Rechtsprechung
   BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2139
BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R (https://dejure.org/2000,2139)
BSG, Entscheidung vom 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R (https://dejure.org/2000,2139)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - B 11 AL 41/99 R (https://dejure.org/2000,2139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsförderung - Umlage - Produktive Winterbauförderung - Heranziehung - Transportbereich - Bauleistungen - Mischbetrieb

  • Judicialis

    AFG § 186a; ; AFG § 76; ; BaubetrV § 1 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebe des Baugewerbes, überwiegende Betriebstätigkeit beim Transport von Abbruch- und Aushubmaterial

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 623 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 6/98 R

    Arbeitgeber des Baugewerbes - Baubetrieb - Bauleistung - Transportbeton -

    Auszug aus BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG muß es sich jeweils um Arbeiten am erdverbundenen Bau handeln (BSG SozR 4670 § 2 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 75 Nrn 7 und 8; BSG SozR 3-4100 § 186a Nr. 6; BSGE 83, 297, 298 f = SozR 3-4100 § 75 Nr. 2).

    Da im Betrieb des Klägers neben diesen Arbeiten auch Fuhrleistungen erbracht werden, die, auch soweit es sich um die Anfuhr von Baustoffen an Baustellen oder die Abfuhr von Abbruch- und Aushubmaterialien geht, generell nicht zu den Bauarbeiten zählen (vgl BSGE 83, 297, 299 = SozR 3-4100 § 75 Nr. 2), ist der Kläger umlagepflichtiger Arbeitgeber des Baugewerbes nur, wenn die Bauarbeiten in seinem Betrieb überwiegen.

    Das ist der Fall, wenn die Mitarbeiter des Betriebs mehr mit Bauarbeiten als mit anderen Arbeiten befaßt waren bzw sind; denn bei Mischbetrieben wie dem des Klägers (vgl BSGE 61, 203, 206 = SozR 4100 § 186a Nr. 21) richtet sich die Zuordnung zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich nicht nach Umsatz, Verdienst oder Gewinn, sondern nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter (BSGE 83, 297, 299 = SozR 3-4100 § 75 Nr. 2; vgl BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau; BAGE 64, 81, 85 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau), wie das LSG nicht verkannt hat.

    Waren und sind die Mitarbeiter des Betriebs dagegen, wie der Kläger geltend macht, bereits in bezug auf die Arbeiten, die im Zusammenhang mit Abbruch, Aushub und Abtransport des dabei gewonnenen Materials anfallen, zeitlich überwiegend mit Transporttätigkeiten befaßt, überwiegen zusammen mit den im übrigen im Betrieb anfallenden "reinen" Fuhrleistungen andere als Bauleistungen, so daß die Voraussetzungen der Umlagepflicht nach § 75 AFG und § 211 SGB III nicht vorliegen, ohne daß es noch auf die Anwendung der Bestimmungen der BaubetrV ankäme (vgl BSGE 83, 297, 300 = SozR 3-4100 § 75 Nr. 2).

  • BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85

    Winterbauförderung - Umlagepflicht

    Auszug aus BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R
    Da die Umlagepflicht zeitlich unbegrenzt mit Wirkung für die Zukunft festgestellt worden ist, sind aber auch alle bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz eingetretenen Rechtsänderungen einzubeziehen (BSGE 61, 203, 205 f = SozR 4100 § 186a Nr. 21), also die durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 2353), das Zweite Gesetz zur Änderung des AFG im Bereich des Baugewerbes vom 15. Dezember 1995 (BGBl I 1809), das Gesetz zur ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe vom 22. Oktober 1997 (BGBl I 2486) und das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung vom 24. März 1997 (BGBl I 594) eingetretenen Rechtsänderungen (vgl insbesondere §§ 211, 354 Drittes Buch Sozialgesetzbuch ) sowie hinsichtlich der BaubetrV die Änderungen durch die Verordnungen vom 24. Oktober 1984 (BGBl I 1318) und vom 13. Dezember 1996 (BGBl I 1954).

    Das ist der Fall, wenn die Mitarbeiter des Betriebs mehr mit Bauarbeiten als mit anderen Arbeiten befaßt waren bzw sind; denn bei Mischbetrieben wie dem des Klägers (vgl BSGE 61, 203, 206 = SozR 4100 § 186a Nr. 21) richtet sich die Zuordnung zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich nicht nach Umsatz, Verdienst oder Gewinn, sondern nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter (BSGE 83, 297, 299 = SozR 3-4100 § 75 Nr. 2; vgl BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau; BAGE 64, 81, 85 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau), wie das LSG nicht verkannt hat.

