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   BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R   

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BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R (https://dejure.org/2002,2472)
BSG, Entscheidung vom 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R (https://dejure.org/2002,2472)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - B 11 AL 60/01 R (https://dejure.org/2002,2472)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Zuschuss zu den Beförderungskosten - nutzungsbezogener Eigenanteil - besondere Härte - Verfassungsmäßigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufliche Rehabilitation - Kraftfahrzeughilfe - Zuschuss zu den Beförderungskosten - nutzungsbezogener Eigenanteil - besondere Härte - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Eigenbeteiligung - Fahrtkosten - Arbeitsplatz - Schwerbehinderung - Arbeitslosengeld

  • Judicialis

    AFG § 56 Abs. 1; ; KfzHV § 1; ; KfzHV § 6; ; KfzHV § 9; ; RehaAnglG § 9; ; GG Art 3 Abs. 1; ; GG Art 3 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besondere Härte beim nutzungsbezogenen Eigenanteil beim Zuschuss zu den Beförderungskosten in der beruflichen Rehabilitation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Behinderte zahlen bei Taxi-Fahrt zur Arbeit zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 49
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 27/92

    Kraftfahrzeughilfe - besondere Härte - Betriebs- und Unterhaltungskosten des Kfz

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R
    Nach ständiger Rechtsprechung, die der Begründung des Regierungsentwurfs der Verordnung folge (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10) begründe die KfzHV keine Förderung zu den laufenden Kosten von Betrieb und Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs.

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10 mwN).

    Zum Begriff der "besonderen Härte" hat das BSG mit Hinweis auf die amtliche Begründung der KfzHV bereits ausgeführt, die vorgesehenen Leistungen seien nach dieser Vorschrift nur zu ergänzen, um einen "unabweisbaren behinderungsbedingten Bedarf" zu decken, der sich "vor allem aus den wirtschaftlichen Verhältnissen des Behinderten, aber auch aus unvorhergesehenen Ereignissen ergeben könne" (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10; BR-Drucks 266/87 S 26 f).

    Denn ein geringes oder mäßiges Einkommen allein hat nicht den für die Annahme einer besonderen Härte vorausgesetzten Ausnahmecharakter (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10).

    Darauf hat der Senat bereits in ähnlichem Zusammenhang hingewiesen (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10).

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R
    Mit der Bewilligung des Zuschusses zur Beförderung durch einen Beförderungsdienst für die Zeit vom 1. Oktober 1996 bis 30. September 1998 unter Berücksichtigung eines Eigenanteils des Klägers von 0, 25 DM/km ist damit nicht bindend über das Vorliegen einer "besonderen Härte" iS des § 9 Abs. 1 Satz 1 KfzHV entschieden (vgl BSGE 66, 168, 175 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R
    Der Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur betroffen, wenn wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird (BVerfGE 86, 81, 87; BSGE 85, 298, 303 = SozR 3-2600 § 10 Nr. 2).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R
    Der Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur betroffen, wenn wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich behandelt wird (BVerfGE 86, 81, 87; BSGE 85, 298, 303 = SozR 3-2600 § 10 Nr. 2).
  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96

    Diskriminierungsverbot zugunsten Behinderter bei der Bemessung der

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 60/01 R
    Dagegen ist es nicht geeignet, originäre Leistungsansprüche im Sozialrecht zu begründen (BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 7 mwN; Sachs/Osterloh, Grundgesetz, 1996, Art. 3 RdNr 305).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Ihnen war deutlich zu entnehmen, dass die Klägerin die volle Kostenerstattung ihrer tatsächlichen Beförderungskosten (einschließlich Taxikosten) jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt erhalten sollte, wie die Beklagte bei Begründung einer dauerhaften Erwerbstätigkeit abschließend über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe (§ 2 Abs. 1 KfzHV) unter Festlegung eines ggf zu tragenden Eigenanteils (vgl dazu BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2) bzw über Zuschüsse zu Beförderungskosten gemäß der Härtefallregelung des § 9 KfzHV (BSG SozR 4-5765 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10) nach den dann gegebenen individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen der Klägerin neu entscheiden würde.
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Denn möglich ist auch, dass die Übernahme von Taxikosten ohne Eigenbeteiligung für den Hin- und Rückweg zum Arbeitsplatz so lange zugesichert werden sollte, bis die Beklagte nach Begründung einer dauerhaften Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der dann gegebenen individuellen, wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten über Leistungen nach der KfzHV (§ 2 Abs. 1) unter Festlegung eines ggf zu tragenden Eigenanteils (vgl dazu BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2) oder über Zuschüsse zu den Beförderungskosten nach der Härtefallregelung (§ 9 KfzHV; vgl BSG SozR 4-5765 § 9 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10) endgültig entscheiden würde.
  • BFH, 21.06.2007 - III R 48/04

    Diätkosten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist das Verbot einer Benachteiligung wegen Behinderung nicht geeignet, originäre Leistungsansprüche im Sozialrecht zu begründen (BSG-Urteile vom 13. Mai 1998 B 14 EG 3/97 R, SozR 3-7833, § 6 Nr. 16, und vom 20. Februar 2002 B 11 AL 60/01 R, SozR 3-5765, § 9 Nr. 2).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz -

    Dieser Leistungskatalog der KfzHV in § 2 Abs. 1 ist abschließend und sieht die Gewährung von monatlichen Mietkosten für Stellplätze ebenso wenig vor wie die Erstattung der Kosten für den laufenden Unterhalt eines Pkws (hierzu BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2 und BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10 S 41 f).

