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   BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R   

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BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R (https://dejure.org/2000,3989)
BSG, Entscheidung vom 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R (https://dejure.org/2000,3989)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - B 11 AL 105/99 R (https://dejure.org/2000,3989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Säumniszuschlag - Festsetzung - Masseverbindlichkeit - Erlaß - Gesamtvollstreckung - Arbeitsförderung

  • Judicialis

    GesO § 13 Abs 1 Nr 3; ; GesO § 13 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabbegleichung von Säumniszuschlägen bei der Winterbau-Umlage, Kein Erlaß von Säumniszuschlägen bei Masseunzulänglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R

    Winterbau-Umlage - Erlaß von Säumniszuschlägen im Konkursverfahren - Ermessen -

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R
    Sie bezieht sich auf das angefochtene Urteil und weist ergänzend auf das Urteil des Senats BSGE 83, 292 = SozR 3-2400 § 76 Nr. 2 hin.

    Die Rechtsgrundlage der Säumniszuschläge für die Zeit von Januar 1995 bis Juli 1996 bildet infolge der bis zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz (vom 24. März 1997, BGBl I 594) unveränderten Verweisungen in § 3 Abs. 2 der Winterbau-Umlageverordnung (vom 13. Juli 1972, BGBl I 1201) und in § 179 AFG § 24 SGB IV. Da innerhalb der Verweisungskette ohne nähere Kennzeichnung auf die jeweils andere Vorschrift verwiesen wird, ist davon auszugehen, daß das Gesetz in seiner jeweiligen Fassung angewendet werden soll (sogenannte dynamische Verweisung; BSGE 83, 292, 294 = SozR 3-2400 § 76 Nr. 2).

    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 59 Abs. 1 Nr. 3e KO, daß zu den in den Rang von Masseschulden erhobenen Beitrags- bzw Umlagerückständen für die letzten sechs Monate vor Eröffnung des Konkursverfahrens die darauf entfallenden Säumniszuschläge auch zählen, soweit sie nach Konkurseröffnung angefallen sind (BSGE 52, 42, 44 = SozR 4100 § 186a Nr. 10; SozR 7910 § 59 Nr. 13; BSGE 56, 55, 60 = SozR 7910 § 59 Nr. 15; BSGE 63, 67, 68 = SozR 2100 § 24 Nr. 5; BSGE 83, 292, 294 = SozR 3-2400 § 76 Nr. 2).

    Wie der Senat schon entschieden hat, ist der Beklagten eine ermessensfehlerhafte Entscheidung nicht vorzuwerfen, wenn sie nach verwaltungsinternen Ermessensrichtlinien mit Rücksicht darauf, daß bei Masseunzulänglichkeit eines Konkurses die Druckfunktion der Säumniszuschläge entfällt, nicht aber die Funktion des standardisierten Schadensausgleichs, regelmäßig nur die Hälfte der Säumniszuschläge erläßt (BSGE 83, 292, 295 ff = SozR 3-2400 § 76 Nr. 2).

  • BSG, 24.03.1983 - 10 RAr 3/82

    Säumniszuschlag - Winterbau-Umlage - Masseschulden - Konkurs

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R
    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 59 Abs. 1 Nr. 3e KO, daß zu den in den Rang von Masseschulden erhobenen Beitrags- bzw Umlagerückständen für die letzten sechs Monate vor Eröffnung des Konkursverfahrens die darauf entfallenden Säumniszuschläge auch zählen, soweit sie nach Konkurseröffnung angefallen sind (BSGE 52, 42, 44 = SozR 4100 § 186a Nr. 10; SozR 7910 § 59 Nr. 13; BSGE 56, 55, 60 = SozR 7910 § 59 Nr. 15; BSGE 63, 67, 68 = SozR 2100 § 24 Nr. 5; BSGE 83, 292, 294 = SozR 3-2400 § 76 Nr. 2).

