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   BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R   

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https://dejure.org/2013,12344
BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R (https://dejure.org/2013,12344)
BSG, Entscheidung vom 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R (https://dejure.org/2013,12344)
BSG, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R (https://dejure.org/2013,12344)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Erstattungsanspruch des Integrationsamts gegen Bundesagentur für Arbeit - sonstige Hilfe - Kosten für Gebärdensprachdolmetscher - duale Ausbildung - Berufsschulunterricht

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 2 S 1 SGB 3, § 60 Abs 1 SGB 3, § 97 Abs 1 SGB 3 vom 19.06.2001, § 98 Abs 1 Nr 2 SGB 3 vom 19.06.2001, § 98 Abs 2 SGB 3 vom 19.06.2001
    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Erstattungsanspruch des Integrationsamts gegen Bundesagentur für Arbeit - Kosten für Gebärdensprachdolmetscher - duale Ausbildung - Berufsschulunterricht - besondere Leistungen - sonstige Hilfen - keine ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 2 S 1 SGB 3, § 60 Abs 1 SGB 3, § 97 Abs 1 SGB 3 vom 19.06.2001, § 98 Abs 1 Nr 2 SGB 3 vom 19.06.2001, § 98 Abs 2 SGB 3 vom 19.06.2001
    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Erstattungsanspruch des Integrationsamts gegen Bundesagentur für Arbeit - Kosten für Gebärdensprachdolmetscher - duale Ausbildung - Berufsschulunterricht - besondere Leistungen - sonstige Hilfen - keine ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Erstattungsanspruch des Integrationsamts gegen Bundesagentur für Arbeit - sonstige Hilfe - Kosten für Gebärdensprachdolmetscher - duale Ausbildung - Berufsschulunterricht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; Erstattung der Kosten für Gebärdensprachdolmetscher

  • rewis.io

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Erstattungsanspruch des Integrationsamts gegen Bundesagentur für Arbeit - Kosten für Gebärdensprachdolmetscher - duale Ausbildung - Berufsschulunterricht - besondere Leistungen - sonstige Hilfen - keine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; Erstattung der Kosten für Gebärdensprachdolmetscher

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitsförderungsrecht

  • kanzlei-blaufelder.com (Kurzinformation)

    Gebärdensprachdolmetscher für Gehörlose im Berufsschulunterricht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten für Gebärdensprachdolmetscher beim Berufsschulunterricht

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für die Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers für den Berufsschulunterricht

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für die Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers für den Berufsschulunterricht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 113, 283
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.01.2013 - 5 C 24.11

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Kommunikationshilfe; Kommunikationshelfer;

    Auszug aus BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R
    Die Streichung des § 103 Nr. 4 SGB III aF ist deshalb auch nicht als Regelungslücke zu interpretieren, soweit Aufwendungen für sonstige Hilfen iS des § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX - wie hier - keine Teilnahmekosten für eine Maßnahme (§ 103 Nr. 3 SGB III aF) sind (so allerdings das Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 10.1.2013 - 5 C 24/11 - Juris RdNr 32 = Behindertenrecht 2013, 84, 87 - zur Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für eine fachkompetente Kommunikationshilfe ) .

    Denn der Gebärdensprachdolmetscher fungiert lediglich als Sprachmittler des Ausbildenden (so auch BVerwG Urteil vom 10.1.2013 - 5 C 24/11 - Juris RdNr 12, 13 = Behindertenrecht 2013, 84, 85) .

  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - auswärtige Unterbringung während der Zeit des

    Auszug aus BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R
    Dies wäre auch sachwidrig gewesen; denn die betriebliche Ausbildung wird nicht deshalb zu einer von § 60 Abs. 1 SGB III aF nicht erfassten schulischen Ausbildung, weil sie im Rahmen des berufsordnungsgemäßen Verlaufs Teile mit Berufsschulunterricht (hier Blockunterricht) enthält (vgl BSG SozR 4-4300 § 64 Nr. 2 RdNr 10 ff; BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2; Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, § 60 RdNr 40 mwN, Stand Mai 2009; Stratmann in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 60 RdNr 9 - jeweils mwN) .
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89

