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   BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R   

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https://dejure.org/2009,1543
BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R (https://dejure.org/2009,1543)
BSG, Entscheidung vom 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R (https://dejure.org/2009,1543)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - B 11 AL 25/08 R (https://dejure.org/2009,1543)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - grenznaher Auslandswohnsitz - Verlegung des Wohnsitzes zur Kindererziehung nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in anderen Mitgliedstaat - fehlende Grenzgängereigenschaft - verfassungskonforme Auslegung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch; Territorialitätsgrundsatz; grenznaher Auslandswohnsitz; Verlegung des Wohnsitzes zur Kindererziehung nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in anderen Mitgliedstaat; fehlende Grenzgängereigenschaft; verfassungskonforme Auslegung

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Arbeitslosengeld auch bei Wohnsitz in den Niederlanden

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Arbeitslosengeld auch bei Wohnsitz in den Niederlanden

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld aus Deutschland bei Wohnsitz in den Niederlanden?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitslosengeld in die Niederlande

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitslosengeld auch bei Wohnsitz in den Niederlanden

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld auch bei Wohnsitz in den Niederlanden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Arbeitslosengeld auch jenseits der Grenze

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.10.2009)

    Arbeitslosengeld auch nach Umzug ins grenznahe Ausland // Bundessozialgericht stärkt Arbeitslose

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 104, 280
  • NZS 2010, 147
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R
    Gründe, die für die Gruppe der so genannten Grenzgänger einen Wechsel des Anknüpfungssachverhalts rechtfertigen könnten, seien nicht ersichtlich (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20).

    Dazu gehört vor allem die subjektive und objektive Verfügbarkeit bezogen auf den inländischen Arbeitsmarkt (vgl BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 = SozR 3-1200 § 30 Nr. 20 S 40; auch Mutschler, SGb 2000, 110, 115 f), die damit letztlich auch das Kriterium der Grenznähe inhaltlich näher ausdifferenziert.

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 9/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen

    Auszug aus BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R
    Die aufgezeigten Maßstäbe sind darüber hinaus auf Personen - wie den Kläger - zu übertragen, die während ihrer Beschäftigung und Versicherung im Inland noch keinen Auslandswohnsitz hatten, diesen vielmehr erst nach der Beendigung der Beschäftigung grenznah begründet haben, deshalb aber keinen Grenzgängerstatus im eigentlichen Sinne besitzen (krit zur Unterscheidung dieser Personengruppe von Grenzgängern unter gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsgesichtspunkten schon Bieback, SGb 1996, 400 unter Bezug auf BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8).
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen -

    Auszug aus BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R
    Auf diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat bereits in der Fallkonstellation eines Nicht-EU-Grenzgängers Bezug genommen (vgl BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 7/07 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR, m krit Anm Eichenhofer, ZESAR 2009, 453 zur Einschränkung der Verfügbarkeitsfiktion bei Grenzgängern).
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R

    Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R
    Zwar kann eine Anwendung des § 30 Abs. 1 SGB I auf den Alg-Anspruch nicht von vornherein mit der Begründung verneint werden, aus dem Regelungszusammenhang des Arbeitsförderungsrechts und dem Sinn und Zweck als Lohnersatzleistung (so Loytved, AuB 1985, 200, 204) bzw dem im Arbeitsförderungsrecht geltenden Strukturprinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung (so Mrozynski, SGB I, 3. Aufl 2003, § 30 RdNr 39 ff; auch Hauck/Noftz, SGB I, Stand V/2000, § 30 RdNr 3) ergebe sich eine abweichende Regelung iS des § 37 Satz 1 SGB I (vgl hierzu auch BSGE 101, 224 = SozR 4-4300 § 4211 Nr. 2), welche die allgemeine Vorschrift des § 30 Abs. 1 SGB I verdränge.
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - Wohnortverlegung während