    Ferner hat das BSG zu § 59 Abs. 1 Nr. 3e KO entschieden, daß die Vorschrift nicht nur Säumniszuschläge für rückständige Ansprüche der Träger der Sozialversicherung und der BA auf Beiträge, sondern auch für Umlagen erfaßt (SozR 7910 § 59 Nr. 13; SozR 4100 § 186a Nr. 18).

    Im Hinblick darauf, daß Beiträge wie Umlagen dazu dienten, die Mittel zur Finanzierung bestimmter Sozialleistungen aufzubringen und das Gesetz den säumigen Beitrags- oder Umlagepflichtigen gleichermaßen mit Sanktionen belege, sei es sachlich nicht zu rechtfertigen, nach Eröffnung des Konkurses gegen den säumigen Beitrags- und Umlagepflichtigen Säumniszuschläge auf Umlagen rechtlich anders zu behandeln als Säumniszuschläge auf die den Umlagen gleichrangigen Beiträge (SozR 7910 § 59 Nr. 13).

  • BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99

    Anfechtung der Rechtshandlungen von Gläubigern

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R
    Allerdings entspricht es der Eigenart dieses Gesetzeswerkes, daß es einen "Mittelweg" zwischen der zur Zeit ihrer Schaffung als reformbedürftig erkannten KO und des damals noch nicht abgeschlossenen Insolvenzrechtsreformvorhabens sowie des durch seine knappen Regelungen einfacher zu handhabenden Rechts der Gesamtvollstreckungsverordnung darstellt (vgl BT-Drucks 11/7817 S 8; BVerfGE 92, 262, 275 f; BGH NJW 2000, 1117, 1118).

    Es ist deshalb anerkannt, daß zur Schließung von Lücken innerhalb der bewußt knapp gehaltenen GesO nicht nur ein Rückgriff auf Vorschriften der KO zulässig ist, sondern, soweit diese als reformbedürftig erkannt wurden, auch Rechtsprinzipien herangezogen werden dürfen, die der Insolvenzrechtsreform zugrunde liegen (BGHZ 131, 189, 199; 135, 30, 34 f; 139, 319, 322 f; BGH NJW 2000, 1117, 1118).

  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 44/87

    Säumniszuschlag - rückständige Beitragsforderungen - Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R
    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 59 Abs. 1 Nr. 3e KO, daß zu den in den Rang von Masseschulden erhobenen Beitrags- bzw Umlagerückständen für die letzten sechs Monate vor Eröffnung des Konkursverfahrens die darauf entfallenden Säumniszuschläge auch zählen, soweit sie nach Konkurseröffnung angefallen sind (BSGE 52, 42, 44 = SozR 4100 § 186a Nr. 10; SozR 7910 § 59 Nr. 13; BSGE 56, 55, 60 = SozR 7910 § 59 Nr. 15; BSGE 63, 67, 68 = SozR 2100 § 24 Nr. 5; BSGE 83, 292, 294 = SozR 3-2400 § 76 Nr. 2).

    Darüber hinaus wird durch die in § 59 Abs. 1 Nr. 3e KO enthaltene Formulierung "wegen der Rückstände für die letzten sechs Monate vor der Eröffnung des Verfahrens" zum Ausdruck gebracht, daß nur die Hauptforderung zeitlich begrenzt wird, während die auf sie entfallenden Nebenforderungen auch zu den Masseschulden iS der Vorschrift gehören, wenn sie nach Konkurseröffnung entstanden sind (BSGE 63, 67, 68 f = SozR 2100 § 24 Nr. 5).

