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   BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R   

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BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R (https://dejure.org/2000,1214)
BSG, Entscheidung vom 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R (https://dejure.org/2000,1214)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 10/99 R (https://dejure.org/2000,1214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Gerichts - Werkstudent - Beiträge - Betriebsprüfung - Versicherungspflicht - Arbeitnehmeranteile - Schadensersatzanspruch - Amtshaftung - Beitragserstattungsanspruch

  • Judicialis

    SGB IV § 28i Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Arbeitgebers im Lohnabzugsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 610
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R
    Die begehrte Amtshandlung muß ihrer Art nach zulässig sein (vgl BSGE 50, 25, 29 = SozR 2200 § 172 Nr. 14), wobei nicht alle Voraussetzungen gesetzlich geregelter Amtshandlungen vorzuliegen brauchen; anderenfalls bedürfte es des Herstellungsanspruchs nicht (BSGE 61, 175, 178 = SozR 1200 § 14 Nr. 24).

    Für einen solchen auf § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) iVm Art. 34 des Grundgesetzes (GG) gestützten Schadensersatz in Geld sind nicht die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, sondern die Zivilgerichte zuständig (BSGE 47, 194, 200 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11; BSGE 50, 25, 29 = SozR 2200 § 172 Nr. 14).

  • BSG, 04.05.1994 - 1 RS 2/92

    Auskunftspflichtverletzung - Schadensersatz

    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R
    Die Grundsätze der positiven Forderungsverletzung gelten als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken sinngemäß auch für öffentlich-rechtliche Sonderbeziehungen, sofern diese privatrechtlichen Schuldverhältnissen vergleichbare Leistungs- und Obhutsbeziehungen zum Gegenstand haben (BGHZ 59, 303, 305; Palandt/Heinrichs, aaO, § 276 RdNr 130), "ein besonders enges Verhältnis" des einzelnen zur Verwaltung besteht und mangels gesetzlicher Regelung ein Bedürfnis nach einer angemessenen Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts vorliegt (vgl BSGE 74, 139, 146 = SozR 3-1300 § 98 Nr. 1, BGHZ 21, 214, 218, BGH NJW 1963, 1828).

    Eine solche, die positive Forderungsverletzung eröffnende vertragsähnliche Sonderbeziehung besteht im Verhältnis zwischen Einzugsstelle und Arbeitgeber nicht, soweit es um den Einzug von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen geht (offengelassen vom 1. Senat des BSG in BSGE 74, 139, 146 = SozR 3-1300 § 98 Nr. 1).

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R
    Der Ausgleich dafür, um den es der Klägerin nunmehr geht, ist jedoch auf eine vom Gesetz nicht vorgesehene Amtshandlung der Einzugsstelle oder Prüfstelle gerichtet, die nicht Ziel und Gegenstand des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs sein kann (vgl BSGE 49, 76, 80 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6; BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 8 S 44).
  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 55/84
    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R
    Die begehrte Amtshandlung muß ihrer Art nach zulässig sein (vgl BSGE 50, 25, 29 = SozR 2200 § 172 Nr. 14), wobei nicht alle Voraussetzungen gesetzlich geregelter Amtshandlungen vorzuliegen brauchen; anderenfalls bedürfte es des Herstellungsanspruchs nicht (BSGE 61, 175, 178 = SozR 1200 § 14 Nr. 24).
  • BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 117/71

    Haftung für Lieferung verunreinigten Wassers

    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R
    Die Grundsätze der positiven Forderungsverletzung gelten als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken sinngemäß auch für öffentlich-rechtliche Sonderbeziehungen, sofern diese privatrechtlichen Schuldverhältnissen vergleichbare Leistungs- und Obhutsbeziehungen zum Gegenstand haben (BGHZ 59, 303, 305; Palandt/Heinrichs, aaO, § 276 RdNr 130), "ein besonders enges Verhältnis" des einzelnen zur Verwaltung besteht und mangels gesetzlicher Regelung ein Bedürfnis nach einer angemessenen Verteilung der Verantwortung innerhalb des öffentlichen Rechts vorliegt (vgl BSGE 74, 139, 146 = SozR 3-1300 § 98 Nr. 1, BGHZ 21, 214, 218, BGH NJW 1963, 1828).
  • BSG, 27.11.1984 - 12 RK 31/82

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Mehrfachbeschäftigte -

    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R
    Seine Indienstnahme als Privater für die Beitragsberechnung und Beitragsabführung (vgl BSGE 41, 297, 298 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; BSGE 57, 253, 254 = SozR 2200 § 396 Nr. 1) ändert aber nichts daran, daß er damit nur eigene gesetzliche Pflichten erfüllt.
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R
    Für einen solchen auf § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) iVm Art. 34 des Grundgesetzes (GG) gestützten Schadensersatz in Geld sind nicht die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, sondern die Zivilgerichte zuständig (BSGE 47, 194, 200 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11; BSGE 50, 25, 29 = SozR 2200 § 172 Nr. 14).
  • BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79

    Rechtsmäßigkeit eines Beitragsbescheides - Verstoß gegen Art. 3 GG - Umgestaltung

    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R
    Der Erstattungsanspruch nach § 26 Abs. 2, 3 SGB IV kann daher erst nach Aufhebung des Beitragsbescheids aufgrund einer Anfechtung im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren oder nach erfolgreichem Abschluß eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X entstehen (vgl BSGE 50, 129, 130 = SozR 2600 § 121 Nr. 2; SozR 2600 § 121 Nr. 3).
  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 13/85

    Zweitbeschäftigung

    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R
    Die Indienstnahme des Arbeitgebers für die Erfassung und Abführung der aus dem Arbeitsentgelt zu berechnenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist zulässig, auch wenn der Arbeitgeber dadurch mit der Gefahr belastet wird, unter Umständen auch den Arbeitnehmeranteil selbst tragen zu müssen (vgl BSG NZA 1988, 629).
  • BSG, 18.11.1993 - 12 RK 26/92

    Krankenversicherungsbeiträge - Zahlstelle - Schadensersatz

    Auszug aus BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R
    Vertragliche oder zumindest vertragsähnliche Sonderbeziehungen liegen im Sozialrecht etwa bei einem Auftragsverhältnis zwischen Sozialleistungsträgern iS der §§ 88 ff SGB X oder einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Vertrag iS von §§ 53 ff SGB X vor, nicht aber bei Rechten und Pflichten, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (vgl BSGE 73, 217, 221 = SozR 3-2200 § 393a Nr. 3 zum Verhältnis der Zahlstellen von Versorgungsbezügen zu den Krankenkassen).
  • BGH, 27.06.1963 - III ZR 5/62

    Anwendung der Beweiserleichterung bei mehreren Schadensursachen

  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 3/96

    Rückabwicklung - Krankengeld - Rentenversicherungsbeiträge -

  • BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54

    Landesrechtliche Zuständigkeitsregelung

  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 60/82

    Herstellungsanspruch - Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Erlöschen

  • BSG, 07.11.1995 - 12 RK 19/94

    Verfall des Anspruchs auf Erstattung von Beiträgen auf Abfindungen durch

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 80/87

    Bedürftig iS. von § 134 Abs. 1 Nr. 3 AFG

  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

  • BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78

    Rechtswidriger Bescheid - Knappschaftliche Krankenversicherung - Rückforderung

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist somit nicht auf die Gewährung von Schadensersatz im Sinne einer Kompensation in Geld, sondern auf Naturalrestitution gerichtet, dh auf Vornahme einer Handlung zur Herstellung einer sozialrechtlichen Position im Sinne desjenigen Zustands, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis erwachsenen Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (stRspr, zB BSG Urteil vom 27.1.2000 - SozR 3-2400 § 28h Nr. 11 S 44 mwN) .
  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 142/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - keine Erstattung der notwendigen

    Er ist vielmehr auf Naturalrestitution gerichtet, dh auf Vornahme einer Handlung zur Herstellung einer sozialrechtlichen Position im Sinne desjenigen Zustandes, der bestehen würde, wenn der Sozialleistungsträger die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis erwachsenen Nebenpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl SozR 3-2400 § 28h Nr. 11, RdNr 16) .
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Ein solcher unlauter zustande gekommener und damit nicht zurücknehmbarer Verwaltungsakt bildet den Rechtsgrund für die Beitragsentrichtung und schließt die Beitragserstattung aus (vgl BSG Urteil vom 27.1.2000 - B 12 KR 10/99 R - SozR 3-2400 § 28h Nr. 11 S 43 f) .
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BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 10/99 R (https://dejure.org/2000,31256)
BSG, Entscheidung vom 10.08.2000 - B 12 KR 10/99 R (https://dejure.org/2000,31256)
BSG, Entscheidung vom 10. August 2000 - B 12 KR 10/99 R (https://dejure.org/2000,31256)
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