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   BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R   

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BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R (https://dejure.org/1998,2866)
BSG, Entscheidung vom 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R (https://dejure.org/1998,2866)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R (https://dejure.org/1998,2866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungsverhältnis - Unterbrechung - Verfügbarkeit - Verfahrensmangel - Denkgesetze

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Arbeitslos - Unterbrechung - Beschäftigung - Anwartschaftszeit - Forschungsprojekt - Beurlaubung - Arbeitsvertrag - Befristet

  • Judicialis

    AFG § 101 Abs 1; ; AFG § 103 Abs 1 Satz 1 Nrn 1 und 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsrechtlicher Begriff des Beschäftigungsverhältnisses in der Arbeitslosenversicherung, Verstoß gegen Denkgesetze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R
    Das LSG hat bei der Beurteilung der Frage, ob das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen war, auf die maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse abgestellt und hierbei bei der Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse zutreffend den "leistungsrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses in der Arbeitslosenversicherung" zugrunde gelegt (vgl hierzu BSGE 59, 183, 185 ff = SozR 4100 § 168 Nr. 19; BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5), dessen Inhalt sich aus seiner Funktion als Anspruchsvoraussetzung für Leistungen bei Arbeitslosigkeit zur Abgrenzung des von der Arbeitslosenversicherung gedeckten Risikos ergibt.

    Bereits der Verzicht des Arbeitgebers auf seine Verfügungsbefugnis beendet das Beschäftigungsverhältnis (BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5).

    Vielmehr hat das BSG zur Frage der Arbeitslosigkeit langfristig Arbeitsunfähiger dargelegt, daß die Beurteilung nach einer Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls zu erfolgen hat (BSGE 73, 90, 95 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; BSGE 73, 126, 130 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5).

    Ausreichend ist dann, wie das BSG in anderem Zusammenhang bei Bestehen von vertraglichen oder tatsächlichen Bindungen bereits entschieden hat (BSGE 73, 126, 130 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; BSGE 73, 263, 270 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 16), die vom LSG festgestellte Bereitschaft des Arbeitslosen, sich vom bisherigen Betrieb zu lösen.

  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R
    Darüber hinausgehende tatsächliche Bindungen an die Arbeitgeberin, wie sie der Senat bei einer wiederkehrenden Beschäftigung in einem Saisonbetrieb des Ehegatten für möglich gehalten hat (vgl BSGE 73, 263, 269 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 16), bestanden für den fraglichen Zeitraum nicht.

    Die Klägerin stand der Arbeitsvermittlung nach den mit der Revision nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des LSG, die damit für den Senat bindend sind (§ 163 SGG), auch über den 28. April 1994 für einen Dauerarbeitsplatz zur Verfügung, so daß nicht zu entscheiden ist, welche Anforderungen an die Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei befristeter Arbeitslosigkeit zu stellen sind (vgl hierzu BSGE 44, 71, 78 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 73, 263, 269 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 6; Gagel/Steinmeyer, AFG, § 103 RdNr 96 ff).

    Ausreichend ist dann, wie das BSG in anderem Zusammenhang bei Bestehen von vertraglichen oder tatsächlichen Bindungen bereits entschieden hat (BSGE 73, 126, 130 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; BSGE 73, 263, 270 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 16), die vom LSG festgestellte Bereitschaft des Arbeitslosen, sich vom bisherigen Betrieb zu lösen.

  • BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R
    Hierbei steht es der Arbeitnehmereigenschaft nicht entgegen, daß die Klägerin vorrangig nur vorübergehende Arbeitsverhältnisse bis zur beabsichtigten Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit bei der Arbeitgeberin eingehen wollte, weil insoweit nicht vorausgesetzt wird, daß eine zeitlich unbegrenzte Beschäftigung oder auch nur eine solche von einer bestimmten Mindestdauer angestrebt wird (BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4).

    Vielmehr hat das BSG zur Frage der Arbeitslosigkeit langfristig Arbeitsunfähiger dargelegt, daß die Beurteilung nach einer Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls zu erfolgen hat (BSGE 73, 90, 95 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; BSGE 73, 126, 130 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5).

  • BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75

    Jurist - Erstes Staatsexamen - Vorbereitungsdienst - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R
    Hierbei steht es der Arbeitnehmereigenschaft nicht entgegen, daß die Klägerin vorrangig nur vorübergehende Arbeitsverhältnisse bis zur beabsichtigten Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit bei der Arbeitgeberin eingehen wollte, weil insoweit nicht vorausgesetzt wird, daß eine zeitlich unbegrenzte Beschäftigung oder auch nur eine solche von einer bestimmten Mindestdauer angestrebt wird (BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4).
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R
    Das LSG hat bei der Beurteilung der Frage, ob das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen war, auf die maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse abgestellt und hierbei bei der Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse zutreffend den "leistungsrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses in der Arbeitslosenversicherung" zugrunde gelegt (vgl hierzu BSGE 59, 183, 185 ff = SozR 4100 § 168 Nr. 19; BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5), dessen Inhalt sich aus seiner Funktion als Anspruchsvoraussetzung für Leistungen bei Arbeitslosigkeit zur Abgrenzung des von der Arbeitslosenversicherung gedeckten Risikos ergibt.
  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 49/77

    Zur Frage, ob der voll leistungsfähige Arbeitslose, der nur zu Teilzeitarbeit

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R
    Der vorrangige Wunsch der Klägerin, in ein befristetes Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden, beseitigt ihre Verfügbarkeit angesichts der vom LSG festgestellten Bereitschaft, ein anderes Dauerarbeitsverhältnis einzugehen, nicht (vgl BSGE 47, 40, 43 = SozR 4100 § 103 Nr. 18 mwN).
  • BSG, 28.06.1990 - 9b/7 RAr 120/88

    Höhe des Bemessungsentgelts für Unterhaltsgeld

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R
    Die Klägerin stand der Arbeitsvermittlung nach den mit der Revision nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des LSG, die damit für den Senat bindend sind (§ 163 SGG), auch über den 28. April 1994 für einen Dauerarbeitsplatz zur Verfügung, so daß nicht zu entscheiden ist, welche Anforderungen an die Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei befristeter Arbeitslosigkeit zu stellen sind (vgl hierzu BSGE 44, 71, 78 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 73, 263, 269 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 6; Gagel/Steinmeyer, AFG, § 103 RdNr 96 ff).
  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R
    Die Klägerin stand der Arbeitsvermittlung nach den mit der Revision nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des LSG, die damit für den Senat bindend sind (§ 163 SGG), auch über den 28. April 1994 für einen Dauerarbeitsplatz zur Verfügung, so daß nicht zu entscheiden ist, welche Anforderungen an die Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei befristeter Arbeitslosigkeit zu stellen sind (vgl hierzu BSGE 44, 71, 78 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 73, 263, 269 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 6; Gagel/Steinmeyer, AFG, § 103 RdNr 96 ff).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze ist nur gegeben, wenn das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl BVerwG NJW 1997, 3328) bzw wenn aus den Gegebenheiten nur eine Folgerung gezogen werden kann, jede andere nicht "denkbar" ist und das Gericht die allein denkbare nicht gezogen hat (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze ist nur gegeben, wenn das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl BVerwG NJW 1997, 3328) bzw wenn aus den Gegebenheiten nur eine Folgerung gezogen werden kann, jede andere nicht "denkbar" ist und das Gericht die allein denkbare nicht gezogen hat (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    Der Begriff der Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne unterscheidet sich von dem Begriff der Beschäftigung im beitragsrechtlichen Sinne (vgl zum leistungsrechtlichen Begriff der Beschäftigung zB BSG vom 28.9.1993 - BSGE 73, 126, 128 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 S 13 f; BSG vom 5.2.1998 - B 11 AL 55/97 R - Juris RdNr 14 f; BSG vom 3.6.2004 - SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 RdNr 15; BSG vom 9.2.2006 - B 7a AL 58/05 R - Juris RdNr 14; BSG vom 21.3.2007 - SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 27; zum beitragsrechtlichen Begriff der Beschäftigung zB BSG vom 24.9.2008 - BSGE 101, 273 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 10, RdNr 24 und SozR 4-2400 § 7 Nr. 9 RdNr 21) .

    Denn eine Beschäftigung endet trotz eines rechtlich (fort-)bestehenden Arbeitsverhältnisses bereits dann, wenn - wie zB bei seinem Ruhen - die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer tatsächlich nicht (mehr) erbracht wird, weil der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis verzichtet hat (BSG vom 28.9.1993 - BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 S 15; BSG vom 5.2.1998 - B 11 AL 55/97 R - Juris RdNr 14 f; BSG vom 3.6.2004 - SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 RdNr 15; BSG vom 8.7.2009 - SozR 4-4300 § 130 Nr. 6 RdNr 22; vgl auch BAG vom 14.3.2006 - BAGE 117, 231, 244).

  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Ein Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne ist daher trotz eines rechtlich noch bestehenden Arbeitsverhältnisses und unabhängig von der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers bereits dann nicht mehr gegeben, wenn die Arbeitsleistung tatsächlich nicht mehr erbracht wird, weil der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis verzichtet hat (Senatsurteil vom 5. Februar 1998, B 11 AL 55/97 R = AuB 1998, 186 = DBlR Nr. 4486a zu § 101 Arbeitsförderungsgesetz ) oder das Arbeitsverhältnis auf Grund einer von ihm ausgesprochenen Kündigung als beendet ansieht und weitere Dienste des Arbeitnehmers nicht annimmt (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 19 und Nr. 20 mwN).
  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 96/97 R

    Arbeitslosengeld - Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses - Aussetzzeit -

    Jedenfalls für den streitigen Zeitraum vom 8. Februar bis 12. März 1995 bestand mithin keine "Zugriffsmöglichkeit" des Arbeitgebers (vgl hierzu BSG, Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit steht leistungsrechtlich die Wiederaufnahme der bisherigen Beschäftigung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis den Fällen gleich, in denen (auch) das Arbeitsverhältnis beendet und eine Wiedereinstellungszusage gegeben oder in absehbarer Zeit eine anderweitige Beschäftigung aufgenommen wird (vgl BSG, Urteil vom 5. Februar 1998, aaO).

    Dem steht nicht entgegen, daß arbeitsvertraglich die Aussetzzeit und damit die voraussichtliche Dauer der Arbeitslosigkeit der Klägerin auf ca fünf Wochen beschränkt war, denn Arbeitslosigkeit liegt nicht erst dann vor, wenn die voraussichtliche Beschäftigungslosigkeit von nicht nur unbedeutender Dauer ist (BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; ebenso der 11. Senat im Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ausreichend ist dann, wie das BSG bei Bestehen von vertraglichen oder tatsächlichen Bindungen bereits entschieden hat (BSGE 73, 126, 130 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; BSGE 73, 263, 270 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 16), die vom LSG festgestellte Bereitschaft des Arbeitslosen, sich vom bisherigen Betrieb zu lösen (vgl auch BSG Urteil vom 5. Februar 1998, aaO, Umdruck S 7).

  • LSG Sachsen, 19.11.2009 - L 3 AL 234/05
    Jedenfalls für die streitigen Aussetzzeiträume bestand mithin keine "Zugriffsmöglichkeit" des Arbeitgebers (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R - SGb 1999, 85 = JURIS-Dokument Rdnr 20).

    Insoweit steht leistungsrechtlich die Wiederaufnahme der bisherigen Beschäftigung den Fällen gleich, in denen das Arbeitsverhältnis beendet und eine Wiedereinstellungszusage gegeben oder in absehbarer Zeit eine anderweitige Beschäftigung aufgenommen wird (vgl. BSG, Urteil vom 5. Februar 1998, a. a. O).