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R
    Es ist nicht Sinn der Erlaßvorschrift, regelmäßige Folgen gesetzlicher Vorschriften in ihr Gegenteil zu verkehren (vgl BFHE 176, 3, 6 f; 177, 246, 248 f).
  • BFH, 08.03.1990 - IV R 34/89

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R
    Abgesehen davon, daß es für die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des weiteren Erlasses der Säumniszuschläge auf den Zeitpunkt ankommen dürfte, in dem der Widerspruchsbescheid erlassen worden ist (vgl BFHE 160, 296, 301), also auf Mai 1997, rechtfertigt im übrigen regelmäßig weder der erwartete noch der eingetretene Ausfall nachrangiger Forderungen im Konkurs- oder Gesamtvollstreckungsverfahren einer überschuldeten GmbH den Erlaß vorrangiger, schon zur Hälfte erlassener Säumniszuschläge.
  • BFH, 23.11.1994 - X R 124/92

    Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen, soweit Steuer vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R
    Es ist nicht Sinn der Erlaßvorschrift, regelmäßige Folgen gesetzlicher Vorschriften in ihr Gegenteil zu verkehren (vgl BFHE 176, 3, 6 f; 177, 246, 248 f).
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 37/96 R

    Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R
    Wenn der Kläger nunmehr erstmals in der Revision mit näheren Angaben vorträgt, daß die Masse derart notleidend sei, daß allenfalls Forderungen nach § 13 GesO, nicht aber solche nach § 17 Abs. 3 GesO bedient werden können, kann dies im Revisionsverfahren nicht berücksichtigt werden; denn neues tatsächliches Vorbringen ist in der Revisionsinstanz ausgeschlossen (BVerwG Buchholz 232 BBG § 26 Nr. 7; BSGE 67, 183, 186 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2).
  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 119/88

    Abhängige Beschäftigung als GmbH-Geschäftsführer, Erstattungspflicht wegen eines

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R
    Wenn der Kläger nunmehr erstmals in der Revision mit näheren Angaben vorträgt, daß die Masse derart notleidend sei, daß allenfalls Forderungen nach § 13 GesO, nicht aber solche nach § 17 Abs. 3 GesO bedient werden können, kann dies im Revisionsverfahren nicht berücksichtigt werden; denn neues tatsächliches Vorbringen ist in der Revisionsinstanz ausgeschlossen (BVerwG Buchholz 232 BBG § 26 Nr. 7; BSGE 67, 183, 186 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R
    Allerdings entspricht es der Eigenart dieses Gesetzeswerkes, daß es einen "Mittelweg" zwischen der zur Zeit ihrer Schaffung als reformbedürftig erkannten KO und des damals noch nicht abgeschlossenen Insolvenzrechtsreformvorhabens sowie des durch seine knappen Regelungen einfacher zu handhabenden Rechts der Gesamtvollstreckungsverordnung darstellt (vgl BT-Drucks 11/7817 S 8; BVerfGE 92, 262, 275 f; BGH NJW 2000, 1117, 1118).
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 18/95

    Begriff der nahestehenden Person; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer

  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 79/96

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 300/97

    Ersatzaussonderungs- und -absonderungsrechte in der Gesamtvollstreckung

  • BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 11/82
  • BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 13/82

    Winterbauumlage - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Nebenforderung - Masseschulden

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Für Säumniszuschläge auf Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst e KO hat das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß dazu auch Säumniszuschläge nach Eröffnung des Konkursverfahrens gehören (vgl zuletzt BSGE 83, 292, 294 = SozR 3-2400 § 76 Nr. 2 und für § 13 der Gesamtvollstreckungsordnung BSG SozR 3-7915 § 13 Nr. 1).
  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 91/99 R

    Säumniszuschläge, Vorabbegleichung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Die Beklagte war folglich zu einer Ermessensentscheidung (vgl dazu BSGE 83, 292, 295 f = SozR 2400 § 76 Nr. 2 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 18. Mai 2000 - B 11 AL 105/99 R) nicht verpflichtet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2019 - L 3 R 59/15

    Zulässigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen auf Rentenversicherungsbeiträge

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist für die Frage, ob Säumniszuschläge zu erlassen sind, weil sie ihren Sinn nicht mehr erfüllen, auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Erlass abzustellen (BSG Urteil vom 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R, Rn 24 unter Bezugnahme auf BFH Urteil vom 08.03.1990 - IV R 34/89).
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