    Auszug aus BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R
    Die vom 7. Senat - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht abschließend geklärten Zweifel an einer Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BVerfG auf den Fall, dass ein Arbeitnehmer erst nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses im Inland freiwillig seinen Wohnsitz ins (EU-) Ausland verlegt und erst dadurch seinen Anspruch gemäß § 30 Abs. 1 SGB I verlieren könnte (BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 42/02 R - SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 2), teilt der Senat nicht.
  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Auslandswohnsitz -

    Auch soweit der Senat in seinem Urteil vom 7.10.2009 (B 11 AL 25/08 R - BSGE 104, 280 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 5) mit Bezug auf den Beschluss des BVerfG zu einer Bejahung des Anspruchs auf Alg gekommen ist, bestand keine Möglichkeit der Realisierung einer Arbeitslosenunterstützung durch Unionsrecht.

    Es liegt aber jedenfalls ein hinreichender sachlicher Grund für eine unterschiedliche leistungsrechtliche Behandlung der Klägerin und der weiterhin in Deutschland lebenden Versicherten mit identischer Beitragsleistung zur deutschen Arbeitslosenversicherung darin, dass sie nicht in Deutschland wohnt und gleichzeitig in den Schutzbereich der europäischen Sozialrechtskoordinierung mit den sich hieraus konkret ergebenden Ansprüchen auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit einbezogen war (vgl Kador in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, Art. 65 VO Nr. 883/2004 RdNr 41.3, Stand Mai 2013; Fuchs, SGb 2011, 109, 111 f; aA LSG NRW vom 17.10.2013 - L 9 AL 77/12 - juris RdNr 45) .

  • LSG Bayern, 04.06.2020 - L 9 AL 61/20

    Kurzarbeitergeld für Auslandsarbeitgeber nur bei Inlands-Betrieb oder

    Das Bundessozialgericht habe sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. Urteil vom 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R - juris Rn. 10, sowie - ausführlicher - Urteil vom 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R - Rn. 10-12).
  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der

    Steht das Wohnsitzprinzip dem Eingriff durch Auferlegung von Beiträgen nicht entgegen, so können territoriale Gründe nicht erstmals gegen die Einlösung des mit Beiträgen erworbenen Versicherungsschutzes ins Feld geführt werden (so BVerfG Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20 - Juris RdNr 11; BSG Urteil vom 7.10.2009 - B 11 AL 25/08 R - BSGE 104, 280 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 5 - Juris RdNr 11) .
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

    Das BVerfG hat also wegen der engen Verknüpfung von Beitragserhebung und Leistungserbringung bei auf Beiträgen beruhenden Sozialleistungen anerkannt, dass die Leistungsvoraussetzungen für das Alg bzw die Alhi eine spezifische - mit der beitragsrechtlichen Anknüpfung in Einklang stehende - Ausprägung des Territorialitätsprinzips enthalten, die die Reichweite des allgemeinen Wohnsitzprinzips nach § 30 Abs. 1 SGB I einschränkt (vgl auch BSG Urteil vom 3.7.2003 - B 7 AL 42/02 R, SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 2, RdNr 21 f; BSG Urteil vom 27.8.2008 - B 11 AL 7/07 R, SozR 4-4300 § 119 Nr. 7, RdNr 10; BSG Urteil vom 7.10.2009 - B 11 AL 25/08 R, BSGE 104, 280 ff = SozR 4-1200 § 30 Nr. 5, RdNr 12) .
  • LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 175/12

    Arbeitslosengeld, Auslandswohnsitz, Ereichbarkeit, zeit und ortsnaher Bereich

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.10.2009 (B 11 AL 25/08 R) habe auch ein nicht in Deutschland wohnender Arbeitsloser Anspruch auf Alg, wenn dieser - wie er - sämtliche Anspruchsvoraussetzungen nach deutschem Recht erfülle.

