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   BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B   

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BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B (https://dejure.org/1998,4874)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B (https://dejure.org/1998,4874)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1998 - B 11 AL 11/98 B (https://dejure.org/1998,4874)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Klage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Einbeziehung eines nach Klageerhebung erlassenen Bescheids in das Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 136; SGG § 96 Abs. 1
    Anwendung von § 96 Abs. 1 SGG bei Verwaltungsakten, die das streitige Rechtsverhältnis für einen späteren Zeitraum regeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B
    Zu einem anderen Ergebnis führe auch nicht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Bereich des Kassenarztrechts, die dort zu einer restriktiveren Anwendung des § 96 SGG geführt habe, wenn Honorare für verschiedene Quartale streitig seien (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12).

    Als der 6. Senat davor in Abkehr von früherer Rechtsprechung die Auffassung vertreten hatte, daß für eine entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG in Honorarstreitigkeiten kein Raum sei, wenn die rechtlich erheblichen Sachverhaltsumstände und Tatsachengrundlagen in verschiedenen Abrechnungszeiträumen nicht oder nur teilweise deckungsgleich seien, hat er gleichzeitig daran festgehalten, daß eine entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG gerechtfertigt sei, wenn die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände in den verschiedenen Zeiträumen in der Weise identisch seien, daß mit der Entscheidung über den ursprünglichen Streitgegenstand der Sache nach auch abschließend über Folgebescheide entschieden sei (BSGE 77, 279, 281 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10; SozR 3-2500 § 85 Nr. 12).

    Das Urteil des LSG steht nicht im Widerspruch zum Urteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 42/95 (= SozR 3-2500 § 85 Nr. 12).

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B
    Nach ständiger Rechtsprechung ist § 96 Abs. 1 SGG entsprechend anzuwenden, wenn der neue Verwaltungsakt zwar nicht denselben Streitgegenstand betrifft, er aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergeht und einen weiteren Zeitraum erfaßt (BSGE 45, 49, 50 ff = SozR 1500 § 96 Nr. 6; BSGE 77, 175, 176 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 jeweils mwN).

    Dies vermeidet eine unnötige Belastung der Beteiligten und der Gerichte durch die Konzentration auf ein Verfahren an einem Gericht (vgl BSGE 45, 49, 52 = SozR 1500 § 96 Nr. 6; BSGE 47, 168, 170 = SozR 1500 § 96 Nr. 13; BSG Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 86/83 -).

  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 86/83
    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B
    Dementsprechend hat das BSG in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 86/83 - die Einbeziehung späterer Bescheide in einem - der vorliegenden Fallgestaltung - vergleichbaren Fall bejaht, in dem es um Alhi für weitere Bewilligungsabschnitte und die Neufeststellung des Arbeitsentgelts nach § 136 Abs. 2 Satz 2 AFG (aF) ging.

    Dies vermeidet eine unnötige Belastung der Beteiligten und der Gerichte durch die Konzentration auf ein Verfahren an einem Gericht (vgl BSGE 45, 49, 52 = SozR 1500 § 96 Nr. 6; BSGE 47, 168, 170 = SozR 1500 § 96 Nr. 13; BSG Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 86/83 -).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B
    Zwar ist die entsprechende Anwendbarkeit des § 96 Abs. 1 SGG in Honorarstreitigkeiten von Vertragsärzten - aus für derartige Verfahren typischen praktischen Schwierigkeiten - inzwischen gänzlich aufgegeben worden (BSGE 78, 98 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12), nicht aber der Grundsatz, daß eine entsprechende Anwendung möglich sei.

    Ausdrücklich hat der 6. Senat des BSG ausgeführt, es hänge von der Art und den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes ab, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anwendungsbereich des § 96 Abs. 1 SGG über den Wortlaut der Vorschrift hinaus auf Verwaltungsakte zu erstrecken seien, die das streitige Rechtsverhältnis für einen späteren Zeitraum regelten; die Frage könne für Fallgestaltungen aus dem Kassenarztrecht anders zu beurteilen sein als für andere Bereiche des Sozialrechts (BSGE 78, 98, 103 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12).

