Rechtsprechung
   BSG, 09.06.2004 - B 12 KR 16/02 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19007
BSG, 09.06.2004 - B 12 KR 16/02 B (https://dejure.org/2004,19007)
BSG, Entscheidung vom 09.06.2004 - B 12 KR 16/02 B (https://dejure.org/2004,19007)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - B 12 KR 16/02 B (https://dejure.org/2004,19007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,19007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2002 - L 16 KR 58/00

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 09.06.2004 - B 12 KR 16/02 B
    Das LSG hat die Klage in seinem Urteil vom 7. März 2002 (L 16 KR 58/00) als zulässig, die Berufung jedoch als unbegründet angesehen.

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG vom 7. März 2002 (L 16 KR 58/00) ist unzulässig.

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 09.06.2004 - B 12 KR 16/02 B
    Schon nach dem Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG darf indes zur Vermeidung aussichtsloser Revisionen auch die Entscheidungsrelevanz dieses Verfahrensfehlers nicht von vorne herein ausgeschlossen sein (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 61).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80

    Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid

    Auszug aus BSG, 09.06.2004 - B 12 KR 16/02 B
    Jedenfalls mit dem Zeitpunkt, in dem das LSG Nordrhein-Westfalen eine abschließende Entscheidung über die Versicherungspflicht des Klägers im Rahmen der KVdR getroffen und hierzu alle in Betracht kommenden Vorversicherungszeiten einschließlich des vorliegend der Sache nach streitigen Zeitraums - ohne Annahme einer Bindung an Entscheidungen in anderen Prozessen - geprüft hatte, hätte daher im Einzelnen vorgetragen werden müssen, warum dennoch ein Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung einzelner Vorversicherungszeiten fortbestehen soll (vgl entsprechend zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses hinsichtlich der Vormerkung des Tatbestands einer rentenrechtlichen Zeit bereits mit Ergehen des Rentenbescheides BSG, Urteil vom 22. September 1981 - 1 RA 31/80 - SozR 1500 § 53 Nr. 2).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Grundsätzlich bedarf es keines weiteren Vortrags zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler, wenn ein Beschwerdeführer behauptet, um sein Recht auf mündliche Verhandlung gebracht worden zu sein (vgl BSG, Beschluss vom 9. Juni 2004, B 12 KR 16/02 B; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 62).
  • BSG, 09.12.2008 - B 8 SO 13/08 B

    Überprüfung der Ermessensentscheidung des Berufungsgerichts zur Zurückweisung der

    Grundsätzlich bedarf es keines weiteren Vortrags zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler, wenn ein Beschwerdeführer die Verletzung seines Rechts auf mündliche Verhandlung behauptet (vgl Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 9. Juni 2004 - B 12 KR 16/02 B).
  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 49/18 B

    Disziplinarmaßnahme wegen Verletzung vertragszahnärztlicher Behandlungspflichten

    Grundsätzlich bedarf es keines weiteren Vortrags zum "Beruhen" der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler, wenn ein Beschwerdeführer behauptet, um sein Recht auf eine mündliche Verhandlung gebracht worden zu sein (vgl BSG Beschluss vom 8.11.2005 - B 1 KR 76/05 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 2 RdNr 4; BSG Beschluss vom 9.6.2004 - B 12 KR 16/02 B - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 62) .
  • BSG, 09.12.2008 - B 8 SO 17/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Grundsätzlich bedarf es keines weiteren Vortrags zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler, wenn ein Beschwerdeführer behauptet, sein Recht auf mündliche Verhandlung sei verletzt worden (vgl Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 9. Juni 2004, B 12 KR 16/02 B; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 62).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2007 - L 7 SO 2173/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zulassung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Denn der Gesichtspunkt der Vermeidung aussichtsloser Berufungen darf - schon mit Blick auf die in § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG normierte Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensfehlers - in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden (vgl. hierzu auch BSG, Beschluss vom 9. Juni 2004 - B 12 KR 16/02 B - ); es kann nicht Sinn des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens sein, eine Berufung zuzulassen, die sogleich wegen offensichtlicher Aussichtlosigkeit, und zwar sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht, durch Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG wieder zurückgewiesen werden könnte.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - L 5 KR 634/21

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    dd) Im Übrigen ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Gesichtspunkt der Vermeidung aussichtsloser Berufungsverfahren darf mit Blick auf die in § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG normierte Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensmangels nicht außer Acht gelassen werden (vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 09.06.2004 - Az.: B 12 KR 16/02 B und insbesondere LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2007 - Az.: L 7 SO 2173/06 NZB).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - L 4 KR 98/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt (so zur Vermeidung von völlig aussichtslosen Revisionen: BSG, Beschluss vom 9. Juni 2004, B 12 KR 16/02 B, zitiert nach juris).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 90/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler -

    Wegen des besonderen Rechtswerts der mündlichen Verhandlung lässt sich das Beruhenkönnen der Entscheidung auf der fehlenden Mündlichkeit in der Regel nicht verneinen (vgl BSG Beschluss vom 9.6.2004 - B 12 KR 16/02 B; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 62) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2007 - L 1 B 14/07

    Arbeitslosenversicherung

    Der Gesichtspunkt der Vermeidung aussichtsloser Berufungsverfahren darf mit Blick auf die in § 144 Abs. 2 Nr. SGG normierte Entscheidungserheblichkeit des Verfahrensmangels nicht außer Acht gelassen werden (vgl. BSG, Beschluss vom 09.06.2004 - Az.: B 12 KR 16/02 B, juris und insbesondere Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2007 - Az.: L 7 SO 2173/06 NZB, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2013 - L 4 KR 100/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung -

    Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt (so zur Vermeidung von völlig aussichtslosen Revisionen: BSG, Beschluss vom 9. Juni 2004, B 12 KR 16/02 B, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.05.2013 - L 4 KR 97/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2013 - L 4 KR 95/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 72/04 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 28.05.2010 - B 4 AS 10/10 B
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 113/06 B
  • BSG, 13.12.2006 - B 9a V 24/06 B
  • BSG, 13.12.2006 - B 9a V 27/06 B
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht