Rechtsprechung
   BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3309
BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R (https://dejure.org/2003,3309)
BSG, Entscheidung vom 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R (https://dejure.org/2003,3309)
BSG, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - B 11 AL 59/02 R (https://dejure.org/2003,3309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Entscheidung über die Anerkennung einer Weiterbildungsmaßnahme durch Verwaltungsakt - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse bei Erledigung des Antrags auf Anerkennung einer Maßnahme durch Zeitablauf und ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Maßnahme für die Weiterbildungsförderung; Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung des Verpflichtungsbegehrens; Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes; Feststellungsinteresse; Zweckmäßigkeit einer Weiterbildungsmaßnahme

  • Judicialis

    SGB X § 31; ; SGB III § 86; ; AFbW § 2 Abs 1 Satz 2; ; GG Art 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Anerkennung einer Weiterbildungsmaßnahme durch Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96

    BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R
    Dies folge ua aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. September 1997 (SozR 3-4100 § 34 Nr. 4).

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der zum früheren § 34 AFG ergangenen Entscheidung des Senats vom 18. September 1997 (SozR 3-4100 § 34 Nr. 4), da sich inzwischen die Rechtslage geändert hat.

    Insoweit ist dem LSG zuzustimmen, dass nicht allein auf den regionalen Arbeitsmarkt im Bezirk des Maßnahmeträgers abgestellt werden kann; erforderlich ist vielmehr eine auf den überregionalen Arbeitsmarkt bezogene Prüfung und Prognoseentscheidung (vgl BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 S 13).

    Eine Unzweckmäßigkeit ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn sich die Dauer der voraussichtlichen Arbeitssuche im Rahmen der prognostizierten durchschnittlichen Vermittlungsdauer anderer Arbeitsloser bewegt (SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 S 14).

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R
    Hierüber haben die Gerichte im Rahmen des Feststellungsstreits zu entscheiden, denn das Feststellungsinteresse des Klägers bezieht sich wegen der anhängigen Amtshaftungsklage nicht nur auf eine bestimmte von der Beklagten gegebene Begründung, sondern umfassend auf die Frage, ob ein Anspruch auf Anerkennung der Maßnahme besteht bzw unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums der Beklagten (vgl BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 2) auf anderweitige Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts.

    Entscheidend für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes ist im Übrigen, ob die Maßnahme auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet, für die innerhalb angemessener Zeit auf dem in Betracht kommenden Arbeitsmarkt voraussichtlich nennenswerte bedarfsgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sind (BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 2).

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 148/88

    Berechtigtes Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage, Förderung einer

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R
    § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG findet auch Anwendung, wenn sich ein Verpflichtungsbegehren erledigt hat (BSGE 42, 212, 216 = SozR 1500 § 131 Nr. 3; SozR 4100 § 91 Nr. 5 mwN).

    b) Der Antrag des Klägers ist entsprechend der ursprünglich erhobenen Verpflichtungsklage bei sachgerechter Auslegung gemäß § 123 SGG so zu verstehen, dass die Feststellung begehrt wird, die Beklagte sei verpflichtet gewesen, den abgelehnten Verwaltungsakt zu erlassen bzw den Kläger anderweit zu bescheiden (vgl BSG SozR 4100 § 91 Nr. 5).

  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R
    § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG findet auch Anwendung, wenn sich ein Verpflichtungsbegehren erledigt hat (BSGE 42, 212, 216 = SozR 1500 § 131 Nr. 3; SozR 4100 § 91 Nr. 5 mwN).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R

