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   BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R   

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BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R (https://dejure.org/2000,3959)
BSG, Entscheidung vom 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R (https://dejure.org/2000,3959)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - B 11 AL 107/99 R (https://dejure.org/2000,3959)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufliche Rehabilitation - Ablehnung der Förderung der Umschulung vom Erzieher zum Heilpädagogen - eingeschränkte Eignung - Zielsetzung der beruflichen Rehabilitation - Berufsfreiheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R
    Leistungen der beruflichen Rehabilitation können deshalb - wie das BSG zu § 11 RehaAnglG entschieden hat - grundsätzlich nur gewährt werden, wenn der Behinderte die Ausbildung für einen Beruf anstrebt, in dem eine gesundheitliche Gefährdung möglichst vollständig und auf Dauer vermieden wird (BSG SozR 3-4100 § 556 Nr. 2; Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 36/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine andere Beurteilung der Förderungsfähigkeit kann sich nur dann ergeben, wenn für die Klägerin überhaupt kein Berufsfeld vorhanden wäre, auf dem sie ohne gesundheitliche Gefährdung tätig werden könnte; nur in einem derartigen Fall wäre eine Bildungsmaßnahme geeignet, die zu einem möglichst geringen gesundheitlichen Risiko bei der Ausübung der angestrebten Tätigkeit führt (BSG SozR 3-2200 § 556 Nr. 2; Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 36/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 3/91

    Berufliche Rehabilitation - Umschulung - geeignete Maßnahme der Berufshilfe

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R
    Eine andere Beurteilung der Förderungsfähigkeit kann sich nur dann ergeben, wenn für die Klägerin überhaupt kein Berufsfeld vorhanden wäre, auf dem sie ohne gesundheitliche Gefährdung tätig werden könnte; nur in einem derartigen Fall wäre eine Bildungsmaßnahme geeignet, die zu einem möglichst geringen gesundheitlichen Risiko bei der Ausübung der angestrebten Tätigkeit führt (BSG SozR 3-2200 § 556 Nr. 2; Urteil vom 28. September 1999 - B 2 U 36/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 03.07.1991 - 9b/7 RAr 142/89

    Bedeutung des Grundrechts der freien Berufswahl im Recht der beruflichen

    Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß ein Behinderter Ansprüche auf Förderungsleistungen der beruflichen Rehabilitation nur im gesetzlichen Umfang erwirbt und er sich nicht zur Erweiterung dieser Ansprüche auf das Grundrecht des Art. 12 GG berufen kann, denn dieses Grundrecht schützt die Berufsfreiheit gegenüber staatlichen Eingriffen und begründet allein keine Leistungsansprüche (BSGE 69, 128, 130 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - L 10 R 349/22

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Vorliegend ist die Beklagte bei ihrer Ablehnungsentscheidung (Bescheid vom 25.10.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10.06.2020) zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger schon die sog. Eingangsvoraussetzungen nicht erfüllt, weil die "Nachqualifizierung" nicht geeignet gewesen ist, ihn "möglichst dauerhaft" in das Erwerbsleben i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI a.F. wiedereinzugliedern; nichts anderes gilt nach dem, insoweit ohnehin nur subsidiär anwendbaren (§ 22 Abs. 2 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III -, § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX), Recht der Arbeitsförderung (§ 112 Abs. 1 SGB III; dazu statt vieler nur BSG 18.05.2000, B 11 AL 107/99 R, in juris, Rn. 13 m.w.N.; Schubert/Schaumberg in jurisPK-SGB III, 3. Aufl. 2023, § 112 Rn. 74 f., Stand 15.01.2023; Karmanski in Brand, SGB III, 9. Aufl. 2021, § 112 Rn. 23 m.w.N.; Bienert in Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz, SGB III, 7. Aufl. 2021, § 112 Rn. 22; Nebe in BeckOGK, SGB III, § 112 Rn. 16, Stand 01.06.2015).

    Einer Reduktion dieses umfassenden Ziels auf einen Teilbereich beruflicher Beschäftigungsmöglichkeiten braucht der Rehabilitationsträger nur zuzustimmen, wenn die Einschränkung für übrige in Betracht kommenden Berufe in etwa gleich schwerwiegend ist (vgl. zu allem nur BSG 26.08.1992, 9b RAr 3/91, in juris, Rn. 12 ff. m.w.N.; 28.09.1999, B 2 U 36/98 R, in juris, Rn. 21 f.; 18.05.2000, B 11 AL 107/99 R, a.a.O. Rn. 15 f.; Kater in BeckOGK, SGB VI, § 16 Rn. 18, 55, Stand 15.08.2023; Karmanski in Brand, a.a.O. Rn. 23 m.w.N.).

