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   BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R   

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https://dejure.org/2001,1499
BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R (https://dejure.org/2001,1499)
BSG, Entscheidung vom 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R (https://dejure.org/2001,1499)
BSG, Entscheidung vom 08. November 2001 - B 11 AL 43/01 R (https://dejure.org/2001,1499)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Zeitfaktor - Mehrarbeit - tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit - gewöhnlich anfallende gesetzliche Abzüge - Kirchensteuer - Verfassungsmäßigkeit

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Arbeitslosigkeit und Kirchensteuer I

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Höhe des Arbeitslosengeldes - Fernfahrer - Arbeitszeitbemessung

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1; ; Bundes-Manteltarifvertrages § 2; ; Bundes-Manteltarifvertrages § 5 Abs 4; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Zeitfaktors und der Kirchensteuer beim Bemessungsentgelt für Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R
    Es hat dies unter anderem damit gerechtfertigt, daß alle Arbeitnehmer ohne Berücksichtigung ihres individuellen Arbeitslosigkeitsrisikos gleichmäßig zur Beitragsleistung herangezogen werden (BVerfGE 51, 115, 124 ff = SozR 4100 § 112 Nr. 10).

    Als Beleg hat es auf die für die hier zu behandelnde Frage einschlägige Entscheidung BVerfGE 51, 115, 124 f = SozR 4100 § 112 Nr. 10 Bezug genommen.

    Sofern Bemessungsvorschriften der §§ 129 ff SGB III dem "Lebensstandardprinzip" entsprechen, ist dies nicht verfassungsrechtlich geboten (BVerfGE 51, 115, 125 = SozR 4100 § 112 Nr. 10).

    Aus diesem Grunde bietet auch das Gebot des sozialen Rechtsstaats keine Grundlage dafür, Leistungen bei Arbeitslosigkeit entgegen der gesetzlichen Regelung zu bemessen (BVerfGE 51, 115, 125 = SozR 4100 § 112 Nr. 10).

  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 91/79

    Tarifnorm - Beschäftigungsverhältnis - Einzelarbeitsvertrag - Bemessungszeitraum

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R
    Das ist nach dem Urteil BSGE 51, 64, 67 = SozR 4100 § 112 Nr. 15 nicht zu beanstanden.

    Außerdem hat das BSG in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, die Regelung verfolge auch die Absicht, das Verfahren zu vereinfachen, und hat auch aus diesem Grunde die Begrenzung des Faktors "Arbeitszeit" auf einen durchschnittlichen Mittelwert als sachgerecht angesehen (BSGE 51, 64, 66 = SozR 4100 § 112 Nr. 15 mwN).

  • BSG, 21.10.1999 - B 11/10 AL 8/98 R

    Konkursausfallgeld-Umlage - Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung -

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R
    Sie gewährleistet gegebenenfalls den nach altem Recht erworbenen Besitzstand und dient der Praktikabilität der Massenverwaltung (vgl BVerfGE 89, 132, 142 = SozR 3-4100 § 186c Nr. 1; BSGE 85, 83, 86 = SozR 3-4100 § 186b Nr. 1), die nicht alle vor dem 1. Januar 1998 entstandenen Leistungsansprüche ohne besonderen - nach dem 1. Januar 1998 eingetretenen - Anlaß neu zu bemessen hat.

    Im übrigen ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz kein Anspruch auf die gerechteste, vernünftigste oder zweckmäßigste aller denkbaren gesetzlichen Lösungen (BVerfGE 89, 132, 142 = SozR 3-4100 § 186c Nr. 1; BSGE 85, 83, 86 = SozR 3-4100 § 186b Nr. 1).

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R
    Sie gewährleistet gegebenenfalls den nach altem Recht erworbenen Besitzstand und dient der Praktikabilität der Massenverwaltung (vgl BVerfGE 89, 132, 142 = SozR 3-4100 § 186c Nr. 1; BSGE 85, 83, 86 = SozR 3-4100 § 186b Nr. 1), die nicht alle vor dem 1. Januar 1998 entstandenen Leistungsansprüche ohne besonderen - nach dem 1. Januar 1998 eingetretenen - Anlaß neu zu bemessen hat.