    Ermächtigung - Krankenhausarzt

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R
    Soweit das BSG entschieden hat, bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage genüge die Erklärung der Rechtswidrigkeit unter einem bestimmten Gesichtspunkt ohne Rücksicht darauf, ob sich eine Ablehnung uU nach weiterer Prüfung aus anderen Gründen noch als rechtmäßig erweisen könne (vgl BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 30), betraf das nicht den Fall einer anderweitig anhängigen Amtshaftungsklage.
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R
    Insoweit greift der Einwand der Revision, der Gesetzgeber des SGB III habe "im Wesentlichen" die Regelungen des § 34 AFG übernehmen wollen (BT-Drucks 13/4941 S 170), nicht durch; denn dieser Hinweis in den Materialien bezieht sich allenfalls auf die "Anforderungen an berufliche Weiterbildungsmaßnahmen", nicht aber auf die Problematik, inwieweit unter Berücksichtigung der aufgezeigten Besonderheiten des SGB III einer Entscheidung der BA Verwaltungsaktqualität zukommt oder nicht.
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 53/77

    Revision - Ablehnung einer Arbeitserlaubnis - Erledigung eines Verwaltungsakts -

    Auszug aus BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R
    Vielmehr ist in einem solchen Fall eine gleichwohl weiterbetriebene Anfechtungsklage abzuweisen und im Übrigen bei entsprechender Antragstellung ausschließlich über die noch anhängige Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG zu befinden (vgl BSG SozR 4100 § 19 Nr. 9 S 46).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Erforderlich sind vielmehr konkrete Feststellungen dazu, wie die Klägerin betreut worden ist und wie sich dies im Einzelnen auf die individuelle Lernfähigkeit der Klägerin unter prognostischer Sicht - abgestellt auf den Zeitpunkt der Entscheidung (vgl nur allgemein dazu BSG SozR 4-4300 § 86 Nr. 1 RdNr 15) - auswirken sollte.
  • SG Berlin, 24.07.2006 - S 77 AL 1354/03

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Ablehnung der Zulassung einer Maßnahme

    § 131 Abs. 1 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) findet auch Anwendung, wenn sich ein Verpflichtungsbegehren erledigt hat (BSG Urt. v. 05.06.2003, B 11 AL 59/02 R; BSGE 42, 212, 216; BSG in SozR 4100 § 91 Nr. 5 m.w.N.).

    Maßgebend ist das zum Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten geltende Recht (BSG Urt. v. 05.06.2003, B 11 AL 59/02 R), also § 85 SGB III i.d.F. durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl I 4607).

    Das Schreiben vom 27. Februar 2003 war ein Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X. Dabei folgt die Kammer der zutreffenden herrschenden Meinung zum Charakter der Entscheidungen nach §§ 84, 85 SGB III (BSG Urt. v. 05.06.2003, B 11 AL 59/02 R noch zur Vorgängerregelung; Niewald in Gagel: SGB III § 84 nF Rn. 30; ders. in Spellbrink/Eicher: Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts (KH), München 2003, § 4 Rn. 409m; Eicher in Eicher/Schlegel: SGB III vor §§ 84-87 Rn. 12; Olk in Nomos Kommentar für die Praxis SGB III [PK-SGB III] § 84 Rn. 6; Stratmann in Niesel: SGB 111, 3.

    Wortlaut, Aufbau und Inhalt der Regelungen zur beruflichen Weiterbildung lassen die besondere Bedeutung, die der "Zulassung von Maßnahmen" zukommen soll, erkennen (BSG Urt. v. 05.06.2003, B 11 AL 59/02 R; Niewald in Gagel: SGB III § 84 nF Rn. 30).

    Dementsprechend handelt es sich auch bei der Entscheidung der Beklagten vom 27. Februar 2003, mit der der Klägerin gegenüber die "Anerkennung" (noch in der Diktion des alten Rechts) der beabsichtigten Maßnahme versagt worden ist, um einen Verwaltungsakt (vgl. BSG Urt. v. 05.06.2003, B 11 AL 59/02 R).

    Der Antrag der Klägerin ist entsprechend der ursprünglich erhobenen Verpflichtungsklage bei sachgerechter Auslegung gemäß § 123 SGG so zu verstehen, dass die Feststellung begehrt wird, die Beklagte sei verpflichtet gewesen, den abgelehnten Verwaltungsakt zu erlassen bzw. die Klägerin anderweitig zu bescheiden (vgl. BSG SozR 4100 § 91 Nr. 5 und BSG Urt. v. 05.06.2003, B 11 AL 59/02 R).

