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   BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R   

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BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R (https://dejure.org/1998,3620)
BSG, Entscheidung vom 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R (https://dejure.org/1998,3620)
BSG, Entscheidung vom 16. September 1998 - B 11 AL 59/97 R (https://dejure.org/1998,3620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Aufhebungsvertrag - Amtsermittlungspflicht - Berechnung der Erstattungsforderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Arbeitslosengeld sowie Beiträgen zur Sozialversicherung - Austauschbarkeit von sozial gerechtfertigter Kündigung und Aufhebungsvertrag - Unzureichende Feststellungen für eine abschließende Sachentscheidung des Gerichts

  • Judicialis

    GVG § 17a Abs 3; ; GVG § 17a Abs 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsermittlungspflicht bei der Prüfung der Erstattungsforderung der Bundesanstalt für Arbeit, Anwendung von § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R
    Nachdem der erkennende Senat in einem Rechtsstreit der Beteiligten das Urteil vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 61/97 - erlassen hatte, hat die BA den Erstattungsbescheid vom 6. April 1995 nach Anhörung der Klägerin durch den Bescheid vom 25. Mai 1998 ersetzt, mit dem sie für die Zeit vom 23. September 1994 bis 28. Februar 1995 den Erstattungsbetrag von 18.864,73 DM geltend macht, und den Grundlagenbescheid vom 20. Februar 1995 aufgehoben.

    Insbesondere bestand nach dem vom LSG festgestellten und nicht mit Revisionsrügen angegriffenen Sachverhalt auch hier kein Anlaß zur Ermittlung der Voraussetzungen anderweitiger sozialrechtlicher Ansprüche von M. Dazu bedarf es in diesem Verfahren keiner weiteren Ausführungen, nachdem der Senat sich in dem Parallelverfahren der Beteiligten zu den gleichen Einwänden schon in seinem Urteil vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 61/97 - (SozR 3-4100 § 128 Nr. 5) eingehend geäußert hat.

    Gegenüber Zweifeln im Schrifttum (Gagel EWiR 1998, 577 f) ist klarzustellen, daß der Senat in jenem Urteil entschieden hat, § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG finde bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag keine Anwendung (vgl ebenso: BSG Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R - und - B 7 AL 82/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat aber deutlich hervorgehoben, daß und weshalb er die These der Revision von der "Austauschbarkeit von sozial gerechtfertigter Kündigung und Aufhebungsvertrag" im Hinblick auf § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG nicht teilt (BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 5).

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 80/97 R

    Anhörung bei Erstattungsbescheiden, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes,

    Auszug aus BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R
    Gegenüber Zweifeln im Schrifttum (Gagel EWiR 1998, 577 f) ist klarzustellen, daß der Senat in jenem Urteil entschieden hat, § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG finde bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag keine Anwendung (vgl ebenso: BSG Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R - und - B 7 AL 82/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 82/97 R

    Anhörung bei Erstattungsbescheiden, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes,

    Auszug aus BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R
    Gegenüber Zweifeln im Schrifttum (Gagel EWiR 1998, 577 f) ist klarzustellen, daß der Senat in jenem Urteil entschieden hat, § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG finde bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsvertrag keine Anwendung (vgl ebenso: BSG Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R - und - B 7 AL 82/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 21.01.1959 - 9 RV 1234/56
    Auszug aus BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R
    Wegen der Rechtshängigkeit der Sache beim LSG ist der kraft Klage als angefochten geltende Bescheid vom 25. Mai 1998 (§ 171 Abs. 2 SGG) so zu behandeln, als sei er während des Berufungsverfahrens ergangen (BSGE 9, 78 f).
  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 5/00 R

    Arbeitslosengeld-Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei sozial gerechtfertigter

    Der erkennende Senat hat in Übereinstimmung mit dem 7. Senat des BSG bereits mehrfach entschieden, daß der Abschluß eines Aufhebungsvertrages den Befreiungstatbestand nicht erfüllt (BSGE 81, 259, 264 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5; Urteile vom 19. März 1998 - B 7 AL 20/97 R -, vom 7. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R -, vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R - und - B 7 AL 82/97 R -, vom 16. September 1998 - B 11 AL 59/97 R - und vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 110/97 R -).

