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   BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 40/02 R   

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https://dejure.org/2003,9084
BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 40/02 R (https://dejure.org/2003,9084)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2003 - B 11 AL 40/02 R (https://dejure.org/2003,9084)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 40/02 R (https://dejure.org/2003,9084)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterhaltsgeld (Uhg) nach § 155 Nr. 4 Sozialgesetzbuch (SGB III); Teilnahme an für Weiterbildungsförderung anerkannter Vollzeitmaßnahme; Förderungsvoraussetzungen für berufliche Weiterbildung ; Leistung zwischen Unterrichts- und Prüfungsende; Unterbrechung ...

  • Judicialis

    SGB III § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 34 Abs. 3; SGB III § 153 § 155 Nr. 4
    Anspruch auf Unterhaltsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.06.1975 - 7 RAr 17/74

    Möglichkeit der Förderung von Prüfungszeiten im Anschluß an eine berufliche

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 40/02 R
    Einer zusätzlichen Heranziehung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach ein Lehrgang und die abschließende Prüfung als einheitliche Bildungsmaßnahme anzusehen sind, wenn die Prüfung in zeitlichem und organisatorischem Zusammenhang mit dem Lehrgang steht (BSGE 40, 29, 32 = SozR 4100 § 44 Nr. 4; BSG Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 116/73 -), bedarf es in einem derartigen Fall nicht.

    Nach dieser Rechtsprechung muss der Umfang des Zwischenzeitraums, für den dem Prüfungsteilnehmer mit Rücksicht auf die Lage der Prüfungstermine und eine evtl Prüfungsvorbereitung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zuzumuten ist, in einem angemessenen Verhältnis zu den besonderen Anforderungen der Prüfung und dem Umfang und der Bedeutung der Ausbildung stehen (BSGE 40, 29, 33 f = SozR 4100 § 44 Nr. 4).

  • BSG, 03.06.1975 - 7 RAr 116/73

    Zahlung von Unterhaltsgeld auch für die Zeit der Anfertigung des Meisterstücks

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 40/02 R
    Einer zusätzlichen Heranziehung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach ein Lehrgang und die abschließende Prüfung als einheitliche Bildungsmaßnahme anzusehen sind, wenn die Prüfung in zeitlichem und organisatorischem Zusammenhang mit dem Lehrgang steht (BSGE 40, 29, 32 = SozR 4100 § 44 Nr. 4; BSG Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 116/73 -), bedarf es in einem derartigen Fall nicht.
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 31/78

    Einbeziehung der Prüfung in eine Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 40/02 R
    Weiter gehend wird in der Literatur die Auffassung vertreten, § 155 Nr. 4 SGB III sei einschränkend auszulegen und der Anspruch auf Uhg allgemein dann gegeben, wenn die Überschreitung der Dreiwochenfrist vom Teilnehmer nicht zu vertreten sei, sondern das verspätete Ablegen der Prüfung auf organisatorischen Gründen beruhe (Niewald in Gagel, SGB III, § 155 RdNr 23; Stratmann in Niesel, SGB III, 2. Aufl 2002, § 155 RdNr 12; Schmalz in Hauck/Noftz, SGB III, § 155 RdNr 16, jeweils mit unzutreffendem Hinweis auf BSG SozR 4100 § 39 Nr. 16).
  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 6/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch bei beruflicher Weiterbildung - Anspruchsdauer -

    Es ist daher weiterhin von der Rechtsprechung des BSG, wonach ein Lehrgang und die abschließende Prüfung als einheitliche Bildungsmaßnahme anzusehen sind, wenn die Prüfung in zeitlichem und organisatorischem Zusammenhang mit dem Lehrgang steht, auszugehen (vgl BSG vom 12.2.1980 - 7 RAr 31/78 - SozR 4100 § 39 Nr. 16 mit zustimmender Anmerkung von Hoppe in AuB 1980, 252; offengelassen zu § 155 Nr. 4 SGB III aF: BSG vom 29.1.2003 - B 11 AL 40/02 R - juris RdNr 11).
  • BSG, 07.09.2007 - B 11a AL 71/07 B
    5 Der Kläger macht mit der Beschwerdebegründung geltend, das LSG sei von dem Urteil des BSG vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 40/02 R - abgewichen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2007 - L 7 AL 543/03
    Ein für die Klägerin günstigeres Ergebnis ergibt sich nicht aus der Entscheidung des BSG vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 40/02 R -.
  • SG Osnabrück, 24.08.2005 - S 4 AL 128/04
    Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.01.2003 (B 11 AL 40/02 R) begründeten nur unterrichtsfreie Zwischenzeiten von mehr als drei Wochen keinen Anspruch auf Unterhaltsgeld.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2004 - L 8 AL 507/03
    Der Senat hätte der Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache stattgeben können, wozu wegen des BSG-Urteils vom 29. Januar 2003 (- B 11 AL 40/02 R - arbeit und beruf 2003, Seite 185 = info also 2003 Seite 227 (Kurzwiedergabe)) Anlass bestand.
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