  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R
    Das ist der Fall, wenn die Mitarbeiter des Betriebs mehr mit Bauarbeiten als mit anderen Arbeiten befaßt waren bzw sind; denn bei Mischbetrieben wie dem des Klägers (vgl BSGE 61, 203, 206 = SozR 4100 § 186a Nr. 21) richtet sich die Zuordnung zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich nicht nach Umsatz, Verdienst oder Gewinn, sondern nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter (BSGE 83, 297, 299 = SozR 3-4100 § 75 Nr. 2; vgl BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau; BAGE 64, 81, 85 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau), wie das LSG nicht verkannt hat.
  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Vorliegen

    Auszug aus BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R
    Das ist der Fall, wenn die Mitarbeiter des Betriebs mehr mit Bauarbeiten als mit anderen Arbeiten befaßt waren bzw sind; denn bei Mischbetrieben wie dem des Klägers (vgl BSGE 61, 203, 206 = SozR 4100 § 186a Nr. 21) richtet sich die Zuordnung zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich nicht nach Umsatz, Verdienst oder Gewinn, sondern nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter (BSGE 83, 297, 299 = SozR 3-4100 § 75 Nr. 2; vgl BAGE 56, 227, 230 = AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau; BAGE 64, 81, 85 = AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau), wie das LSG nicht verkannt hat.
  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 27/99 R

    Umlage zur produktiven Winterbauförderung - Arbeitgeber des Baugewerbes -

    Auszug aus BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R
    Da Betriebe, in denen Erdbewegungs-, Abbruch- und Tiefbauarbeiten verrichtet werden, in § 1 Abs. 2 Nrn 9, 27 und 35 BaubetrV genannt werden (vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 186a Nr. 4; Urteil des Senats vom 9. September 1999 - B 11 AL 27/99 R -), gehört der Betrieb des Klägers auch zu denen, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern war bzw ist.
  • BSG, 24.06.1999 - B 11/10 AL 7/98 R

    Winterbauförderung - Umlagepflicht - Bauwerk - Bauleistung - Baugewerbe -

    Auszug aus BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R
    Dies kann auch hinsichtlich der Aushubarbeiten - entgegen dem Vortrag der Revision - nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden, da der Begriff der "Bauleistung" umfassend ist und zu den Bauleistungen deshalb alle Arbeiten zählen, die zur bestimmungsmäßigen Nutzung eines Bauwerks erforderlich sind (BSG SozR 4100 § 75 Nr. 8; Urteil des Senats vom 24. Juni 1999 - B 11/10 AL 7/98 R - mwN).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R
    Wegen des sachlichen Zusammenhangs kann zwar der Transport von Abbruch- und Aushubmaterial als Hilfs- und Nebenarbeit Bauarbeiten wie Abbruch und Aushub zugerechnet werden (vgl BAGE 55, 78, 83 f = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau; Karthaus/Müller, BRTV, 5. Aufl 1998, Anm zu § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 36).
  • BSG, 14.02.1991 - 10 RAr 3/90

    Ausnahme von nach § 1 Abs. 2 BaubetrV 1980 förderungsfähigen Betrieben von der

    Auszug aus BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R
    Da Betriebe, in denen Erdbewegungs-, Abbruch- und Tiefbauarbeiten verrichtet werden, in § 1 Abs. 2 Nrn 9, 27 und 35 BaubetrV genannt werden (vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 186a Nr. 4; Urteil des Senats vom 9. September 1999 - B 11 AL 27/99 R -), gehört der Betrieb des Klägers auch zu denen, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern war bzw ist.
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 17/79

    Betrieb des Baugewerbes - Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - Baugewerbe

    Auszug aus BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R
    Dies kann auch hinsichtlich der Aushubarbeiten - entgegen dem Vortrag der Revision - nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden, da der Begriff der "Bauleistung" umfassend ist und zu den Bauleistungen deshalb alle Arbeiten zählen, die zur bestimmungsmäßigen Nutzung eines Bauwerks erforderlich sind (BSG SozR 4100 § 75 Nr. 8; Urteil des Senats vom 24. Juni 1999 - B 11/10 AL 7/98 R - mwN).
  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 42/72

    Bauleistung - Transportbetonbetrieb - Betrieb - Mehrere Unternehmen - Gemeinsame

    Auszug aus BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 41/99 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG muß es sich jeweils um Arbeiten am erdverbundenen Bau handeln (BSG SozR 4670 § 2 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 75 Nrn 7 und 8; BSG SozR 3-4100 § 186a Nr. 6; BSGE 83, 297, 298 f = SozR 3-4100 § 75 Nr. 2).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 258/04

    Arbeitnehmerentsendung - Baugewerbe - Betriebsabteilung - Darlegungs- und

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst, auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (BSG 15. Februar 2000 - B 11 AL 41/99 R - SozR 3-4100 § 75 Nr. 3).

