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   BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R   

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BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R (https://dejure.org/2001,2558)
BSG, Entscheidung vom 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R (https://dejure.org/2001,2558)
BSG, Entscheidung vom 20. September 2001 - B 11 AL 87/00 R (https://dejure.org/2001,2558)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Altersrente - Arbeitslosenhilfe - Entziehung - Rücknahme - Rentenantrag - Ermessen - Ermessensfehler - Aufhebung - Dauerverwaltungsakt

  • Judicialis

    AFG § 118 Abs 1 Nr 4; ; AFG § 134 Abs 3c Satz 1

  • RA Kotz

    Arbeitslosenhilfe und Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusammentreffen von Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Altersrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 24/91

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Altersrentenbezug, Verzicht

    Auszug aus BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R
    Damit hat die BA der Rechtsprechung des BSG Rechnung getragen, die ein Zuerkennen im Sinne des § 118 Abs. 1 AFG erst in dem Zuerkennen zur Zahlung sieht (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; BSGE 70, 51, 52 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).

    Zuerkannt iS dieser Vorschrift ist ein Anspruch, wenn der andere Leistungsträger infolge der Zuerkennung Zahlungen an den Kläger zu erbringen hat (BSGE 70, 51, 52 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3 mwN).

    Der Zweck der Ruhensregelung, eine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen zu verhindern (BSGE 70, 51, 53 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3), rechtfertigt die Rechtsfolge des Ruhens in dem Sinne, daß der BA ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem aus der Bewilligung folgenden Anspruch auf Alhi zusteht.

    Zu letzterer hat das BSG ausgesprochen, die Bewilligung der Rente habe Tatbestandswirkung mit der Folge, daß die BA die Rentenbewilligung unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit bei der Beurteilung des Ruhens zu berücksichtigen hat (BSGE 70, 51, 53 ff = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3; BSGE 76, 224, 226 = SozR 3-8120 Kap VIII E III Nr. 5 Nr. 4).

    Mit dieser Regelung - über die hier nicht zu befinden ist - setzt der Gesetzgeber der Rechtsprechung des BSG zur Tatbestandswirkung von Entscheidungen des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung bei Verzicht auf Rentenleistungen im Bereich der Alhi Grenzen (vgl dazu: BSGE 70, 51, 54 f = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 42/99 R

    Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Altersrente ist Verwaltungsakt,

    Auszug aus BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R
    Das Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) ist erst am 1. Januar 1998 in Kraft getreten und kommt deshalb nur für Leistungszeiträume ab 1. Januar 1998 in Betracht (BSGE 87, 31, 34 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22).

    Unter diesen Umständen kann unentschieden bleiben, ob die im Rahmen einer Besprechung im Arbeitsamt am 27. August 1996 von der Arbeitsvermittlerin mündlich erteilte Aufforderung den Anforderungen des § 134 Abs. 3c AFG entspricht (zu den Anforderungen im einzelnen: BSGE 87, 31, 35 ff = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22).

    Unerheblich ist im vorliegenden Zusammenhang, daß eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, deren monatlicher Zahlbetrag niedriger ist als die für den gleichen Zeitraum zu zahlende Alhi nach der Rechtsprechung einen atypischen Fall des § 134 Abs. 3c AFG darstellt, der die BA verpflichtet, Ermessen auszuüben (BSGE 87, 31, 35, 39 = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22).

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

    Auszug aus BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R
    Dabei kommt es für die Anwendung der Ruhensregelung nicht darauf an, ob die Altersrente den Lebensunterhalt tatsächlich sicherstellt (BSGE 73, 10, 17 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4 mwN).

    Diese Regelung unterliegt keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (BSGE 73, 10, 17 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4 mwN).

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R
    Maßgebend für die Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes sind seine rechtlichen Wirkungen über den Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw Bindungswirkung hinaus (BSGE 78, 109, 111 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 mwN; BSG Urteil vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 10/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 67/94

    Wahlrecht von Beziehern von Vorruhestandsgeld in der DDR

    Auszug aus BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R
    Zu letzterer hat das BSG ausgesprochen, die Bewilligung der Rente habe Tatbestandswirkung mit der Folge, daß die BA die Rentenbewilligung unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit bei der Beurteilung des Ruhens zu berücksichtigen hat (BSGE 70, 51, 53 ff = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3; BSGE 76, 224, 226 = SozR 3-8120 Kap VIII E III Nr. 5 Nr. 4).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Auszug aus BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R
    Ein Herstellungsanspruch kann nur Erfolg haben, wenn die angestrebte Regelung mit dem geltenden Recht in Einklang steht (st Rspr, vgl BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 29 mwN).
  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R
    Maßgebend für die Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes sind seine rechtlichen Wirkungen über den Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw Bindungswirkung hinaus (BSGE 78, 109, 111 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 mwN; BSG Urteil vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 10/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80

    Arbeitslosengeld; Berufung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Anwartschaft;

    Auszug aus BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R
    Damit hat die BA der Rechtsprechung des BSG Rechnung getragen, die ein Zuerkennen im Sinne des § 118 Abs. 1 AFG erst in dem Zuerkennen zur Zahlung sieht (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; BSGE 70, 51, 52 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R
    Damit hat die BA der Rechtsprechung des BSG Rechnung getragen, die ein Zuerkennen im Sinne des § 118 Abs. 1 AFG erst in dem Zuerkennen zur Zahlung sieht (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; BSGE 70, 51, 52 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 18/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Aufforderung zur Stellung eines

    Zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 134 Abs. 3c AFG hat der Senat bereits entschieden, dass die Beklagte bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung in atypischen Fällen Ermessen auszuüben hat und ein solcher atypischer Fall - wie vorliegend - anzunehmen ist, wenn die zu zahlende Altersrente niedriger als die zu zahlende Alhi wäre (BSGE 87, 31, 39 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22); dem hat sich der 11. Senat in zwei Entscheidungen vom 20. September 2001 angeschlossen (B 11 AL 87/00 R, SuP 2002, 450 ff, und BSGE 89, 13 ff = SozR 3-4300 § 142 Nr. 1).