    Denn auch eine hohe Motivation des Versicherten für eine konkrete LTA bzw. sein "Wunsch- und Wahlrecht" ist nicht geeignet, eine nicht vorhandene uneingeschränkte (gesundheitliche) Eignung für die Eingliederungstätigkeit zu überspielen oder diese gar zu ersetzen (s. nur BSG 18.05.2000, B 11 AL 107/99 R, a.a.O. Rn. 18; Kater in BeckOGK, a.a.O., § 16 Rn. 55).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - L 11 R 2652/13

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Umschulung zum Arbeitserzieher -

    Die besondere Bedeutung des Berufswunsches bei der Auswahl der Rehabilitationsmaßnahme kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn der behinderte Mensch einen die Eingliederung gewährleistenden Beruf wählt, für den er uneingeschränkt geeignet ist (BSG 28.03.1990, 9 B/7 RAr 92/88, BSGE 66, 275; BSG 18.05.2000, B 11 AL 107/99, juris).
  • SG Augsburg, 13.11.2018 - S 17 R 1267/17

    Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Die besondere Bedeutung des Berufswunsches bei der Auswahl der Rehabilitationsmaßnahme kann also insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn der behinderte Mensch einen die Eingliederung gewährleistenden Beruf wählt, für den er uneingeschränkt geeignet ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.05.2000, B 11 AL 107/99, Rdnr. 15 m.w. Nw.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2003 - L 13 AL 3445/03

    Aufhebung der Leistungen bei Kündigung des Rehabilitationsvertrags

    Denn in beiden Fällen ist Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen für Behinderte (bis 30. Juni 2001: Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter; ab 1. Juli 2001: Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben), die - wie hier - für eine berufliche Weiterbildung gefördert werden (§§ 98 Abs. 1 Nr. 1, 100 Nr. 6 SGB III in der bis 30. Juni 2001 geltenden Fassung, § 109 Abs. 1 Satz 1 SGB III in der ab 1. Juli 2001 geltenden Fassung i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX), dass diese das Eingliederungsziel erreichen, also für den konkret angestrebten Beruf geeignet sind und voraussichtlich mit Erfolg an der Bildungsmaßnahme teilnehmen (vgl. § 97 Abs. 2 SGB III, § 109 Abs. 1. Satz 1 SGB III n.F. i.V.m. § 33 Abs. 4 Satz 1 SGB IX; zur Eignung und Erfolgsaussicht vgl. auch BSG SozR 3-4100 § 60 Nr. 1, BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 5, BSG, Urteil vom 18. Mai 2000 - B 11 AL 107/99 R - in DBlR 4613 AFG/§ 56).

    Denn die Zielsetzung der beruflichen Rehabilitation, die berufliche Eingliederung des Behinderten in größt möglichem Umfang und auf Dauer zu sichern (vgl. BSG SozR 2200 § 1237 Nr. 6, BSG SozR 4100 § 56 Nr. 8, BSG vom 18. Mai 2000 - B 11 AL 107/99 R - DBlR 4613 AFG/§ 56), erlaubt die Gewährung von Leistungen der beruflichen Rehabilitation grundsätzlich nur, wenn gerade durch den angestrebten Beruf eine gesundheitliche Gefährdung möglichst vollständig und auf Dauer vermieden wird (BSG vom 18. Mai 2000 a.a.O. m.w.N.).

  • SG Hildesheim, 29.09.2010 - S 53 AL 192/10

    Anspruch einer psychisch erkrankten Person auf Leistungen zur Teilhabe am

    Daneben ist die Neigung und die bisherige Tätigkeit des Benachteiligten sowie die Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt (vgl. § 33 Abs. 4 Satz 1 SGB IX a.E.) und die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) bestehende Zielsetzung beruflicher Rehabilitation, die berufliche Eingliederung des behinderten Menschen in größtmöglichem Umfang und auf Dauer zu sichern (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18.05.2000 - B 11 AL 107/99 R -, juris Rn. 15 m.w.N.) in die Entscheidung über die Auswahl einer bestimmten Teilhabemaßnahme aus dem Katalog des § 33 Abs. 3 SGB IX oder aber einer alternativ in Betracht zu ziehenden Maßnahme - hier die von der Antragsgegnerin favorisierte Unterstützende Beschäftigung nach § 38a SGB IX - mit einzubeziehen.

    Die Kammer verkennt bei ihrer Folgenabwägung nicht, dass ein Behinderter nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 18.05.2000, a.a.O., juris Rn. 18) Ansprüche auf Förderleistungen der beruflichen Rehabilitation nur im gesetzlichen Umfang erwirbt und er sich nicht zur Erweiterung seiner Ansprüche auf das Grundrecht des Art. 12 GG berufen kann.