    Deren Erfüllung ist auch bei einer verfassungskonformen Auslegung des § 30 Abs. 1 SGB I dahingehend, dass der grenznahe Auslandswohnsitz dem Arbeitslosengeldanspruch eines zuvor in Deutschland wohnhaften und beitragspflichtigen Arbeitnehmers nicht entgegensteht, notwendig (vgl BVerfG vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20; BSG, Urteil vom 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R - BSGE 104, 280ff; Brand in Brand, SGB 111, 6. Aufl, § 137 Rn 7).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich auch von denen, die den Entscheidungen des BSG (Urteil vom 07.10.2009 - aaO) und des BVerfG (Beschluss vom 30.12.1999 - aaO) zugrunde gelegen haben.

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R

    Anspruch auf Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im

    Insbesondere steht dem Ausschluss eines Leistungsanspruchs nicht die Rechtsprechung des BVerfG und des BSG entgegen, wonach es dem Gesetzgeber nicht frei steht, ohne gewichtige sachliche Gründe den Anknüpfungspunkt zwischen Beitragserhebung und Leistungsberechtigung zu wechseln (BVerfG Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20; Urteile des Senats vom 27.8.2008 - B 11 AL 7/07 R - SozR 4-4300 § 119 Nr. 7 und vom 7.10.2009 - B 11 AL 25/08 R - BSGE 104, 280 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 5) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2011 - L 12 AL 115/10
    Auch das Bundessozialgericht (BSG) hätte mit Urteil vom 7.10.2009 (Az. B 11 AL 25/08 R) entschieden, dass § 30 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) verfassungskonform so auszulegen sei, dass der grenznahe Auslandswohnsitz eines zuvor in Deutschland wohnhaften und beitragspflichtigen Arbeitnehmers der Leistungsgewährung nicht entgegensteht.

    e) Schließlich kann der Kläger auch aus dem von ihm herangezogenen Urteil des BSG vom 7.10.2009 (B 11 AL 25/08 R, zit. nach juris) nicht herleiten, dass die Leistungsgewährung an ihn in der streitigen Zeit zu Recht erfolgte.

  • LSG Bayern, 22.12.2011 - L 10 AL 340/11

    Zu den Voraussetzungen des Arbeitslosengeldanspruches in Deutschland im Falle

    Im hiergegen erhoben Widerspruch machte der ASt unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.10.2009 (B 11 AL 25/08 R) geltend, er erfülle sämtliche Anspruchsvoraussetzungen nach deutschem Recht, insbesondere sei er jederzeit in der Lage Termine in Frankfurt wahrzunehmen, denn er erhalte von seinem Arbeitgeber stark verbilligte Flüge.

    Es wird jedoch - neben einer besonderen Anbindung an den deutschen Arbeitsmarkt (vgl. hierzu auch Urteil des Senats vom 28.08.09 - L 10 AL 88/07 (Rn. 29) - Juris) - von den Anforderungen der nationalen Rechtsvorschriften, die an einen Bezug von Leistungen bei Arbeitslosigkeit gestellt werden, abhängen, ob diese auch von einem Wohnsitz außerhalb des zuständigen Mitgliedstaates der letzten Erwerbstätigkeit erfüllt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R (Rn.11) -BSGE 104, 280ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 77/12
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG und - im Anschluss hieran - des BSG steht § 30 Abs. 1 SGB I in einer solchen Konstellation der Auslandswohnsitz eines zuvor (im Inland) beitragspflichtigen Grenzgängers einem Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht entgegen, wenn die übrigen Leistungsvoraussetzungen (§§ 118 ff. SGB III a.F.) vorliegen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20; BSG, Urteil vom 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R - SozR 4-1200 § 30 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2010 - L 19 AL 37/09

    Arbeitslosenversicherung

    Darüber hinaus fehlte es am 18.10.2006 an der für die Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zwingend erforderlichen subjektiven und objektiven Verfügbarkeit (vgl. dazu BSG Urt. v. 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 = www.juris.de Rn 12 m. w. N.).
  • BSG, 22.03.2012 - B 11 AL 2/12 B
  • SG München, 12.04.2011 - S 7 AL 157/11

    In Österreich ausgeübte und im Formular E 301 bescheinigte

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