Weitere Entscheidung unten: BSG, 21.08.2001

Rechtsprechung
   BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R   

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https://dejure.org/2002,1063
BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R (https://dejure.org/2002,1063)
BSG, Entscheidung vom 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R (https://dejure.org/2002,1063)
BSG, Entscheidung vom 25. April 2002 - B 11 AL 89/01 R (https://dejure.org/2002,1063)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Lösen eines Beschäftigungsverhältnisses - Hinnahme einer rechtswidrigen Kündigung - Winterkündigung - Bauwesen - Witterungsbedingter Arbeitsmangel - Fristlose Kündigung - Fristgemäße Kündigung - Arbeitsbescheinigung - Vertragswidriges ...

  • hensche.de

    Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Kündigung

  • Judicialis

    SGG § 163; ; SGG § 164 Abs 2 Satz 3; ; AFG § 119 Abs 1 Nr 1; ; AFG § 119 Abs 1 Satz 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Rechtsfortbildung beim Begriff der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld auch nach rechtswidriger Entlassung // Arbeitnehmer muss nicht klagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 89, 250
  • NZS 2003, 221
  • NZA-RR 2003, 162
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG löst ein Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis, wenn er selbst kündigt, was hier nicht geschehen ist, oder einen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Vertrag schließt (SozR 4100 § 119 Nr. 28 und 33; BSGE 66, 94, 96 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSGE 77, 48, 50 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9).

    Die Überprüfung des Revisionsgerichts bezieht sich darauf, ob die Feststellung des Inhalts rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen durch das Tatsachengericht anerkannte Auslegungsgrundsätze oder die Denkgesetze verletzt (BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10; BSGE 77, 48, 50 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9; Urteil des Senats vom 20. September 2001 - B 11 AL 30/01 R -).

    Allerdings hat der Senat ausgesprochen, mit der Kündigung des Arbeitgebers verbundene Begünstigungen und das vorausgehende oder nachgehende Verhalten des Klägers könnten Anzeichen dafür sein, dass die angebliche Kündigung einen Aufhebungsvertrag und mithin eine einverständliche Lösung des Beschäftigungsverhältnisses verdecke (BSGE 77, 48, 51 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9).

    Dieses Verhalten löst eine Sperrzeit nach ständiger Rechtsprechung nicht aus (BSG DBlR Nr. 2226a zu § 117 AFG; BSG DBlR Nr. 2959 zu § 119 AFG; BSGE 77, 48, 53 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9).

    Einen Grund für eine "Rechtsfortbildung im Sinne eines offeneren Lösungsbegriffs" (BSGE 77, 48, 53 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9) sieht der Senat nicht mehr.

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG löst ein Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis, wenn er selbst kündigt, was hier nicht geschehen ist, oder einen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Vertrag schließt (SozR 4100 § 119 Nr. 28 und 33; BSGE 66, 94, 96 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSGE 77, 48, 50 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R
    Die Überprüfung des Revisionsgerichts bezieht sich darauf, ob die Feststellung des Inhalts rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen durch das Tatsachengericht anerkannte Auslegungsgrundsätze oder die Denkgesetze verletzt (BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10; BSGE 77, 48, 50 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9; Urteil des Senats vom 20. September 2001 - B 11 AL 30/01 R -).
  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 30/01 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R
    Die Überprüfung des Revisionsgerichts bezieht sich darauf, ob die Feststellung des Inhalts rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen durch das Tatsachengericht anerkannte Auslegungsgrundsätze oder die Denkgesetze verletzt (BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10; BSGE 77, 48, 50 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9; Urteil des Senats vom 20. September 2001 - B 11 AL 30/01 R -).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R
    Soweit ersichtlich, eröffnet diese Rechtsprechung der Praxis auch bei der Vereinbarung von Vergünstigungen, die mit einer Kündigung des Arbeitgebers einhergehen (Abwicklungsverträgen), die im Hinblick auf den Sinn der Sperrzeit erforderlichen Feststellungen und Folgerungen (vgl auch Urteil des Senats vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R -).
  • BSG, 11.03.1970 - 3 RK 25/67