  • SG Dresden, 19.05.2016 - S 35 R 1351/14

    Anspruch eines körperlich Eingeschränkten auf Förderung einer Ausbildung als

    Die besondere Bedeutung des Berufswunsches bei der Auswahl der Rehabilitationsmaßnahme kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn der behinderte Mensch einen die Eingliederung gewährleistenden Beruf wählt, für den er uneingeschränkt geeignet ist (BSG 28.03.1990, 9 B/7 RAr 92/88, BSGE 66, 275; BSG 18.05.2000, B 11 AL 107/99, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2015 - L 13 AL 5507/13
    Leistungen der beruflichen Rehabilitation können aber nur gewährt werden, wenn der Behinderte die Ausbildung für einen Beruf anstrebt, in dem eine gesundheitliche Gefährdung möglichst vollständig und auf Dauer vermieden wird (BSG, Urteil vom 18. Mai 2000, B 11 AL 107/99 R, m.w.N., Juris).

    Eine andere Beurteilung der Förderungsfähigkeit (BSG, Urteil vom 18. Mai 2000, B 11 AL 107/99 R, Juris) ergibt sich auch nicht dadurch, dass überhaupt kein Berufsfeld für den Kläger vorhanden wäre, auf dem er ohne gesundheitliche Gefährdung tätig werden könnte.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 R 1306/13
    Die besondere Bedeutung des Berufswunsches bei der Auswahl der Rehabilitationsmaßnahme kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn der behinderte Mensch einen die Eingliederung gewährleistenden Beruf wählt, für den er uneingeschränkt geeignet ist (BSG 28.03.1990, 9b/7 RAr 92/88, BSGE 66, 275; BSG 18.5.2000, B 11 AL 107/99, DBlR 4613, AFG/ § 56).

    Das BSG, dem der Senat sich anschließt, misst der Eignung des behinderten Menschen eine besondere Bedeutung bei der Auswahl der Leistung bei (vgl BSG 26.08.1992, 9b RAr 3/91, SozR 3-2200 § 556 Nr. 2; 28.09.1999, B 2 U 36/98 R, SozR 3-5670 § 3 Nr. 4; 18.05.2000, B 11 AL 107/99 R, DBlR 4613, AFG/ § 56).

  • LSG Hessen, 12.07.2021 - L 5 R 289/19

    Rentenversicherungsrecht

    Die besondere Bedeutung des Berufswunsches bei der Auswahl der Rehabilitationsmaßnahme kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn der behinderte Mensch einen die Eingliederung gewährleistenden Beruf wählt, für den er uneingeschränkt geeignet ist (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2000, B 11 AL 107/99 R - juris Rdnr. 18).
  • SG Dresden, 09.10.2019 - S 35 R 112/18

    Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers für Leistungen zur Teilhabe am

    Die besondere Bedeutung des Berufswunsches bei der Auswahl der Rehabilitationsmaßnahme kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn der behinderte Mensch einen die Eingliederung gewährleistenden Beruf wählt, für den er uneingeschränkt geeignet ist (BSG 28.03.1990, 9 B/7 RAr 92/88, BSGE 66, 275; BSG 18.05.2000, B 11 AL 107/99, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 2 R 17/09

    Anspruch auf Kostenerstattung einer Leistung zur Teilhabe hinsichtlich einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2023 - L 3 R 167/23
  • LSG Bayern, 25.01.2006 - L 13 R 677/05

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Kein Anspruch auf eine Ausbildung zum

  • SG Nordhausen, 25.01.2018 - S 20 R 1565/15

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Umschulung - Berufswunsch - Berufsbegriff

  • LSG Bayern, 25.01.2006 - L 13 R 667/05

    Gewährung einer beruflichen Ausbildung zum Bürokaufmann; Umschulungsmaßnahme als

  • LSG Bayern, 28.04.2005 - L 9 AL 349/03

    Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben für die Ausbildung zur

  • SG Oldenburg, 04.05.2011 - S 81 R 472/10

    § 33 Abs. 3 Nr. 5 SGB IX ist eine Rechtsgrundverweisung über das Vorliegen der

  • LSG Bayern, 24.02.2006 - L 8 AL 406/02

    Anspruch auf Förderung der beruflichen Eingliederung; Berücksichtigung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2005 - L 7 AL 371/04
  • SG Oldenburg, 18.11.2004 - S 41 AL 300/03
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2018 - S 20 AL 114/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2010 - L 10 R 79/09
  • SG Oldenburg, 02.08.2006 - S 5 R 135/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - L 12 AL 2560/13
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