    Denn der in diesem Urteil erfolgte Hinweis auf fehlenden Sachvortrag besagte lediglich, daß ein solcher Vortrag nach der von der Klägerin vertretenen Rechtsansicht folgerichtig und geboten gewesen wäre (Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 59/97 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 31/04

    Arbeitslosenversicherung

    Ein solcher Aufhebungsvertrag unterfällt Nr. 3 und 4 jedoch nicht (BSG, Urteil vom 21.09.2000 - B 11 AL 5/00 R zu Nr. 3 und vom 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R zu Nr. 4).
  • LSG Hessen, 17.11.1999 - L 6 AL 320/98

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Die Klägerin ist nur zur Beitragserstattung in der Höhe verpflichtet, in der eine rechtmäßige Beitragszahlung der Beklagten vorlag (vgl. Urteil des BSG vom 16. September 1998 -- B 11 AL 59/97 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 9 AL 147/01

    Arbeitslosenversicherung

    Die streng an der Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (keine Austauschbarkeit von sozialgerechtfertigter Kündigung und Aufhebungsvertrag - vgl. BSG SozR. 3 - 4100 § 128 Nr. 5 sowie Urteile vom 25.06.1998 - B 7 AL 80/97 R - und 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R -) beruht gerade darauf, dass sich der Arbeitgeber uneingeschränkt der Prüfung der die Kündigung sozialrechtfertigenden Gründe aussetzt.
  • LSG Hessen, 11.08.1999 - L 6 AL 309/98

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - sozial gerechtfertigte

    Die Klägerin ist nur zur Beitragserstattung in der Höhe verpflichtet, in der eine rechtmäßige Beitragszahlung der Beklagten vorlag (vgl. Urteil des BSG vom 16. September 1998 -- B 11 AL 59/97 R).
  • LSG Hessen, 17.11.1999 - L 6 AL 1605/98

    Rückforderung der Arbeitslosenhilfe - Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge

    Der Kläger ist nur zur Beitragserstattung in der Höhe verpflichtet, in der eine rechtmäßige Beitragszahlung der Beklagten vorlag (vgl. Urteil des BSG vom 16. September 1998 -- B 11 AL 59/97 R).
  • BSG, 20.10.1999 - B 11 AL 169/99 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Die bloße Bezugnahme auf angeblich von der Rechtsprechung des BSG abweichende Ansichten im Schrifttum reicht nicht aus, um erneut die Klärungsbedürftigkeit einer vom Revisionsgericht inzwischen in ständiger Rechtsprechung beantworteten Rechtsfrage (BSG Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R und B 7 AL 82/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen sowie BSG Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 59/97 R - unveröffentlicht) darzulegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01
    Die von der Klägerin herangezogene Bestimmung ist nach inzwischen gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf Fälle der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch nicht entsprechend anwendbar (vgl. BSGE 81, 259, 264 f.; BSG DB 1R 4451, AFG/§ 128; BSG, Urteile vom 16. September 1998 - B 11 AL 59/97 R - und vom 03. Dezember 1998 - B 7 AL 110/97 R -, zuletzt vom 14. Dezember 2000 - B 11 AL 19/00 R - auch ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. schon Senatsbeschluß vom 22. Juli 1996 - L 13 Ar 2883/95 eA-B - Breithaupt 1997, 376, 378 ff.; Senatsurteil vom 08. Oktober 1996 Breithaupt 1997, 433, 444 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 1647/99
    Die von der Klägerin herangezogene Bestimmung des § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG ist nach inzwischen gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf Fälle der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aber nicht entsprechend anwendbar (vgl. BSGE 81, 259, 264, ff; BSG DBlR 4451, AFG/§ 128; BSG, Urteile vom 16. September 1998 - B 11 AL 59/97 R - und vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 110/97 R [beide unveröffentlicht]; auch ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. schon Senatsbeschluss vom 22. Juli 1996 - L 13 Ar 2883/95 eA - B Breithaupt 1997, 376, 378 ff.; Senatsurteil vom 8. Oktober 1996, Breithaupt 1997, 633, 644 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2001 - L 9 AL 101/99

    Arbeitslosenversicherung

    Die streng an die Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfende Rechtsprechung des BSG (keine Austauschbarkeit von sozial gerechtfertigter Kündigung und Aufhebungsvertrag - vgl BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 5 sowie Urteil vom 25.06.1998 - B 7 AL 80/97 R und 16.09.1998 - B 11 AL 59/97 R -) beruht gerade darauf, dass sich der Arbeitgeber uneingeschränkt der Prüfung der die Kündigung sozial rechtfertigenden Gründe aussetzt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 12 AL 48/01

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2002 - L 13 AL 283/02
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