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   BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 53/02 R   

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BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 53/02 R (https://dejure.org/2003,3862)
BSG, Entscheidung vom 30.04.2003 - B 11 AL 53/02 R (https://dejure.org/2003,3862)
BSG, Entscheidung vom 30. April 2003 - B 11 AL 53/02 R (https://dejure.org/2003,3862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - entsandter Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens - Wanderarbeitnehmer - Beschäftigung und Wohnsitz im Beitrittsgebiet - Anwendung der Leistungsbemessungsgrenze Ost - Diskriminierungsverbot des Art 39 Abs 2 EG

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld eines in den neuen Bundesländern beschäftigten Angehörigen eines EU-Mitgliedsstaates; Zugrundelegung der Leistungsbemessungsgrenze West bei Berufstätigkeit eines EU-Angehörigen in den neuen Bundesländern

  • Judicialis

    EWGV 1408/71 Art 3 Abs 1; ; EWGV 1408/71 Art 39 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Arbeitslosengeldes für Wanderarbeitnehmer bei Beschäftigung und Wohnsitz im Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 613 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92

    Wiedervereinigung - Wohnort - Leistungsbemessungsgrenze - Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 53/02 R
    Eine Diskriminierung liegt auch nicht vor, soweit unter den Voraussetzungen des bei Entsendung von den alten in die neuen Bundesländer entsprechend anwendbaren § 5 SGB IV (vgl BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 2 S 8) ein Arbeitnehmer mit Beschäftigungsverhältnis im Westen zeitlich begrenzt im Beitrittsgebiet beschäftigt wird und sich dann nach § 249c Abs. 9 AFG oder § 409 SGB III auf das zuletzt im Westen bestandene Versicherungspflichtverhältnis berufen kann.

    Denn das Abstellen auf die Leistungsbemessungsgrenze des Gebietes, in dem der Arbeitslose zuletzt vor der Entstehung des Anspruchs in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat, beruht darauf, dass der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung Beiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze des Gebietes der Beschäftigung zu zahlen hatte (BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 2 S 7; SozR 3-4100 § 249c Nr. 6 S 33 f).

  • EuGH, 08.07.1992 - C-102/91

    Knoch / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 53/02 R
    13 Abs. 2 Buchst a EWGV 1408/71 wäre allerdings für die gesamte über zwei Jahre dauernde Beschäftigung nicht anwendbar, wenn von den zuständigen Behörden eine für den Kläger einschlägige Ausnahme nach Maßgabe des Art. 17 EWGV 1408/71 vereinbart worden wäre; für das Vorliegen einer solchen Vereinbarung könnte ein aus den Akten ersichtlicher Vordruck sprechen, in dem der niederländische Versicherungsträger die Beschäftigungszeit in Deutschland als niederländische Versicherungszeit bestätigt hat, wobei jedoch der Inhalt einer solchen Bescheinigung nicht bindend ist (EuGHE I 1992, 4341 = SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 3 S 24).
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 53/02 R
    Denn das Abstellen auf die Leistungsbemessungsgrenze des Gebietes, in dem der Arbeitslose zuletzt vor der Entstehung des Anspruchs in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat, beruht darauf, dass der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung Beiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze des Gebietes der Beschäftigung zu zahlen hatte (BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 2 S 7; SozR 3-4100 § 249c Nr. 6 S 33 f).
  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80

    Versicherungszugehörigkeit - Zivilbedienstete - Streitkräfte - Belgien

    Auszug aus BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 53/02 R
    Denn § 5 SGB IV wird durch die Kollisionsnormen der Art. 13 bis 17 EWGV 1408/71 verdrängt, soweit er im Widerspruch zu diesen steht (BSGE 52, 210, 212 f = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 9/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen

    Auszug aus BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 53/02 R
    Der Kläger ist nach dieser Bestimmung so zu behandeln, als sei er zuletzt an seinem Wohnort beschäftigt gewesen (vgl BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 8 S 44 mwN).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 49/06 R

    Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes - Wanderarbeitnehmer - Beschäftigungszeit

    Insoweit ist zu beachten, dass der Koordinierungsauftrag bei der Frage des Exports von Leistungen seine Grenzen dadurch erfährt, dass der Arbeitnehmer bei Ausübung eines Rechts auf Freizügigkeit immer nur verlangen kann, mit Inländern gleichgestellt und nicht wegen seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert zu werden (hierzu BSG SozR 4-6050 Art. 71 Nr. 1 RdNr 10 ff), er jedoch keine Besserstellung gegenüber Inländern verlangen kann.
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   BSG, 06.06.2002 - B 11 AL 53/02 R   

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