    Ausbildungsförderung bei Ausbildungsgängen nach staatlichen Sonderprogrammen

    Auszug aus BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R
    Dies wäre auch sachwidrig gewesen; denn die betriebliche Ausbildung wird nicht deshalb zu einer von § 60 Abs. 1 SGB III aF nicht erfassten schulischen Ausbildung, weil sie im Rahmen des berufsordnungsgemäßen Verlaufs Teile mit Berufsschulunterricht (hier Blockunterricht) enthält (vgl BSG SozR 4-4300 § 64 Nr. 2 RdNr 10 ff; BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2; Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, § 60 RdNr 40 mwN, Stand Mai 2009; Stratmann in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 60 RdNr 9 - jeweils mwN) .
  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 20/06 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Übergangsgeldanspruch - Zeit des

    Auszug aus BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R
    Hierzu zählen nur Leistungen, die selbst Teil der Ausbildung sind (BSGE 100, 1 = SozR 4-3250 § 33 Nr. 1) .
  • LSG Sachsen, 12.03.2020 - L 8 SO 101/18

    Teilhabe am Arbeitsleben - Übernahme der Kosten für den Einsatz von

    Zu den besonderen Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben zählen auch die bis zum 30. Juni 2001 in § 114 SGB III (Fassung vom 24.3.1997 - BGBl I S. 594 - alte Fassung - a.F.) geregelten "sonstigen Hilfen", die mit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Juli 2001 in § 33 Abs. 3 Nr. 6, Abs. 8 SGB IX a.F. übernommen worden sind (BSG, Urteil vom 04. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R - juris Rn.19).

    Die Streichung des § 103 Nr. 4 SGB III a.F. ist deshalb auch nicht als Regelungslücke zu interpretieren, soweit Aufwendungen für sonstige Hilfen iSd. § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX a.F. keine Teilnahmekosten für eine Maßnahme (§ 103 Nr. 3 SGB III a.F.) sind (so BSG, Urteil vom 04. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R - juris Rn.19).

    Besondere Leistungen in diesem Sinne sind auch die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher im Rahmen einer als Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben geförderten beruflichen Aus - und Weiterbildung (BSG, Urteil vom 04. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R - juris Rn. 19).

    Demgemäß diente die Finanzierung des Einsatzes von Gebärdensprachdolmetschern der beruflichen Rehabilitation des Betroffenen (BSG, Urteil vom 04. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R - juris Rn. 21).

    Hierzu zählen nur Leistungen, die selbst Teil der Ausbildung sind (BSG, Urteil vom 04. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R - juris Rn. 22).

    Denn der Gebärdensprachdolmetscher fungiert lediglich als Sprachmittler des Ausbildenden (BSG, Urteil vom 04. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R - juris Rn.21).

    Die Förderung des Einsatzes von Gebärdensprachdolmetschern ist jedoch ein in § 33 Abs. 8 SGB IX a.F. nicht näher konkretisierter Fall einer sonstigen Hilfe zur Förderung der Teilnahme am Arbeitsleben iSd. § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX a.F ... Denn die in § 33 Abs. 3 und Abs. 8 Satz 1 SGB IX a.F. enthaltenen Leistungskataloge sind nicht abschließend (BSG, Urteil vom 04. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R - juris Rn. 24).

    Diese Regelung hat die Funktion eines Auffangtatbestands; sie wiederholt und konkretisiert in ihrem zweiten Teil lediglich das in Abs. 1 der Vorschrift bereits ausgedrückte Regelungsziel (BSG, Urteil vom 04. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R - juris Rn. 24 unter Verweis auf: Pahlen in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 12. Aufl. 2010, § 33 Rn. 16).

    Da hierzu auch die begleitende schulische Berufsausbildung zählt, gehört auch die ausbildungsbegleitende persönliche Hilfe durch einen Gebärdensprachdolmetscher zu den Aufwendungen und Leistungen, die zur Eingliederung in das Erwerbsleben geleistet werden (BSG, Urteil vom 04. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R - juris Rn. 24).

