Rechtsprechung
BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 93/16 B |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 314 Abs 1 SGB 3, § 324 Abs 3 SGB 3
Insolvenzgeldantrag - Insolvenzgeldbescheinigung - kein Antrag durch Insolvenzverwalter - Wolters Kluwer
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Keine Fristwahrung bei einem Insolvenzgeldantrag durch die Übersendung der Insolvenzgeldbescheinigung
- rewis.io
Insolvenzgeldantrag - Insolvenzgeldbescheinigung - kein Antrag durch Insolvenzverwalter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB III § 314 Abs. 1; SGB III § 324 Abs. 3
Insolvenzgeldantrag - Insolvenzgeldbescheinigung - kein Antrag durch Insolvenzverwalter - rechtsportal.de
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
Insolvenzgeldantrag - Insolvenzgeldbescheinigung - kein Antrag durch Insolvenzverwalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - S 15 AL 317/13
- LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14
- BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 93/16 B
- BSG, 08.05.2017 - B 11 AL 93/16 B
- BSG - B 11 AL 93/16 B (anhängig)
Papierfundstellen
- NZI 2017, 794
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 3/14 R
Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - unabwendbares Ereignis - …
Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 93/16 B
Seine Rechtsstellung ist insoweit nicht mit derjenigen des Arbeitgebers im Kurzarbeitergeldverfahren vergleichbar, dem die Durchsetzung der Ansprüche der Arbeitnehmer obliegt und anvertraut ist (BSG vom 11.12.2014 - B 11 AL 3/14 R - SozR 4-4300 § 170 Nr. 3 RdNr 9). - BSG, 24.10.2016 - B 10 LW 6/16 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Alterssicherung der Landwirte - Versicherungs- und …
Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 93/16 B
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (stRspr; BSG Beschluss vom 24.10.2016 - B 10 LW 6/16 B - juris RdNr 8 mwN). - BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91
Verschulden - Rechtsanwalt - Arbeitsförderung - Nachfrist - Konkursausfallgeld - …
Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 93/16 B
Soweit er im März 2013 das Insolvenzereignis noch nicht gekannt haben sollte, hätte er durch alsbaldige Vollstreckung des titulierten Zahlungsanspruchs von dem Insolvenzereignis erfahren können (vgl BSG vom 29.10.1992 - 10 RAr 14/91 - BSGE 71, 213 = SozR 3-4100 § 141e Nr. 2; Hassel in Brand, SGB III, § 324 RdNr 23) . - BSG, 23.10.1984 - 10 RAr 6/83
Entgeltanspruch - Konkursausfallgeld - Vollmacht - Abtretungsempfänger - …
Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 93/16 B
Aus dem Urteil des BSG vom 23.10.1984 (10 RAr 6/83 - SozR 4100 § 141e Nr. 7) ergibt sich nichts anderes. - BSG, 26.08.1983 - 10 RAr 1/82
Beginn der Nachfrist - Kenntnis vom Insolvenzereignis - Gebotene Sorgfalt - …
Auszug aus BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 93/16 B
Der Arbeitnehmer hat dabei jede - auch leichte - Fahrlässigkeit zu vertreten (§ 276 BGB; vgl auch BSG vom 26.8.1983 - 10 RAr 1/82 - BSGE 55, 284 = SozR 4100 § 141e Nr. 5).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2018 - L 13 AS 135/17
Erstattung von Kosten für einen Frauenhausaufenthalt
Dessen ungeachtet wäre für eine wirksame Antragstellung durch die Frauenhausleiterin auch erforderlich, dass eine Erklärung abgegeben worden ist, die vom kommunalen Träger der Leistungen so verstanden werden konnte, dass namens und in Vollmacht der aufgenommenen Personen ein - ggf. unverzüglich an die zuständige ARGE J. weiterzuleitender (§ 16 Abs. 2 S. 1 SGB I) - Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II gestellt werden sollte (vgl. zu den Anforderungen an eine wirksame Antragstellung durch einen Vertreter: BSG, Beschluss vom 4. April 2017 - B 11 AL 93/16 B - Rn. 19). - BSG, 14.12.2020 - B 11 AL 11/20 BH