    Das Feststellungsinteresse der Klägerin bezieht sich wegen der geltend gemachten Wiederholungsgefahr nicht nur auf eine bestimmte von der Beklagten gegebene Begründung, sondern umfassend auf die Frage, ob ein Anspruch auf Anerkennung der Maßnahme bestand bzw. unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums der Beklagten (vgl. BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 2) auf anderweitige Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts (vgl. BSG Urt. v. 05.06.2003, B 11 AL 59/02 R).

    Unter diesen Gesichtspunkten erscheint eine Maßnahme als nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig, wenn die Maßnahme auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet, für die innerhalb angemessener Zeit auf dem in Betracht kommenden Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht nur unerhebliche bedarfsgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sind (vgl. BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 2 und BSG Urt. v. 05.06.2003, B 11 AL 59/02 R).

    Eine Unzweckmäßigkeit ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn sich die Dauer der voraussichtlichen Arbeitssuche im Rahmen der durchschnittlichen Vermittlungsdauer anderer Arbeitsloser bewegt (BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 S 14, BSG Urt. v. 05.06.2003, B 11 AL 59/02 R).

    Dabei darf grundsätzlich nicht allein auf den regionalen Arbeitsmarkt im Bezirk des Maßnahmeträgers abgestellt werden; erforderlich ist regelmäßig vielmehr eine auf den überregionalen Arbeitsmarkt bezogene Prüfung (vgl. BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 S. 13, BSG Urt. v. 05.06.2003, B 11 AL 59/02 R).

  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    Seit der Neuregelung der Weiterbildung im SGB III hätten sich gravierende Änderungen ergeben, die der 11. Senat des BSG bereits in einem Urteil berücksichtigt hätte (Hinweis auf BSG SozR 4-4300 § 86 Nr. 1).

    Zumindest über den Antrag des Trägers auf Anerkennung einer Maßnahme hatte das Arbeitsamt nach seinerzeitiger Rechtslage durch Verwaltungsakt zu entscheiden (vgl BSG SozR 4-4300 § 86 Nr. 1).

  • BSG, 03.08.2011 - B 11 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines

    d) Wegen der schon daraus abzuleitenden sozialrechtlichen Prägung des streitigen Rechtsverhältnisses kann dahingestellt bleiben, ob das LSG die ablehnende Entscheidung einer Zertifizierungsstelle über die Zulassung einer Maßnahme (§ 10 Abs. 1 Satz 4, Alt 2 AZWV) zu Recht oder zu Unrecht als anfechtbaren VA qualifiziert hat (vgl zur Verwaltungsqualität der Anerkennungsentscheidung nach § 86 SGB III aF Senatsurteil vom 5.6.2003 - B 11 AL 59/02 R - SozR 4-4300 § 86 Nr. 1) .

    Dabei wird - auch zur Beurteilung der jetzigen Rechtslage - häufig angeknüpft an die Entscheidung des Senats vom 5.6.2003 (B 11 AL 59/02 R - SozR 4-4300 § 86 Nr. 1) , wonach die BA über den Antrag eines Trägers auf Anerkennung einer Maßnahme für die Weiterbildungsförderung nach § 86 SGB III aF durch VA zu entscheiden hatte.

  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und

    Zwar ist dem SGB III gegenüber den Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) eine Verselbstständigung des Zulassungsverfahrens (früher Anerkennungsverfahrens) mit der Möglichkeit der Zulassung durch gesonderten Verwaltungsakt zu entnehmen (BSG SozR 4-4300 § 86 Nr. 1 RdNr 10) ; jedoch bedeutet dies nicht, dass, wenn die Beklagte selbst die Weiterbildungsmaßnahme und den Weiterbildungsträger zulassen darf (bzw muss), dies zwingend in einem vorgeschalteten allgemeinen Verfahren zu geschehen hat (Schmidt in Eicher/Schlegel, § 77 RdNr 52, Stand August 2009; Eicher in Eicher/Schlegel, aaO, § 87 RdNr 29, Stand Januar 2006; vgl auch Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, K § 87 RdNr 210, Stand August 2006) .
  • SG Mannheim, 09.02.2010 - S 8 AL 3179/09

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung durch fachkundige Stelle -

    Auch der Inhalt der genannten Regelungen lassen mithin die besondere Bedeutung, die der Zulassung von Maßnahmen zukommen soll, erkennen (vgl. hierzu auch Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 5. Juni 2003, Az.: B 11 AL 59/02 R, zitiert nach Juris, Rnrn. 15 ff).