    Auch das Bundessozialgericht hat wiederholt zu § 103 Abs. 1 AFG entschieden, dass der Arbeitslose während der sogenannten Aussetzzeiten objektiv und subjektiv nur dann der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes zur Verfügung steht, wenn er bereit und in der Lage ist, nicht nur befristete Beschäftigungen, sondern darüber hinaus auch längere Dauerbeschäftigungen auszuüben (vgl. BSG Urteil vom 15. Dezember 1993 - 11 RAr 95/92 - SozR 3-4100 § 112 Nr. 16 = JURIS-Dokument Rdnr 31 [Beschäftigung als Gesellschafterin in einem als Saisonbetrieb geführtem Unternehmen des Ehegatten]; BSG, Urteil vom 10 September 1998 - B 7 AL 96/97 R = SozR 3-4100 § 101 Nr. 9 = AuA 1999, 476 = JURIS-Dokument Rdnr 18 ff. [zur ausgesetzten Beschäftigung einer bei einem Studentenwerk beschäftigten Arbeitnehmerin während der Semesterferien]; BSG, Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R - SGb 1999, 85 = JURIS-Dokument Rdnr 20 [zu einer Beurlaubung]).

  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R

    Gleichwohlgewährung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Arbeitsentgelt - Genehmigung

    Denn von einem Verstoß gegen die Denkgesetze kann nur gesprochen werden, wenn aus den Gegebenheiten nur eine Folgerung gezogen werden kann, jede andere nicht denkbar ist und das Gericht die allein denkbare nicht gezogen hat (BSG aaO mwN; BSG, Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -, AuB 1998, 186, 187 mwN).
  • BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R

    Arbeitslosigkeit einer beurlaubten Beamtin

    Wenn das LSG in Würdigung dieser Umstände von einem Verzicht der Telekom auf ihre Verfügungsbefugnis und damit von einer (vorübergehenden) Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgegangen ist, so ist dies nicht zu beanstanden (vgl BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; SozR 3-4100 § 101 Nr. 9; Urteil des Senats vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -).

    Soweit die Klägerin nach Ablauf der Beurlaubungszeit ihren Dienst wieder anzutreten hatte, sind im Vergleich zu den vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fällen, in denen die spätere Wiederaufnahme einer Beschäftigung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis vereinbart war (BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 9; Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -), keine Besonderheiten zu erkennen, die Anlaß zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung geben könnten.

  • LSG Sachsen, 30.06.2016 - L 3 AL 130/14

    Arbeitsförderungsrecht; gesundheitliche Beeinträchtigungen; Sabbatical;

    Denn ungeachtet des Umstandes, dass bei der Aufhebung eines Beschäftigungsverhältnisses regelmäßig eine Sperrzeit eintritt, trägt der Gesetzgeber dem Anliegen der Klägerin, für die Zeit ihrer Freistellung Arbeitslosengeld zu erhalten, schon dadurch Rechnung, dass trotz Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses auch bei der Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R - SGb 1999, 85 ff. = juris Rdnr. 14).
  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 115/99 R

    Besondere Härte beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches durch Sperrzeit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - L 8 AL 110/05

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen trotz vertraglicher Verpflichtung

  • LSG Bayern, 18.03.2004 - L 11 AL 227/00

    Anspruch auf Arbeitslosengeld für Zeiten einer durchgehenden Erkrankung;

  • BSG, 20.08.2009 - B 7 AL 13/09 B
  • BSG, 10.05.2012 - B 11 AL 17/12 B
  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 186/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Student - Beginn der

  • LAG Hamm, 14.02.2012 - 14 Sa 1385/11

    Rechte des Arbeitnehmers bei Einhaltung eines für ihn unverbindlichen

  • FG Düsseldorf, 16.05.2002 - 14 K 3263/99

    Tarifbegünstigung; Steuerermäßigung; Entschädigung; Abfindung; Zusammenballung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AL 9/09

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2019 - L 18 AL 79/16

    Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Arbeitslosengeld eines Bühnenkünstlers;

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2018 - L 12 AL 1019/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2007 - L 7 B 56/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 7 B 243/02
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - L 3 AL 3715/11
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