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BSG, 18.03.1999 - B 10 LW 9/98 B |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Nebenerwerbslandwirtes auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte während des Bezugs von Anschluss-Arbeitslosenhilfe - Rechtmäßigkeit der Doppelversicherung der Landwirte - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ALG § 3 Abs. 4 S. 2 Nr. 2
Vergleichbare Leistungen von einem Sozialleistungsträger iS des § 3 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 ALG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
Landwirtschaftliche Altershilfe
Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 10 LW 9/98 B
Eine Doppelversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte sei verfassungsrechtlich unbedenklich (s BVerfG vom 31. Mai 1988, BVerfGE 78, 232).
- BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 12/01 R
Alterssicherung der Landwirte - mitarbeitender Familienangehöriger - Ausbildung - …
In einem weiteren Fall - Nebeneinander der Versicherungspflicht als Bezieher von Anschluss-Arbeitslosenhilfe und Tätigkeit als Nebenerwerbslandwirt (Beschluss vom 18. März 1999 - B 10 LW 9/98 B -, GVLAK RdSchr AH 21/98) - ist der Senat dementsprechend ebenfalls von einer zulässigen Konkurrenz ausgegangen. - BSG, 17.07.2003 - B 10 LW 9/02 R
Alterssicherung für Landwirte - Versicherungspflicht eines Gesellschafters einer …
Die ihm von der BA gewährte Arbeitslosenhilfe stellt, wie der Senat bereits entschieden hat, weder Erwerbsersatzeinkommen iS des § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 ALG noch eine vergleichbare Leistung iS des § 3 Abs. 4 Satz 3 ALG dar (vgl Beschluss des Senats vom 18. März 1999 - B 10 LW 9/98 B -, GVLAK RdSchr AH 21/98). - LSG Bayern, 25.10.2006 - L 16 LW 14/06
Anspruch auf eine Befreiung von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung; …
Hier hat das BSG zur Arbeitslosenhilfe (Urteile vom 02.12.1999, B 10 LW 6/99 R und 18.03.1999, B 10 LW 9/98 B) bereits entschieden, dass es sich bei der Arbeitslosenhilfe um eine Erwerbsersatzleistung handele, da anders als beim Arbeitslosengeld der Fürsorgecharakter der Leistung und damit die Bedürftigkeit des Leistungsempfängers im Vordergrund stehen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2006 - L 10 LW 3/06 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der der erkennende Senat folgt, zählt zu den Erwerbsersatzeinkommen i.S. von § 3 Abs. 4 ALG nicht die bis Ende 2004 gewährte Arbeitslosenhilfe i.S. von § 134 AFG bzw. § 190 SGB III in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung (vgl. Beschluss vom 18. März 1999, Az.: B 10 LW 9/98 B, Rundschreiben des Gesamtverbandes der Landwirtschaftlichen Alterskassen AH 12/1999;… Urteile vom 2. Dezember 1999, Az.: B 10 LW 6/99 R, SozR 3-5868 § 3 Nr. 2 und B 10 LW 9/99 R, Rundschreiben des Gesamtverbandes der Landwirtschaftlichen Alterskassen AH 17/02; vgl. auch GLA-Komm. § 3 ALG 7.3).