    Im übrigen ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz kein Anspruch auf die gerechteste, vernünftigste oder zweckmäßigste aller denkbaren gesetzlichen Lösungen (BVerfGE 89, 132, 142 = SozR 3-4100 § 186c Nr. 1; BSGE 85, 83, 86 = SozR 3-4100 § 186b Nr. 1).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 37/92

    Änderung der Steuerklasse des Arbeitslosen im Rahmen der Leistungsberechnung bei

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R
    Diese haben aber lediglich Indizfunktion für den durch die Arbeitslosigkeit eingetretenen Einkommensverlust, den das Alg ausgleichen soll (vgl auch BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 08.02.1996 - 11 BAr 183/95

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Bemessung des Arbeitslosengeldes unter

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R
    Daran hat es auch in Kenntnis der neueren Rechtsprechung des BVerfG zum Problem von Äquivalenzabweichungen in der Arbeitslosenversicherung festgehalten (Beschlüsse vom 8. Februar 1996 - 11 BAr 183/95 -, 4. November 1999 - B 7 AL 66/99 B - , Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 11 AL 60/00 R - alle unveröffentlicht).
  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 66/99 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Verfassungsmäßigkeit der Berechnung des

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R
    Daran hat es auch in Kenntnis der neueren Rechtsprechung des BVerfG zum Problem von Äquivalenzabweichungen in der Arbeitslosenversicherung festgehalten (Beschlüsse vom 8. Februar 1996 - 11 BAr 183/95 -, 4. November 1999 - B 7 AL 66/99 B - , Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 11 AL 60/00 R - alle unveröffentlicht).
  • BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 60/00 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung einer verkürzten

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R
    Daran hat es auch in Kenntnis der neueren Rechtsprechung des BVerfG zum Problem von Äquivalenzabweichungen in der Arbeitslosenversicherung festgehalten (Beschlüsse vom 8. Februar 1996 - 11 BAr 183/95 -, 4. November 1999 - B 7 AL 66/99 B - , Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 11 AL 60/00 R - alle unveröffentlicht).
  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R
    Die Entscheidungen vom 11. Januar 1995 und 24. Mai 2000 betreffen lediglich Äquivalenzabweichungen bei Versichertengruppen mit gleicher Beitragsleistung (BVerfGE 92, 53, 71 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6; BVerfGE 102, 127, 142 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1), nicht aber die Begrenzung des Alg der Höhe nach durch den Zeitfaktor (tarifliche regelmäßige Arbeitszeit - § 112 Abs. 3 Satz 1 AFG).
  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 16/00 R

    Anwendung des SGB III bei Arbeitslosenhilfeanspruch

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R
    Die konkrete Regelung schließt den Rückgriff auf einen allgemeinen Grundsatz des Übergangsrechts aus, wonach die Vorschriften des SGB III auch auf Leistungsansprüche anwendbar sein sollen, die vor dem 1. Januar 1998 entstanden sind (vgl BSG SozR 3-4300 § 196 Nr. 1).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

    Denn auch eine solche Ablehnung kann dem Kläger keinen Anspruch verleihen, den ihm die Rechtsordnung ohnedies nicht zuordnet (vgl zu diesem Gedanken BSG, Beschluß vom 27. Juli 2001 - B 11 AL 43/01 B -, unveröffentlicht).
  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 55/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Leistungsentgelt - gewöhnlich anfallende

    Da der erstgenannte Anspruch auf Alg am 1. Juli 1997, also vor dem 1. Januar 1998, entstanden war, findet, wie das Übergangsrecht ergibt, grundsätzlich noch § 112 AFG Anwendung (vgl BSG vom 8. November 2001 - B 11 AL 43/01 R -).

    Dies haben unter Auswertung der Auskunft des BMA vom 6. November 2001 der erkennende Senat (Urteil vom 8. November 2001 - B 11 AL 43/01 R -) und der 7. Senat (Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 18/01 R -) in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (vgl nur BSGE 73, 195 ff = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5 und 10; BSG Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 1/96 = DBlR Nr. 4326 zu § 111 AFG; BSG, Urteil vom 10. August 2000 - B 11 AL 37/00 R = DBlR Nr. 4638 zu § 111 AFG) ausdrücklich entschieden.

  • BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen und

    Nach der bereits mehrfach zum Ausdruck gebrachten Auffassung des Senats ist vielmehr die den Zeitfaktor begrenzende Regelung des § 112 Abs. 3 Satz 1 AFG in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 8. November 2001, B 11 AL 43/01 R, mwN).

    Vielmehr hat das BVerfG in beiden Entscheidungen ausdrücklich an seiner früheren Rechtsprechung festgehalten, wonach es bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen von Verfassungs wegen nicht geboten ist, eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen entrichteten Beiträgen und Leistungshöhe herzustellen (BVerfGE 92, 53, 71 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6 mit Hinweis ua auf BVerfGE 51, 115, 124 = SozR 4100 § 112 Nr. 10; BVerfGE 102, 127, 142 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1; vgl im Übrigen das Urteil des Senats vom 8. November 2001, B 11 AL 43/01 R).

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