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   BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R   

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BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R (https://dejure.org/1998,3949)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R (https://dejure.org/1998,3949)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1998 - B 11 AL 75/97 R (https://dejure.org/1998,3949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Ausländer - Verfügbarkeit - Arbeitserlaubnis - Verschlossenheit des Arbeitsmarktes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weitergewährung von Arbeitslosenhilfe - Beitragspflicht begründende Beschäftigung - Arbeitserlaubnis - Arbeitsmarktlage - Prüfzeit - Arbeitsverbot für Ausländer

  • Judicialis

    AFG § 19 Abs 1 Satz 2; ; AEVO § 1 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfügbarkeit ausländischer Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis benötigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R
    Insoweit besteht für Ausländer ein allgemeines Beschäftigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt und damit ein "Rechtshindernis", das einer Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet entgegensteht (BSGE 43, 153, 155 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 44, 82, 84 = SozR 4100 § 19 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22; BSG InfAuslR 1989, 22, 23).

    Geboten ist nach § 19 Abs. 1 Satz 2 AFG, § 1 Abs. 1 AEVO eine Prognose der jeweiligen Arbeitsmarktverhältnisse, die ein Urteil darüber erlaubt, ob für den ausländischen Arbeitnehmer nach seinen sprachlichen, beruflichen und ausländerrechtlichen Verhältnissen in absehbarer Zeit eine Beschäftigung in Betracht kommt, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden darf (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10; BSG InfAuslR 1989, 22, 24 mwN).

    Diese Lage beschreibt die Rechtsprechung des BSG mit dem Begriff "Verschlossenheit des Arbeitsmarktes" (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2 uö).

    Damit die für die Beurteilung der Verfügbarkeit unerläßliche Prognose der Arbeitslage nicht durch Momentaufnahmen bedingte Zufallsergebnisse zeitigt, macht die Rechtsprechung den Ausschluß der Verfügbarkeit nicht bevorrechtigter ausländischer Arbeitnehmer davon abhängig, daß Vermittlungsbemühungen der BA über den Zeitraum von mindestens einem Jahr seit der Arbeitslosmeldung erfolglos geblieben sind (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22; BSG InfAuslR 1989, 22, 24; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 3).

    Im übrigen ist zu bedenken, daß der Prüfzeitraum "mindestens ein Jahr" beträgt und die Prognose "unter dem Vorbehalt gleichbleibender Verhältnisse steht" (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 65, 126, 130 = SozR 4100 § 19 Nr. 22).

  • BSG, 17.01.1991 - 7 RAr 70/90

    Mangelnde Verfügbarkeit eines Ausländers wegen Verschlossenheit des

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R
    Damit die für die Beurteilung der Verfügbarkeit unerläßliche Prognose der Arbeitslage nicht durch Momentaufnahmen bedingte Zufallsergebnisse zeitigt, macht die Rechtsprechung den Ausschluß der Verfügbarkeit nicht bevorrechtigter ausländischer Arbeitnehmer davon abhängig, daß Vermittlungsbemühungen der BA über den Zeitraum von mindestens einem Jahr seit der Arbeitslosmeldung erfolglos geblieben sind (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22; BSG InfAuslR 1989, 22, 24; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 3).

    Unter diesen Umständen war die BA zu Vermittlungsbemühungen außerhalb des Lahn-Dill-Kreises nicht verpflichtet (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 3).

  • BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 49/78

    Ausländischer Arbeitnehmer - Versagung der Arbeitserlaubnis - Härte -

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R
    Insoweit besteht für Ausländer ein allgemeines Beschäftigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt und damit ein "Rechtshindernis", das einer Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet entgegensteht (BSGE 43, 153, 155 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 44, 82, 84 = SozR 4100 § 19 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22; BSG InfAuslR 1989, 22, 23).

    Damit die für die Beurteilung der Verfügbarkeit unerläßliche Prognose der Arbeitslage nicht durch Momentaufnahmen bedingte Zufallsergebnisse zeitigt, macht die Rechtsprechung den Ausschluß der Verfügbarkeit nicht bevorrechtigter ausländischer Arbeitnehmer davon abhängig, daß Vermittlungsbemühungen der BA über den Zeitraum von mindestens einem Jahr seit der Arbeitslosmeldung erfolglos geblieben sind (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 22; BSG InfAuslR 1989, 22, 24; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 3).

