senatsurteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R, Die Beiträge Beilage 1999, 195, 199; insoweit einschränkend für die Zuordnung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit BSG 4. Senat vom 27. Januar 1999, SozR 3-2400 § 15 Nr. 6).
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von

    Damit stehen Wortlaut und Gesetzesbegründung in vollem Einklang miteinander und lassen für die Begründung eines eigenen sozialversicherungsrechtlichen Begriffs des "Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit" neben dem steuerrechtlichen Begriff der Gewinneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit keinen Raum, dh auch die Grundentscheidung, ob überhaupt eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, wird nicht mehr von den Sozialleistungsträgern getroffen (vgl hierzu und zum früheren Rechtszustand Bundessozialgericht , Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R, veröffentlicht in Die Beiträge, Beilage 1999, 195 bis 201; s auch BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 4; BSGE 91, 83 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 2; s auch Zindel, SdL 1997, 188, 190).

    Ob von der Wahlmöglichkeit in dem Sinne Gebrauch gemacht wird, dass entweder die Betriebsaufgabe erklärt oder aber der Betrieb im steuerrechtlichen Sinne fortgeführt wird, obliegt allein der Entscheidung des Verpächters, der damit die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten abzuwägen hat (so bereits BSG Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - Die Beiträge, Beilage 1999, 195 bis 201).

    Dieser Gesetzesbegründung kann nur entnommen werden, dass der Gesetzgeber bei der Fassung des § 27a Abs. 1 ALG von jenem Verständnis des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV ausgegangen ist, welches auch der 10. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - zugrunde gelegt hat (so auch Zindel, aaO, 229).

    Mit der Einführung des § 18a Abs. 2a SGB IV wurde somit hinsichtlich der Anrechnung von Arbeitseinkommen bei Hinterbliebenenrenten die mit der Neufassung des § 15 SGB IV gewollte Parallelität von steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung wiederhergestellt; eine Änderung des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV war aus der Sicht des Gesetzgebers dagegen nicht geboten, weil er aufgrund der vom 10. Senat des BSG (Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R -, Die Beiträge, Beilage 1999, 195 bis 201) vorgenommenen Auslegung dieser Vorschrift die "Parallelität" nicht gefährdet sah, wenn es sich um Arbeitseinkommen aufgrund letztlich eigener (vorangegangener) Tätigkeit des Betroffenen handelte.

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Hinzu kommt, dass die erzielten Verluste - wie sich aus den vom Kläger nicht angegriffenen Feststellungen des LSG ergibt - in den Steuerbescheiden, die dem Kläger erteilt wurden, bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt worden sind, also bei einer Einkunftsart, die dem Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit iS von § 15 SGB IV zuzuordnen ist (vgl BSG, Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R, JURIS; s hierzu auch BSG SozR 3-2600 § 243 Nr. 7 S 18).

    Vom Zeitpunkt der Betriebsaufgabe an werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG) auch steuerlich anders zugeordnet; sie sind dann als Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) zu versteuern (vgl BSG, Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R, JURIS; BFHE 79, 195, 197) und damit kein Arbeitseinkommen iS des § 15 SGB IV mehr.

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines

    Dies gilt - soweit Arbeitseinkommen anzurechnen ist - generell für das Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung, ist aber gleichermaßen auch für das Beitragsrecht verbindlich, soweit Arbeitseinkommen als Bemessungsgrundlage dient (zur Vorgeschichte dieser Vereinheitlichung vgl BSG Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R -, veröffentlicht in JURIS, auch Die Beiträge Beilage 1999, 195 und Urteil vom 22. Mai 2003 - B 12 KR 13/02 R - BSGE 91, 83 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 2, auch SGb 2003, 731 mit Anm Bloch).