    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 10 S 44 und BSG SozR 3-5765 § 9 Nr. 2), ist der Begriff der besonderen Härte iS dieser Vorschrift eng auszulegen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2007 - L 1 R 2/05

    Kraftfahrzeughilfe - Fahrten zur Erreichung des Arbeitsplatzes - Zuschuss zu den

    Einen Anspruch unmittelbar aus § 9 Abs. 1 KfzHV kann der Kläger jedoch nicht geltend machen, da die Rechtsfolgen dieser Norm maßgeblich auf die Finanzierung der allgemeinen Betriebskosten eines Kfz des Versicherten ausgerichtet sind (vgl: BSG, Urteil vom 20. Februar 2002, B 11 AL 60/01 R, Gliederungsnummer 5) und der Kläger vorliegend Kosten nicht eines eigenen/in seinem Besitz befindlichen Kfz, sondern Kosten von dritten Personen (seiner Eltern) geltend macht.

    Sie sind deshalb grundsätzlich nicht separat bezuschussungsfähig, sondern in der Bemessung der Einkommensgrenzen berücksichtigt, wie sie den Leistungen der KfzHV zugrunde zu legen sind (vgl. nur: BSG, Urteil vom 20. Februar 2002, B 11 AL 60/01 R, Gliederungsnummer 4; Bayerisches LSG, Urteil vom 12. Juli 2001, L 9 AL 140/00; LSG Sachsen, Urteil vom 21. Januar 2003, L 5 RJ 190/01).

  • BFH, 09.10.2003 - III B 139/02

    Außergewöhnliche Belastung; Mehraufwendungen für Diätverpflegung

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung auch nicht geeignet, originäre Leistungsansprüche im Sozialrecht zu begründen (BSG, Urteil vom 20. Februar 2002 B 11 AL 60/01 R, SozR 3-5765 § 9 Nr. 2).
  • VG München, 01.06.2005 - M 6b E 05.1020

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Rechtsreferendarin -

    Auch die Beförderung durch ein Taxiunternehmen stellt eine Beförderung durch einen Beförderungsdienst i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 2 KfzHV dar (BayLSG v. 12.7.2001, Az: L 9 AL 140/00 sowie im Nachgang BSG v. 20.2.2002, Az.: B 11 AL 60/01 R).

    cc) Auch soweit im Rahmen des Rehabilitationsrechts ein Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe besteht, ist dieser der Höhe nach vom pflichtgemäßen Ermessen des Rehabilitationsträgers abhängig, wobei der 2. Halbsatz des § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V mit § 6 KfzHV Grenzen vorgibt ( BSG v. 20.2.2002, Az.: B 11 AL 60/01 R).

  • FG Niedersachsen, 10.05.2011 - 12 K 127/10

    Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel zur Linderung von Multiple Sklerose

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist das Verbot einer Benachteiligung wegen Behinderung nicht geeignet, originäre Leistungsansprüche im Sozialrecht zu begründen (BSG-Urteile vom 13. Mai 1998 B 14 EG 3/97 R, SozR 3-7833, § 6 Nr. 16, und vom 20. Februar 2002 B 11 AL 60/01 R, SozR 3-5765, § 9 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2007 - L 6 U 29/04
    Von der Rechtsprechung wurde insoweit die Übernahme der Miete für einen Parkplatz oder die Beteiligung an Unterhaltskosten eines PKW geprüft (BSG Urteile vom 29. Juli 1993, - B 11/9b Rar 27/92 - 20. Februar 2002, - B 11 AL 60/01 R - Hessisches LSG Urteil vom 14. Dezember 2005, - L 6 AL 1265/02 - ).

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, geht es darum, einen unabweisbaren behinderungsbedingten Bedarf zu decken, der sich "vor allem aus den wirtschaftlichen Verhältnissen des Behinderten, aber auch aus unvorhergesehenen Ereignissen ergeben könnte" (BSG Urteil vom 20. Februar 2002, aaO).

  • LSG Sachsen, 21.01.2003 - L 5 RJ 190/01

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Wegefähigkeit - Behebung des

    Allerdings kennzeichnen die in § 9 Abs. 1 Satz 2 KfzHV geregelten Voraussetzungen des Zuschusses zu den Beförderungskosten durch einen Beförderungsdienst eine besondere Härte dem Grunde nach ( vgl. BSG , SozR 3-5765 § 9 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 14.12.2005 - L 6 AL 1265/02

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Parkplatzmiete - besonderer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AL 126/08
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - L 7 SO 3953/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 305/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 11 AL 47/14
  • VG Karlsruhe, 12.06.2012 - 8 K 2256/11

    Übernahme von Fahrtkosten (Taxikosten) zum Erreichen des Arbeitsplatzes durch das

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