    Da die fachkundige Stelle aufgrund des Antrags gemäß § 7 AZWV über die Anerkennung einer Maßnahme zu entscheiden hat, trifft sie eine Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalls, die für die Klägerin auf Außenwirkung gerichtet ist (vgl. BSG vom 5. Juni 2003 a.a.O., Rn. 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 64/18

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - schwerbehinderter Mensch -

    § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG ist auch auf Verpflichtungsklagen anwendbar (BSG, Urteil vom 05. Juni 2003 - B 11 AL 59/02 R - Urteil vom 14. März 2001 - B 6 KA 49/00 R -, Rn. 15; jeweils juris und m.w.N.).

    Für eine Zurückverweisung zur weiteren Prüfung ist - anders als in einem Verfahren der Verpflichtungsklage - bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage kein Raum (a.A. für den hier nicht gegebenen Fall eines wegen bereits anhängiger Amtshaftungsklage bestehenden Feststellungsinteresses: BSG, Urteil vom 05. Juni 2003 - B 11 AL 59/02 R -, juris, Rn. 19).

  • BSG, 16.01.2012 - B 11 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung -

    Soweit die Beigeladene Einwendungen gegen einen Wert von 450 000 Euro in der Hauptsache vorgebracht hat, folgt ihr der Senat nicht, weil die von ihr zitierte Rechtsprechung (insbesondere BSG SozR 4-4300 § 86 Nr. 1) eine andere Fallgestaltung und auch eine andere Rechtslage betrifft.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 6 B 388/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - dreijährige

    Zudem handele es sich um eine echte Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des § 77 SGB III in Form der Umschulung auf einen neuen Beruf und damit nicht um eine Ausbildung, dies folge auch aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; u.a. Urteil vom 27. Juni 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R-, vom 05. Juni 2003 - B 11 Al 59/02 R-, vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - und vom 04. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R-).
  • BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R

    Förderung einer Maßnahme zur Diätassistentin - Förderungsfähigkeit einer

    Seit der Neuregelung der Weiterbildung im SGB III hätten sich gravierende Änderungen ergeben, die der 11. Senat des BSG bereits in einem Urteil berücksichtigt hätte (Hinweis auf BSG SozR 4-4300 § 86 Nr. 1).

    Zumindest über den Antrag des Trägers auf Anerkennung einer Maßnahme hatte das Arbeitsamt nach seinerzeitiger Rechtslage durch Verwaltungsakt zu entscheiden (vgl BSG SozR 4-4300 § 86 Nr. 1).

  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 17/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Verlängerung der Erlöschensfrist - Unterhaltsgeldbezug -

  • LSG Hessen, 15.07.2008 - L 7 AL 22/08

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - fehlende Zulassung und

  • LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08

    Förderung der beruflichen Weiterbildung; Erforderlichkeit der vorherigen

  • LSG Sachsen, 27.09.2012 - L 3 AS 329/09

    Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentscheidung zur Förderung der beruflichen

  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2009 - L 7 AS 4374/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 18 AL 185/10

    Entzug der Maßnahmenzulassung; Eilrechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis

  • LSG Saarland, 14.01.2005 - L 8 AL 15/03

    Anerkennung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme aufgrund der Antragstellung

  • LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 63/22
  • BSG, 30.10.2009 - B 11 AL 32/09 B
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2011 - L 18 AL 155/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2003 - L 15 AL 52/00
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2012 - L 7 AS 683/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht