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   BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R   

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BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R (https://dejure.org/2002,3587)
BSG, Entscheidung vom 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R (https://dejure.org/2002,3587)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - B 11 AL 61/01 R (https://dejure.org/2002,3587)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Kraftfahrer - Manteltarifvertrag - Krankengeld - Übergangsgeld - Bemessungsentgelt - Verletzung revisiblen Rechts

  • Judicialis

    AFG § 112; ; GG Art 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Einmalzahlungen und Überstunden bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R
    Denn das BVerfG hat in Entscheidungen vom 11. Januar 1995 und vom 24. Mai 2000, worauf das LSG zutreffend hingewiesen hat, klargestellt, dass das frühere - beanstandete - Recht der Nichtberücksichtigung von zu Beiträgen herangezogenen Einmalzahlungen bei der Leistungshöhe im Interesse der Rechtssicherheit jedenfalls noch bis zum 31. Dezember 1996 angewendet werden kann (BVerfGE 92, 53, 73 f = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6; BVerfGE 102, 127, 146 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1).

    Vielmehr hat das BVerfG in beiden Entscheidungen ausdrücklich an seiner früheren Rechtsprechung festgehalten, wonach es bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen von Verfassungs wegen nicht geboten ist, eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen entrichteten Beiträgen und Leistungshöhe herzustellen (BVerfGE 92, 53, 71 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6 mit Hinweis ua auf BVerfGE 51, 115, 124 = SozR 4100 § 112 Nr. 10; BVerfGE 102, 127, 142 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1; vgl im Übrigen das Urteil des Senats vom 8. November 2001, B 11 AL 43/01 R).

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R
    Denn das BVerfG hat in Entscheidungen vom 11. Januar 1995 und vom 24. Mai 2000, worauf das LSG zutreffend hingewiesen hat, klargestellt, dass das frühere - beanstandete - Recht der Nichtberücksichtigung von zu Beiträgen herangezogenen Einmalzahlungen bei der Leistungshöhe im Interesse der Rechtssicherheit jedenfalls noch bis zum 31. Dezember 1996 angewendet werden kann (BVerfGE 92, 53, 73 f = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6; BVerfGE 102, 127, 146 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1).

    Vielmehr hat das BVerfG in beiden Entscheidungen ausdrücklich an seiner früheren Rechtsprechung festgehalten, wonach es bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen von Verfassungs wegen nicht geboten ist, eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen entrichteten Beiträgen und Leistungshöhe herzustellen (BVerfGE 92, 53, 71 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6 mit Hinweis ua auf BVerfGE 51, 115, 124 = SozR 4100 § 112 Nr. 10; BVerfGE 102, 127, 142 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1; vgl im Übrigen das Urteil des Senats vom 8. November 2001, B 11 AL 43/01 R).

  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 43/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Zeitfaktor - Mehrarbeit - tarifliche

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R
    Nach der bereits mehrfach zum Ausdruck gebrachten Auffassung des Senats ist vielmehr die den Zeitfaktor begrenzende Regelung des § 112 Abs. 3 Satz 1 AFG in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 8. November 2001, B 11 AL 43/01 R, mwN).

    Vielmehr hat das BVerfG in beiden Entscheidungen ausdrücklich an seiner früheren Rechtsprechung festgehalten, wonach es bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen von Verfassungs wegen nicht geboten ist, eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen entrichteten Beiträgen und Leistungshöhe herzustellen (BVerfGE 92, 53, 71 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6 mit Hinweis ua auf BVerfGE 51, 115, 124 = SozR 4100 § 112 Nr. 10; BVerfGE 102, 127, 142 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1; vgl im Übrigen das Urteil des Senats vom 8. November 2001, B 11 AL 43/01 R).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R
    Die Regelung des § 112 Abs. 3 Satz 1 AFG ist deshalb nicht willkürlich; soweit in Einzelfällen Unterschiede bei der Bemessung von Alg auftreten, handelt es sich um notwendige und verfassungsrechtlich hinnehmbare Folgen einer typisierenden Regelung (BVerfGE 51, 115, 122 f = SozR 4100 § 112 Nr. 10).

    Vielmehr hat das BVerfG in beiden Entscheidungen ausdrücklich an seiner früheren Rechtsprechung festgehalten, wonach es bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen von Verfassungs wegen nicht geboten ist, eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen entrichteten Beiträgen und Leistungshöhe herzustellen (BVerfGE 92, 53, 71 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6 mit Hinweis ua auf BVerfGE 51, 115, 124 = SozR 4100 § 112 Nr. 10; BVerfGE 102, 127, 142 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1; vgl im Übrigen das Urteil des Senats vom 8. November 2001, B 11 AL 43/01 R).

  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 91/79

    Tarifnorm - Beschäftigungsverhältnis - Einzelarbeitsvertrag - Bemessungszeitraum

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R
    Soweit das LSG die im Tarifvertrag vorgesehene regelmäßige Arbeitszeit von 37 Stunden deswegen als tarifliche regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des § 112 Abs. 3 Satz 1 AFG angesehen hat, weil die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung der tariflichen Bestimmungen vereinbart und auch durch die Zahlung bzw den Erhalt von Überstundenvergütungen ab der 38. Arbeitsstunde praktiziert haben, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl BSGE 51, 64, 67 f = SozR 4100 § 112 Nr. 15).

