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   BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R   

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https://dejure.org/2006,2835
BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R (https://dejure.org/2006,2835)
BSG, Entscheidung vom 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R (https://dejure.org/2006,2835)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 10/04 R (https://dejure.org/2006,2835)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Ausschluss bei Bezug einer sofort beginnenden privaten Rentenleistung mit einem Zahlbetrag über einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße - Berücksichtigung des Bruttobetrages bei Renten verfassungsgemäß

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Beendigung einer Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an die Steuerpflichtigkeit der Rente

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGB IV § 16; ; SGB IV § ... 18 Abs 1; ; SGB V § 10 Abs 1 S 1 Nr 5 Halbs 1; ; SGB V § 10 Abs 1 S 1 Nr 5 Halbs 2; ; EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 5 F: 21.12.2000; ; EStG § 2 Abs 1 Nr 5 F: 21.12.2000; ; EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 7 F: 21.12.2000; ; EStG § 2 Abs 1 Nr 7 F: 21.12.2000; ; EStG § 20 Abs 1 Nr 6 F: 23.10.2000; ; EStG § 20 Abs 1 Nr 7 F: 23.10.2000; ; EStG § 22 Nr 1 S 3 F: 23.10.2000; ; GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss von der Familienversicherung in der Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Keine Familienversicherung bei Renten-Bezug aus LV

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Familienversicherung bei Renten-Bezug aus LV

  • jed.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Krankenversicherung: Ausschluss von der Familienversicherung

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    GKV: Beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.01.2006)

    Gericht schränkt kostenlose Krankenversicherung von Ehepartnern ein - Keine Familienversicherung bei Abfindung und privater Rente

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 4/92

    Betriebsrente - Zahlbetrag - Höhe - Familienversicherung

    Auszug aus BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R
    Von der Familienversicherung ist ausgeschlossen, wer eine Rente aus einer sofort beginnenden privaten Rentenversicherung mit einem Zahlbetrag über einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße bezieht (Fortführung von BSG vom 10.3.1994 - 12 RK 4/92 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 5).

    Die Beklagte hat Sprungrevision eingelegt und rügt sinngemäß eine Verletzung von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V. Zur Begründung verweist sie im Wesentlichen auf ein Urteil vom 10. März 1994 (12 RK 4/92 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 5), in dem der Senat entschieden hat, dass eine Betriebsrente mit dem Zahlbetrag zu berücksichtigen war.

    a) Der Senat hat mit Urteil vom 10. März 1994 (12 RK 4/92 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 5 S 22 f) entschieden, dass die grundsätzliche Verweisung auf das Steuerrecht in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbs 1 SGB V für Renten außer Kraft gesetzt ist und nur noch für die übrigen Einkünfte gilt.

  • BFH, 15.06.2005 - X R 64/01

    Sofort beginnende Leibrentenversicherung gegen Einmalzahlung - Zinsen aus

    Auszug aus BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R
    Für solche Rentenleistungen, sofern sie als Leibrente gezahlt werden, hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 15. Juni 2005 (- X R 64/01 - DB 2005, 2219) die Besteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst a des Einkommensteuergesetzes (diese Vorschrift und die folgenden Vorschriften des EStG jeweils in der für den Veranlagungszeitraum 2001 geltenden Fassung) nicht beanstandet.
  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R
    Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsfall eine Versicherungssumme in Höhe des Kapitalwerts der Rentenleistungen entspricht, die - wie hier - auf Lebenszeit ausgezahlt wird (BFH, aaO, S 2220, unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 8. März 1989 - X R 16/85 - BFHE 156, 432, 441, und - zur sofort beginnenden Leibrentenversicherungsleistung gegen Zahlung eines Einmalbeitrages - BFH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - X R 23/95 - BFHE 190, 460, 465).
  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R
    Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsfall eine Versicherungssumme in Höhe des Kapitalwerts der Rentenleistungen entspricht, die - wie hier - auf Lebenszeit ausgezahlt wird (BFH, aaO, S 2220, unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 8. März 1989 - X R 16/85 - BFHE 156, 432, 441, und - zur sofort beginnenden Leibrentenversicherungsleistung gegen Zahlung eines Einmalbeitrages - BFH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - X R 23/95 - BFHE 190, 460, 465).
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 1/15 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommensgrenze -

    An dieser noch zu § 10 Abs. 1 Nr. 5 Halbs 2 SGB V in der Fassung des GRG ergangenen Rechtsprechung hat der Senat mit Urteil vom 25.1.2006 (BSG SozR 4-2500 § 10 Nr. 5 RdNr 12; vgl ferner BSGE 91, 83 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 2, RdNr 12) festgehalten und dargelegt, dass auch die Änderung des § 10 Abs. 1 S 1 Nr. 5 Halbs 2 SGB V durch das RRG 1999 nicht bewirkt hat, dass als Renten im Sinne dieser Bestimmung (überhaupt) nur Renten der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 111/08
    Mit Urteil vom 25. Januar 2006 (B 12 KR 10/04 R) habe das BSG nochmals bestätigt, dass § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V in der ab 1. Juli 1998 geltenden Fassung nicht nur Renten der gesetzlichen Rentenversicherung erfasse, sondern alle Renten einbeziehe, die zu den Einkünften i.S. des Einkommenssteuerrechts gehörten.

    Mit Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 10/04 R = SozR 4-2500 § 10 Nr. 5 hat das BSG weiter ausgeführt, dass sich diese Vorschrift nicht nur auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, sondern auch auf private Rentenversicherungen.