  • BSG, 22.11.1977 - 7 RAr 5/77

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit -

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R
    Geboten ist nach § 19 Abs. 1 Satz 2 AFG, § 1 Abs. 1 AEVO eine Prognose der jeweiligen Arbeitsmarktverhältnisse, die ein Urteil darüber erlaubt, ob für den ausländischen Arbeitnehmer nach seinen sprachlichen, beruflichen und ausländerrechtlichen Verhältnissen in absehbarer Zeit eine Beschäftigung in Betracht kommt, für die ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt werden darf (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 45, 153, 158 f = SozR 4100 § 103 Nr. 10; BSG InfAuslR 1989, 22, 24 mwN).
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 114/88

    Annahme einer Härte iS. von § 2 Abs. 6 ArbErlaubV bei erfolglos gebliebenen

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R
    Im übrigen ist zu bedenken, daß der Prüfzeitraum "mindestens ein Jahr" beträgt und die Prognose "unter dem Vorbehalt gleichbleibender Verhältnisse steht" (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 65, 126, 130 = SozR 4100 § 19 Nr. 22).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R
    Inhaltlich stimmt dieses Merkmal nicht mit der gleichlautenden Wendung im Zusammenhang mit dem Zugang zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung überein (BSGE 30, 167, 183 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO; BSGE 43, 75, 81 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 13; vgl auch BSGE 80, 24, 34 ff = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 mwN).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R
    Inhaltlich stimmt dieses Merkmal nicht mit der gleichlautenden Wendung im Zusammenhang mit dem Zugang zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung überein (BSGE 30, 167, 183 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO; BSGE 43, 75, 81 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 13; vgl auch BSGE 80, 24, 34 ff = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 mwN).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 75/97 R
    Inhaltlich stimmt dieses Merkmal nicht mit der gleichlautenden Wendung im Zusammenhang mit dem Zugang zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung überein (BSGE 30, 167, 183 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO; BSGE 43, 75, 81 ff = SozR 2200 § 1246 Nr. 13; vgl auch BSGE 80, 24, 34 ff = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 mwN).
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen -

    Die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Arbeitsfähigkeit eines im grenznahen Ausland wohnenden Ausländers ist gegeben, wenn dieser die Vermittlung in eine Grenzgängerbeschäftigung iS der ASAV und insoweit die Erteilung einer Arbeitserlaubnis zu erwarten hat (Weiterführung von und Abgrenzung zu BSG vom 26.3.1998 - B 11 AL 75/97 R = DBlR 4444a, AFG/§ 19).

    Denn nach der auch vom LSG zitierten Rechtsprechung des BSG kommt es für die Verfügbarkeit bzw Arbeitsfähigkeit eines ausländischen Arbeitnehmers darauf an, ob dieser für den Fall einer Beschäftigungsmöglichkeit eine Arbeitserlaubnis zu erwarten hat (Urteil des Senats vom 26. März 1998, B 11 AL 75/97 R, DBlR 4444a, AFG/§ 19).

    Deshalb ist auch die vom LSG der Entscheidung des Senats 26. März 1998 (B 11 AL 75/97 R, DBlR 4444a, AFG/§ 19) im "Umkehrschluss" entnommene Folgerung, bei einer anzuerkennenden Arbeitsgenehmigungserwartung müsse ein Aufenthaltstitel bestehen, nicht gerechtfertigt.

    e) Verfügbarkeit bzw Arbeitsfähigkeit kann allerdings nicht schon im Hinblick auf den in der BSG-Rechtsprechung entwickelten Prognose-Zeitraum von einem Jahr (BSGE 43, 153, 162 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; Urteil des Senats vom 26. März 1998 aaO mwN) bejaht werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - L 1 AL 3/02

    Arbeitslosenversicherung

    Dies führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. SozR 4100 § 119 Nrn. 2 und 6 sowie § 103 Nrn. 10, 14, 22 und 37; SozR 1300 § 48 Nr. 28; SozR 3-4100 Nrn. 1 und 3; zuletzt Urteil vom 26.03.1998, B 11 AL 75/97 R) für den Ausländer zur sog. Verschlossenheit des Arbeitsmarkts und damit zum Wegfall seiner Verfügbarkeit, wenn nach mindestens einjährigen erfolglosen Vermittlungsbemühungen auf dem für den Ausländer in Betracht kommenden Arbeitsmarkt der Schluss gerechtfertigt ist, dass es keine offenen Stellen gibt, in die er unter Berücksichtigung des Vorrangs deutscher Arbeitnehmer und ausländischer Arbeitnehmer, die Deutschen gleichgestellt sind oder aufgrund gültiger Arbeitserlaubnisse beschäftigt werden dürfen, vermittelt werden kann.

    Die vom Bevollmächtigten des Klägers nachdrücklich in Frage gestellte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die in Kenntnis der Kritik eines Teils der Literatur (vgl. zusammenfassend Hambüchen in Weiss/Gagel, Handbuch des Arbeits- und Sozialrechts, § 6 E Rdn. 303 ff.) wiederholt bestätigt und fortentwickelt worden ist (zuletzt im Urteil vom 26.03.1998, B 11 AL 75/97 R), unterliegt nach der Überzeugung des Senats keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

    So hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 26.03.1998 a.a.O. dargelegt, dass die Rechtsprechung zur Verschlossenheit des Arbeitsmarktes weder gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verstößt.

    Zur Begründung im einzelnen wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundessozialgerichts vom 26.03.1998 a.a.O., denen sich der Senat auch insoweit anschließt, Bezug genommen.