    Indes ist dem Urteil des 4. Senats vom 27. Januar 1999 (aaO) nicht zu entnehmen, dass dieser entgegen dem Gesetzeswortlaut und der Rechtsprechung anderer Senate des BSG (vgl BSG Urteil vom 22. April 1986 - 12 RK 53/84 - SozR 2200 § 180 Nr. 30, Senatsurteil vom 9. September 1993 - 5 RJ 60/92 - BSGE 73, 77 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9, Urteile vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - veröffentlicht in JURIS, und vom 22. Mai 2003 - B 12 KR 13/02 R - BSGE 91, 83 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 2) die grundsätzliche Anlehnung des Begriffs des "Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit" an die Systematik und Bewertung durch das Steuerrecht aufgegeben hätte, insbesondere nicht mit Blick auf die Tätigkeit eines Kommanditisten, der von der Finanzverwaltung als Mitunternehmer nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG eingestuft wurde und dessen Gewinnanteile deshalb als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG der Einkommensteuer unterworfen wurden.

    Der Kläger hat sich freiwillig unter Abwägung der Vor- und Nachteile, auch hinsichtlich der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente (diesen Aspekt hebt das Urteil des 10. Senats des BSG vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R -, veröffentlicht in JURIS, hervor), als Kommanditist der R. KG in eine Mitunternehmerstellung iS des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG begeben.

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem

    Aus diesen Gründen stellt die Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - , Die Beiträge, Beilage 1999, 195; BSGE 84, 277 = SozR 3-2600 § 34 Nr. 2; SozR 4-2400 § 15 Nr. 1; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 13/04 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) zu Recht darauf ab, dass für die Feststellung des Arbeitseinkommens als dem "nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte(n) Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit" (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) auch darauf abzustellen ist, ob die selbständige Tätigkeit (steuerlich: die Land- und Forstwirtschaft, der Gewerbebetrieb oder die selbständige Arbeit, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG) steuerlich ausgeübt wird und nicht etwa ein hiervon abweichender sozialrechtlicher Begriff der selbständigen Tätigkeit zu Grunde gelegt wird.

    Anders als in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 27. August 1998 (B 10 LW 8/97 R = Die Beiträge, Beilage 1999, 195), vom 25. Februar 2004 (SozR 4-2400 § 15 Nr. 1) und vom 7. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) zu Grunde lagen, liegt es hier auch nicht in der Hand des hinzuverdienenden Rentners, durch eine andere steuerrechtliche oder wirtschaftliche Gestaltung (steuerliche Betriebsaufgabe statt -fortführung; Unterstützung eines Unternehmens durch Darlehen statt durch Beteiligung als Kommanditist) die Besteuerung aus Gewerbebetrieb zu vermeiden.

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 KR 1/07 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Pflegeversicherung - Beitragsberechnung -

    Das BSG (einschließlich den erkennenden Senat) folgt insoweit in ständiger Rechtsprechung (hierzu: BSG, Urteil vom 30.9.1997 - 4 RA 122/95, SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 5 ff; BSG, Urteil vom 27.8.1998 - B 10 LW 8/97 R, Die Beiträge, Beilage 1999, 195, 198; BSG, Urteil vom 7.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R, BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 jeweils RdNr 9 ff; BSG, Urteil vom 30.3.2006 - B 10 KR 2/04 R, SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 RdNr 27 ff) der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (zur Abgrenzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw aus Land- und Forstwirtschaft gegenüber Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Verpachtung eines gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebs: BFH Großer Senat, Urteil vom 13.11.1963 - GrS 1/63 S, BFHE 78, 315; BFH, Urteil vom 18.3.1964 - IV 114/61 S, BFHE 79, 195; BFH, Urteil vom 6.3.1997 - XI R 2/96, BFHE 183, 85; BFH, Urteil vom 26.8.2004 - IV R 52/02, BFH/NV 2005, 674; BFH, Urteil vom 22.9.2004 - III R 9/03, BFHE 207, 549; vgl auch Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 26. Aufl 2007 § 5 RdNr 701 ff; Wacker in Schmidt, aaO, § 16 RdNr 690 ff).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 27.8.1998 (B 10 LW 8/97 R, Die Beiträge, Beilage 1999, 195, 198 f) im Zusammenhang mit der Auslegung der Sonderregelung in Art. 2 § 6e Abs. 1 Satz 1 Gesetz zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte (GALNG) idF des Gesetzes vom 2.12.1993 (BGBl I 1998) für die Behandlung von Einnahmen als Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit allein die einkommensteuerrechtliche Zuordnung nach den Feststellungen der Finanzbehörde für maßgebend erachtet.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 3 R 1116/14