    Es hat im Hinblick auf die Entscheidungen des BSG vom 10. März 1994 - 12 RK 4/92 und 25. Januar 2006 - B 12 KR 10/04 R - kein gesetzlicher Grund vorgelegen, die Revision zuzulassen ( § 160 Abs. 2 SGG).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 KR 3586/19

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Berücksichtigung

    Diese Sonderregelung ist nicht beschränkt auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern gilt für alle Renten, die zu den Einkünften i.S.d. Einkommensteuerrechts gehören (BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 10/04 R - juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 1 A 4678/06

    Festlegung des Verordnungsgebers auf den steuerrechtlichen Einkünftebegriff bei

    zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung BSG, Urteil vom 10.3.1994 - 12 RK 4/92 -, SozR 3-2500 § 10 Nr. 5, bestätigt durch BSG, Urteil vom 25.1.2006 - B 12 KR 10/04 R -, SozR 4-2500 § 10 Nr. 5.
  • BSG, 29.03.2010 - B 12 KR 84/09 B
    Die Beklagte berief sich hierfür auf ein Urteil des Senats vom 25.1.2006 (B 12 KR 10/04 R, SozR 4-2500 § 10 Nr. 5).

    Zudem sind die indirekt angesprochenen Rechtsfragen bereits durch die - auch vom LSG zitierten - Urteile des Senats vom 10.3.1994 (12 RK 4/92, SozR 3-2500 § 10 Nr. 5) und vom 25.1.2006 (B 12 KR 10/04 R, SozR 4-2500 § 10 Nr. 5) geklärt.

  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2009 - L 11 KR 1053/09
    Die in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 1 SGB V vorgenommene grundsätzliche Verweisung auf das Steuerrecht ist nur für Renten aus einer privaten und gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft und gilt für die übrigen Einkünfte uneingeschränkt (vgl. BSG, Urteile vom 25. Januar 2006, B 12 KR 10/04 R, SozR 4-2500 § 10 Nr. 5; 10. März 1994, 12 RK 4/92, SozR 3-2500 § 10 Nr. 5).

    Ist zuvor kein entgegenstehender Verwaltungsakt ergangen, kann die Krankenkasse auch rückwirkend durch Bescheid feststellen, dass eine Familienversicherung in der Vergangenheit nicht bestanden hat, ohne die aus den §§ 45, 48 Abs. 1 SGB X folgenden Einschränkungen beachten zu müssen (BSG, Urteile vom 25. Januar 2006, B 12 KR 10/04 R, SozR 4-2600 § 10 Nr. 5; 7. Dezember 2000, B 10 KR 3/99 R, SozR 3-2500 § 10 Nr. 19).

  • LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 359/05

    Rechtzeitigkeit einer Anzeige zum Beitritt zu einer freiwilligen

    Ob entgegen BSG vom 16.11.1995 a.a.O. die Feststellung vom Ende der Familienversicherung auch rückwirkend hätte erfolgen können, so das BSG vom 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R - abgedruckt in Beilage Leistungen 2006, S.179, braucht hier nicht geprüft zu werden.
  • SG München, 23.07.2020 - S 15 KR 73/18

    Keine Familienversicherung bei privater Invaliditätsrente

    Bei der versicherungsrechtlichen Prüfung auf Anspruch auf Familienversicherung sei der Zahlbetrag der privaten Rente zu Grunde zu legen (Verweis auf Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.01.2006, Aktenzeichen B 12 KR 10/04 R).
  • LSG Bayern, 08.02.2007 - L 4 KR 50/05

    Klagelegitimierung im eigenen Namen eines Stammversicherten i.F.d. Ablehnung der

    Insbesondere ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (so BSG vom 25.01.2000 - B 12 KR 10/04 R abgedruckt in Die Leistungen, Beil.06, S.179) in Fällen wie dem vorliegenden auch eine nachträgliche Änderung eines Versicherungsverhältnisses möglich, auch wenn dies dem Grundsatz, nicht rückwirkend in bestehende Versicherungsverhältnisse eingreifen, wie es vom BSG im Urteil vom 25.02.1997 - BSGE 80, 102, 107, festgestellt wurde, widerspricht.
  • BSG, 10.08.2011 - B 12 KR 13/11 B
    Ist der seitens der Beklagten von den Klägern zu beanspruchende Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf den Betrag begrenzt, um den die den Klägern zufließenden Halbwaisenrenten ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen?" 9 Zu diesen Fragen erläutern die Kläger im Folgenden ua, dass sie noch nicht durch die Urteile des BSG vom 10.3.1994 (12 RK 4/92 - SozR 3-2500 § 10 Nr. 5) und vom 25.1.2006 (B 12 KR 10/04 R - SozR 4-2500 § 10 Nr. 5) beantwortet worden seien, denn das BSG habe die Vereinbarkeit von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 1. und 2. Halbs SGB V mit Art. 3 Abs. 1 GG nur im Hinblick auf die Bezieher von gesetzlicher Rente einerseits und Beziehern einer Betriebsrente andererseits sowie auf eine günstigere Behandlung von selbstständig Erwerbstätigen sowie von Beziehern von Sozialhilfe, Erziehungsgeld oder Verletztenrente geprüft.
  • SG Karlsruhe, 25.09.2019 - S 15 KR 706/19

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Überschreitung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2008 - L 1 KR 89/06
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