  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B
    Dies vermeidet eine unnötige Belastung der Beteiligten und der Gerichte durch die Konzentration auf ein Verfahren an einem Gericht (vgl BSGE 45, 49, 52 = SozR 1500 § 96 Nr. 6; BSGE 47, 168, 170 = SozR 1500 § 96 Nr. 13; BSG Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 86/83 -).
  • LSG Sachsen, 10.04.1997 - L 5 Ar 23/95

    Beitragsleistung in der Handwerksversicherung; Voraussetzung der

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B
    Die Berufung des Klägers bezüglich der im August 1992 erhobenen Klage ist beim Landessozialgericht (LSG) noch anhängig (L 5 Ar 23/95, S 13 Ar 200/92).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B
    Nach ständiger Rechtsprechung ist § 96 Abs. 1 SGG entsprechend anzuwenden, wenn der neue Verwaltungsakt zwar nicht denselben Streitgegenstand betrifft, er aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergeht und einen weiteren Zeitraum erfaßt (BSGE 45, 49, 50 ff = SozR 1500 § 96 Nr. 6; BSGE 77, 175, 176 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 jeweils mwN).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 61/94

    Anwendbarkeit von § 96 SGG auf Folgebescheide in vertragsärztlichen

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B
    Als der 6. Senat davor in Abkehr von früherer Rechtsprechung die Auffassung vertreten hatte, daß für eine entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG in Honorarstreitigkeiten kein Raum sei, wenn die rechtlich erheblichen Sachverhaltsumstände und Tatsachengrundlagen in verschiedenen Abrechnungszeiträumen nicht oder nur teilweise deckungsgleich seien, hat er gleichzeitig daran festgehalten, daß eine entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG gerechtfertigt sei, wenn die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände in den verschiedenen Zeiträumen in der Weise identisch seien, daß mit der Entscheidung über den ursprünglichen Streitgegenstand der Sache nach auch abschließend über Folgebescheide entschieden sei (BSGE 77, 279, 281 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 10; SozR 3-2500 § 85 Nr. 12).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 26/95

    Herabbemessung des Arbeitsentgelts bei der Feststellung der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B
    Einen die Anwendbarkeit des § 96 SGG rechtfertigenden "inneren Zusammenhang" zwischen älterem und neuerem Verwaltungsakt hat das BSG damit begründet, daß seit der Arbeitslosmeldung des damaligen Klägers ein - für beide Beteiligten Rechte und Pflichten begründendes - Dauerrechtsverhältnis bestehe, aus dem sich die Rechte des Klägers auf Zahlung von Alhi herleiteten und der im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses ergangene spätere Bescheid "im Kern dieselbe Rechtsfrage" betreffe, die sich auch bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des früheren Bescheides stelle (vgl auch BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 6).
  • BSG, 14.06.1984 - 1 BJ 72/84

    Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 11/98 B
    Die Frage darf sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz beantworten lassen oder bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden sein (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 53; 3-1500 § 160 Nr. 8).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Denn der Senat beabsichtigt nicht, die Rechtsprechung des BSG zur Alhi, wonach Folgebescheide in entsprechender Anwendung des § 96 SGG kraft Gesetzes Gegenstand des Verfahrens wurden (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 86/83; BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 6; BSG, Beschluss vom 26. März 1998 - B 11 AL 11/98 B) für das Alg II fortzuführen.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Denn der Senat beabsichtigt nicht, die Rechtsprechung des BSG zur Alhi, wonach Folgebescheide in entsprechender Anwendung des § 96 SGG kraft Gesetzes Gegenstand des Verfahrens wurden (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 86/83; BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 6; BSG, Beschluss vom 26. März 1998 - B 11 AL 11/98 B) für das Alg II fortzuführen.
  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 74/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Bedarfsberechnung - Einkommenanrechnung - Absetzung

    Selbst wenn § 96 SGG entsprechende Anwendung auf Leistungsbescheide im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses finden kann, wenn sich die gleichen Rechtsfragen für einen neuen Bewilligungszeitraum stellen (vgl nur Bundessozialgericht , Beschluss vom 26. März 1998 - B 11 AL 11/98 B - mwN; Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 40 RdNr 9 mwN), so gilt dies hier jedoch deshalb nicht, weil die Rechtshängigkeit entsprechender Folgebescheide dann wieder entfällt, wenn sie - wie vorliegend - zum Gegenstand einer gesonderten Klage gemacht geworden sind (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13 und 18; BSG, Beschluss vom 16. August 1989 - 11 BAr 53/89); insoweit stand dem Kläger ein Wahlrecht zu.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 16 AL 106/05
    Die Klage gegen die Bescheide vom 07. Februar 2002, 28. Juni 2002, 01. Juli 2002, 20. Januar 2003, 05. Juni 2003, vom Januar 2004, vom 01. Juni 2004 und vom 27. Juli 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03. Dezember 2004, die in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens geworden sind (vgl. z. B. BSG, Beschluss vom 26. März 1998 - B 11 AL 11/98 B - juris mwN) und über die der Senat, da das SG diese Bescheide nicht in seine Entscheidung einbezogen hatte, erstinstanzlich kraft Klage zu befinden hatte (siehe dazu BSG, Urteil vom 17. November 2005 -B 11 a/11 AL 57/04 R = SozR 4-1500 § 96 Nr. 4), ist nicht begründet und war daher abzuweisen.