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Auszug aus BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R
    Abweichenden Sachvortrag in der Revisionsinstanz kann der Senat nicht berücksichtigen (BSGE 31, 63, 65 = SozR Nr. 17 zu § 3 AVG).
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Vorwegzuschicken ist bei alledem, dass der Senat an die vom SG getroffenen Tatsachenfeststellungen gebunden ist (§ 163 SGG); im Rahmen der vorliegenden Sprungrevision sind die mit der Revisionsbegründung zum Teil sinngemäß geltend gemachten Tatsachenrügen ebenso unzulässig (§ 161 Abs. 4 SGG) wie in der Begründung des Rechtsmittels teilweise enthaltener neuer Tatsachenvortrag (vgl BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 S 123 mwN; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 163 RdNr 5).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    a) Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, dass die Klägerin das Beschäftigungsverhältnis dadurch gelöst hat, dass sie mit ihrer Arbeitgeberin am 10.5.2004 mit Wirkung zum 30.11.2005 einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat (vgl ua BSGE 99, 154 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 17, RdNr 31; BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24, mwN) .

    bb) Einen wichtigen Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags hat der Arbeitnehmer nach der bisherigen Rspr dann, wenn der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen ordentlichen Kündigung gedroht hat und dem Arbeitnehmer die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten war (vgl ua BSGE 97, 1, 3 f = SozR 4-4300 § 144 Nr. 13, RdNr 13 ff; BSGE 89, 243, 248 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24) .

    Die Rechtmäßigkeit der drohenden betriebsbedingten Kündigung, wie sie in der bisherigen Rspr des BSG stets als Voraussetzung für einen wichtigen Grund gefordert worden ist (vgl ua BSGE 89, 243, 246 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24; zuletzt BSGE 104, 57 = BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 20) , brauchte das LSG hingegen nicht zu prüfen.

  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Abweichenden Sachvortrag in der Revisionsinstanz kann der Senat nicht berücksichtigen (BSG Urteil vom 25.4.2002 - B 11 AL 89/01 R - BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24; Urteil vom 11.3.1970 - 3 RK 25/67 - BSGE 31, 63, 65 = SozR Nr. 17 zu § 3 AVG) .
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Rechtsprechung
   BSG, 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8058
BSG, 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B (https://dejure.org/2001,8058)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B (https://dejure.org/2001,8058)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2001 - B 11 AL 89/01 B (https://dejure.org/2001,8058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Anpassung der Arbeitslosenhilfe - Berücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei der Berechnung von kurzfristigen beitragsfinanzierten Lohnersatzleistungen

  • rechtsportal.de

    SGB III § 434c Abs. 4; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Anwendung des § 434c Abs. 4 SGB III

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BSG, 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B
    Denn das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in seinem Beschluß vom 24. Mai 2000 entschieden, der Gleichheitssatz gebiete, einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von kurzfristigen beitragsfinanzierten Lohnersatzleistungen zu berücksichtigen, wenn es zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werde (BVerfG SozR 3-2400 § 23a Nr. 1).
  • BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 23/99 R

    Anschlußarbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Anpassung -

    Auszug aus BSG, 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B
    Das Landessozialgericht (LSG) hat zutreffend dargelegt, daß das Bundessozialgericht (BSG) die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Anpassung der Arbeitslosenhilfe (Alhi) mit dem hierfür nach § 136 Abs. 2b Arbeitsförderungsgesetz bzw § 201 Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) vorgesehenen verminderten Anpassungsfaktor auf laufende Leistungsfälle bereits mit eingehender Begründung bejaht hat (vgl BSGE 82, 198 = SozR 3-4100 § 242 Nr. 1; SozR 3-4100 § 136 Nr. 10).
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R

    Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung -

    Auszug aus BSG, 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B
    Das Landessozialgericht (LSG) hat zutreffend dargelegt, daß das Bundessozialgericht (BSG) die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Anpassung der Arbeitslosenhilfe (Alhi) mit dem hierfür nach § 136 Abs. 2b Arbeitsförderungsgesetz bzw § 201 Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) vorgesehenen verminderten Anpassungsfaktor auf laufende Leistungsfälle bereits mit eingehender Begründung bejaht hat (vgl BSGE 82, 198 = SozR 3-4100 § 242 Nr. 1; SozR 3-4100 § 136 Nr. 10).
  • LSG Hessen, 05.06.2002 - L 6 AL 1018/01

    Anschlussarbeitslosenhilfe - fiktives Bemessungsentgelt - Einschränkung des

    Der Senat teilt -- jedenfalls für die vorliegende Fallkonstellation -- nicht die gegen die Praxis der Beklagten und gegen § 434c Abs. 4 geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. einerseits insbesondere Gagel, NZS 2000, 591 ff. und SozSich 2001, 241 f. sowie Lauterbach, NZS 2000, 541 f. und Vorlagebeschluss des SG Dortmund vom 23. März 2001, info also 2001, 81 ff.; und andererseits -- wie hier -- BSG, Urt. vom 4. November 1999 -- B 7 AL 76/98 -- und Beschluss vom 21. August 2001 -- B 11 AL 89/01 B -- sowie Urt. des SG Kassel vom 24. Januar 2001 -- S 7 AL 1223/00 -- und des SG Berlin vom 23. Februar 2001 -- S 58 AL 4607/00 -- in: info also 2001, 85 ff., 91 ff.).

