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   BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R   

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https://dejure.org/2003,5502
BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R (https://dejure.org/2003,5502)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R (https://dejure.org/2003,5502)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - B 11 AL 47/02 R (https://dejure.org/2003,5502)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Nebeneinkünften bei der Ermittlung der Höhe von Arbeitslosengeld (Alg) - Berücksichtigung von Werbungskosten bei der Anrechnung von Nebeneinkünften auf das Arbeitslosengeld - Berücksichtigung der Anschaffungskosten eines PC

  • Judicialis

    AFG § 115 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 31 S. 1
    Verwaltungsakte der Bundesanstalt für Arbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R

    Anfechtungsklage - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - Feststellungsklage -

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R
    1.2 Dagegen ist der Widerspruchsbescheid vom 21. August 1997 ein Verwaltungsakt und damit zulässiger Gegenstand der Anfechtungsklage, weil er nach Form und Inhalt den Anschein erweckt, die BA habe eine der Bindungswirkung unter den Beteiligten (§ 77 SGG) zugängliche Regelung über die Höhe der zu berücksichtigenden Werbungskosten bei der Anrechnung von Nebeneinkünften auf das Alg getroffen (sog formeller Verwaltungsakt; BSG Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R -).

    Durch den Erlass des Widerspruchsbescheids vom 21. August 1997 als formellen Verwaltungsakt ist der Kläger iS des § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG beschwert (BSG Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R -), sodass die isolierte Aufhebung dieses Widerspruchsbescheids zulässig und geboten ist (BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 14).

  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R
    Diese Merkmale sind erst erfüllt, wenn die BA bei der Feststellung einer Rechtsfolge - hier: der Höhe des Alg - Folgerungen aus ihrer Rechtsansicht zieht, die unmittelbar Wirkungen für den Kläger haben, indem sie die ihm zustehende Leistung der Höhe nach feststellt (BSGE 75, 97, 107 = SozR 3-4100 § 116 Nr. 2).

    Die einen Verwaltungsakt iS des § 31 Satz 1 SGB X kennzeichnende unmittelbare Rechtswirkung nach außen fehlt, weil die Rechtsstellung des Klägers ohne weiteren Umsetzungsakt - das ist hier die Feststellung des Alg der Höhe nach - nicht berührt ist (BSGE 75, 97, 107 = SozR 3-4100 § 116 Nr. 2; BVerwGE 90, 220, 222 f).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R
    Form und Inhalt des Schreibens lässt sich nicht entnehmen, dass die gesetzliche Regelung des § 115 AFG für den Einzelfall mit Bindungswirkung "festgestellt, konkretisiert oder individualisiert" wird (BVerwGE 79, 291, 293 mwN).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R
    Jedenfalls nach Klageerhebung gegen diesen Widerspruchsbescheid bestand keine Befugnis zu einer erneuten Entscheidung (BSGE 75, 241, 244 = SozR 3-5850 § 1 Nr. 1).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R
    Macht ein Leistungsbezieher einen Anspruch auf höhere Leistung geltend, so ist im gerichtlichen Verfahren nicht nur die von ihm geltend gemachte Beanstandung, sondern die Rechtmäßigkeit der Leistungsfeststellung unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSGE 66, 168, 175 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R
    Durch den Erlass des Widerspruchsbescheids vom 21. August 1997 als formellen Verwaltungsakt ist der Kläger iS des § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG beschwert (BSG Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R -), sodass die isolierte Aufhebung dieses Widerspruchsbescheids zulässig und geboten ist (BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 14).
  • BSG, 21.10.1999 - B 11/10 AL 8/98 R

    Konkursausfallgeld-Umlage - Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung -

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R
    Dieser verfassungsrechtliche Anspruch umfasst nicht einen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch, sondern setzt die Betroffenheit des Klägers in eigenen Rechten voraus (BSGE 85, 83, 91 = SozR 3-4100 § 186b Nr. 1 mwN).
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R
    1.4 Der Entscheidung des Senats steht nicht die Rechtsprechung entgegen, wonach auch im Höhenstreit ein Grundurteil nach § 130 SGG zulässig ist (BSGE 88, 299, 300 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 1).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R
    Das Schreiben weist nicht die Merkmale eines Verwaltungsaktes iS des § 31 Satz 1 SGB X auf, sodass eine Klagebefugnis nach § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG nicht besteht (BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7).
  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BSG, 29.01.2003 - B 11 AL 47/02 R
    Die einen Verwaltungsakt iS des § 31 Satz 1 SGB X kennzeichnende unmittelbare Rechtswirkung nach außen fehlt, weil die Rechtsstellung des Klägers ohne weiteren Umsetzungsakt - das ist hier die Feststellung des Alg der Höhe nach - nicht berührt ist (BSGE 75, 97, 107 = SozR 3-4100 § 116 Nr. 2; BVerwGE 90, 220, 222 f).
  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 5/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Diesem Schreiben wohnt keine Regelung im Sinne des § 31 Satz 1 SGB X inne (vgl BSG vom 29.1.2003 - B 11 AL 47/02 R - juris RdNr 22) .
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Auch als Feststellungsklage konnte das ursprüngliche Begehren der Klägerinnen keinen Erfolg haben, weil mit einer solchen nicht einzelne Tatbestandsmerkmale im gerichtlichen Verfahren vorab geklärt werden können (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 55 RdNr 9 mwN; BSG Urteil vom 9.12.2004 - B 7 AL 24/04 R - BSGE 94, 109, 110 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1; vgl auch BSG vom 29.1.2003 - B 11 AL 47/02 R - juris RdNr 24 zu einzelnen Berechnungselementen von Ansprüchen im SGB III) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17

    Unfallversicherungsrecht; Vorliegen eines Wegeunfalls; End- oder Ausgangspunkt

    Die Behörde muss nach dem objektiven Sinngehalt ihrer Erklärung den Willen haben, ein Recht verbindlich festzustellen (BSG Urteil vom 29.01.2003, B 11 AL 47/02 R).
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