    Dies gilt um so mehr, als zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses mit den Urteilen des 11. Senats vom 20. September 2001 (B 11 AL 87/00 R, SuP 2002, 450 ff, und BSGE 89, 13 ff = SozR 3-4300 § 142 Nr. 1) bereits eine anderslautende ständige Rechtsprechung vorlag.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - L 1 AL 63/01

    Arbeitslosenversicherung

    Die Beklagte hält auch unter Berücksichtigung des Urteils des 7. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.07.2000 - B 7 Al 42/99 R - (SozR 3-4100 § 134 Nr. 22) sowie der Urteile des 11. Senats vom 20.09.2001 - B 11 Al 87/00 R und 35/01 R - an ihrer Auffassung fest, dass es sich bei der Aufforderung nach § 202 Abs. 1 Satz 1 SGB III nicht um einen Verwaltungsakt handele und der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe unabhängig von der Höhe des zu erwartenden Rentenzahlbetrages ruhe, wenn der Arbeitslose ihr nicht folge.

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung der beiden mit den Angelegenheiten der Beklagten befassten Senate des BSG an, nach der die Aufforderung nach § 134 Abs. 3 c Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes - AFG - (seit 01.01.1998: § 202 Abs. 1 Satz 1 SGB III) - anders als die Beklagte auch weiterhin meint - Regelungscharakter hat (Urteile vom 27.07.2000 und 20.09.2001 a.a.O.).

    Nach dem Gesamtkonzept der §§ 118 Abs. 1 Nr. 4, 134, Abs. 3c AFG bzw. der §§ 142 Abs. 1 Nr. 4, 202 Abs. 1 SGB III in der vom 01.01.1998 bis 31.12.2001 gültigen Fassung müssen als untypisch alle die Fälle angesehen werden, in denen die zu erwartende Altersrente niedriger als die zu zahlende Arbeitslosenhilfe wäre (zur Begründung im Einzelnen vgl. die Urteile des BSG vom 27.07.2000 und 20.09.2001 a.a.O., auf die der Senat Bezug nimmt).

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 98/01 R

    Änderung des § 202 SGB III keine authentische Interpretation

    Zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 134 Abs. 3c AFG hat der Senat bereits entschieden, dass die Beklagte bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung in atypischen Fällen Ermessen auszuüben hat und ein solcher atypischer Fall - wie vorliegend - anzunehmen ist, wenn die zu zahlende Altersrente niedriger als die zu zahlende Alhi wäre (BSGE 87, 31, 39 f = SozR 3-4100 § 134 Nr. 22); dem hat sich der 11. Senat in zwei Entscheidungen vom 20. September 2001 angeschlossen (BSGE 89, 13 = SozR 3-4300 § 142 Nr. 1 und B 11 AL 87/00 R).

    Dies gilt umso mehr, als zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses mit den Urteilen des 11. Senats vom 20. September 2001 (BSGE 89, 13 = SozR 3-4300 § 142 Nr. 1 und B 11 AL 87/00 R) bereits eine anders lautende ständige Rechtsprechung vorlag.

  • LSG Bayern, 15.06.2005 - L 11 AL 326/03

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe für den Zeitraum der Zuerkennung des

    Diese Voraussetzungen liegen hier ab 01.12.2000, dem Beginn der laufenden Rentenzahlung, vor (BSG vom 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R; BSG SozR 3-4300 § 142 Nr. 1).

    Dazu bedarf es einer Entscheidung der BfA, die die Tatbestandswirkung der Rentenbewilligung beseitigt (BSG SozR 3-4300 § 142 Nr. 1; BSG Urteil vom 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - L 12 AL 28/03

    Arbeitslosenversicherung

    Insbesondere kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen der Rentenantrag gestellt worden ist, der zur Bewilligung der Rente führte (so ausdrücklich BSG vom 20.09.2001, SozR 3-4300 § 142 Nr. 2 und vom gleichen Tage B 11 AL 87/00 R; zustimmend Felix, SGb 2002, 509).

    Das Bundessozialgericht hat es in der oben zitierten Entscheidung vom 20.09.2001 (B 11 AL 87/00 R) ausdrücklich offen gelassen, ob die Beseitigung der Tatbestandswirkung einer Rentenzuerkennung den Eintritt der Rechtsfolgen des § 202 Abs. 1 Satz 4 SGB III verhindern kann.

  • LSG Bayern, 13.03.2003 - L 10 AL 252/00

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung des Arbeitsamtes einen Rentenantrag zu stellen;

    Ist jedoch der zu erwartende Rentenzahlbetrag niedriger als die zu zahlende Alhi, liegt nach ständiger Rechtsprechung des BSG ein atypischer Fall vor, bei dem die Beklagte vor der Aufforderung zur Rentenantragstellung Ermessen auszuüben hat (BSG Urteil vom 17.12.2002 - B 7 AL 18/02 R - BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 22; BSG Urteil vom 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R - BSG SozR 3-4300 § 142 Nr. 1).
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