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   BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 55/99 R   

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https://dejure.org/2000,8806
BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 55/99 R (https://dejure.org/2000,8806)
BSG, Entscheidung vom 06.04.2000 - B 11 AL 55/99 R (https://dejure.org/2000,8806)
BSG, Entscheidung vom 06. April 2000 - B 11 AL 55/99 R (https://dejure.org/2000,8806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosenhilfe - Wehrdienst - Dänemark - Beitragspflichtige Beschäftigung - Hoheitsträger - Grenzgänger

  • Judicialis

    AFG § 134 Abs 2 Nr 2; ; EWGV 1408/71 Art 71 Abs 1 Buchst a; ; EWGV 1408/71 Art 71 Abs 1 Buchst ii

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freiwilliger Wehrdienst in den dänischen Streitkräften eines deutsch-dänischen Doppelstaaters gleichgestellte beitragspflichtige Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaftszeit - Wehrdienst - Italien -

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 55/99 R
    Der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in einer nicht tragenden Erwägung ausgesprochen, eine nach deutschem Wehrrecht erfüllte Wehrpflicht begründe die Gleichstellung nicht, wenn sie nicht bei einem deutschen Hoheitsträger erfüllt wird (BSG SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 = SGb 2000, 86, 87; Niesel/Kärcher, AFG, 2. Aufl 1997 § 134 RdNr 46).
  • BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 121/88

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe aus Zeiten eines öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 55/99 R
    Allerdings hat der Senat in einem ausschließlich § 134 Abs. 2 Nr. 1 AFG betreffenden Urteil den in § 134 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AFG "verwendeten rechtstechnischen Begriffen" entnommen, nur in "Dienststellen bei einem inländischen Hoheitsträger" geleisteter Dienst stehe einer Beitragspflicht begründenden Beschäftigung gleich (BSG SozR 4100 § 134 Nr. 40).
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 116/01 R

    Antrag auf Vorabentscheidung durch EuGH - soziale Sicherheit der

    Aus dem Regelungszusammenhang der §§ 104 Abs. 1, 107 Satz 1 Nr. 1 iVm § 168 Abs. 2 AFG folgt, dass leistungsrechtlich relevante Zeiten des Wehrdienstes im Sinne des Arbeitsförderungsrechts ausschließlich Zeiten eines auf Grund des deutschen Wehrpflichtgesetzes bei einem deutschen Hoheitsträger abgeleisteten Wehrdienstes sein können (Senatsurteil vom 4. Februar 1999, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 11 S 57; der Ausnahmefall eines Mehrstaaters liegt hier nicht vor; hierzu BSG vom 6. April 2000 - B 11 AL 55/99 R, DBlR Nr. 4617 zu § 134 AFG ).
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