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   BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R   

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https://dejure.org/2013,36384
BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R (https://dejure.org/2013,36384)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R (https://dejure.org/2013,36384)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - B 11 AL 13/12 R (https://dejure.org/2013,36384)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung - Kündigung trotz tariflicher Unkündbarkeit - Zulässigkeit einer fristgebundenen Kündigung aus wichtigem Grund - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - Minderung der Anspruchsdauer - spätere Ausschöpfung ...

  • openjur.de

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung; tarifliche Unkündbarkeit; Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist bzw fristgebundenen Kündigung aus wichtigem Grund; keine Minderung der Anspruchsdauer bzw kein Erlöschen des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 143a Abs 1 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 143a Abs 1 S 3 ... Nr 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 143a Abs 1 S 3 Nr 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 128 Abs 1 Nr 1 SGB 3 vom 20.07.2006, § 148 Abs 1 Nr 1 SGB 3 vom 20.12.2011
    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung - tarifliche Unkündbarkeit - Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist bzw fristgebundenen Kündigung aus wichtigem Grund - keine Minderung der Anspruchsdauer bzw kein Erlöschen des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 143a Abs 1 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 143a Abs 1 S 3 ... Nr 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 143a Abs 1 S 3 Nr 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 128 Abs 1 Nr 1 SGB 3 vom 20.07.2006, § 148 Abs 1 Nr 1 SGB 3 vom 20.12.2011
    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung - tarifliche Unkündbarkeit - Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist bzw fristgebundenen Kündigung aus wichtigem Grund - keine Minderung der Anspruchsdauer bzw kein Erlöschen des ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen wegen des Erhalts einer Entlassungsentschädigung

  • rewis.io

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung - tarifliche Unkündbarkeit - Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist bzw fristgebundenen Kündigung aus wichtigem Grund - keine Minderung der Anspruchsdauer bzw kein Erlöschen des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen wegen des Erhalts einer Entlassungsentschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 115, 106
  • NZA 2014, 1013
  • NZA-RR 2014, 327
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R
    Zwar ist auch in Fällen der Erfüllung von Sozialleistungen auf die Vorschriften des BGB zurückzugreifen (vgl BSGE 80, 41, 42 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6; Mutschler in Kreikebohm/Spellbrink/ Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 3. Aufl 2013, § 148 SGB III RdNr 4) .
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 453/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Transfergesellschaft - Wegfall der

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R
    Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ausnahmsweise in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz vollständigen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (vgl bereits BAGE 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB; zuletzt BAG, Urteil vom 24.1.2013 - 2 AZR 453/11 - NZA 2013, 959) .
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R
    Nach dieser Rechtsprechung, die der Vorschrift des § 143 Abs. 1 S 3 Nr. 2 SGB III zugrunde liegt (vgl zur Vorgängerregelung in § 117 Abs. 2 S 3 Arbeitsförderungsgesetz BT-Drucks 12/3211 S 22 f, zu Nr. 31) , darf der Arbeitgeber im Rahmen seiner durch das Grundgesetz (GG) geschützten unternehmerischen Freiheit (vgl insbesondere Art. 12 und Art. 14 GG) auch darüber entscheiden, ob er bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausführen lassen oder ob er Arbeiten im Wege der Fremdvergabe ausgliedern will (näher dazu BAGE 103, 31 = NZA 2003, 549; BAG, Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 673/11 - NZA 2013, 730 mwN) .
  • LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 AL 108/09

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beginn - Freistellung von der Arbeitspflicht unter

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R
    Dies schließt es aus, eine später eintretende Minderung der Anspruchsdauer durch Erfüllung einem früheren Zahlungsanspruch entgegenzuhalten (in diesem Sinne auch Hessisches LSG, Urteil vom 21.5.2010 - L 7 AL 108/09 - info also 2010, 159, 162; Bienert SGb 2009, 576, 579 f und info also 2011, 256, 258) .
  • BGH, 06.12.1988 - XI ZR 81/88

    Anfechtbarkeit einer Tilgungsbestimmung

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R
    Liegen Verpflichtungen aus mehreren Schuldverhältnissen vor, ist für die Tilgungswirkung gemäß § 366 Abs. 1 BGB in erster Linie die Bestimmung des Schuldners maßgebend, wobei der innere Wille des Leistenden dem Leistungsempfänger gegenüber zum Ausdruck gebracht werden muss (vgl BGHZ 106, 163 = NJW 1989, 1792) .
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R
    Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ausnahmsweise in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz vollständigen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (vgl bereits BAGE 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB; zuletzt BAG, Urteil vom 24.1.2013 - 2 AZR 453/11 - NZA 2013, 959) .
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R
    Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ausnahmsweise in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz vollständigen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (vgl bereits BAGE 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB; zuletzt BAG, Urteil vom 24.1.2013 - 2 AZR 453/11 - NZA 2013, 959) .
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R
    Nach dieser Rechtsprechung, die der Vorschrift des § 143 Abs. 1 S 3 Nr. 2 SGB III zugrunde liegt (vgl zur Vorgängerregelung in § 117 Abs. 2 S 3 Arbeitsförderungsgesetz BT-Drucks 12/3211 S 22 f, zu Nr. 31) , darf der Arbeitgeber im Rahmen seiner durch das Grundgesetz (GG) geschützten unternehmerischen Freiheit (vgl insbesondere Art. 12 und Art. 14 GG) auch darüber entscheiden, ob er bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausführen lassen oder ob er Arbeiten im Wege der Fremdvergabe ausgliedern will (näher dazu BAGE 103, 31 = NZA 2003, 549; BAG, Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 673/11 - NZA 2013, 730 mwN) .
  • BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 8/19 R