    Die Begrenzung auf eine tarifliche regelmäßige Arbeitszeit beruht ua auf der Erwägung, es könne nicht unterstellt werden, dass der Leistungsempfänger, der im Bemessungszeitraum eine besonders hohe Arbeitsleistung erbracht hat, Gelegenheit haben wird, diese fortlaufend auch in einer anderen Beschäftigung zu erbringen (BSGE 51, 64, 66 = SozR 4100 § 112 Nr. 15; Urteil des Senats vom 14. Dezember 2000, B 11 AL 60/00 R, unveröffentlicht).

  • BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 16/98 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Bemessungsrahmen - Bemessungsentgelt -

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R
    Soweit das SG bei der Ermittlung des Bruttoarbeitsentgelts von 41.366,57 DM unter Hinweis auf das Urteil des 7. Senats des BSG vom 25. Juni 1999, B 7 AL 16/98 R, DBlR 4546a AFG § 112, steuer- und beitragspflichtige Mehrarbeitszuschläge einbezogen hat, bedarf es keiner rechtlichen Überprüfung durch den Senat, ob dies zu Recht oder zu Unrecht geschehen ist.
  • BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 60/00 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung einer verkürzten

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R
    Die Begrenzung auf eine tarifliche regelmäßige Arbeitszeit beruht ua auf der Erwägung, es könne nicht unterstellt werden, dass der Leistungsempfänger, der im Bemessungszeitraum eine besonders hohe Arbeitsleistung erbracht hat, Gelegenheit haben wird, diese fortlaufend auch in einer anderen Beschäftigung zu erbringen (BSGE 51, 64, 66 = SozR 4100 § 112 Nr. 15; Urteil des Senats vom 14. Dezember 2000, B 11 AL 60/00 R, unveröffentlicht).
  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 81/79

    Tarifliche Unkündbarkeit - Vorlage eines Sozailplans - Wirksame Kündigung - Ruhen

    Auszug aus BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R
    Denn der herangezogene Tarifvertrag hat kein Bundesrecht zum Inhalt und sein Geltungsbereich erstreckt sich nicht über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus (§ 162 SGG); auch ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass bewusst und gewollt inhaltlich gleiche Vorschriften außerhalb Nordrhein-Westfalens vereinbart wären (vgl BSGE 50, 121, 123 f = SozR 4100 § 117 Nr. 3; SozR 4100 § 117 Nr. 14).
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 114/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Diese das Verhalten des Gesetzgebers steuernden Hinweise des BVerfG iS eines Rechtsfolgenmanagements (vgl dazu: BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S 42; Spellbrink/ Hellmich, SGb 2001, 605, 610) hat der Gesetzgeber mit der - schon deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl zum Stichtag 1. Januar 1997 und zur Pauschalierung Bundessozialgericht , Urteil vom 20. Februar 2002 - B 11 AL 61/01 R -, DBlR Nr. 4746a zu § 112 AFG) - Vorschrift des § 434c Abs. 1 SGB III in vollem Umfang aufgegriffen und umgesetzt.
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 106/01 R

    Korrektur bestandskräftiger Arbeitslosengeldbewilligungen - Übergangsvorschrift -

    Diese Norm ist - schon deshalb - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl zum Stichtag 1. Januar 1997 und zur Pauschalierung der Erhöhung des Bemessungsentgelts BSG, Urteil vom 20. Februar 2002 - B 11 AL 61/01 R -, DBlR Nr. 4746a zu § 112 AFG).
  • LSG Bayern, 26.05.2003 - L 9 AL 291/01

    Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes; Pauschale Erhöhung der

    Wie das BSG in zwei Entscheidungen vom 20.02.2002, B 11 AL 61/01 R, und vom 25.03.2003, B 7 AL 114/01 R, dargelegt hat, die zwar keinen dem streitgegenständlichen Verfahren vergleichbaren Sachverhalt betreffen, handelt es sich bei der Vorschrift des § 434 c SGB III um eine pauschalierende und typisierende Regelung, die, auch soweit sie in Einzelfällen mit Härten verbunden sein mag, als notwendig und damit als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, vgl. …

    Das BVerfG hat mithin eine rückwirkende Korrektur nur für nicht bestandskräftige Altfälle angeordnet, vgl. BSG vom 25.03.2003, a.a.O. Diese das Verhalten des Gesetzgebers steuernden Hinweise des Verfassungsgerichts im Sinne eines Rechtsfolgen-Managements, vgl. BSG SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 S.42, hat der Gesetzgeber mit der - schon deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. zum Stichtag 1. Januar 1997 und zur Pauschalierung BSG, Urteil vom 20.02.2002, B 11 AL 61/01 R) - Vorschrift des § 434 c Abs. 1 SGB III in vollem Umfang aufgegriffen und umgesetzt.

  • LSG Bayern, 28.04.2005 - L 9 AL 151/03

    Anspruch auf Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes; Berücksichtigung

    Der Senat verweist im Übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen vollinhaltlich auf die Entscheidungen des BSG vom 20.02.2002, B 11 AL 61/01 R, und 25.03.2003, B 7 AL 114/01 R, sowie auf sein Urteil vom 26.05.2003, L 9 AL 291/01, insbesondere auf S.8 mit 12.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2002 - L 7 AL 151/02
    Bei der Regelung handelt es sich um eine pauschalierende und typisierende Regelung, die, auch soweit sie in Einzelfällen mit Härten ver-bunden sein mag, als notwendig und damit verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist (BSG, Urteil vom 20.02.2002 - B 11 AL 61/01 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2003 - L 7 AL 222/02
    Bei der Regelung handelt es sich um eine pauschalierende und typisierende Regelung, die, auch soweit sie in Einzelfällen mit Härten verbunden sein mag, als notwendig und damit verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist (BSG, Urteil vom 20. Februar 2002 - B 11 AL 61/01 R -).
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