    Denn die Hilfen nach § 33 Abs. 3 SGB IX a.F. sind - wie die medizinischen, psychologischen und pädagogischen Hilfen nach Abs. 6 - regelmäßig als Annexleistungen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation stehen, zu betrachten (BSG, Urteil vom 04. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R - juris Rn. 24; Busch in: Feldes/Kothe/Stevens-Bartol, SGB IX, 3. Aufl. 2015, Vor § 33 Rn. 8).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2020 - L 13 AL 190/18

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Kosten für

    Nach der Entscheidung des BSG vom 4. Juni 2013 (B 11 AL 8/12 R) und des BVerwG vom 10. Januar 2013 (5 C 24.11) seien im Rahmen der sonstigen Hilfen nach § 33 SGB IX Kosten für Kommunikationshilfen für den Berufsschulunterricht zu übernehmen.

    Im Übrigen verorte das Bundessozialgericht (BSG) selbst den Anspruch auf Kommunikationsassistenz in dieser Anspruchsgrundlage als unbenannte "sonstige Hilfe" des § 33 Abs. 3 Nr. 6 i.V.m. Nr. 8 SGB IX (Az: B 11 AL 8/12 R).

    Das BSG hat im Fall eines Gebärdensprachdolmetschers entschieden, dass dieser lediglich als Sprachmittler des Auszubildenden fungiere (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2013 - 5 C 24/11 - juris Rn. 12, 13).

    Das BSG hat bereits entschieden, dass die Voraussetzungen des § 33 Abs. 3 Nr. 6 für die Kostenübernahme eines Gebärdendolmetschers während der Teilnahme am ausbildungsbegleitenden Berufsschulunterricht einer dualen Berufsausbildung erfüllt sind und eine vorrangige Leistungsverpflichtung der Beklagten besteht (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2013, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 AL 3484/21

    Erstattungsstreit zwischen Eingliederungshilfeträger und Bundesagentur für Arbeit

    Nachdem das SG den Rechtsweg zu den Sozialgerichten nach § 51 Abs. 1 Nr. 4 SGG als eröffnet angesehen hat, besteht für den Senat eine Bindung an diese Entscheidung (BSG, Urteil vom 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R -, BSGE 113, 283-290, SozR 4-3250 § 33 Nr. 6, SozR 4-4300 § 103 Nr. 1, Rn. 12).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten wird die Anwendung des hier einschlägigen § 49 Abs. 3 Nr. 7 SGB IX nicht auf die Fälle einer betrieblichen Ausbildung begrenzt (vgl. hierzu die Entscheidung des BSG vom 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R, juris), sondern kann auch duale Studiengänge inklusive der hier streitgegenständlichen theoretischen Phasen umfassen.

    Das BSG hat bereits entschieden, dass die Voraussetzungen des § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX (a.F.) für die Kostenübernahme eines Gebärdendolmetschers während der Teilnahme am ausbildungsbegleitenden Berufsschulunterricht einer dualen Berufsausbildung erfüllt sind und eine vorrangige Leistungsverpflichtung der Beklagten besteht (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2013, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AL 66/17

    Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Übernahme der Kosten einer

    Besondere Leistungen iSd § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III können insbesondere die sonstigen Hilfen sein, die § 33 Abs. 3 SGB IX aF bzw. § 49 Abs. 3 SGB IX nF aufführen (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R -, juris Rn. 19, Karmanski, aaO § 117 Rn. 7).

    Dies folgt aus der Wortwahl in § 33 Abs. 3 SGB IX, wonach "insbesondere" die unter 1. bis 7. angesprochenen Aufwendungen und Hilfen von dem Begriff der Teilhabe am Arbeitsleben umfasst werden (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2013, aaO Rn. 24 mwN).

  • SG Mannheim, 08.12.2017 - S 15 AL 4019/14

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs von Sozialleistungsträgern

    Nach der Entscheidung des BSG vom 4. Juni 2013 (B 11 AL 8/12 R) und des BVerwG vom 10. Januar 2013 (5 C 24.11) seien im Rahmen der sonstigen Hilfen nach § 33 SGB IX Kosten für Kommunikationshilfen für den Berufsschulunterricht zu übernehmen.

    Da die Beklagte auf Erstattung von Kosten in Anspruch genommen wird, die im Zusammenhang mit der Eingliederung eines behinderten Menschen in das Arbeitsleben - und damit in ihrem Aufgabenbereich der Arbeitsförderung (§ 51 Abs. 1 Nr. 4 SGG) - angefallen sind, sind diese Voraussetzungen erfüllt (so auch BSG, Urteil vom 4. Juni 2013, B 11 AL 8/12 R).