    Die Entscheidung des Senats bewegt sich im Rahmen der durch das Urteil vom 26.03.1998 a.a.O. erneut bestätigten ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

  • SG Osnabrück, 30.08.2006 - S 6 AL 501/02
    Um verfügbar zu sein, muss er erwarten können, dass ihm eine Arbeitsgenehmigung erteilt wird, wenn und sobald sich für ihn eine Beschäftigungsmöglichkeit ergibt (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. Urteil v. 26. März 1998 - B 11 AL 75/97 R = Die Sozialgerichtsbarkeit 1998, S. 311 ff.; ferner Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juni 2002 - L 1 AL 3/02).

    Dies führt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 22. September 1988 - 7 RAr 83/86 = Soziale Sicherheit 1989, S. 190; Urteil v. 17. Januar 1991 - 7 RAr 70/90 = Soz.-Recht 3 - 4100 Nr. 3 zu § 103 Arbeitsförderungsgesetz - AFG; ferner Urteil vom 26. März 1998 - B 11 AL 75/97 R a.a.O.) für den arbeitslosen Ausländer allerdings erst dann zur Verschlossenheit des Arbeitsmarktes und damit zum Wegfall seiner Verfügbarkeit, wenn nach mindestens einjährigen erfolglosen Vermittlungsbemühungen auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt der Schluss gerechtfertigt ist, dass es keine offenen Stellen gibt, in die er unter Berücksichtigung des Vorrangs deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer vermittelt werden kann.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2006 - L 30 AL 182/03

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen -

    Eine fehlende Arbeitserlaubnis allein steht zwar der Verfügbarkeit des Klägers für die Arbeitsvermittlung an sich nicht entgegen (vgl. BSG - Urteil vom 26. März 1998 - B 11 AL 75/97 R - in DBlR 4444 a, AFG/§ 19), denn nach § 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III bezieht sich auf die Erlaubnis auf die Ausübung einer konkreten Beschäftigung.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2003 - L 13 AL 2554/03

    Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer

    Nach § 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III besteht für ausländische Arbeitnehmer - von hier nicht einschlägigen supranationalen Regelungen abgesehen - grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot mit Genehmigungsvorbehalt (vgl. Bundessozialgericht [BSG] BSGE 43, 153, 155; BSG, Urteil vom 26. März 1998 - B 11 AL 75/97 R - DBlR 4444a, AFG/§ 19).
  • BSG, 07.09.2009 - B 7 AL 16/09 B
    Eine Auseinandersetzung mit Entscheidungen des BSG zur Verfügbarkeit von Ausländern ohne Arbeitsberechtigung (Urteil vom 26.3.1998 - B 11 AL 75/97 R; vgl auch BSG, Urteil vom 27.8.2008 - B 11 AL 7/07 R) ist nicht erfolgt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - L 1 AL 99/01

    Arbeitslosenversicherung

    Unabhängig von der Frage, ob es sich bei Deutschen im Sinne von Art. 116 GG einerseits und Ausländern anderseits überhaupt um zwei vergleichbare Gruppen von Normadres saten handelt, besteht zumindest ein sachlicher Grund, den Bezug von Leistungen bei Arbeitslosigkeit von Deutschen und Ausländern differenziert zu regeln (vgl. BSG Urteil vom 26.03.1998, B 11 AL 75/97 R, EzS 30/45).
  • LSG Berlin, 28.05.2004 - L 10 AL 57/02

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Erteilung einer Arbeitserlaubnis

    Sie ist jedoch dann zu verneinen, wenn der arbeitslose Ausländer für den Fall einer Beschäftigungsmöglichkeit eine Arbeitsgenehmigung nicht zu erwarten hat (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. März 1998 Az.: B 11 AL 75/97 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2003 - L 13 AL 1666/03

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung als

    Nach § 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III besteht für ausländische Arbeitnehmer - von hier nicht einschlägigen supranationalen Regelungen abgesehen - grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot mit Genehmigungsvorbehalt (vgl. BSGE 43, 143, 155; BSG Urteil vom 26. März 1998 - B 11 AL 75/97 R - DBlR 4444a, AFG/§ 19).
  • BSG, 23.07.2009 - B 11 AL 18/09 B
    Unzureichend ist der allgemein gehaltene Vortrag, die Rechtsfrage sei bislang weder vom Bundessozialgericht (BSG) noch von den Tatsachengerichten entschieden; der Beschwerdeführer verkennt insoweit, dass sich das BSG in der Vergangenheit sehr wohl mit der Frage nach der Verfügbarkeit bzw Arbeitsfähigkeit von Ausländern befasst hat (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 27. August 2008, B 11 AL 7/07 R, mit Hinweis auf Urteil vom 26. März 1998, B 11 AL 75/97 R, sowie weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 8 AL 327/00

    Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen eines angenommenen verschlossenen

  • SG Dortmund, 07.10.2008 - S 37 AL 38/07

    D (A), Grundsicherung für Arbeitssuchende, Duldung, Erwerbstätigkeit, Auflage,

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