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   BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R   

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https://dejure.org/2001,3225
BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R (https://dejure.org/2001,3225)
BSG, Entscheidung vom 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R (https://dejure.org/2001,3225)
BSG, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 27/00 R (https://dejure.org/2001,3225)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.06.1981 - 10/8b RAr 3/80

    Beendigung der Betriebstätigkeit - Konkursausfallgeld - Einstellung der

    Auszug aus BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R
    Rechtlich nicht zu beanstanden ist auch die Annahme des LSG, die genannten drei Insolvenzfälle dienten gleichrangig zur Abgrenzung der drei Monate, für die § 141b Abs. 1 Satz 1 AFG den Ersatz des Nettoarbeitsentgelts durch Kaug vorsieht, wobei dasjenige Insolvenzereignis, das erstmals die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers hervortreten läßt, maßgebend ist und somit eine sog Sperrwirkung auslöst (BSGE 41, 121, 123 = SozR 4100 § 141b Nr. 1; BSGE 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19; BSGE 70, 9, 10 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3).

    Die BA hat die Frage nach der Betriebseinstellung nicht mit einem (interpretierbaren) Rechtsbegriff gestellt, sondern sie zu einer der Rechtsprechung des BSG entsprechenden Sachfrage aufgeschlüsselt (vgl BSGE 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19; zur Notwendigkeit im Interesse der Sachaufklärung nicht Rechtsbegriffe zu verwenden, die möglicherweise von den Befragten nicht mit ihrem besonderen rechtlichen Gehalt erfaßt werden, allgemein: BSGE 64, 233, 236 f = SozR 4100 § 145 Nr. 4).

    Durch die erwähnte Rechtsprechung des BSG ist geklärt, daß "reine" Abwicklungs-, Liquidations- oder erhaltende Arbeiten, die nicht dem Betriebszweck dienen, einer Betriebseinstellung iS des § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG nicht entgegenstehen (BSGE 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19).

  • BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 3/91

    Wirkung der Rücknahme eines Konkurseröffnungsantrages

    Auszug aus BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R
    Rechtlich nicht zu beanstanden ist auch die Annahme des LSG, die genannten drei Insolvenzfälle dienten gleichrangig zur Abgrenzung der drei Monate, für die § 141b Abs. 1 Satz 1 AFG den Ersatz des Nettoarbeitsentgelts durch Kaug vorsieht, wobei dasjenige Insolvenzereignis, das erstmals die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers hervortreten läßt, maßgebend ist und somit eine sog Sperrwirkung auslöst (BSGE 41, 121, 123 = SozR 4100 § 141b Nr. 1; BSGE 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19; BSGE 70, 9, 10 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3).

    Sie ist auch mit der Rechtsprechung des BSG nicht zu vereinbaren, nach der nur Konkursanträge, die "am Tage der Betriebseinstellung" gestellt sind, diese als Insolvenzereignis nach § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG ausschließen (BSGE 48, 277, 281 = SozR 4100 § 141b Nr. 12; BSGE 70, 9, 11 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3; Gagel, AFG, § 141b RdNr 25).

  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87

    Inhalt der Arbeitsbescheinigung nach § 133 AFG , Schadensersatz nach § 145 AFG

    Auszug aus BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R
    Die BA hat die Frage nach der Betriebseinstellung nicht mit einem (interpretierbaren) Rechtsbegriff gestellt, sondern sie zu einer der Rechtsprechung des BSG entsprechenden Sachfrage aufgeschlüsselt (vgl BSGE 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19; zur Notwendigkeit im Interesse der Sachaufklärung nicht Rechtsbegriffe zu verwenden, die möglicherweise von den Befragten nicht mit ihrem besonderen rechtlichen Gehalt erfaßt werden, allgemein: BSGE 64, 233, 236 f = SozR 4100 § 145 Nr. 4).
  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Auszug aus BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R
    Rechtlich nicht zu beanstanden ist auch die Annahme des LSG, die genannten drei Insolvenzfälle dienten gleichrangig zur Abgrenzung der drei Monate, für die § 141b Abs. 1 Satz 1 AFG den Ersatz des Nettoarbeitsentgelts durch Kaug vorsieht, wobei dasjenige Insolvenzereignis, das erstmals die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers hervortreten läßt, maßgebend ist und somit eine sog Sperrwirkung auslöst (BSGE 41, 121, 123 = SozR 4100 § 141b Nr. 1; BSGE 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19; BSGE 70, 9, 10 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3).
  • BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 4/79

    Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis - Schadensersatzanspruch - Anspruch gegen den

    Auszug aus BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R
    Sie ist auch mit der Rechtsprechung des BSG nicht zu vereinbaren, nach der nur Konkursanträge, die "am Tage der Betriebseinstellung" gestellt sind, diese als Insolvenzereignis nach § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG ausschließen (BSGE 48, 277, 281 = SozR 4100 § 141b Nr. 12; BSGE 70, 9, 11 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3; Gagel, AFG, § 141b RdNr 25).
  • BSG, 22.03.2021 - B 13 R 7/20 R

    Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig

    Deshalb stehen "reine" Abwicklungs-, Liquidations- oder erhaltende Arbeiten, die nicht dem Betriebszweck dienen, einer Betriebseinstellung nicht entgegen (BSG Urteil vom 5.6.1981 - 10/8b RAr 3/80 - BSGE 52, 40 = SozR 4100 § 141b Nr. 19 - juris RdNr 32; BSG Urteil vom 8.2.2001 - B 11 AL 27/00 R - juris RdNr 17) .
  • LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 AL 242/07

    Anspruch auf Insolvenzgeld; kein Insolvenzverfahren wegen offensichtlicher

    Hier ist das Insolvenzereignis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III vor der Antragstellung des Finanzamtes Bautzen (30.06.2003), der GEK (07.07.2003) und der IKK Sachsen (24.07.2003) am 30.05.2003 (dazu sogleich unter (b)) eingetreten (zur Sperrwirkung siehe BSG, Urteil vom 30.10.1991 - 10 RAr 3/91 - BSGE 70, 9, 11 f. = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3; Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R - juris Rn. 16).

    Wann die Betriebstätigkeit vollständig beendet ist, richtet sich insbesondere nach der Art des Betriebes (BSG, Urteil vom 05.06.1981 - 10/8b RAr 3/80 - BSGE 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19; Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R - juris Rn. 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2013 - L 8 AL 12/12

    Insolvenzgeld - offensichtliche Masselosigkeit - "Firmenbestattung"

    Maßgeblich ist stets das erste Insolvenzereignis, das gegenüber etwaigen späteren eine Sperrwirkung entfaltet (allg. Meinung, s. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 27/00 R - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 3 AL 2836/11

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzgeldzeitraum - maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Wann die Betriebstätigkeit vollständig beendet ist, richtet sich insbesondere nach der Art des Betriebes (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R - veröffentlicht in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2007 - L 4 AL 140/06

    Insolvenzgeld - vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit - offensichtliche

    Das Merkmal der Betriebsstilllegung in § 183 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III erfordert die Einstellung aller vom Arbeitgeber veranlassten und den Betriebszwecken dienenden Tätigkeiten, ausgenommen reine Erhaltungs-, Abwicklungs- oder Liquidationsarbeiten (vgl. Roeder in Niesel, SGB III, 3. Aufl. 2005, Rdnr. 42 zu § 183; Bundessozialgericht, Urteil vom 5. Juni 1981, 10/8b RAr 3/80, SozR 4100 § 141 b Nr. 19); im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei der konkret zu bestimmende Betriebszweck, hier die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 27/00 R, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 AL 3301/15
    Denn auch ein am Tag der Beendigung der Betriebstätigkeit gestellter Insolvenzantrag schließt dieses Insolvenzereignis aus (BSG 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R - juris; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, 02/16, § 165 SGB III, RdNr. 77).
  • LSG Bayern, 06.12.2007 - L 8 AL 392/05

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld bei Löschung der ihn

    Bei der Frage der Einstellung der Betriebstätigkeit ist zu beachten, dass diese je nach dem Gegenstand des Betriebs unterschiedlich ausfallen kann, weil sie am Betriebszweck auszurichten ist (Urteil des BSG vom 08.02.2001 - B 11 AL 27/00 R, DBIR § 141b AFG Nr. 4681 = USK 2001, 16).
  • LSG Brandenburg, 13.12.2002 - L 10 AL 14/01
    Dass ausstehende Löhne insbesondere für den 3.Kaug-Versicherungsfall sprechen, hat das BSG zutreffend schon in seinem Urteil vom 08. Februar 2001 (Az.: B 11 AL 27/00 R in: SGb 2001, 381-382) dargelegt und entschieden.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2001 - L 13 AL 4587/00
    Die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers war nicht in diesem Sinne offensichtlich (anders zu einem innerhalb weniger als drei Wochen geklärten Fall BSG, Urteil vom 8. Februar 2001-B 11 AL 27/00 R- nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.10.2012 - L 18 AL 355/11
    Ein Insolvenzereignis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III (Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse) hätte erst am 4. August 2006 mit dem entsprechenden Beschluss des AG eintreten können, wird vorliegend aber durch das zeitlich in jedem Fall früher eingetretene und damit maßgebende Insolvenzereignis gemäß § 183 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III (vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland bei offensichtlicher Masselosigkeit und fehlendem Insolvenzantrag) gesperrt (vgl zur Sperrwirkung BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 3; BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 27/00 R - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 13 AL 2124/10
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2014 - L 18 AL 16/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2006 - L 7 AL 153/02
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2014 - L 8 AL 1652/13
  • SG Cottbus, 12.12.2007 - S 19 AL 11/04

    Insolvenzgeld - Insolvenzereignis - Antrag - Ausschlussfrist - Nachfrist

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