    Als integrierter Bestandteil des dualen Studiums ist der Einsatz von Arbeitsassistenten aber nicht zu verstehen, da dieser dem Betroffenen lediglich im Zusammenhang mit seinem Studium gewährt wird (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 4. Juni 2013, B 11 AL 8/12 R mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2014, 5 C 24/11).

    Der erfolgreiche Abschluss dieses Studiums ist lediglich Voraussetzung für die Erlangung eines Arbeitsplatzes und zielt selbst nicht auf dessen Vermittlung; dies lässt schon die Differenzierung zwischen der beruflichen Ausbildung im Sinne des Abs. 3 Nr. 4 und dem Arbeitsplatz im Sinne des Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 8 S. 1 Nr. 3 des Gesetzes erkennen (so auch BSG, Urteil vom 4. Juni 2013, B 11 AL 8/12 R).

  • BSG, 25.06.2020 - B 8 SO 36/20 B

    Übernahme von Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern

    Die Klägerin trägt nur vor, dass "eine höchstrichterliche Klärung" noch ausstehe, setzt sich aber nicht mit der umfangreichen Rechtsprechung des BSG zu Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auseinander (zur Erforderlichkeit einer Teilhabeleistung vgl etwa BSG vom 6.12.2018 - B 8 SO 7/17 R - SozR 4-3500 § 54 Nr. 17 RdNr 21 mwN; zur Erforderlichkeit der Förderung der beruflichen Ausbildung durch einen Gebärdensprachdolmetscher BSG vom 4.6.2013 - B 11 AL 8/12 R - BSGE 113, 283-290 = SozR 4-3250 § 33 Nr. 6 und BSG vom 20.4.2016 - B 8 SO 20/14 R - juris RdNr 18; zum Mehrkostenvorbehalt des § 9 Abs. 2 Satz 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - vgl BSG vom 5.7.2018 - B 8 SO 30/16 R - BSGE 126, 166 = SozR 4-3500 § 9 Nr. 1; zur Förderung der Promotion trotz berufsqualifizierenden Studienabschlusses BSG vom 24.2.2016 - B 8 SO 18/14 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 24 RdNr 20) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 7 AL 56/12

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Keine Kostenübernahme für eine

    In diesem Zusammenhang hat das BSG z. B. entschieden, dass die Gestellung eines Gebärdensprachdolmetschers im ausbildungsbegleitenden Berufsschulunterricht eines behinderten Menschen als sonstige Hilfe im Sinne dieser Vorschriften in den Zuständigkeitsbereich der Beklagten fällt (BSG, Urteil vom 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 64/18

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - schwerbehinderter Mensch -

    Die Aufzählung der besonderen Leistungen in § 118 Satz 1 SGB III der Vorschrift ist nicht abschließend; subsidiär gelten die Vorschriften des SGB IX (BSG, Urteil vom 04. Juni 2013 - B 11 AL 8/12 R -, juris, Rn. 18 f., m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2016 - L 3 R 899/16

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Aufwendungen für den Kauf eines

    Auch durch die seit dem 01.07.2001 in § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX verankerten sonstigen Hilfen ist keine Rechtsänderung in dem bis dahin bestehenden Rechtszustand eingetreten (BSG Urteil vom 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R Rn 25 f.).
  • LSG Hessen, 12.07.2021 - L 5 R 289/19

    Rentenversicherungsrecht

    Der Leistungskatalog der Vorschrift ist nicht abschließend zu verstehen, wie sich schon aus der Formulierung "insbesondere" ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2013, B 11 AL 8/12 R - juris Rdnr. 24; BSG, Urteil vom 25. Mai 2011, B 12 KR 8/09 R = SozR 4-2500 § 5 Nr. 4: sog. "offener Leistungskatalog").
  • LSG Bayern, 29.01.2018 - L 5 KR 452/17

    Eröffnung des Sozialrechtsweges

  • VG Minden, 06.06.2014 - 6 K 3740/12

    Erstattung von Kosten für Jugendhilfeleistungen eines Hilfeempfängers

  • SG Köln, 29.08.2017 - S 15 AL 707/14

    Übernahme von aufgewendeten Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - L 15 SO 54/12

    Anspruch des in einer Werkstätte für Behinderte Untergebrachten auf Leistungen

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