    Den baugewerblichen Tätigkeiten sind außerdem diejenigen Hilfs- oder Nebenarbeiten zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistung notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (BSG 15. Februar 2000 - B 11 AL 41/99 R - aaO).

  • LAG Hessen, 19.03.2001 - 16 Sa 2661/98

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Zusammenhangstätigkeit; Transportarbeiten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - L 29 AL 8/11

    Winterbau-Umlage - Gesellschafter - Geschäftsführer - abhängige Beschäftigung

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist zur Beurteilung, ob ein Arbeitgeber dem Baugewerbe zuzuordnen ist, auf die zeitliche Inanspruchnahme der Mitarbeiter abzustellen (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 15. Februar 2000 - B 11 AL 41/99 R - u.a. in SozR 3-4100 § 75 Nr. 3).

    Das ist der Fall, wenn die Mitarbeiter des Betriebes mehr mit Bauarbeiten als mit anderen Arbeiten befasst waren bzw. sind; denn bei Mischbetrieben richtet sich die Zuordnung zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich nicht nach Umsatz, Verdienst oder Gewinn, sondern nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter (st. Rspr. BSG, u. a. Urteil vom 15. Februar 2000, B 11 AL 41/99 R, m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - L 8 R 499/13

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung trotz vertraglicher Gestaltung nach

    Bauleistungen i.S.d. § 175 Abs. 2 SGB III in der Fassung des Gesetzes vom 2.3.2009 (BGBl. I S. 416) sind alle Arbeiten am Bauwerk, d.h. am erdverbundenen Bau (BSG, Urteil v. 15.2.2000, B 11 AL 41/99, SozR 3-4100 § 75 Nr. 3).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers ist der Begriff der Bauleistung umfassend zu verstehen (BSG, Urteil v. 15.2.2000, a.a.O.).

    Zu den Bauleistungen gehören alle Arbeiten, die herkömmlich vom Baugewerbe verrichtet werden und die "zur bestimmungsgemäßen Nutzung eines Bauwerks erforderlich sind" (BSG, Urteil v. 15.2.2000, a.a.O.).

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 146/04

    Arbeitnehmerentsendung - Betriebsabteilung

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst, auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (BSG 15. Februar 2000 - B 11 AL 41/99 R - SozR 3 - 4100 § 75 Nr. 3).
  • BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 6/19 R

    Winterbeschäftigungs-Umlage - Fliesenlege- und Trockenbauarbeiten - Umlagepflicht

    Es muss sich stets um Arbeiten am erdverbundenen Bereich handeln (vgl nur BSG vom 15.2.2000 - B 11 AL 41/99 R - SozR 3-4100 § 75 Nr. 3 mwN) .

    Entscheidend ist, welche Tätigkeiten dem Betrieb das Gepräge geben, wobei es auf die zeitliche Inanspruchnahme der Mitarbeiter der in den jeweiligen Bereichen tätigen Personen ankommt (vgl nur BSG vom 15.2.2000 - B 11 AL 41/99 R - SozR 3-4100 § 75 Nr. 3 S 8 mwN) .

  • LSG Hessen, 05.10.2020 - L 9 U 170/19

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Nach dem Willen des Gesetzgebers ist der Begriff der Bauleistung umfassend zu verstehen (BT-Drs. VI/2689 S. 11; BSG vom 15. Februar 2000 - B 11 AL 41/99 R).

    Zu den Bauleistungen gehören alle Arbeiten, die herkömmlich vom Baugewerbe verrichtet werden (BSG vom 22. März 1979 - 7/12 RAr 51/77) und die "zur bestimmungsgemäßen Nutzung eines Bauwerks erforderlich sind" (BSG vom 15. Februar 2000 - B 11 AL 41/99 R).

    Die Bauleistungen überwiegen, wenn sie im Vergleich zu den übrigen Tätigkeiten mehr als 50 % der Arbeitsstunden beanspruchen (BSG vom 4. März 1999 - B 11/10 Al 6/98 R; BSG vom 15. Februar 2000 - B 11 Al 41/99 R; Scholz in: Hauck/Nofts, SGB, 11/15, § 101 SGB III, Rn. 39).

