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   BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R   

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BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R (https://dejure.org/2000,1578)
BSG, Entscheidung vom 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R (https://dejure.org/2000,1578)
BSG, Entscheidung vom 10. August 2000 - B 11 AL 101/99 R (https://dejure.org/2000,1578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Anspruch - Auslandsaufenthalt - Arbeitsvermittlung - Verfügbarkeit - Ortsabwesenheit - Aufhebung - Urlaub

  • Judicialis

    Aufenthalts-AnO § 3; ; AFG § 191 Abs 3; ; AFG § 103 Abs 5; ; GG Art 2; ; GG Art 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellung von der Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeldanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 87, 46
  • NZS 2001, 329
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

    Auszug aus BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG bedeutet dies, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9; Urteil vom 2. März 2000 - B 7 AL 8/99 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Zweck der "Residenzpflicht" ist es, im Interesse der Versichertengemeinschaft dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit (§ 5 AFG) Geltung zu verschaffen (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9).

    Die Vorschriften der §§ 100, 103 AFG zur Verfügbarkeit beeinträchtigen den Schutzbereich des Art. 6 GG nicht, denn sie regeln lediglich die Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung der Sozialleistung Alg, greifen aber nicht in den Schutzbereich dieser Institutionen ein (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 50; zum Schutzbereich von Art. 6 GG vgl ferner BVerfGE 6, 55, 76; 55, 114, 126 f = SozR 2200 § 1302 Nr. 4).

    Auch eine Beeinträchtigung von Art. 2 Abs. 1 GG liegt nicht vor (vgl BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 mwN).

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 38/76

    Vorliegen der Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Möglichkeit

    Auszug aus BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R
    Gleichwohl ergibt sich eine Vergleichbarkeit der beiden Personengruppen dadurch, daß Arbeitslosen wie Arbeitnehmern ein ähnliches Bedürfnis auf Freistellung von Bindungen zuzubilligen ist (vgl schon BSGE 44, 188, 191 = SozR 4100 § 103 Nr. 8).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R
    Art. 3 Abs. 1 GG enthält die allgemeine Weisung "Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden" zu behandeln (BVerfGE 3, 58, 135; 18, 38, 46 = SozR Nr. 54 zu Art. 3 GG).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R
    Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn hierfür nach Art und Gewicht entsprechende Unterschiede vorliegen (BVerfGE 63, 255, 262; 88, 5, 12), wobei die unterschiedliche Behandlung und der sie rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen (BVerfGE 82, 126, 146 ff; Urteil vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 - ua).
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R
    Eine verfassungsrechtlich erhebliche Ungleichbehandlung läßt sich nicht bereits mit der Begründung verneinen, daß Arbeitnehmer und Leistungsbezieher keine geeigneten Vergleichsgruppen seien, weil sie unterschiedlichen rechtlichen Ordnungsbereichen (vgl etwa BVerfGE 11, 283, 293; 40, 121, 139 f), die verschiedenen Prinzipien folgen, angehören.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R
    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, läßt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur stets in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts (BVerfGE 75, 108, 157; stRspr).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R
    Eine verfassungsrechtlich erhebliche Ungleichbehandlung läßt sich nicht bereits mit der Begründung verneinen, daß Arbeitnehmer und Leistungsbezieher keine geeigneten Vergleichsgruppen seien, weil sie unterschiedlichen rechtlichen Ordnungsbereichen (vgl etwa BVerfGE 11, 283, 293; 40, 121, 139 f), die verschiedenen Prinzipien folgen, angehören.
  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 8/99 R

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen durch postalische Erreichbarkeit

    Auszug aus BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG bedeutet dies, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9; Urteil vom 2. März 2000 - B 7 AL 8/99 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG bedeutet dies, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9; Urteil vom 2. März 2000 - B 7 AL 8/99 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

    Auszug aus BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R
    Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn hierfür nach Art und Gewicht entsprechende Unterschiede vorliegen (BVerfGE 63, 255, 262; 88, 5, 12), wobei die unterschiedliche Behandlung und der sie rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen (BVerfGE 82, 126, 146 ff; Urteil vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 - ua).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Anfechtungsklage -

    Grundrechte des Klägers seien nicht verletzt (unter Hinweis auf BSG Urteil vom 10.8.2000 - B 11 AL 101/99 R - BSGE 87, 46 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 23; Bayerisches LSG vom 3.3.2009 - L 11 AS 23/09 NZB; BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 4 AS 166/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 31).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R

    Berücksichtigung einer wegen Urlaubs bedingten mehr als sechswöchigen

    Allerdings hat der erwerbslose Rentenversicherte typischerweise nicht das spezifische Erholungsbedürfnis, das sich gerade im Hinblick auf die Ausübung einer entgeltlichen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ergibt (vgl hierzu Urteil des 11. Senats vom 10. August 2000 - B 11 AL 101/99 R = SozR 3-4100 § 103 Nr. 23).

    Zweck dieser "Residenzpflicht" ist es, im Interesse der BA - entsprechend den Zielen des AFG einen hohen Beschäftigungsgrad zu erreichen und zu erhalten (§ 1 AFG) - der Vermittlung in Arbeit den Vorrang einzuräumen vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit (§ 5 AFG; vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 46; Urteil des 11. Senats vom 10. August 2000 - B 11 AL 101/99 R = SozR 3-4100 § 103 Nr. 23).

    Er kann nur verlangen, daß das ArbA prüft, ob die Vermittlungsaussichten durch die Abwesenheit beeinträchtigt werden, dh ob zumutbare Stellenangebote vorliegen oder aller Voraussicht nach bis zum Ende des geplanten Urlaubs eingehen werden (vgl hierzu Urteil des 11. Senats vom 10. August 2000, aaO, mwN).

  • LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11

    Urlaubsabgeltung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit; zeitlich unbeschränkte

    Danach steht auch hinreichend klar fest, dass der Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II keinen Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz besitzt (vgl. hierzu: BSG 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R - BSGE 87, 46; Bayerisches Landessozialgericht 03.03.2009 - L 11 AS 23/09 NZB - zitiert nach juris).
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