    Hieraus ergibt sich auch, dass bei der Alhi eine weitergehende Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein kann, als dies etwa beim Bezug von Alg der Fall wäre (BSG, SozR 3-4100 § 136 Nr. 6 S. 31, BSG, Urt. vom 4. November 1999 -- B 7 AL 76/98 R -- und Beschluss vom 21. August 2001 -- B 11 AL 89/01 B --).

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 4/03 R

    Arbeitslosenhilfe - Herabbemessung aus Gründen, die in der Person des

    Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. Mai 2000 (SozR 3-2400 § 23a Nr. 1) beständen keine durchgreifenden Einwände dagegen, dass vor dem 1. Januar 2001 Einmalzahlungen nur beim Alg, nicht aber bei der steuerfinanzierten Alhi Berücksichtigung fänden (Hinweis auf Bundessozialgericht 21. August 2001 - B 11 AL 89/01 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - L 12 AL 51/02

    Arbeitslosenversicherung

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese unterschiedliche Behandlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe haben weder der erkennende Senat noch das BSG erhoben (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 11.04.2001 - L 12 AL 116/00 -, vom 17.04.2002 - L 12 AL 86/01 -, vom 21.08.2002 - L 12 AL 40/02 - und vom 23.10.2002 - L 12 AL 129/02 - Beschluss des BSG vom 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B - und Urteil des BSG vom 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2002 - L 12 AL 40/02

    Arbeitslosenversicherung

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung hat weder der erkennende Senat noch das BSG (vgl. Urteile des Senats vom 11.04.2001 - L 12 AL 116/00 - und vom 17.04.2002 - L 12 AL 86/01 - Beschluss des BSG vom 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B - und Urteil des BSG vom 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2003 - L 12 AL 169/02

    Arbeitslosenversicherung

    Diese Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BSG vom 25.03.2003 - B 7 AL 106/01 R -, BSG vom 05.02.2003 - B 7 AL 266/02 B -, BSG vom 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B -, LSG NRW vom 20.01.2003 - L 12 AL 95/02 - und vom 17.04.2002 - L 12 AL 86/01 -).
  • LSG Berlin, 16.01.2003 - L 8 AL 46/01

    Überprüfungsverfahrens über die Höhe von gezahlten Arbeitslosengeld,

    Vor dem Hintergrund der Ausführungen des BVerfG sind durchgreifende Einwände gegen die Vorstellung des Gesetzgebers, Einmalzahlungen könnten bei der steuerfinanzierten Alhi weiterhin außer Betracht bleiben, weil die Entscheidung des BVerfG nur beitragsfinanzierte Entgeltersatzleistungen betreffe (BT-Drucks 14/4371 S 14 f), nicht ersichtlich (vgl. Beschluss des 11. Senats des BSG vom 21. August 2001, Az: B 11 AL 89/01 B und zur Begründung im Einzelnen BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2004 - L 13 AL 4846/03

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Der Senat hält § 200 Abs. 1 SGB III im Hinblick auf die Nichtberücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt für das Bemessungsentgelt der Alhi für verfassungsgemäß (so auch Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 21. August 2001 - B 11 AL 89/01 B -, Urteil vom 5. Juni 2003 - B 11 AL 67/02 R -, Urteil vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 4/03 R - alle abgedruckt in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2004 - L 3 AL 3042/01

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlung -

    Das BSG hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Anwendung des § 434c Abs. 4 SGB III keine grundsätzlichen Rechtsfragen aufwerfe (Beschluss vom 21.8.2001 - B 11 AL 89/01 B -) und es nicht gegen den Gleichheitssatz verstoße, wenn der Gesetzgeber eine pauschale Erhöhung des Bemessungsentgelts wegen der Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen für die Alhi nicht anordne.
  • LSG Sachsen, 06.02.2003 - L 3 AL 267/01

    Aufhebung der Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe; Rückerstattung;

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