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
In der Rechtsprechung des BSG ist bereits geklärt, dass es für den Fristbeginn unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer Kenntnis vom Insolvenzereignis hat (… BSG vom 26.8.1983 - 10 RAr 1/82 - BSGE 55, 284 = SozR 4100 § 141e Nr , juris RdNr zu § 141e Abs. 1 Satz 2 AFG ) und dass der Arbeitnehmer auch leichte Fahrlässigkeit zu vertreten hat (zuletzt BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 93/16 B - juris RdNr 22) . - BSG, 12.03.2020 - B 11 AL 1/20 BH
Anspruch auf Insolvenzgeld; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
In der Rechtsprechung des BSG ist bereits geklärt, dass es für den Fristbeginn unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer Kenntnis vom Insolvenzereignis hat (… BSG vom 26.8.1983 - 10 RAr 1/82 - BSGE 55, 284 = SozR 4100 § 141e Nr , juris RdNr zu § 141e Abs. 1 Satz 2 AFG ) und dass der Arbeitnehmer auch leichte Fahrlässigkeit zu vertreten hat (zuletzt BSG vom 4.4.2017 - B 11 AL 93/16 B - juris RdNr 23) .
Rechtsprechung
BSG - B 11 AL 93/16 B |
Verfahrensgang
Rechtsprechung
BSG, 08.05.2017 - B 11 AL 93/16 B |
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 23.06.2014 - S 15 AL 317/13
- LSG Hessen, 23.09.2016 - L 7 AL 79/14
- BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 93/16 B
- BSG, 08.05.2017 - B 11 AL 93/16 B
- BSG - B 11 AL 93/16 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 23.10.1984 - 10 RAr 6/83
Entgeltanspruch - Konkursausfallgeld - Vollmacht - Abtretungsempfänger - …
Auszug aus BSG, 08.05.2017 - B 11 AL 93/16 B
Zudem dürfe sich die Beklagte nach der Entscheidung des BSG vom 23. Oktober 1984 (10 RAr 6/83;… juris Rn. 17) nicht auf die Versäumung der Frist berufen, da sie Herrn E. zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen habe, dass neben der Insolvenzgeldbescheinigung noch weitere Angaben notwendig seien.Sofern die Auffassung vertreten werde, es handele sich um einen Antrag und in dem Antrag des Herrn E. sei die nachträgliche Genehmigung zu sehen, sei auf die BSG-Entscheidung vom 23. Oktober 1984 (10 RAr 6/83) verwiesen, wonach auch eine Genehmigung innerhalb der Ausschlussfrist erfolgen müsste.
Allerdings kann die Genehmigung nur bis zum Ablauf der Antragsfrist des § 324 Abs. 3 S. 1 SGB III wirksam erteilt werden (BSG v. 23. Oktober 1984 - 10 RAr 6/83 - SozR 4100 § 141e Nr. 7).
Eine - wie vorliegend - jedoch erst nach Fristablauf erteilte Genehmigung ist somit unwirksam (so zutreffend auch Radüge, in: Hauck/Noftz, SGB, 05/12, § 324 SGB III mit Verweis auf BSG v. 23. Oktober 1984 - 10 RAr 6/83 - SozR 4100 § 141e Nr. 7).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2007 - L 12 AL 62/06
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus BSG, 08.05.2017 - B 11 AL 93/16 B
Im Übrigen sei die Beklagte auch nicht verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer bei Kenntnis eines Insolvenzereignisses zu ermitteln und diese über einen zu stellenden Insolvenzgeldantrag und die Antragsfrist aufzuklären (Verweis auf Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 24. Oktober 2007 - L 12 AL 62/06).Der Insolvenzverwalter ist auch entgegen der Ansicht der Klägerseite weder in einem rechtlichen noch auch nur in einem tatsächlichen Sinne Vertreter oder Bevollmächtigter der von der Arbeitgeberinsolvenz betroffenen Arbeitnehmer (so auch schon LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Oktober 2007, L 12 AL 62/06, juris Rn. 40 am Ende).
- AG Neu-Ulm, 16.12.2013 - 1 IN 91/13
Auszug aus BSG, 08.05.2017 - B 11 AL 93/16 B
Über das Vermögen dieser Firma ordnete das Amtsgericht Ingolstadt mit Beschluss vom 26. Februar 2013 die vorläufige Insolvenzverwaltung und mit Beschluss vom 3. April 2013 in der Folgezeit das Insolvenzverfahren an (Az. 1 IN 91/13).
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 2 AL 87/08
Insolvenzgeld - Versäumung der Antrags- bzw Ausschlussfrist - Einräumung einer …
Auszug aus BSG, 08.05.2017 - B 11 AL 93/16 B
Soweit die Berufungsbegründung sich auf das Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 22. September 2011 (L 2 AL 87/08) beruft und geltend macht, dass die Mandatierung eines Rechtsanwaltes im Arbeitsgerichtsprozess nicht als Verstoß gegen Sorgfaltspflichten angelastet werden dürfe, bleibt festzustellen, dass Herrn E. gerade nicht die Beauftragung des Rechtsanwalts im Arbeitsgerichtsprozess als Verletzung der Sorgfaltspflicht angelastet wird, sondern die Tatsache, dass er sich danach nicht mehr weiter um die Durchsetzung seiner Ansprüche bemüht hat. - BSG, 30.04.1996 - 10 RAr 8/94
Anspruch auf Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlussfrist - Maßgeblicher …
Auszug aus BSG, 08.05.2017 - B 11 AL 93/16 B
Nachdem der Kläger aus dem Betrieb ausgeschieden war, war "energisches" (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 1996 - 10 RAr 8/94 -, juris) bzw. zügiges Handeln gefordert, zumal Zurückhaltung den Arbeitsplatz nicht mehr sichern konnte (…so auch Hassel, in: Brand, aaO, § 324 Rz. 23). - BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des …
Auszug aus BSG, 08.05.2017 - B 11 AL 93/16 B
Dies gilt jedoch nur mit Modifikationen, die der Eigenart des Sozialrechts gerecht werden (BSG v. 17. April 1986 - 7 RAr 81/84 - SozR 4100 § 100 Nr. 11). - BSG, 10.04.1985 - 10 RAr 11/84
Monatsfrist - Antragsfrist - Konkursausfallgeld - Fristversäumnis
Auszug aus BSG, 08.05.2017 - B 11 AL 93/16 B
Hierbei stelle eine reine Rechtsunkenntnis nur dann einen Hinderungstatbestand dar, wenn dem Arbeitnehmer die rechtzeitige Einholung eines Rechtsrates nicht möglich gewesen sei (BSG, Urteil vom 10. April 1985, Az. 10 RAr 11/84 in: SozR 4100 § 141e Nr. 8). - EuGH, 18.09.2003 - C-125/01
Pflücke
Auszug aus BSG, 08.05.2017 - B 11 AL 93/16 B
Zwar hat der EuGH in seinem Urteil vom 18. September 2003, C- 125/01 ausgeführt, dass die Zweimonatsfrist des § 141e Abs. 1 AFG für die Beantragung von Konkursausfallgeld (das im Wesentlichen dem heutigen Insolvenzgeld entspricht) die praktische Wirksamkeit des mit der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gewährten Schutzes nur dann gewährleisten könne, wenn die zuständigen Stellen nicht übermäßig streng beurteilten, ob der Betroffene sich mit der erforderlichen Sorgfalt um die Durchsetzung seiner Ansprüche bemüht habe.