Rechtsprechung
   BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen und Überstunden - keine pauschale Erhöhung des Bemessungsentgeltes für die Zeit vor dem 1. 1. 1997 - Zeitfaktor - Verfassungsmäßigkeit

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Einmalzahlungen und Überstunden bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 106/01 R  

    Korrektur bestandskräftiger Arbeitslosengeldbewilligungen - Übergangsvorschrift -

    Diese Norm ist - schon deshalb - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl zum Stichtag 1. Januar 1997 und zur Pauschalierung der Erhöhung des Bemessungsentgelts BSG, Urteil vom 20. Februar 2002 - B 11 AL 61/01 R -, DBlR Nr. 4746a zu § 112 AFG).
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 114/01 R  

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Diese das Verhalten des Gesetzgebers steuernden Hinweise des BVerfG iS eines Rechtsfolgenmanagements (vgl dazu: BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S 42; Spellbrink/ Hellmich, SGb 2001, 605, 610) hat der Gesetzgeber mit der - schon deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl zum Stichtag 1. Januar 1997 und zur Pauschalierung Bundessozialgericht , Urteil vom 20. Februar 2002 - B 11 AL 61/01 R -, DBlR Nr. 4746a zu § 112 AFG) - Vorschrift des § 434c Abs. 1 SGB III in vollem Umfang aufgegriffen und umgesetzt.
  • LSG Bayern, 26.05.2003 - L 9 AL 291/01  
    Wie das BSG in zwei Entscheidungen vom 20.02.2002, B 11 AL 61/01 R, und vom 25.03.2003, B 7 AL 114/01 R, dargelegt hat, die zwar keinen dem streitgegenständlichen Verfahren vergleichbaren Sachverhalt betreffen, handelt es sich bei der Vorschrift des § 434 c SGB III um eine pauschalierende und typisierende Regelung, die, auch soweit sie in Einzelfällen mit Härten verbunden sein mag, als notwendig und damit als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, vgl. BT-Drs.

    Das BVerfG hat mithin eine rückwirkende Korrektur nur für nicht bestandskräftige Altfälle angeordnet, vgl. BSG vom 25.03.2003, a.a.O. Diese das Verhalten des Gesetzgebers steuernden Hinweise des Verfassungsgerichts im Sinne eines Rechtsfolgen-Managements, vgl. BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S.42, hat der Gesetzgeber mit der - schon deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. zum Stichtag 1. Januar 1997 und zur Pauschalierung BSG, Urteil vom 20.02.2002, B 11 AL 61/01 R) - Vorschrift des § 434 c Abs. 1 SGB III in vollem Umfang aufgegriffen und umgesetzt.

  • LSG Bayern, 28.04.2005 - L 9 AL 151/03  
    Der Senat verweist im Übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen vollinhaltlich auf die Entscheidungen des BSG vom 20.02.2002, B 11 AL 61/01 R, und 25.03.2003, B 7 AL 114/01 R, sowie auf sein Urteil vom 26.05.2003, L 9 AL 291/01, insbesondere auf S.8 mit 12.
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