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   BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B   

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BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B (https://dejure.org/2012,3798)
BSG, Entscheidung vom 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B (https://dejure.org/2012,3798)
BSG, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - B 11 AL 100/11 B (https://dejure.org/2012,3798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Arbeitszeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 44/07 R

    Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Wochenarbeitszeit -

    Auszug aus BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B
    Soweit die Klägerin die Auffassung äußert, die Entscheidung des LSG widerspreche auch dem Urteil des BSG vom 15.6.1988 (7 RAr 12/87 - Die Beiträge 1988, 286) und "die zu klärenden Rechtsfragen" seien ungeachtet der Ausführungen des Senats in seinen Urteilen vom 29.10.2008 (B 11 AL 44/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 3 und B 11 AL 52/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 2) "weiterhin klärungsbedürftig", bezieht sie diese Entscheidungen ausdrücklich nicht in ihre Divergenzrüge ein; sie will einzig auf die - vermeintliche - Divergenz zu den Entscheidungen vom 15.5.1985 und 22.8.1984 abstellen.

    Die Klägerin hätte also auf die Entscheidungen des Senats vom 29.10.2008 (B 11 AL 44/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 3 RdNr 18 und B 11 AL 52/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 2 RdNr 15) näher eingehen müssen, die sich - wie sie selbst vorträgt - ausdrücklich mit der Entscheidung des BSG vom 22.8.1984 befasst haben.

    Die Beschwerdebegründung versäumt es auch, sich mit den - teilweise bereits vom LSG zitierten - Ausführungen des BSG (vgl SozR 4-4300 § 118 Nr. 3 RdNr 21 sowie SozR 3-4100 § 104 Nr. 16) und des Schrifttums zum Arbeitsverhältnis auf "Abruf" auseinanderzusetzen.

    Soweit die Klägerin eine Klärungsbedürftigkeit insbesondere hinsichtlich der zu (2) aufgeworfenen Frage daraus abzuleiten versucht, dass sie die Entscheidungen des Senats vom 29.10.2008 (B 11 AL 52/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 2 und B 11 AL 44/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 3) einer Kritik unterzieht, genügt dies für eine Darlegung einer (erneuten) Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - auch der Frage (5) - nicht.

    In der Beschwerdebegründung ist im Übrigen auch nicht erwähnt worden, dass es sich in der Entscheidung des Senats vom 29.10.2008 (B 11 AL 44/07 R, aaO) um dieselbe Arbeitgeberin wie im Fall der Klägerin und - ausgehend von ihrem Vortrag - um eine ähnliche Vertragsgestaltung gehandelt hatte.

  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB

    Auszug aus BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B
    Soweit die Klägerin die Auffassung äußert, die Entscheidung des LSG widerspreche auch dem Urteil des BSG vom 15.6.1988 (7 RAr 12/87 - Die Beiträge 1988, 286) und "die zu klärenden Rechtsfragen" seien ungeachtet der Ausführungen des Senats in seinen Urteilen vom 29.10.2008 (B 11 AL 44/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 3 und B 11 AL 52/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 2) "weiterhin klärungsbedürftig", bezieht sie diese Entscheidungen ausdrücklich nicht in ihre Divergenzrüge ein; sie will einzig auf die - vermeintliche - Divergenz zu den Entscheidungen vom 15.5.1985 und 22.8.1984 abstellen.

    Die Klägerin hätte also auf die Entscheidungen des Senats vom 29.10.2008 (B 11 AL 44/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 3 RdNr 18 und B 11 AL 52/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 2 RdNr 15) näher eingehen müssen, die sich - wie sie selbst vorträgt - ausdrücklich mit der Entscheidung des BSG vom 22.8.1984 befasst haben.

    Soweit die Klägerin eine Klärungsbedürftigkeit insbesondere hinsichtlich der zu (2) aufgeworfenen Frage daraus abzuleiten versucht, dass sie die Entscheidungen des Senats vom 29.10.2008 (B 11 AL 52/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 2 und B 11 AL 44/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 3) einer Kritik unterzieht, genügt dies für eine Darlegung einer (erneuten) Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - auch der Frage (5) - nicht.

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 22/84
    Auszug aus BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B
    Diese "Rechtsauffassung" hält sie für unvereinbar mit der Aussage im Urteil des BSG vom 15.5.1985 (7 RAr 22/84) , wonach es bei der Beurteilung der Kurzzeitigkeit einer Beschäftigung mit schwankenden Arbeitszeiten auf den Durchschnitt der Wochenarbeitszeit ankomme.

    Dasselbe gilt für das von der Klägerin zitierte Urteil vom 15.5.1985 (7 RAr 22/84) .

  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B
    Um eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG in einer den Anforderungen des § 160a Abs. 2 S 3 SGG genügenden Weise zu bezeichnen, hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) einerseits und in einer Entscheidung des BSG oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts andererseits aufzuzeigen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67) .

    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt worden ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 6; stRspr) .

  • BSG, 08.03.1995 - 7 BAr 192/94
    Auszug aus BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B
    Denn bei der geltend gemachten Divergenz ist auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung abzustellen (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61 mwN; BSG Beschluss vom 8.3.1995 - 7 BAr 192/94; stRspr) .
  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt worden ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 6; stRspr) .
  • BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 12/83

    Arbeitszeitbeschränkung - Arbeitsschutz - Versagung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B
    Nach Auffassung des BSG in einem Urteil vom 22.8.1984 ("7 RAr 11/83" - gemeint ist wohl "7 RAr 12/83" - SozR 4100 § 102 Nr. 6) verbiete es sich, einzelne Monate oder Wochen, in denen die Kurzzeitigkeitsgrenze überschritten worden sei, getrennt zu betrachten.
  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 12/87

    Erfüllung der für die Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfegewährung

    Auszug aus BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B
    Soweit die Klägerin die Auffassung äußert, die Entscheidung des LSG widerspreche auch dem Urteil des BSG vom 15.6.1988 (7 RAr 12/87 - Die Beiträge 1988, 286) und "die zu klärenden Rechtsfragen" seien ungeachtet der Ausführungen des Senats in seinen Urteilen vom 29.10.2008 (B 11 AL 44/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 3 und B 11 AL 52/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 2) "weiterhin klärungsbedürftig", bezieht sie diese Entscheidungen ausdrücklich nicht in ihre Divergenzrüge ein; sie will einzig auf die - vermeintliche - Divergenz zu den Entscheidungen vom 15.5.1985 und 22.8.1984 abstellen.
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt worden ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26; SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 6; stRspr) .
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/01 B

    Rüge eines Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und

  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 11/83
  • BSG, 16.10.1986 - 5b BJ 338/85

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Zulässigkeitsvoraussetzung

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 09.10.1986 - 5b BJ 174/86

    Klärungsbedürftigkeit - Bedeutung der Rechtssache - Auslegung einer Norm

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2012 - L 8 AL 253/07

    Arbeitslosenversicherung - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Arbeitszeit -

    Gründe für eine Zulassung der Revision liegen unter Berücksichtigung der nunmehr vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteile des BSG vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 44/07 R - aaO und - B 11 AL 52/07 R - aaO, siehe auch zuletzt Beschluss des BSG vom 13. Januar 2012 - B 11 AL 100/11 B -, mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde in einem Parallelverfahren verworfen wurde) nicht vor.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.07.2012 - L 2 AL 47/11

    Einfluss eines Arbeitsverhältnisses auf die Verfügbarkeit des Arbeitslosen

    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sogenannte Breitenwirkung) darlegen (BSG, Beschluss vom 13.01.2012, Az.: B 11 AL 100/11 B - zitiert nach juris).
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