    Streit über die teilweise Rückforderung einer Witwenrente

    Eine Änderung des § 15 Abs. 1 S 2 SGB IV sei aus der Sicht des Gesetzgebers dagegen nicht geboten gewesen, weil er aufgrund der vom 10. Senat des BSG (Urteil v. 27.08.1998 - B 10 LW 8/97 R) vorgenommene Auslegung dieser Vorschrift die "Parallelität" nicht gefährdet gesehen habe, wenn es sich um Arbeitseinkommen aufgrund letztlich eigener Tätigkeit des Betroffenen handele.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - L 3 R 47/17

    Wegfall des Anspruchs auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei

    Nach Auffassung des 10. Senates des BSG, Urteil vom 27. August 1998, B 10 LW 8/97 R, seien die steuerrechtlichen Festsetzungen im Rahmen des § 15 SGB IV bei der Definition von "Arbeitseinkommen" maßgebend.

    Das BSG (B 13 RJ 43/03 R, juris Rn. 24) hat hierzu ausgeführt: "Anders als in den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des BSG vom 27. August 1998 (B 10 LW 8/97 R) ..., vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 56/02 R)... und vom 07. Oktober 2004 (B 13 RJ 13/04 R) zu Grunde lagen, liegt es hier auch nicht in der Hand des hinzuverdienenden Rentners, durch eine andere steuerrechtliche oder wirtschaftliche Gestaltung (steuerliche Betriebsaufgabe statt -fortführung; Unterstützung eines Unternehmens durch Darlehen statt durch Beteiligung als Kommanditist) die Besteuerung aus Gewerbebetrieb zu vermeiden.

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.09.2003 - L 7 RJ 52/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von

    Vielmehr solle durch die in § 15 SGB IV getroffene Regelung sichergestellt werden, dass für die Bestimmung, welches Einkommen als Arbeitseinkommen zu werten sei, nunmehr allein das Steuerrecht maßgebend sei, damit eine volle Parallelität von Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsrecht sowohl bei der Zuordnung zum Arbeitseinkommen als auch bei der Höhe des Arbeitseinkommens erreicht werde (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R -).

    Die "volle Parallelität von Einkommenssteuerrecht und Sozialversicherungsrecht" als Ergebnis der Neufassung durch das ASRG 1995 hat auch das Bundessozialgericht (BSG) in der vom Sozialgericht zitierten Entscheidung vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - betont, hier auch unter Darlegung des Meinungsstreits über die Auslegung des § 15 Satz 1 SGB VI a.F.

  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 52/98 R

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen kein Einkommen

    Denn lediglich bei der Verpachtung eines Gewerbebetriebs kann der Verpächter erklären, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe iS des § 16 Abs. 3 EStG behandeln und damit die Gegenstände seines Betriebs in sein Privatvermögen überführen oder ob und wie lange er das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen will (vgl BFH Großer Senat Beschluß vom 13. November 1963 - BFHE 78, 315 - zur einkommensteuerlichen Behandlung der Verpachtung von Gewerbebetrieben; BFH Urteil vom 18. März 1964 - BFHE 79, 195, 197 - zur entsprechenden Behandlung der Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs; ebenso BSG Urteil vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 47/03 R

    Einkommensanrechnung bei der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei

  • LSG Hessen, 28.08.2009 - L 5 R 445/07

    Hinzuverdienst - Einkünfte eines Kommanditisten ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2004 - L 1 RA 256/03
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 2 EG 2/15
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 8 R 667/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2014 - L 2/12 R 125/12
  • LSG Bayern, 02.03.2005 - L 1 R 4078/03

    Änderung der Berechnung der Witwenrente; Eintritt in die Rechtsnachfolge des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 356/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2012 - L 2 EG 19/11
  • LSG Hamburg, 19.01.2005 - L 1 LW 1/02

    Neufeststellung der Produktionsaufgaberente für einen Landwirt; Rücknahme des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 2 EG 6/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 LW 5/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2019 - L 2 R 466/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2014 - L 2 LW 4/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 LW 5/18
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