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   BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 1/12 R   

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https://dejure.org/2013,34168
BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 1/12 R (https://dejure.org/2013,34168)
BSG, Entscheidung vom 04.09.2013 - B 12 AL 1/12 R (https://dejure.org/2013,34168)
BSG, Entscheidung vom 04. September 2013 - B 12 AL 1/12 R (https://dejure.org/2013,34168)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Arbeitslosenversicherung; selbständige Tätigkeit; Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag; keine Beendigung infolge einer rein krankheitsbedingten Unterbrechung der Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28a Abs 2 S 3 Nr 4 SGB 3 vom 23.12.2003, § 28a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3
    Arbeitslosenversicherung - selbständige Tätigkeit - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - keine Beendigung infolge einer rein krankheitsbedingten Unterbrechung der Tätigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitslosenversicherung - selbständige Tätigkeit - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - keine Beendigung infolge einer rein krankheitsbedingten Unterbrechung der Tätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag im Recht der Arbeitsförderung bei einer rein krankheitsbedingten Nichtausübung der selbstständigen Tätigkeit

  • rewis.io

    Arbeitslosenversicherung - selbständige Tätigkeit - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - keine Beendigung infolge einer rein krankheitsbedingten Unterbrechung der Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 28a Abs. 2 S. 3
    Beendigung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag im Recht der Arbeitsförderung bei einer rein krankheitsbedingten Nichtausübung der selbstständigen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Wahrnehmen von auf

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 1/12 R
    Jedenfalls für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit fehlt es aber an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, aus der geschlossen werden kann, dass die die Versicherungspflicht begründende selbstständige Tätigkeit stets erst dann aufgenommen worden ist, wenn auch mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit begonnen wird, also Waren produziert oder Dienstleistungen erbracht werden (so bereits BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 5 RdNr 18 ; vgl andererseits zur fehlenden selbstständigen Tätigkeit durch bloße Wahrnehmung von rein gesellschaftsrechtlichen Pflichten BSGE 110, 122 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 10, RdNr 14) .
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Es ist ferner darzulegen, zu welchem Ergebnis nach Auffassung des Revisionsklägers die für erforderlich gehaltenen Ermittlungen geführt hätten und dass hieraus die Möglichkeit folgt, dass das Gericht ohne die geltend gemachten Verfahrensfehler anders entschieden hätte (zum Ganzen vgl BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 12 AL 1/12 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 7 RdNr 18) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.03.2013 - L 2 AL 51/11

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag - Beendigung

    Ausgehend von dieser Zweckrichtung muss der Versicherungsschutz solange Bestand haben, wie ein der selbständigen Tätigkeit zugrundeliegender Geschäftsbetrieb nicht in dem Sinne aufgeben worden ist, dass dieser zukünftig als Grundlage für die wirtschaftliche Sicherung der Existenz durch Einsatz der eigenen Arbeitkraft ausscheidet (vgl. im Einzelnen Senatsentscheidung vom 24. November 2011 - L 2 AL 2/11 - zitiert nach juris, derzeit anhängig beim BSG unter B 12 AL 1/12 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 11 AL 150/12
    Da sowohl die Versicherungspflicht im Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kraft Gesetzes eintritt als auch umgekehrt das Ende des Versicherungspflichtverhältnisses bei Entfallen der Voraussetzungen kraft Gesetzes endet, ist richtige Klageart die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (vgl. dazu BSG, Urteil vom 4. September 2013 - B 12 AL 1/12 R, zitiert nach juris, Rz 11).
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