  • SG Osnabrück, 17.10.2006 - S 20 AL 316/96
    Die Zuordnung zu einem bestimmten Tätigkeitsbereich richtet sich dabei nicht nach Um-satz, Verdienst oder Gewinn, sondern nach der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbei-ter (BSG, Urteil vom 15. Februar 2000, Az.: B 11 AL 41/99 R m.w.N. zur früheren Recht-sprechung).

    Der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist darüber hinausgehend zu entnehmen, dass auch solche Fuhrleistungen nicht zu den Bauleistungen zu rechnen sind, die der Anfuhr von Baustoffen oder die Abfuhr von Ab-bruch- oder Aushubmaterialien dienen (BSG, Urteil vom 15. Februar 2000, Az.: B 11 AL 41/99 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 04. März 1999, Az.: B 11/10 AL 6/96 R = BSGE 83, 297, 299).

    Denn die Anlieferung von Baumaterialien bzw. der Abtransport von Abbruch- und Aushubmaterial ist jedenfalls dann als Hilfs- und Nebentätigkeit den tatsächlich verrichteten Bauleistungen zuzurech-nen, wenn die Transporttätigkeit gegenüber den Bauleistungen hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes von untergeordneter Bedeutung bleibt (VSG, Urteil vom 15. Februar 2000, Az.: B 11 AL 41/99).

  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 362/19

    Baubetrieb - Gebäudehebungen - Zusammenhangstätigkeiten - Sozialkassenverfahren -

    (c) Dem steht nicht entgegen, dass das Bundessozialgericht den Transport von Abbruch- und Aushubmaterial den baulichen Abbruch- und Aushubarbeiten nicht als Zusammenhangstätigkeit zugerechnet hat, wenn der Transport von seinem zeitlichen Aufwand her nicht von untergeordneter Bedeutung ist (BSG 15. Februar 2000 -  B 11 AL 41/99 R  -) .
  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 40/16

    TV Mindestlohn 2013 - Stuckarbeiten - Begriff der Bauleistungen iSv. § 101 Abs. 2

    Stets erforderlich ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass es sich um Arbeiten am erdverbundenen Bau handelt (BSG 15. Februar 2000 - B 11 AL 41/99 R - Rn. 15 mwN) .
  • LSG Sachsen, 02.05.2019 - L 9 KR 75/16

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 458/01

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - VTV, Transportleistungen als Nebenarbeiten

  • LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06

    Arbeitnehmerentsendung - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Geltungsbereich

  • LSG Saarland, 20.12.2022 - L 6 AL 4/21
  • BSG, 12.07.2023 - B 11 AL 9/23 B
  • LSG Bayern, 24.10.2002 - L 9 AL 309/99
  • LSG Niedersachsen, 18.12.2001 - L 7 AL 181/00
  • SG Dresden, 20.10.2022 - S 5 AL 466/17
  • LAG Hessen, 10.12.2007 - 16 Sa 970/07

    Arbeitnehmerentsendung - Unternehmenssitz im Ausland - Einschränkung der

  • LSG Bayern, 07.08.2008 - L 9 AL 63/03

    Winterbauumlage - Pflicht zur Nachzahlung bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - L 8 AL 161/10

    Produktive Winterbauförderung - Betrieb des Baugewerbes - Transportleistungen und

  • LAG Hessen, 05.12.2005 - 10 Sa 1955/02

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Arbeitnehmerentsendung -

  • LSG Thüringen, 17.03.2003 - L 6 RJ 164/03

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Bescheides über

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2011 - L 7 AL 113/09
  • BSG, 09.05.2012 - B 11 AL 124/11 B
  • LSG Hamburg, 18.01.2023 - L 2 AL 42/21

    Verpflichtung eines Unternehmens zur Zahlung der Winterbeschäftigungsumlage

  • SG Lüneburg, 17.04.2009 - S 18 AL 252/06
  • LSG Berlin, 05.07.2004 - L 14 AL 73/01

    Erstattung der Kosten an den Kläger nach Beendigung des Rechtsstreits ohne

  • LSG Niedersachsen, 25.09.2001 - L 7 AL 234/99

    Abgrenzbare Gruppe; abgrenzbare nennenswerte Gruppe; Ausnahme; Bauarbeiten;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2004 - L 7 AL 534/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2002 - L 7 AL 294/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht