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   BSG, 28.08.2002 - B 11 AL 49/02 B   

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https://dejure.org/2002,14198
BSG, 28.08.2002 - B 11 AL 49/02 B (https://dejure.org/2002,14198)
BSG, Entscheidung vom 28.08.2002 - B 11 AL 49/02 B (https://dejure.org/2002,14198)
BSG, Entscheidung vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B (https://dejure.org/2002,14198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Ruhen eines Arbeitslosenhilfeanspruch auf Grund einer Sperrzeit - Verfahrensmangel wegen Übergehen eines Beweisantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Ablehnungsantrags als Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 28.08.2002 - B 11 AL 49/02 B
    Etwas anderes gilt nur, soweit die Behandlung des Ablehnungsantrags so fehlerhaft ist, dass durch die Mitwirkung der abgelehnten Richter die Vorschriften über den gesetzlichen Richter verletzt sind und das Berufungsgericht deshalb bei seiner Entscheidung im angegriffenen Urteil unrichtig besetzt war (vgl zu einem solchen Sachverhalt BSG, Urteil vom 10. September 1998, B 7 AL 36/98 R).
  • LSG Bayern, 27.09.2001 - L 9 AL 116/01

    Feststellung einer zwölfwöchigen Sperrzeit bei Bezug von Arbeitslosenhilfe;

    Auszug aus BSG, 28.08.2002 - B 11 AL 49/02 B
    Der Antrag der Klägerin, ihr für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. September 2001, L 9 AL 116/01, Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

    Dies hat zur Folge, dass die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden kann (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 57 S 60 f; BSG, Beschluss vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B - juris; BGHZ 85, 145, 148 und 95, 302, 306).
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ausland - haftungsbegründende

    Beschlüsse des LSG über Ablehnungsanträge gegenüber Sachverständigen sind mit der Beschwerde nicht anfechtbar (§ 177 SGG) und unterliegen daher auch im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl BSG SozR Nr. 4 zu § 60 SGG; BSG Beschluss vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B -, Angerhausen, SozSich 2004, 143).
  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640, und vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218, m.w.N.; Beschlüsse des Bundessozialgerichts vom 28. August 2002 B 11 AL 49/02 B, juris; vom 5. August 2003 B 3 P 8/03 B, juris, Sozialrecht --SozR-- 4-0000).
  • BSG, 30.04.2009 - B 13 R 121/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Mögliche Fehler bei der Entscheidung über einen Ablehnungsantrag können daher auch nicht als Verfahrensfehler mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (BSG vom 28.8.2002 - B 11 AL 49/02 B - Juris = SozSich 2004, 143 [Kurzwiedergabe]).
  • BSG, 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B

    Bezeichnung des Verfahrensmangels der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Die Verfahrensrüge, das Berufungsgericht sei fehlerhaft besetzt gewesen, weil ein Ablehnungsgesuch gegen einen mitwirkenden Richter unzutreffend abgelehnt worden sei, kann im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls nur auf die Behauptung gestützt werden, es liege zugleich eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor, dh für die Behandlung des Ablehnungsgesuchs seien willkürliche oder manipulative Erwägungen bestimmend gewesen (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 mwN; vgl auch BSG, Urteil vom 10. September 1998 - B 7 AL 36/98 R - juris Nr KSRE052261506; BSG, Beschluss vom 28. August 2002 - B 11 AL 49/02 B - juris Nr KSRE059300505; ferner BVerwGE 110, 40, 46 mwN).
  • BSG, 24.09.2009 - B 12 R 1/09 BH
    Dies gilt auch, soweit es die Behandlung des in der mündlichen Verhandlung vom 22.4.2009 durch den Kläger gestellten Befangenheitsantrags betrifft (vgl BSG, Beschlüsse vom 28.8.2002, B 11 AL 49/02 B, SozSich 2004, 143, und vom 30.4.2009, B 13 R 121/09 B, jeweils mwN).
  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 53/15 B
    Dies hat zur Folge, dass die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geltend gemacht werden kann (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 57 S 60 f; BSG Beschluss vom 28.8.2002 - B 11 AL 49/02 B - Juris).
  • BSG, 05.06.2007 - B 4 R 339/06 B
    Etwas anderes gilt nur, soweit die Behandlung des Ablehnungsantrags so fehlerhaft ist, dass durch die Mitwirkung der abgelehnten Richter das Recht des Beteiligten auf den gesetzlichen Richter verletzt und das Berufungsgericht deshalb bei seiner (späteren) Entscheidung unrichtig besetzt gewesen ist (BSG, Beschluss vom 28.8.2002, B 11 AL 49/02 B).
  • BSG, 16.04.2007 - B 12 KR 77/06 B
    Die Verfahrensrüge, das Berufungsgericht sei fehlerhaft besetzt gewesen, weil ein Ablehnungsgesuch gegen einen mitwirkenden Richter unzutreffend abgelehnt worden sei, kann im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde jedenfalls nur auf die Behauptung gestützt werden, es liege zugleich eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor, dh für die Behandlung des Ablehnungsgesuchs seien willkürliche oder manipulative Erwägungen bestimmend gewesen (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 mwN; ferner BSG, Urteil vom 10. September 1998, B 7 AL 36/98 R; BSG, Beschluss vom 28. August 2002, B 11 AL 49/02 B; außerdem BVerwGE 110, 40, 46 mwN).
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