    Gegenstand des Verfahrens sind neben den ursprünglich mit der Klage angefochtenen acht Bewilligungsbescheiden vom 09. April 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. Juni 2000 und dem Bescheid vom 12. Mai 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Juni 2000 auch alle Änderungsbescheide, und zwar auch diejenigen, die die Alhi für Anschlussbewilligungszeiträume betreffen, letztere in entsprechender Anwendung von § 96 Abs. 1 SGG (BSG, Beschluss vom 26. März 1998 - B 11 AL 11/98 B- aao).

  • SG Stade, 03.05.2007 - S 6 AL 4/04
    Dementsprechend hat das BSG die Einbeziehung späterer Bescheide in einem der vorliegenden Fallgestaltung vergleichbaren Fall bejaht, in dem es um Alhi für weitere Bewilligungsabschnitte ging (vgl BSG vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 86/83; BSG vom 26. März 1998 - B 11 AL 11/98 B).

    Dies vermeidet eine unnötige Belastung der Beteiligten und der Gerichte durch die Konzentration auf ein Verfahren an einem Gericht (vgl BSGE 45, 49, 52; BSGE 47, 168, 170; BSG vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 86/83; BSG vom 26. März 1998 - B 11 AL 11/98 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2006 - L 13 AS 1420/06

    Arbeitslosengeld II - sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit von § 96 Abs

    § 96 Abs. 1 SGG ist vorliegend aber entsprechend anwendbar, da es sich bei den Bescheiden vom 25. Mai 2005 und 18. November 2005 um Folgebescheide mit Wirkung für einen weiteren Zeitraum im Rahmen eines sozialrechtlichen Dauerrechtsverhältnisses handelt und sich der Bescheidempfänger aus den gleichen Gründen wie gegen den Erstbescheid auch gegen jene Bescheide wendet (vgl. etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 86/83 - veröffentlicht in Juris; Urteil vom 26. März 1998 - Az.: B 11 AL 11/98 B - veröffentlicht in Juris; Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 55/04 R - veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 2 U 262/06

    Einbeziehung von Abänderungsbescheiden in das Berufungsverfahren in der

    § 96 Abs. 1 SGG in der zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides anwendbaren Fassung ("Wird nach Klageerhebung der Verwaltungsakt durch einen neuen abgeändert oder ersetzt, so wird auch der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens"), wurde dann entsprechend angewendet, wenn der neue Verwaltungsakt zwar nicht den selben Streitgegenstand betraf, aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses erging und einen weiteren Zeitraum erfasste; in diesen Fällen wurde ein die Anwendung des § 96 SGG rechtfertigender innerer Zusammenhang zwischen älterem und neuem Bescheid auf jeden Fall dann angenommen, wenn der nachgehende Bescheid aus den gleichen Gründen wie der Erstbescheid angefochten wurde (BSG, Beschluss vom 26. März 1998, Aktenzeichen B 11 AL 11/98 B, m.w.N., zitiert nach juris.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - L 21 RJ 151/04

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Berufsfindungs- und Arbeitserprobungskurs

    Sie stehen in einem die Anwendung des § 86 SGG rechtfertigenden inneren Zusammenhang zu dem Bescheid vom 11. Dezember 2001, weil mit ihnen Regelungen bezüglich des zuvor mit Bescheid vom 11. Dezember 2001 gewährten Übergangsgeldes für weitere Zeiträume derselben Teilhabeleistung getroffen werden (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 26. März 1998, B 11 AL 11/98 B, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 18.11.2009 - B 11 AL 171/08 B
    8 Nur zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, dass sich das BSG wiederholt mit der entsprechenden Anwendung von § 96 Abs. 1 SGG - auch im Bereich der Alhi - befasst hat (vgl ua Senatsbeschluss vom 26. März 1998 - B 11 AL 11/98 B).
  • LSG Berlin, 22.09.2004 - L 8 AL 46/03

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosenhilfe; Begründung eines

    Im Gegensatz zur Leistungsbewilligung (s. dazu BSG, Urteil vom 12. Dezember 1984 -7 RAr 86/83- und Beschluss vom 26. März 1998 -B 11 AL 11/98 B-, beide zitiert nach juris) begründet die Ablehnung eines Leistungsantrags kein Dauerrechtsverhältnis.
  • LSG Bayern, 15.10.2002 - L 10 AL 164/99

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld sowie die Erstattung zu Unrecht

  • BSG, 31.08.2009 - B 11 AL 104/08 B
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2003 - L 5 AL 753/02
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