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   BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R   

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https://dejure.org/1998,2913
BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R (https://dejure.org/1998,2913)
BSG, Entscheidung vom 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R (https://dejure.org/1998,2913)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - B 11 AL 19/97 R (https://dejure.org/1998,2913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Beschwerdegegenstandswert - Saldierung - Kurzarbeitergeld - tarifliche Arbeitszeit - bezahlte Pause

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kurzarbeit - Kurzarbeitergeld - Schichtarbeiter - Bemessung - Höhe - Manteltarifvertrag - Dreischichtbetrieb - Zulässigkeit - Berufung

  • Judicialis

    AFG § 68

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei Ansprüchen auf Kurzarbeitergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 494 (Ls.)
  • NZS 1998, 580
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86

    Vergütung - Gewährungszeitraum - Minderung des Kurzarbeitergeldes -

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R
    Nach der Regel des § 65 Abs. 2a AFG ist die Differenz zwischen der regelmäßigen betrieblichen wöchentlichen Arbeitszeit im Gewährungszeitraum von 37, 5 Stunden und der Zahl sämtlicher in dem gleichen Zeitraum anfallenden Entgeltstunden - seien es Arbeitsstunden oder nicht - zu bilden (BSGE 64, 42f = SozR 4100 § 65 Nr. 5).

    Die Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Ausfallstunden durch § 65 Abs. 2a AFG beruht auf der Erwägung, es genüge, wenn Arbeitnehmer für jede betriebsübliche tarifliche Arbeitsstunde im Gewährungszeitraum eine Vergütung entweder in Gestalt des vom Arbeitgeber gezahlten oder zu zahlenden Arbeitsentgelts oder in Gestalt des von der BA zu zahlenden Kug, nicht aber für darüber hinausgehende Entgeltstunden erhalten (BSGE 64, 42, 45 = SozR 4100 § 65 Nr. 5).

  • BSG, 13.11.1958 - 8 RV 193/56
    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R
    Die gegenteilige Rechtsprechung zu § 144 SGG aF, wonach auch bei objektiver Klagehäufung die Zulässigkeit der Berufung für jeden Anspruch gesondert zu prüfen war (BSG 8, 228, 231; 22, 181, 186 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG), ist durch die Vorschriften des EntlG überholt.
  • BSG, 30.05.1978 - 12 RAr 100/76

    Betrieb - Begriff - Zweckrichtung - Arbeitsausfall

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R
    Die Saldierungsvorschrift folgt damit dem Grundgedanken der Kug-Regelung, eine Lohnausfallvergütung zur Verfügung zu stellen, die zusammen mit dem aus dem Arbeitsverhältnis zu zahlenden Entgelt die Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse bei Kurzarbeit gewährleistet (BSGE 46, 218, 221 = SozR 4100 § 63 Nr. 1).
  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 27/79

    Kurzarbeitergeld - Ausfallstunden - Entgeltminderung - Akkordleistung -

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R
    Er hat damit nach dem Vorbild der Schlechtwettergeldregelung (§ 85 Abs. 3 AFG aF) die Nachrangigkeit des Kug gegenüber dem in der Kurzarbeitsperiode erzielten Arbeitsentgelt klargestellt und auf Rechtsprechung des BSG reagiert, die ohne eine solche Saldierungsvorschrift nicht ausschließen konnte, daß Arbeitnehmer in bestimmten Fällen (zB bei Mehrarbeit) Kug zustand, obwohl sie in der Kurzarbeitsperiode insgesamt kein geringeres Arbeitsentgelt erzielten als ohne den Arbeitsausfall in der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit angefallen wäre (vgl BT-Drucks 9/799, S 40 mit Hinweis auf BSGE 50, 116 ff = SozR 4100 § 64 Nr. 4).
  • BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 52/90

    Bezahlte Arbeitspausen; Berechnung der Urlaubsvergütung

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R
    Die Auslegung des MTV durch das LSG entspricht auch der im Arbeitsrecht üblichen Abgrenzung von "Arbeitszeit" und "Pause" und der arbeitsgerichtlichen Auslegung der hier einschlägigen Tarifbestimmung (BAG NZA 1991, 780 ff).
  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 21/96

    Unzumutbarkeit der Verwertung einer Kapitallebensversicherung vor Inanspruchnahme

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R
    Insofern ist eine andere prozessuale Lage gegeben, als sie dem Urteil des BSG vom 29. Januar 1997 zugrunde gelegen hat (BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 4).
  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R
    Die Klägerin macht jedoch die Ansprüche ihrer Arbeitnehmer auf Kug im Wege objektiver Klagenhäufung geltend (vgl BSGE 22, 181, 186 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG).
  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 17/93

    Tarifvertragsauslegung - Krankengeld - Urlaubsgeld

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R
    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn auch außerhalb des Bezirks des LSG Nordrhein-Westfalen Tarifverträge beständen, die bewußt und gewollt inhaltlich übereinstimmend gestaltet wären, oder die Auslegung des LSG willkürlich wäre (BSG SozR 3-2500 § 47 Nr. 5 mwN).
  • BSG, 25.02.1966 - 3 RK 9/63
    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R
    Für die Ermittlung des Beschwerdewerts im Rahmen des § 149 SGG aF hat das BSG über § 202 SGG auf § 5 Zivilprozeßordnung zurückgegriffen und mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zur Ermittlung des Gegenstandswerts zusammengerechnet (BSGE 24, 260, 261 SozR Nr. 13 zu § 149 SGG).
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72

    Kurzarbeitergeld - Ablehnung - Bescheid - Anfechtung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R
    1.2 Die Klägerin ist auch befugt, die Ansprüche ihrer Arbeitnehmer auf höheres Kug geltend zu machen, denn aus der Rechtsstellung des Arbeitgebers (und der Betriebsvertretung), ausschließlich Kurzarbeit anzuzeigen und Anträge auf Kug zu stellen (§ 72 Abs. 1 Satz 1 und § 72 Abs. 2 Satz 2 AFG) folgt die Befugnis der Klägerin, Kug-Ansprüche ihrer Arbeitnehmer gerichtlich als Prozeßstandschafterin geltend zu machen (BSG SozR 4100 § 69 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 30.06.2021 - B 4 AS 70/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - wiederkehrende oder

    § 5 ZPO ordnet an, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden (vgl BSG vom 5.2.1998 - B 11 AL 19/97 R - SozR 3-4100 § 65 Nr. 3 S 10, juris RdNr 15; BSG vom 6.8.2019 - B 14 AS 182/18 B - RdNr 4 mwN; siehe bereits Meyer-Ladewig zu den Änderungen durch das RPflEntG, NZS 1993, 137, 139; Kummer, NZS 1993, 285, 289) .
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 33/02 R

    Krankenversicherung - Inanspruchnahme nichtärztlicher Krankenbehandlung im

    Das gilt auch dann, wenn mehrere Beteiligte klagen (Meyer-Ladewig, SGG 7. Aufl 2002, § 144 RdNr 17 f; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 65 Nr. 3 S 9 f).
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R

    Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld

    Weil der Rechtsstreit ausschließlich Ansprüche der Beklagten gegen die Klägerin betrifft, ist nicht von Belang, daß der Wert des Beschwerdegegenstands auch dann durch die Summe der Ansprüche bestimmt würde, wenn sich die Beklagte letztlich nur aus verfahrensrechtlichen Gründen an die Klägerin als Verfahrensstandschafterin der gegen die einzelnen Arbeitnehmer gerichteten Forderungen wenden würde (vgl zu dieser Problematik im Falle der Leistungsablehnung: BSG, Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 19/97 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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