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Zumutbarkeit der Kostentragung -

    Mangels abweichender Regelungen gilt dies auch für Ansprüche auf Sozialleistungen (vgl nur BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R - BSGE 115, 106 = SozR 4-4300 § 143a Nr. 2, RdNr 22 mwN) .
  • BSG, 12.10.2017 - B 4 AS 34/16 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aushändigung von Lebensmittelgutscheinen -

    Auf die Anwendung zivilrechtlicher Bestimmungen zur Erfüllung von Leistungsansprüchen im vorliegenden sozialrechtlichen Regelungszusammenhang (vgl BSG vom 29.1.1997 - 5 RJ 52/94 - BSGE 80, 41, 42 f = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6 S 17; BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R - BSGE 115, 106 = SozR 4-4300 § 143a Nr. 2, RdNr 22; vgl auch BSG vom 23.5.2017 - B 12 KR 2/15 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, RdNr 17) kommt es nicht an.
  • LSG Sachsen, 29.10.2020 - L 7 AS 1170/19
    Nach § 362 Abs. 1 BGB (zur Geltung der §§ 362 ff. BGB im Sozialrecht vgl. weiterhin z.B. BSG v. 29.01.1997 - 5 RJ 52/94 - juris Rn. 15, BSG v. 14.08.2003 - B 13 RJ 11/03 R - juris Rn. 18 f., BSG v. 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R - Rn. 22 und BSG v. 23.05.2017 - B 12 KR 2/15 R - Rn. 17) erlischt das Schuldverhältnis, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.
  • BSG, 29.11.2022 - B 11 AL 33/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Abbruch einer beruflichen

    Denn das Alg ist - wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang betont hat - eine "für bestimmte Kalendertage vorgesehene Versicherungsleistung", die in Bestand und Höhe von den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im jeweiligen Leistungszeitraum abhängt (BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R - BSGE 115, 106 = SozR 4-4300 § 143a Nr. 2, RdNr 21 mit zustimmender Anmerkung Söhngen in jurisPR-SozR 15/2014 Anm 2) .
  • BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 13/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Die zwischenzeitliche Ausschöpfung der Gesamtanspruchsdauer des Alg-Anspruchs steht einem Zahlungsanspruch für die Zeit vom 24.6.2010 bis 22.9.2010 nicht entgegen (vgl BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R - BSGE 115, 106 = SozR 4-4300 § 143a Nr. 2, RdNr 19) .
  • BSG, 29.06.2023 - B 1 KR 12/22 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung eines Gefangenen - Verlegung aus dem

    Der innere Wille des Leistenden muss dem Leistungsempfänger gegenüber zum Ausdruck gebracht werden (vgl dazu etwa BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R - BSGE 115, 106 = SozR 4-4300 § 143a Nr. 2, RdNr 23) .
  • BSG, 30.08.2018 - B 11 AL 16/17 R

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Erhalts einer

    Nach dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des LSG gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass bereits im Mai 2009 fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten für die Klägerin zu einer unzumutbaren Belastung ihres Arbeitgebers geführt und damit die besonderen, sehr engen individualarbeitsrechtlichen Voraussetzungen für eine hier allein in Betracht kommende fristgebundene betriebsbedingte Kündigung aus wichtigem Grund (dazu zuletzt BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R - BSGE 115, 106 = SozR 4-4300 § 143a Nr. 2" RdNr 16 ff ) vorgelegen hätten.
  • LSG Bayern, 21.09.2016 - L 10 AL 75/16

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs

    Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anderenfalls trotz vollständigen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (vgl. dazu mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des BAG: BSG, Urteil vom 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R - SozR 4-4300 § 143a Nr. 2).
  • LSG Bayern, 08.03.2016 - L 10 AL 75/16

    Arbeitslosengeld - Kein Abfindungsruhen bei außerordentlichem Kündigungsrecht -

    Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anderenfalls trotz vollständigen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (vgl. dazu mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des BAG: BSG, Urteil vom 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R - SozR 4-4300 § 143a Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - L 20 AS 269/16

    Arbeitslosengeld II - Aufhebung einer Sanktion - Nichterfüllung des

    Die Vorschriften der §§ 362 ff Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - zur Erfüllung von Zahlungsansprüchen sind im Rahmen von Leistungsansprüchen und -schulden entsprechend heranzuziehen (BSG v. 08.09.2015 - B 1 KR 36/14 R - juris; v. 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R - juris).
  • LSG Hessen, 18.11.2016 - L 7 AL 126/15

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Marburg, 01.02.2016 - S 2 AL 32/14

    Arbeitslosenversicherung (SGB III)

  • LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 654/14

    Bei der Aufhebung von Sanktionen sind gemäß § 31a Abs 3 SGB II erbrachte

  • SG Rostock, 29.11.2018 - S 2 AL 69/17

    Arbeitslosenversicherung: Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei

  • SG Rostock, 17.01.2018 - S 2 AL 156/16

    Arbeitslosenversicherung: Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei

  • SG Marburg, 26.10.2015 - S 2 AL 5/15

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • LSG Hessen, 05.03.2021 - L 6 P 4/21

    Pflegeversicherung - sozialgerichtliches Verfahren

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2014 - L 11 AL 120/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2014 - L 9 AS 481/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 9/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2017 - L 8 SO 412/12
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