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   BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R   

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https://dejure.org/2003,716
BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R (https://dejure.org/2003,716)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R (https://dejure.org/2003,716)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2003 - B 11 AL 25/02 R (https://dejure.org/2003,716)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - selbständige Tätigkeit - GmbH - Gesellschafter-Geschäftsführer

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg); Frühere beitragspflichtige Beschäftigung ; Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Unanfechtbarer rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt; Erfüllung der Anwartschaftszeit; Begriff des ...

  • Judicialis

    AFG § 104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragspflicht des Geschäftsführers einer GmbH in der Arbeitslosenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gesellschafter-Geschäftsführer
    Begriffliche Klärung/Unterscheidung
    Sozialversicherungspflicht und arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
    Sozialversicherungspflicht?
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Wird zitiert von ... (333)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R
    Das Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung ist von der Beitragsentrichtung abgekoppelt (BSGE 70, 81, 84 ff = SozR 3-4100 § 104 Nr. 8) und eine Entscheidung der Einzugsstelle bindet die Beklagte nicht hinsichtlich ihrer Entscheidung im Leistungsfall.

    Nach den Feststellungen des LSG kann auch nicht etwa angenommen werden, der Kläger habe beispielsweise auf Grund Fachwissens oder besonderer Verantwortung einen so beherrschenden Einfluss auf die zu treffenden Entscheidungen gehabt, wie dies etwa bei Geschäftsführern in Familiengesellschaften zur Annahme einer selbstständigen Tätigkeit geführt hat (vgl dazu BSGE 70, 81, 83 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 8; BSG USK 86145, 87170, 9347 und 9975).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R
    Die Beitragspflicht ist damit die Folge einer abhängigen Beschäftigung und richtet sich nach den Grundsätzen, die Lehre und Rechtsprechung zum Begriff des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses in der Sozialversicherung bzw zur Beschäftigung als "nichtselbstständige Arbeit" iS des § 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) entwickelt haben (vgl BSGE 49, 22, 25 = SozR 4100 § 168 Nr. 10; BSG USK 9519 mwN; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 mwN).

    Bei Fremdgeschäftsführern, also nicht am Gesellschaftskapital beteiligten Geschäftsführern, hat demgemäss das Bundessozialgericht (BSG) regelmäßig eine abhängige Beschäftigung angenommen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 mwN), es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine Weisungsgebundenheit gegenüber den Gesellschaftern im Einzelfall aufheben.

  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R
    Erforderlich ist insbesondere eine Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter ein Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung umfassendes Weisungsrecht des Arbeitgebers (ua BSGE 38, 53, 57 = SozR 4600 § 56 Nr. 1; BSG USK 9519 mwN).
  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 57/78

    Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft - Beitragspflicht - Anstellungsvertrag

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R
    Die Beitragspflicht ist damit die Folge einer abhängigen Beschäftigung und richtet sich nach den Grundsätzen, die Lehre und Rechtsprechung zum Begriff des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses in der Sozialversicherung bzw zur Beschäftigung als "nichtselbstständige Arbeit" iS des § 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) entwickelt haben (vgl BSGE 49, 22, 25 = SozR 4100 § 168 Nr. 10; BSG USK 9519 mwN; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 mwN).
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R
    Er ist weder wegen seiner Organstellung (BSGE 13, 196, 200 = SozR Nr. 5 zu § 1 AVG) noch deshalb von einer abhängigen Beschäftigung ausgeschlossen, weil er gegenüber Arbeitnehmern der GmbH Arbeitgeberfunktionen ausübt; maßgebend ist vielmehr vor allem die Bindung des Geschäftsführers an das willensbildende Organ, in der Regel die Gesamtheit der Gesellschafter (vgl BSG USK 87170 und USK 9519).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Dass der Kläger im Rahmen der ihm erteilten begrenzten Vollmachten vom Selbstkontrahierungsverbot befreit war, spricht - wie das BSG bezogen auf Geschäftsführer einer kleineren GmbH bereits entschieden hat (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 1, RdNr 11 und Nr. 8 RdNr 17) - nicht zwingend für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit.
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Zudem hat das BSG bereits entschieden, dass die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot nicht zwingend für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit spricht (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 RdNr 11 und Nr. 8 RdNr 17) .
  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw

    Ein von seinem abweichender Wille der GmbH und eine Bindung hieran sind ausgeschlossen (vgl BSG vom 6. März 2003, B 11 AL 25/02 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 1 S 3 f mwN).
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